Bodenfreiheit

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 5.757 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von zpeedy.

  • *geschmeicheltbin*


    Und das von einem :pol: zu hören. :]

    Theorie ist, wenn man weiß, wie es funktionieren soll, aber es geht trotzdem nicht. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber keiner weiß, warum. Bei uns ist beides vereint: Nichts geht, und keiner weiß warum!

    • Offizieller Beitrag

    [OFFTOPIC]Bullimannzisten sind doch auch nur Menschen! :Big:[/OFFTOPIC]

  • Stimmt. :D


    Meine Tante ist auch ein Bullifrauzist. :D Ist aber gut eine hier zu haben. Der kann einen wenigstens gut beraten. ;)

    Theorie ist, wenn man weiß, wie es funktionieren soll, aber es geht trotzdem nicht. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber keiner weiß, warum. Bei uns ist beides vereint: Nichts geht, und keiner weiß warum!


  • ChiefWiggum


    Die Lippe war zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nicht eingetragen. Der Polizist hat aber´definitiv die 6cm Bodenfreiheit bemängelt...


    Der Wagen war heute beim TÜV zum eintragen lassen. Ob die Lippe jetzt eingetragen ist oder nicht weiß ich so gegen halb 10. Ich schreibs dann rein was Sache ist...

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

  • Hallo,

    ich war gestern mal eine Stunden lang bei der Polizei in HH und hab mit dem Vorgesetzten vom Herrn A. geredet, dem Herrn L. Nach ca. einer Stunde kam der Herr S. zu dem Gespräch dazu.

    Laut dem Herrn L. kann nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden ob mein Spoiler noch ok ist oder nicht. Er findet aber auch das es ziemlich extrem ist. Es sei ein Grenzfall und ich bewege mich eindeutig in einer Grauzone. Einen Paragraphen der die Bodenfreiheit in cm regelt gibt es nicht. Es kann also nur durch Gutachten und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren geklärt werden.

    Bisher sind beide der Meinung das ich gegen §30 und §s9(2) StVZO verstoßen habe. Mein Auto sei eine Verkehrsgefährdung.

    Das ganze haben wir dann auch mehr oder weniger noch mal mit dem Herrn A. besprochen. Dieser war aber völlig dagegen es durch ein Gutachten klären zu lassen.
    Er hat mir im weiteren sogar gedroht wenn ich meinen Spoiler abnehmen lasse und so die Mängel zurückweise wird folgendes passieren:

    Er hat im Internet nach mir und meinem Auto recherchiert.
    Die Drohung bestand darin das er ein Schreiben ans Landratsamt schickt damit diese durch ein Psychologisches Gutachten feststellen sollen ob ich geeignet bin einen Fahrzeug zu führen. Dies begründet er dadurch das ich im Internet, in Foren Tipps und Anleitung gebe sein Auto rechtswidrig zu verändern dies aber mit Schlupflöcher in der StVZO rechtfertige. Ich würde durchaus andere Anstiften, die sich nicht so genau mit der Materie auskennen, ihr Auto zu verändern und dadurch könnte es zu einer Gefährdung andere kommen. Diese Gefährdung hätte ich dann mit zu verantworten.

    Angeblich soll ich froh sein das er mein Auto nicht sofort still gelegt und beschlagnahmt hat, da im Internet steht das ich Chip Tuning hätte, dieses aber nicht eingetragen ist. Ja genau ne TDI Powerbox ( chic Tuning) liegt bei mir zuhause in der Garage, ist aber nicht im Auto. Am liebsten hätte ich gesagt das er es doch probieren soll...

    Er hätte auch extra die Kollegen aus Bad Wurzach vorbeigeschickt damit nicht meinen Eltern auch noch 3 Punkte bekommen sondern nur ich als Fahrer.

    Der ganze Spaß soll mich 3 Punkte und 50 Euro Strafe kosten und den Spoiler müsste ich weg machen.

    Was ich jetzt mache weiß ich noch nicht genau, entweder zahlen und Spoiler weg oder es wirklich darauf anlegen und ein Gutachten anfertigen lassen, gegebenenfalls damit vor Gericht ziehen.

    Ihr könnt mir ja mal Eure Meinung dazu schreiben.

    Gruß Armin

    PS: Die Geschichte mit den Seitenmarkierungsleuchten kennt ihr ja schon, das war der selbe Polizist und er hat deswegen einen auf den Deckel bekomme und ist deswegen sehr wahrscheinlich sauer. Er behauptet immer noch das ich nicht im Recht bin. Obwohl von mehreren Stellen bestätigt ist das ich Recht hatte.

    Alleine durch die Nachforschungen im Internet etc. kann man ja schon sehen das der Kollege wohl etwas gegen mich hat und auch keine Ruhe geben wird wenn ich wieder ohne Strafe davon komme.






    Diese Email hat mir mein Kumpel gestern geschickt

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Sammy ()

  • LOL..den Polizisten hätte icvh gerne mal kennengelernt.


    Vor allem, wenn er verucht, übers Inet etwas über mich zu finden.


    Könnte auch recht schwierig werden, denn:


    - Woher will er wissen, dass ich im Netz präsent bin?


    - Und wenn, wo?


    - Mit welchen Pseudonym? ( ich hab nicht SePtOn am Auto stehen.)


    - Soll er mir erstmal nachweisen, dass irgendwelche Äusserungen ernst gemeint sind, und nicht gar ironisch oder sonstiges zu verstehen sind.


    - Kann er niemanden ans Bein pissen, der seine Meinung irgendwo äussert ( da find ich manche im TV schlimmer )



    Hinzukommt, dass es wohl noch schwieiger wird, nach einem VW . Besitzer im Netz zu suchen, als z.B. einem Nissan Fahrer. Ausserdem würde wohl jede weitere Behörde seinen bescheidenen Antrag wegen der Inet lachend verwerfen.


    Also darauf sollte er mal nix geben. Da gibt es wohl einen übereifrigen Sherrif, der auf unkonventionelle Weise versucht, seinen Frust abzulassen.

  • Is ja echt krass. Dein Kumpel ist defintiv an den falschen Bullen (das Wort is hier mal gerechtfertigt) geraten. Der will auch sicher zur SOKO Internetkriminalität aufsteigen und Punkte sammeln.
    Ich würde deinem Freund dennoch empfehlen, die Geldbuße zu zahlen, denn bei einem Verfahren ohne Rechtschutz kommen in jedem Fall mehr wie 50 € auf ihn zu. Bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung würde ich mal zum Anwalt spazieren und fragen, ob sich das lohnt ein Gutachten anfertigen zu lassen und vor Gericht zu ziehen.


    Dein Kumpel hat so oder so erstmal die A****karte gezogen. Fragt sich nur wie groß die ist.

    "Zuviel Kompetenz macht unsympathisch."

  • Ach ja, mal wieder so ein übereifriges Mitglied des Bürgerfreund- und Helfer Vereins. Ich würde einfach ein Gutachten anfertigen lassen (mal etwas herumhorchen wo ein Tunerfreundlicher TÜVer sitzt) und bei positiver Abnahme überlegen ob man den Rechtsweg wählt um sich über die Methodik des Herrn zu beschweren. Sollte das Gutachten jedoch zu teuer sein würde ich es ruhig auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, schliesslich gibt es genau dafür eine Rechtsschutzversicherung. Dabei geht es weniger um die Abnahme der Lippe als viel mehr der Kampf gegen Menschen die ihre Kompetenzen überschreiten und dadurch anderen unnötigen Ärger bereiten.


    PS:
    Editier die Namen weg, gibt zu leicht Böses Blut ;)

  • Zitat

    Original von SIR


    PS:
    Editier die Namen weg, gibt zu leicht Böses Blut ;)


    Ist`s so besser?!


    Gruß Sammy

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

  • So, mein Kumpel hat sein Auto geholt. Der Spoiler wurde eingetragen...


    Jetzt bin ich mal gespannt, wie der Herr Polizist reagiert...

    Oins isch Fakt: Hosch oin vor Dir mit BC, isch's Leba nemme schee... :)

    • Offizieller Beitrag

    Da ist leider was dran.. :heul:


    Wobei man mal zur Ehrenrettung sagen muss, dass solche :pol: eher die Ausnahme sind.
    Versuchs doch noch mal nett, mit nem Blumenstrauß oder so! Vielleicht vertragt ihr euch dann wieder.*g* *Achtung GAG*


    Rein sachlich ist eigentlich nix mehr zu sagen, zum Thema Mindesthöhe hab ich dieselben Auskünfte bekommen.
    Im Zuge der Fahrwerksumrüstung passen jetzt auch bei meinem Wagen die Scheinwerfer etc.-Maße. Guck die die lieber auch noch mal an- nicht, dass er das nächste findet (ebenso Auspuff- lauter als eingetragen??)


    Was allerdings ruhig nochmal betont werden kann: Die :pol: darf (ggf. nach Einschalten eines Sachverständigen) ein Auto stilllegen, wenn sie der Meinung ist, dass es nicht verkehrssicher ist. O alles eingetragen ist, wird da zur Nebensache erklärt. Kenn da nen Fall, wo ein Wagen aus meiner Gegend in Berlin "platt" gemacht wurde.


    Im günstigsten Fall kann man dann vor Gericht nach eigenen Gutachten nachweisen, dass alles i.O. war, erstmal hat man trotzdem die Brille auf.


    Und zu den Frontlippen: Da ist ja genau so unklar, ob die eingetragen werden dürfen bzw. sogar müssen. Mein Prüfer trägt sie nicht ein.
    Da wäre es jetzt im Rechtsstreit die Frage, welchem Gutachter geglaubt wird.


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    [OFFTOPIC]UIH.


    Das ist ja ein nettes Exemplar der Gattung Polizist....Hast du dem sonst noch was getan? Es gibt immer solche und solche. Man sollte seinen Beruf manchmal auch nicht zu verbissen sehen meine ich da. Zur Strafe. Ähm überlegs dir genau. Es hätte wohl schlimmer kommen können als 3P und 50€. Also ob sich das den Aufwand lohnt...[/OFFTOPIC]

  • Mahlzeit. es geht um mich.


    Habe nun das zu erwartende Schreiben vom Landratsamt bekommen. Was soll ich tun?


    Hier mal das Schreiben seite 1 Seite 2 Seite 3


    Ich habe bereits eine Bestätigung vom TÜV das mein Fahrzeug keine Mängel mehr hat bzw. gehabt hat (Beim TÜV war ich drei Tage nach der Kontrolle, die Sonntagabend war). Die Spoilerlippe ist ebenfalls in den Fahrzeugpapieren eingetragen worden. Ihr könnt ja noch mal den alten Beitrag zur Bodenfreiheit durchforsten.


    Bisher bin ich der Meinung dass ich den Wisch vom TÜV an das Landratsamt schicke. Wenn der Bußgeldbescheid kommt widerspreche ich diesem da mein Fahrzeug keine Mängel hat / hatte. Oder ist beidem widersprechen besser?


    Die Anzeige läuft meines Wissens wegen Verstoß gegen §19(2) und §30 StVZO.

  • Also ich denk die Sache liegt klar auf der Hand.
    Die wollen das Dir jemand der dazu berechtigt ist bescheinigt das kein Mangel mehr am Fahrzeug ist.
    Das hast Du ja durch den Tüv machen lassen.
    Ich an deiner Stelle würde das Teil ,so wie du das vorhast, dorthin schicken und dann abwarten was passiert.
    Wünsch Dir viel Erfolg und grüss Sammy von mir.
    Gruss Oli

  • der mängelbericht ist ja auch kein problem, dank dem tüv 8)


    bin nur mal gespannt was in der anzeige steht. würd ja 50 euro und 3 punkte kosten wenn die betriebslerlaubnis erlöschen wäre...
    mal sehn wie ich da wieder rauskomm...


    achja hier mal ein foto vom überltäter

  • heute ist nun auch der bußgeldbescheid gekommen. hier ist der bußgeldbescheid


    also auf diesen muss ich auf jeden fall einspruch erheben und dazu noch das schreiben vom tüv dazu. schreiben vom tüv


    die 3 punkte und 68 euro lass ich so nicht auf mir sitzen...