120km/h anstatt 60....?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 6.394 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Zitat

    Original von Phryso



    die NL :polizei: sind ja so nett und fahren dich auch zum geldautomaten und wieder zurück zu deinem auto.
    ist dann zwar ein recht teures taxi, aber besser als zu fuss zu gehen :lachwalzen:


    In Deutschland machen die das auch, aber Du musst selbst fahren die fahren dir dann bis zu naechsten Geldautomaten nach. :D

    Als ich jung war, dachte ich Geld macht glücklich, heute weiss ich, das ich recht hatte.

  • ha, einer der aus erfahrung spricht :D


    nein, in den NL bleibt dein auto stehen, du hast ein weißes taxi mit roten und blauen zierstreifen und so lustigen lichtern auf dem dach :lachwalzen:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel


  • also nen kumpel von mir war noch in der probezeit und wurde mit 58km/h zuviel auf der AB geblitzt --> 175€,4punkte,1monat fahrverbot...find ich recht mild

  • mich hamse jetzt geblitztdingst mit 65 bei 50 mit Laser und gleich rausgewunken.


    Fahrzeugschein Führerschein bitte. Was haben wir den falsch gemacht? Mhm angeschnallt bin ich Handy hatte ich auch nicht am Ohr ich glaub ich bin zu schnell gefahren. Ja 65 sind sie gefahren. Okay Das kostet 25 €. Hab ich nicht einstecken. Nehmen sie EC oder Kreditkarte? Ne geht leider nicht :bla: :bla:
    Wieviel haben sie noch im Geldbeutel? Ich zähle 10 € und 3,50€ Klein
    Ja machen wir 10 € und gut, Kollegin gibt ihnen noch ne Quittung. Okay.


    Das fand ich klasse 15€ gespart.

    Ist es denn wirklich so das wir jeden Dreck der von Westen kommt nun kopieren müssen?

  • sowas ähnliches habe ich auch mal erlebt...
    nur hätte mich das zu dem zeitpunkt 80 DM, 1 punkt und 1 monat fahrverbot gekostet, hab 30 oder 40 DM gezahlt :D :D :D


    ist schon ne weile her (januar 1994) ;)

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    Peter Melander Graf von Holzappel

    • Offizieller Beitrag

    60 drüber bei Regen!


    Ich wünsche dir die gerechte Strafe dafür. :]


    www.bussgeldkataloge.de


    Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.



  • Die frage war, ob er ueberhaupt einen Schreiben bekommt, da er ja aus Belgien ist und ob er mehr bezahlen muss als Auslaender, da er ja keine 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot bekommt.

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn man in direkt anhält muß er eine Sicherheitsleistung bezahlen wobei dann die Punkte hier in Euro umgerechnet werden und diese zum Bußgeld addiert werden. Ob er jetzt überhaupt etwas zugestellt bekommt kann ich nicht genau sagen.


    Aber Trecker wird das wohl ergänzen. :)

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  • Extra für Basty:



    60 zu schnell wie unverantwortlich und das bei regen! :eek:

  • Zitat

    Original von BlackScorpion
    das kann ja nur ein polizist bei dienst sagen sowas :)


    Finde es schon blöd an manchen stellen solchne schilder zu setzen :D :D


    Das ist aber nicht blöd......das dient dazu, die leeren Kassen zu füllen......Blöd ist immer nur der, der sich da erwischen lässt :D

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Zitat

    Original von Busfred
    Wenn man in direkt anhält muß er eine Sicherheitsleistung bezahlen wobei dann die Punkte hier in Euro umgerechnet werden und diese zum Bußgeld addiert werden. Ob er jetzt überhaupt etwas zugestellt bekommt kann ich nicht genau sagen.


    Aber Trecker wird das wohl ergänzen. :)


    ...man hat schon wieder nach mir gerufen?


    Mit Belgien (anders Österreich und Schweiz) gibt es für Bußgelder derzeit noch kein Rechtshilfeabkommen, das soll nach EG-Richtlinien bis April 2007 eingeführt werden. Dies bedeutet allerdings nur, dass eine Vollstreckung des drohenden Bußgeldes in Belgien nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene in Deutschland angetroffen und überprüft wird und die Tat noch nicht verjährt ist (vgl. unten). Die Überprüfung ist allerdings schwierig, weil zunächst keine Ausschreibung im Fahndungssystem erfolgt, sie ist aber dennoch möglich, allerdings ist dies nur im grenznahen Raum Routine.


    Nun kommt es auf das Bundesland an, wo es geschah und welche Bußgeldstelle zuständig (vgl. oben, grenznaher Raum) ist.


    Der Kollege, der die Lichtbildauswertung macht, könnte nun bei dem erheblichen Verstoß über die Bundespolizei-Verbindungsstelle den Halter in Belgien feststellen und zunächst als Betroffenen führen.


    Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 6 Monaten, sofern keine Verjährungsunterbrechung durch z.B. Versendung eines Anhörungsschreibens eintritt. Mit jedem Schreiben nach Belgien, würde die Verjährungsfrist wieder "bei Null" für 6 Monate beginnen, allerdings in der Gesamtzeit spätestens nach 1 Jahr beendet sein (kann man das so verstehen? :rolleyes:). Daraus folgt, dass die Verwaltungsbehörde durch Verschicken von Post nach Belgien, die Verjährung bis zu einem Jahr hinauszögern kann. Es muss keinen Nachweis geben, dass die Post auch angekommen ist.


    Wenn man Eier in der Hose hat (wer sagt das doch gleich immer =)), zahlt man und ist ein Problem los, denn es kann noch schlimmer kommen, als ein Jahr lang mit Schweißperlen auf der Stirn durch Deutschland zu fahren.


    Dann schlag ich mal den Bogen zurück nach Deutschland. Was passiert mit einem nicht bezahlten "Strafzettel" wenn der Betroffene auf kein Schreiben reagiert und auch nicht auf die Einschreiben mit Rückschein zur letzten Zahlungsaufforderung? Dann kommt irgend wann mal der Gerichtsvollzieher, nach Belgien allerdings nicht. ;)


    War der Gerichtsvollzieher bei wiederholten Vollstreckungsbemühungen erfolglos, wird ein Erzwingungshaftbefehl zur Ersatzfreiheitsstrafe erlassen, das bedeutet: Zahlen oder Knast. Dieser geht an die für den Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle zur Vollstreckung. Die Polizei sucht dann zu allen möglichen Uhrzeiten, auch an Sonn und Feiertagen die Adresse auf (natürlich nicht in Belgien) und vollstreckt auch notfalls an der Arbeitsstelle.


    Hat es hier schon mal jemand so weit kommen lassen? Das ist übrigens nicht selten! Outet euch ;)


    Die Polizei hat nun ca. 3 Monate erfolglos versucht, den Erzwingungshaftbefehl zu vollstrecken, dann kommt die Person, die in dem Bußgeldverfahren als Betroffener geführt wird (vgl. oben), in die Fahndung und zwar so lange, bis der Forderungsanspruch des Staates verjährt ist und das sind meines Wissens 3 Jahre. Das bedeutet: Bei jeder Routinekontrolle (innerhalb des ausschreibenden Bundeslandes) würde man festgenommen werden, weil ein Abgleich mit dem Fahdungsbestand obligatorisch ist. Wenn man dann nicht zahlen kann, sitz man!


    Das kann auch passieren, wenn man in Belgien wohnt und deshalb das Bußgeld beim Betroffenen nicht beizutreiben ist. Keine schönen Aussichten, aber wenn man clever ist und genau lesen kann, kann man es lösen. Wie das geht, verrate ich nicht, da es mein Job ist, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und zu schützen, nicht, sie zu umgehen, darauf habe ich einen Eid geschworen und dafür habt ihr sicherlich Verständnis. Letztendlich hat der Themenstarter ja auch seinen Verstoß eingeräumt, also trifft es keinen Unschuldigen.


    edit: missverständliche Formulierung korrigiert 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()