englisches Auto (Nissan Skyline) zulassen

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 13.889 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arme sau.

  • Hallo Leute.....


    es liegt vollgender Fall vor.


    Ich habe in England gute Bekannte und über die würde ich ohne Probleme an einen schicken


    NISSAN SKYLINE 2.5 GT TURBO


    Baujahr 1998 herankommen


    wie sieht es jetzt aus mit der Zulassung in Deutschland?


    wegen der rechtslenkung und allem weiteren, was muss ich alles beachten?


    MFG
    Simple

  • >Ich glaube kaum, dass du den zugelassen bekommst.
    denn:



    1. Umbau auf Linkslenker
    2. Abgasanlage ändern

    In stillen Gedenken an meinen lieben Vati


    26.09.1949 - 23.06.2005

  • umbau auf linkslenkung?


    hm also habe schon öfters mal ein auto mit linkslenkung mit deutschem nummernschild gesehen....


    oder irre ich mich da?



    MFG
    Simple

  • Zitat

    Original von Stefan
    >Ich glaube kaum, dass du den zugelassen bekommst.
    denn:



    1. Umbau auf Linkslenker
    2. Abgasanlage ändern


    warum umbau auf linkslenker? hab schon viele autos gesehen, die rechtslenker waren, britische-oldtimer, auch schon nen britischen-ford, allerdings alle mit düsseldorfer-kennzeichen... denke nicht, dass das mit dem linkslenker ne hürde ist...

    Micror rockt das alternative metall!!!

    NISSAN for the SUNNY side of drive :]

    "another day, another vendetta"

  • Umbau auf Linkslenker, ja ja, schon klar, zeig mir mal die Passage in der StvZO! :D


    Normal dürfte das kaum ein Prob sein, das größte schon fast die Lichtanlage: Als gräuslich brittanischer hat er jetzt asymmetrisches Licht nach links, hier muss er symmetrisches oder asymmetrisches nach rechts haben, und nun überleg´ Dir mal woher Du für den Skysofalein "linkslenker"-Scheinwerfer herbekommen willst da er wohl bis auf ein ganz paar Exemplare für gottweisswo nie als Linkslenker gebaut wurde! 8o


    Alternativ abkleben des asymmetrischen Teils der Streuscheibe, sofern man das als Auflage für dauerhafte Zulassung hier überhaupt angenomen bekäme! Aber dan säh´s immer noch scheisse aus und mieses Licht gibt´s gratis dazu!


    Als ´98er hat er u. U. auch schon eine EG-ABE, damit wären dann auch Abgasgutachten und der ganze andere Abnahmetinnef bis auf die besagten Änderungen rechts-/linkslenker abgefrühstückt, aber auch ohne EG-ABE müsste der rein (abgas)technisch in D zulassungsfähig sein bzw. mind. die Euro 2 erfüllt haben - EU rulez! ;)


    Bleibt hald das Licht. 8)


    Ok, und dass ´n Falschlenker hier zu fahren ziemlich für´s Arsch ist da Du beim Überholen strenggenomen erst dann richtig was siehst wenn Deine linke Seite schon voll im Gegenverkehr hängt! :rolleyes:


    Kauf Dich doch besser ´nen guten S14! :D

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Ok, und dass ´n Falschlenker hier zu fahren ziemlich für´s Arsch ist da Du beim Überholen strenggenomen erst dann richtig was siehst wenn Deine linke Seite schon voll im Gegenverkehr hängt! :rolleyes:


    Na das ist doch optimal..... wo anders als auf der linken Seite, fahr ich mit dem eh nie!


    hat man doch alles voll im blick 8)

  • Zitat

    Original von Simple
    Na das ist doch optimal..... wo anders als auf der linken Seite, fahr ich mit dem eh nie!


    Darüber denkst Du wahrscheinlich anders wenn Dir auf der Landstraße dann ´n 38-tonner für´s erste "nur" den Außenspiegel weggerissen hat. 8)


    Selbst ein umgedrehter Spiegel ist da - nebst dass weder hübsch noch m. E. eintragungsfähig, dazu noch eine potetielle Blendgefahr für den Fahrer - eine vollendete Lösung da auch der ´nen toten Winkel hat!

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  • Für solche Fälle kann man ja auch mal ganz kurz etwas nach rechts fahren, um zu sehen ob vor dem zu überholenden Fahrzeug, Gegenverkehr kommt ;)

  • Zitat

    Original von WaserS
    Für solche Fälle kann man ja auch mal ganz kurz etwas nach rechts fahren, um zu sehen ob vor dem zu überholenden Fahrzeug, Gegenverkehr kommt ;)


    ... und wenn Du glaubst dass Du da dann alles siehst, dann glaubst Du auch noch an den Weihnachtsmann! Von Motorrädern z. B. mal ganz ab, kann das Fahrzeug vor Dir noch ganze PKW im Gegenverkehr über einige viele m komplett abdecken, nämlich in genau dem Bereich in den Du dann zum Überholen ausscheren würdest. 8)


    Ich bleib dabei, Überholen ohne freie Sicht ist was für Schwachköpfe.

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  • Ich hatte auch mal die Idee, mir einen Skyline aus den USA zu importieren.
    Habe dann mal beim TÜV nachgefragt und diesen Gedanken schnell wieder verworfen. Anbei die Antwort, vielleicht hilft Dir das ja weiter.


    Gruß Madde



    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Fuer die Zulassung in Deutschland gilt : das Fahrzeug muss alle zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung (z. B. USA) in Deutschland geltenden strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfuellen. - Erstes Problem bei Importfahrzeugen aus Nordamerika ist erfahrungsgemeass das Abgasverhalten, weil die Messverfahren nach FTP 75 (in den USA und Kanada) und Richtlinie 70/220/EWG (in der EU) voellig unterschiedlich sind, so dass die Abgas-Grenzwerte und Messergebnisse nicht vergleichbar sind. - Eine Abgasmessung bei einer anerkannten Abgaspruefstelle kostet für ein Fahrzeug mit Ottomotor ca. 1400,- €, mit Dieselmotor ca. 1600,- €.
    Weil der Kfz.-Steuersatz in Deutschland nach dem Abgasverhalten des Fahrzeugs bemessen wird (nach den Stufen der Richtlinie 70/220/EWG), ist eine eindeutige Aussage zum Abgasverhalten unverzichtbar.


    - Die naechste groessere Huerde ist der Nachweis ueber die Einhaltung der Vorschriften ueber die Bremsanlage (nach der Richtlinie 71/320/EWG) sein. Es waere guenstig, wenn der Fahrzeughersteller dies bestaetigen koennte, weil Ihnen dann die kostenpflichtige Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erspart bliebe. Die Pruefung der "Etwa-Wirkung" der Bremsanlage ist ziemlich aufwendig (nicht unter ca. 2000,- €).


    - Es versteht sich, dass die Beleuchtungseinrichtungen auf europaeische Vorschriften umgeruestet werden muessen :
    - Austausch der US-Scheinwerfer gegen hier zugelassene, bauartgenehmigte Scheinwerfer ;
    - Austausch der vorderen gelben Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern gegen weisse (koennen eventuell in die neuen Scheinwerfer integriert werden); die elektrischen Anschluesse für die vorderen Begrenzungsleuchten in den Fahrtrichtungsanzeigern sind zu entfernen;
    - rote Blinkleuchten hinten sind nicht zulaessig; Ausnahmegenehmigungen werden hierfuer nicht mehr erteilt, ggf. muessen zusaetzliche gelbe Blinkleuchten hinten angebaut oder, falls es eine europaeische Version gibt, die kompletten Rueckleuchten-Einheiten dieser Modelle angebaut werden.


    - Für die Zulassung benoetigen Sie ein Gutachten nach § 21 Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wenn der Sachverstaendige die Uebereinstimmung mit den strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt und das Gutachten nach §21 StVZO angefertigt hat, koennen Sie zu der für Ihren Wohnsitz zustaendigen Strassenverkehrsbehoerde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen.


    Die Liste unserer TUEV-STATIONEN finden Sie im Internet ueber www.tuev-nord.de


    Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein. Sie benoetigen für die Fahrt zu unserer TUEV-STATION rote oder Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen.


    Die frueher fuer US-Importfahrzeuge auf dem Ausnahmewege zugeteilten Kennzeichen für Leichtkraftraeder werden seit Sommer 2000 nicht mehr genehmigt, weil die Anbringung eines Kennzeichenhalters mit Beleuchtungseinrichtung technisch moeglich ist und die Verkehrsministerien der Bundeslaender die Umruestkosten fuer zumutbar halten.


    Allen Anfragen an den Fahrzeughersteller sollten Sie moeglichst alle verfuegbaren technischen Daten Ihres Fahrzeugs beifuegen, auf jeden Fall immer die vollstaendige vehicle-identification-number (VIN).


    Mit freundlichen Grüßen
    Bert Korporal
    TÜV NORD STRASSENVERKEHR
    Bereich Unternehmensentwicklung
    Information und Dokumentation
    www.tuev-nord.de

  • Vergiss das mit dem Skyline, du könntest ihn dir nie leisten, selbst wenn du wolltest. Is ein unrealistisches Auto, ausserdem wäre das mit so vielen Problemen und bürokratischen Hürden verbunden, da hast nur Scherereien damit. Haben dir die anderen aber schon gesagt. Und von den Ersatzteilen will i gar net reden, müsstests ja alles aus Übersee importieren, da brennst dich aus, wie gesagt, das kannst dir sicherlich nicht leisten, lass lieber die Finger davon und leg dir ein realistischeres Auto zu, z. BSp 350 Z oder so was, da hast mehr Freude damit.

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa:

  • @ Ghostmachine: Woher will ich was wissen??????? Mit welchen Problemen das verbunden ist, wenn man sich so ein Auto zulegt?? Also ich bin, geb ich offen zu ein eher ralistisch denkender Mensch, und hier muss ich ehrlich sagen, ist ja gut und schön von so einem Auto zu träumen, (mach ich auch andauernd), aber du wirst es dir trotzdem niemals leisten können, da hier so viele Hürden auf einen zukommen, die wirklich ins Geld gehen, und meines Erachtens den Aufwand auch nicht lohnen, da es einfach nicht sehr wahrscheinlich ist, dass wir demnächst einen Skyline-Fahrer hier im Board vertreten haben. Wir haben eh schon einige Probleme angesprochen, die mit dem Besitz des "godzilla" verbunden wären, hinzu kommt ja auch noch, dass du vermutlich in ganz Deutschland keine normale Nissan - Werkstatt finden wirst, die autorisiert wäre Hand an dieses Auto anzulegen, da von Nissan vorgeschrieben ist, dass nur Leute mit spezieller Ausbildung an das Ding randürfen und ich glaub nicht dass du um die Ecke so einen Spezialisten finden wirst, der in der Lage wäre etwaige Reperaturen durchzuführen. Kein Scherz, ist so!! Ich glaub also nicht, dass wir hier viel herumreden müssen, wann denn endlich ein Skyline in unseren Reihen fährt, wird sicher nicht in nächster Zeit passieren, glaub ich nicht, wenn man sich schon so ein Turbo-Geschoss zulegen will, dann sollte man doch ein Modell ins Auge fassen, das man sich dann auch wirklich leisten kann, beispielsweise die Toyota Supra. Jaja, jetzt weiß ich eh, der ewige Konkurrenzkampf zwischen Supra und Skyline, aber von diesem Modell kann man dann zumindest sagen, dass man eine "ähnliche Waffe" wie den Skyline besitzt, aber halt ein realistisches Auto hat (Sorry dass ich das Wort "realistisch" so oft gebraucht hab, mein Schreibstil ist zurzeit echt unter jeder Sau). greetz


    Aber träumen dürfen wir natürlich trotzdem weiterhin von diesem Schmuckstück von Turbomonster ;)

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa:

  • ist ja egal wievielProbs es gint wenn man verrückt genug ist macht man so einiges und vielleicht kann eressich ja leisten oder seine Eltern :D


    is jetzt keine Beleidigung aber ich kenne genug Kinder reicher Eltern, die wenn sie lange genug quengeln fast alles bekommen würden.

    Wissen ist der einzige Rohstoff der sich bei Gebrauch vermehrt.

  • Hast Recht, wenn er sichs leisten kann würd ichs ihm natürlich gönnen, geil wärs auf alle Fälle wenn einer hier im Board so ein Geschoß hätte :hi:

    legal..........illegal.........scheissegal.... :uzi: :pol: :flipa:

  • Zitat

    Original von Flo_P11
    ... , hinzu kommt ja auch noch, dass du vermutlich in ganz Deutschland keine normale Nissan - Werkstatt finden wirst, die autorisiert wäre Hand an dieses Auto anzulegen, da von Nissan vorgeschrieben ist, dass nur Leute mit spezieller Ausbildung an das Ding randürfen


    Wer hat Dir den diesen Mumpitz erzählt? 8)

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Sischer sischer, wir haben bisher noch alles kaputt geschraubt bekommen! :D

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Keine Ahnug wo ich das herhab, hab das aus den verstaubten Hallen meiner Gehirnwindungen, hab das irgendwo mal gelesen (und zwar von mehreren Quellen, dass es von Nissan da diese Bestimmung gibt). Also ich glaub schon dass das stimmt, weil eingebildet hab ichs mir sicher nicht. Aber selbst wenn es in Dtl dann Werkstätten gibt die dir das machen würden fürcht ich dass allein die Ersatzteile sofern irgendwann benötigt soooooo viel Geld kosten würden dass das dann auch schon egal ist, Werkstatt hin oder her, zu finanzieren wär das wohl eh nicht.
    Also korrigiert mich bitte wenn das mit der Autorisierung von Nissan nicht stimmt, ich habs mir zumindest eingebildet, aber was solls, man kann sich ja mal irren soferns nicht stimmt. Aber ich fürcht da würden trotzdem noch ziemlich viele andere Argumente dagegen sprechen :( :heul:

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  • [OFFTOPIC]ich weiß, daß es bei Honda für den NSX ne Sonderregelung gibt, Zwecks schrauben und verkaufen dürfen, irgendwie is mir so[/OFFTOPIC]