Liefertermin für D40 Überschritten Was nun ??

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von bernd5179.

  • Hallo habe meien D40 King Cab am 18.08.06 bestellt und laut Kauffertrag müsster er am 31.10.06 geliefert werden aber ist bis heute noch nicht da , was nun ???


    Steht mir da ein Abzug vom Kaufpreis zu ??


    Denn der Hänler verlangt auch noch eiej Aaufschlag da es das neue modell 2007 ist ist das rechtens ??? ( Ca.650 euro )


    Danke.

  • Ja das verbindlich ist angekreutzst auf dem nissan vordruck und liefertermin dann müsste das ja verbindlich sein oder ??

  • So ist es.


    Dann setz dem Händler noch eine Frist zur Lieferung.


    Der Händler will jetzt 650,-€ mehr, als im KV steht?
    Was sind das alles für Menschen???


    Das ist natürlich nicht rechtens.


    Selbst wenn der D40 in der Zwischenzeit teurer wurde, kann der Händler bei der RND im Bestellprogramm die Preisgleitklausel nutzen.

  • So geht`s auch:
    Da Lieferung meines D22 sich um zwei Wochen verschoben hatte, bekam ich vom Händler 300.- € vom Kaufpreis zurück!

  • Zitat

    Original von Angelo
    ok, und was ist denn mit der Preiserhöung ist das rechtens ???


    Wird nur der Preis höher und ändert sich das Fahrzeug nicht - und beträgt die Lieferzeit nicht mehr als 6 Monate - : Nein!


    Wird das Fahrzeug verändert, handelt es sich also um ein "neues Modell": Ja!

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Also doch rechtens wenn sich das von 2006 nac bstellung zum 2007 wandelt oder wie verstehe ich das ???

  • Zitat

    Original von Angelo
    Also doch rechtens wenn sich das von 2006 nac bstellung zum 2007 wandelt oder wie verstehe ich das ???


    Ich war ein paar mal beim 8) 8) und er rechnete immer mit dem Modell 2006.


    Als es dann zum Vertragsabschluß kam, hatte Er mir kleinlaut mitgeteilt, das das Fahrzeug ca. 650 Euronen teurer wurde. Und das für Sachen, die ich ansich gar nicht wollte. Nach langem :will-u-understand: hat Er mir dann unterm Strich ca. 450Euronen nachgelassen. :perfekt:


    Und alle wahren dan zufrieden.

    :wand: :wand:Mit dem Kopf gegen die Wand schlagen verbraucht pro Stunde 150 Kalorien :wand: :wand:

  • ja er wollte mir ein 2006 liefern aber den gab es nicht in meiner farbe , zum glück.... Werde mit ihm reden das er mir meien Bügel und Lampen gratis montiert, habe ich alles in holland gekauft zu Händler ek. aber er muss es halt montieren, denke das emacht er auch . habe schon 2 wagen bei ihm gekauft immerhalb 6 jahren un den 3.

  • Zitat

    Original von Angelo
    Also doch rechtens wenn sich das von 2006 nac bstellung zum 2007 wandelt oder wie verstehe ich das ???


    Wenn bei dem 2007er Modell irgendwas anderes ist, Facelift z. B., man also von einem "neuen Modell" sprechen kann und muss: Neuer Preis!


    Wird das Modell unverändert weiter produziert: Sog. Preisgleitklausel und bis sechs Monate nach Vertragsabschluss keine Preiserhöhung für den Käufer!


    ;)


    Größte "Klippe" dabei fast schon: Der Händler muss die Preisgleitklausel beim Inporteur fristgemäß beantragen, verpennt er das, hat er ein Problem! Deine Rechte auf den alten, im Vertrag genannten Preis betrifft das allerdings nicht!

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  • Hatte ähnliches Problem als ich meinen 07/06 bestellt habe(gekommen ist er 12/06). Auf der Rückseite meines Kaufvertrages ist aber im Kleingedruckten gestanden, dass der Kaufpreis nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Erhöhungen können danach weiterverrechnet werden.