Reifeneintragung im FZGschein.

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 7.580 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von onkelhirsch.

  • laut Aussage unseres Dekra - Prüfers ( Osten Deutschlands ) und Tüv Prüfers muß die Polizei beweisen, das die Reifen nicht gefahren werden dürfen. Dazu müssen sie sich bei geeigneter Stelle erkundigen. Wer ein neus Auto hat, bekommt ja diesen Genehmigungswisch mitgeliefert, wo alles mögliche zum Auto drin steht, icl. alle verwendbaren eintragungsfreien Reifen und Felgentypen , Fahrgestellnummer etc.


    Diesen werde ich bei Aufbau der anderen Reifen sicherheitshalber im Auto Boardbuch mitführen. Noramlerweise muß man dies aber nicht. Doch ist bei der Kontrolle leider meist der Kontrollierte der Beschissene. Leider kennt eben die Polizei auch nicht jeden Gesetzestext auswendig und ist unter Umständen sogar zu unbeweglich, sich in dieser Hinsicht zu belesen oder informieren. Mir wurden schon Sachen verboten, die im EU-Recht Jahre drin stehen und ausnahmslos erlaubt sind. Dort lag die Nachweispflicht urplötzlich bei mir, also ich muß meine Unschuld beweisen.


    Also - ergo : lieber den alten Brief mit den Eintragungen mitführen, sofern dieser als ungültig gestempelt ist. Oder bei neueren die A4 Seite von Nissan mitführen, dann gibts keinen Streß.

  • laut der zulassungsstelle witten soll die polizei einen laptop mitführen, mit dem sie auf einen zentralrechner zugreifen kann um reifenmaße zu überprüfen...bei den neuen scheinen steht nur noch die mindestreifengröße drin, außer bei meiner freundin, da hat der gute mann einfach alles abgeschrieben was auch im alten schein stand...bei mir war er leider etwas genauer und hat die alus nicht mit übernommen, dafür ist mein wagen jetzt laut zulassungsbescheinigung weiß...

    • Offizieller Beitrag

    Der normale hessische Streifenwagen hat keinen Laptop und schon gar nicht eine Standleitung zu nem 'Reifencomputer'.


    Ansonsten sehe ich die Nachweispflicht auch leider beim :pol: :rolleyes:

  • dat sagte mir aber der gute zulassungsmann, ich hab bei uns auch noch keinen streifenwagen mit laptop gesehen...der neue schein ist zum :kotz:
    ich frag mal nen kollegen der auch :pol: ist, wie die das bei uns machen...

  • Der Themenstart von Busfred, der ebenso vom Fach ist wie ich, spiegelt die "allgemeine Verunsicherung" wieder (von der ich mich nicht ausschließe) und es ist an der Zeit, dass öffentlichkeitswirksame Klarheit geschaffen wird und diese Schelte von mir richtet sich an den Gesetzgeber.


    Aufgrund von EU-Vorgaben wurde hier eine Verordnung "mit heißer Nadel" gestrickt, die sich nicht über unser bestehendes Zulassungsrecht und "Formularwesen" überstülpen lässt, aber es wurde dennoch gemacht.


    Auf der Strecke bleibt der Bürger und der Polizeibeamte oder Zulassungsangestellte, der eigentlich Dienst am Bürger im Sinne der Verkehrssicherheit leisten soll und dies nicht kann, weil ihm nicht das Handwerkszeug gegeben wurde.


    Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die heute den ehemaligen Fahrzeugschein ersetzt, beinhaltet nicht mehr alle "werkseitigen und mit der allgemeinen Fahrzeugzulassung abgenommenen Alternativeintragungen" z.B die Reifendimenson (auch andere Eintragungen) betreffend.
    Es werden nur noch Eintragungen vorgenommen, die von der werkseitigen Zulassung/BE abweichen.


    Lediglich Veränderungen außerhalb dieser Fahrzeugzulassung werden ergänzend eingetragen.


    Aus dem Dilemma kommt man kaum heraus, man kann aber mögliche Kontrollsituationen "entspannen" indem man sachlich und verständnisvoll bleibt und Vorsorgen trifft.


    Wer anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufes oder Ummeldung auf anderen Wohnsitz noch Zugriff auf den "alten" Fahrzeugbrief hat, sollte diesen fotokopieren und mitführen oder das entwertete Exemplar von der Zulassungsstelle zurückfordern.


    Wer einen Neuwagen mit anderer Bereifung als in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen erwirbt, sollte den Händler bitten, eine Bescheinigung auszustellen, welche die Zulässigkeit der Bereifung belegt.


    Wer dies alles nicht im "Vorgriff" erledigt hat, findet im Internet auf den Homepages der Autohersteller (die Japaner vernachlässigen dies leider) entsprechende Seiten über Alternativbereifungen. Aber die Internetseiten der Refenhersteller helfen da weiter!


    Eine Diskussion mit der Rennleitung bezüglich der Beweislast hilft nicht weiter, wenn man erst mal sein Auto stehen lassen muss und hinterher Recht bekommt, dass man es "eigentlich" nicht hätte stehen lassen müssen. Eine solche Diskussion "verliert" man immer, auch wenn man Recht hat, weil man de facto erst mal stehen bleibt ... und das braucht wohl kein Mensch...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • 3 Jahre schlaf für das thema reichen aus um es wieder zu wecken :)



    Wie isn das jetz bei mir.


    Bei mir is 175 / 70 R14 eingetragen (in Zulassungsbescheinigung Teil 1).
    Seit dem kauf vor 5 Jahren fahre ich aber schon immer 185/65 R14


    Fällt mir grad mal so auf...



    Hm, hab mir jetzt 16 zoller besorgt und wollte da 195 / 50 R16 drauf machen...


    Der Reifenmensch sagt, er kann mir nur Reifen verkaufen die im Schein stehen. ?(


    Um die Reifen aber eingetragen zu bekommen muss ich sie ja montiert haben...und dazu muss ich sie ja erstmal haben...


    Am besten vor dem -Reifenkauf zu Dekra dackeln und fragen ob die mir sagen können welche größe drauf kann und darf und überhaupt?

    • Offizieller Beitrag

    Komischer Reifenmensch- verkaufen darf der doch alles, was rund und schwarz ist...


    Im Regelfall sichern sich die Händler halt durch den Check der Papiere gegen Reklamationen wegen falsch bestellten Dimensionen ab.


    Stehen die 205/50/16 denn im Gutachten der Felgen?


    Wenn ja- und das ist wahrscheinlich, gibts imho keine Probleme- die Abnahme ist in meinen Augen aber Pflicht, auch wenn P11er mal serienmäßig auf dieser Größe liefen (die -144 family plus z.B. )


    Grüße


    Chris

  • Ja, das war auch der erste Reifenmensch der mir sowas sagte...


    Öhm, ja im Felgengutachten steht des drin...



    Achja, kleine wirre Welt da draussen auf den Strassen.


    Ich zimmer die einfach mal drauf und ähm, hoffe die bleiben auch drauf. :tongue:


    Hatte ja mal ne Zeitlang 215/40 draufgehabt, ohne Eintragung, kam leider nich mehr dazu die einzutragen, weil die alten Felgen mein Bruder ja verkauft hat ( lagen im im Weg ! ), naja hat leider "für mich persönlich" zu sehr am Fahrkomfort gesaugt... lenkung ging schwerer und jede verdammte Fahrbannrille und unebenheit hatte ich auf einmal gemerkt. Von daher dachte ich ich ziehe mir, auf kosten der Optik leider, die 195/50 drauf, dann sollte ich wieder meinen gewonnten Komfort weiterhaben.


    Danke trotzdem für die Antwort...gute Fahrt...

    • Offizieller Beitrag

    Deine 185'er sind ja Seriengröße und somit unproblematisch. Oft steht nur noch die kleinste erlaubte Größe drin.


    Dein Reifenmensch müßte auf Onlinetabellen zugreifen können wo alle freigegebenen Größen für dein Modell aufgeführt sind.


    Allerdings sind deine Favoriten (195/50R16 mit auf nem P11 gänzlich unbekannt.

    • Offizieller Beitrag

    Ähm- siehste- da hatte ich die Reifengröße gleichmal umgelabelt.. ;)


    Denn 195/50 wären mir auch neu- eintragbar, aber sicherlich nur über Einzelabnahme, außerdem dürften die Reifen teurer sein...


    Grüße


    Chris

  • Hi,


    ich fahre die 195/50 R16 auf Borbet T 7,5x16 ET35 bei meinem P10 und im Gutachten zu den Felgen steht auch beim P11 diese Reifengröße.
    Eine Bestätigung über die Montierbarkeit der Reifengröße auf der Felge muss bei der TÜV-Abnahme vorliegen.
    Ich fahre die Eagle F1 GS-D3 und habe mir von GoodYear die Bestätigung geholt. Das ging alles ganz schnell, man schickt die Daten vom Auto per Formular auf der HP zum GoodYear-Kundendienst und bekommt dann per E-Mail die Bestätigung.


    Im Gutachten steht zu 205/50 R16 beim P11, dass bei Fahrzeugen mit 185/65 R14 Serienbereifung ein Nachweis erbracht werden muss, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegt.


    Gruß, Mixe


    Hanna 09.01.2012
    Ophelia 10.01.1990 --- Maxima 11.07.1991 --- Primhild 12.08.1992 --- Florentine 17.02.1995

    Freya 19.03.1996 --- Daphne 30.04.1998 --- Velma 20.05.1999 --- Emanuela II 24.07.2000

  • Du meine Güte das kann ja nochwas werden...


    Naja, hab mir 7J x 16 Alus von OZ besorgt mit Einpresstiefe 40... sollten Heute eintreffen, aber im Gutachten soll halt die Größe 195/50 oder 205/50 drin stehen.


    Wenn es da ist, les ich mal nach und nehme am besten alles zum Reifenonkel mit... und dann geb ich mal weiteres hier zu Texte.


    Warum kann nicht einfach mal alles reibungslos funktionieren ? :P

  • Jetzt wirds erst recht unverständlich...zumindest für mich ?(


    Felgen sind da und auf dem Kartons ist jeweils ein Aufkleber drauf, wo auch Nissan Primera drauf steht....


    Im Teilegutachten selbst ist der gute Nissan aber garnicht erwähnt...


    Ich fahr zum TÜV sollen die mir doch sagen was fakt is...


    Ist das immer so schwer nur weil man ein paar Alus haben möchte?


    Achja, Reifengröße is auch nicht 195/50 wie mir zugetragen wurde sondern wahrscheinlich 205/45 ...


    Mal schauen was ich zum Thema Eintragung im FZGschein so beisteuern kann...


    Felgen sind OZ Racing Tucano ( Vielleicht hat die ja jemand )

  • Wenn Primera auf dem Karton steht, heißt dies wohl, dass die Felgen auf Primera montagetechnisch passen (Lochkreis, ET, NAbendurchmesser).


    Steht Primera dagegen nicht im Gutachten, dann läuft es wohl auf eine Einzelabnahme hinaus. Hoffentlich benötigst du dann keine Tachoanpassung.


    Hier gibt es einen Rechner dazu: flat4

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • So, gutachten für die Alus Problemlos von OZ bekommen....


    Reifengröße...ich könnte 185/50 R16 fahren...laut Teilegutachten


    Habe aber 205/45 R16 gewählt....und bestellt...


    Nun müssen wir nur noch warten bis die Reifen da sind und montiert wurden.


    Wenn es durch Tüv geht, gibt es dann die nächste Info hier....


    onkelhirsch