laut Aussage unseres Dekra - Prüfers ( Osten Deutschlands ) und Tüv Prüfers muß die Polizei beweisen, das die Reifen nicht gefahren werden dürfen. Dazu müssen sie sich bei geeigneter Stelle erkundigen. Wer ein neus Auto hat, bekommt ja diesen Genehmigungswisch mitgeliefert, wo alles mögliche zum Auto drin steht, icl. alle verwendbaren eintragungsfreien Reifen und Felgentypen , Fahrgestellnummer etc.
Diesen werde ich bei Aufbau der anderen Reifen sicherheitshalber im Auto Boardbuch mitführen. Noramlerweise muß man dies aber nicht. Doch ist bei der Kontrolle leider meist der Kontrollierte der Beschissene. Leider kennt eben die Polizei auch nicht jeden Gesetzestext auswendig und ist unter Umständen sogar zu unbeweglich, sich in dieser Hinsicht zu belesen oder informieren. Mir wurden schon Sachen verboten, die im EU-Recht Jahre drin stehen und ausnahmslos erlaubt sind. Dort lag die Nachweispflicht urplötzlich bei mir, also ich muß meine Unschuld beweisen.
Also - ergo : lieber den alten Brief mit den Eintragungen mitführen, sofern dieser als ungültig gestempelt ist. Oder bei neueren die A4 Seite von Nissan mitführen, dann gibts keinen Streß.