Gibt es Abzocke durch sinnlose Regeln/Überwachung?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 10.295 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • ROFL du bist sehr süß
    verhälst dich wie en kleines Kind, dem man den Lutscher geklaut hat.
    stellst eine behauptung auf begründest sie mit dem §35.
    bekommst die Fehler aufgezeigt wo dieser § deinen Aussagen wiedersprichst und lässt dann so ne Anwort raus weil du dir das net eingestehen willst :eieiei:



    btw zwei sehr gute freunde von mir die Kollegen von dir sind einer davon auch studierter lasen gerade diesen thread und sagten das sie es nicht genau wissen sie aber sehr stark davon ausgehen das eine Radarkontrolle den §35 nicht rechtfertigen sie müssten also in fahrtrichtung parken :eieiei2:

  • Wahrscheinlich möchte der werte Herr moxon mittlerweile alle Freds kaputtschießen, die bislang einigermaßen Sinn gebracht hatten. Natürlich nicht aus Sicht eines Pogo-Anarchisten. Deshalb beschränkt er sich nicht auf ein Thema. Das halte ich für destruktiv und wenig konstruktiv, bei allen Uneinigkeiten, die man ja haben kann.


    Die Tatsache, dass er hierbei Themen durcheinander schmeißt, lege ich in die Würdigung nüchtern betrachtender Menschen.

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  • *Mehrere Stunden Schlaf und 30 Baldriantropfen später*


    Ich habs noch mal hier her gebracht, weil es eigentlich auch hier hin gehört.


    Zitat Moxon


    SO dann habe ich noch eine frage und zwar dürfen
    a) Polizisten ohne Einsatzsingnal (Licht und Ton) im gegenverkehr parken
    b) darf das Ordnungsamt das
    c) dürfen Private Blitzer (ja das gibt es hier werden von der Komune aus eingesetzt)


    gegen die Fahrtrichtung parken...


    Konkreter fall heute stand ein Sprinter in falscher richtung bergauf in na 30er Zone falschrum und die Beifahrerin FIlme die autos die von oben kahmen Augenzwinkern


    keine angst habe freundlich gewinkt da ich nix zu befürchten hatte Augenzwinkern war nicht zu schnell



    Zusatzfrage die mich als Jurainterresierten intressiert...


    Stellt sowas schon einen "Verfahrensfehler da" sprich wäre dies ein berechtigter einspruchsgrund Augenzwinkern


    Zitatende Moxon


    Zitatanfang Trecker


    zu a) und b) unter den Voraussetzungen des § 35 StVO ja. Das Ordnungsamt ist Polizei im Sinne § 35 StVO.


    zu c) dann ja, wenn wenn die Privatfirma (ja das gibt es tatsächlich zum Blitzen) mit Aufgaben des Ordnungsamtes "hoheitlich beliehen" wurde. Wikipedia


    Zur Zusatzfrage, bei der du entsprechend deiner Art, natürlich bei a)-c) wieder mal automatisch rechtswidriges Behördenhandeln voraussetzt:


    Wikipedia


    Da das Blitzen von der "falschen" Straßenseite keinen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit des Fahrers hat, wie schnell er fährt, besteht somit auch kein Verwertungsverbot für die Bilder, die ja Beweiskraft besitzen.


    Zitatende Trecker


    Ich habe die Fragen a-c und die Zusatzfrage beantwortet und zwar korrekt.


    In der Frage c ist von "Blitzer" die Rede, nicht von portabler Videokamera.


    "Unter den Voraussetzungen des § 35" bedeutet nichts anderes, als dass selbstverständlich erst mal diese Voraussetzungen vorliegen müssen. Liegen sie nicht vor, ist das selbstverständlich nicht gestattet.


    In der Konkretisierung steht auch nichts von Portabler Videokamera, allenfalls das Wort "FIlme". Ein Fotoapparat hat auch einen Film. Der Fragesteller drückt sich manchmal etwas kurios aus, deshalb hatte für mich Frage c Bestand, in der unmissverständlich von Blitzer die rede ist, nicht von Filmen mit portabler Videokamera.


    Hellsehen kann ich nicht.


    So verstanden haben es eigentlich alle, auch der zu Hilfe eilende Kubek.


    Was dringend geboten ist, und dass dies nicht nur zeitlich zu sehen ist, hat der Fragesteller inzwischen im geschlossenen Fred selbst herausgefunden, nämlich dass das Blitzen von der "falschen" Straßenseite her zulässig und von § 35 StVO abgedeckt ist. Jetzt kann er es sogar seinen studierten Polizeifreunden erklären.


    Wo ist bitte der Fehler, moxon, den du mir aufgezeigt hast?


    Woher soll ich bitte wissen, welchen § du meinst, wenn du aus einem anderen Thema hier her springst, in dem es auch um viele § geht und ich hier herumsuche, was du meinen könntest und nichts finde?
    Warum nennst du mich deshalb kleines Kind?


    Deshalb habe ich mich über dich echauffiert und dies deiner persönlichen Note zugeordnet, um des Stänkerns willen und nicht um der Sache wegen zu schreiben und dich mit meinen Hinweisen auf deine Orientierungsebene eigentlich entschuldigt.


    So, ich von meiner Seite bin wieder gut mit Dir und stoße mal an :Bier: ...aber nur einen, zu viele lassen schnell den Überblick verlieren ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Zitat

    Original von Kubek
    Ich hab' mir meine Meinung gebildet - möchte diese aber für mich behalten. ;)


    Glückwunsch zur aussagelosesten Aussage des Threads :D

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

    Einmal editiert, zuletzt von Huba ()

    • Offizieller Beitrag

    [offtopic]

    Zitat

    Original von Huba

    Zitat

    Original von Kubek
    Ich hab' mir meine Meinung gebildet - möchte diese aber für mich behalten. ;)


    Glückwunsch zur aussagelosesten Aussage des Threads :D


    Danke =)
    [/offtopic]

  • Zitat

    Original von Huba

    Zitat

    Original von Kubek
    Ich hab' mir meine Meinung gebildet - möchte diese aber für mich behalten. ;)


    Glückwunsch zur aussagelosesten Aussage des Threads :D


    ...das ist allerdings auch recht aussagelos, gemessen an deinem letzten Urteil im geschlossenen Fred... ;)

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  • gg das scheint ja jetzt erledigt zu sein. irgendwie. ich bin aber noch eine Antwort schuldig auf den vorangegangenen Punkt:


    Zitat


    Original von Huba
    ...Ein Problem, was zb bei nicht per Linie geteilter 30er Zone bei entsprechender Vor- und Übersicht beider Verkehrsteilnehmer imho ein vernachlässigbares Risiko darstellt, insbesondere dann, wenn man zb "am Anfang" einer Parkbucht steht, man also "aus seinem eigenen und auf der falschen Seite stehenden Fahrzeug" nichts direkt vor sich hat. Abgesehen davon, dass das "Lieferwagenproblem" zu 99 % nicht gegeben sein wird.


    Original von Trecker
    Der Gesetzgeber versucht dem Grundsatz der Rechtsklarheit gerecht zu werden. Die Frage ist: Wie viele Ausnahmen verkraftet das durchschnittliche Autofahrerhirn noch und wie weit soll Regulierung gehen (Stichwort Überregulierung). Dass du dies als vernachlässigbares Risiko hältst, weil es keine Fahrbahnteilung gibt und eine 30er Zone ist, gibt mir vor dem Hintergrund "warum soll ich nachts in verkehrsarmen Zonen nicht schneller fahren als erlaubt" allerdings ernsthaft zu denken.



    Das mit der 30er Zone war nur ein Beispiel, das wäre an sich natürlich keine allgemein anwendbare Begründung.


    Der Zusammenhang zwischen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung (was ich jetzt mal nicht explizit auf mich bezogen habe) und meiner subjektiven Risikoeinschätzung von "auf der falschen Seite parken" erschließt sich mir gerade nicht :confused:



    Zitat


    Willst du tatsächlich eine Regel: "Wer so auf der falschen Seite parkt, dass sich niemand mehr Vor oder auch hinter ihn stellen kann (je nach Sichtweise), darf das" ?


    Ein wenig modifiziert: "Wer so parkt, dass er offensichtlich keine Behinderung oder Mehrgefährdung darstellt und/oder verursachen könnte, darf das." (Ich beziehe das jetzt NUR auf das Falschrumparken, nicht Falschparken im Allgemeinen und auf andere Verkehrsregeln sowieso nicht). Dass sich so etwas in kein Gesetz pressen lässt, ist natürlich klar, "offensichtlich" enthielte ja keinerlei verbindliche Richtlinie. Hinzukommt kommt die von dir angesprochene Überregulierung. Insofern kann ich deine Argumentation der Rechtsklarheit vollkommen nachvollziehen; somit keine Einwände gegen die "pragmatische" Formulierung der Rechtsparkregel in der StVO.


    Aber: es wäre doch schön, wenn der GVD bei der Umsetzung so eine "Regel" ein bisschen im Hinterkopf hätte: er hat doch im Vergleich mit dem Gesetzgeber einen viel konkreteren und ortsabhängigeren Eindruck, den er sich zu Nutze machen kann. Damit könnte umgangen werden, dass man für das diskutierte Vergehen an absurden Stellen bestraft wird, die die Gesetzgebung pragmatischerweise miteinschließt, wo aber eigentlich keine konkrete Gefährdung vorliegt.


    Und diese in meiner Definition "absurden" Stellen gibt es imho vorrangig in 30er Zonen ohne optische Fahrbahntrennung (zur Erläuterung meines Beispiels)



    Im Übrigen könnte so auch etwas gegen den Eindruck der Abzocke getan werden, um mal den Bezug zur Eingangsfrage herzustellen 8)



    Gruß

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

  • ... prima, es traut sich wieder jemand hier rein, ohne Angst, verhauen zu werden =)


    Zitat

    Dass du dies als vernachlässigbares Risiko hältst, weil es keine Fahrbahnteilung gibt und eine 30er Zone ist, gibt mir vor dem Hintergrund "warum soll ich nachts in verkehrsarmen Zonen nicht schneller fahren als erlaubt" allerdings ernsthaft zu denken.


    Dies war nicht unbedingt auf dich bezogen @ Huba, sondern allgemein. Wenn jemand von einem "vernachlässigbaren Risiko" spricht, ist das gleichfalls eine persönliche Werteinschätzung (welches Risiko ist vernachlässigbar), wie die persönliche Werteinschätzung "um wie viel darf ich unter besonderen Umständen schneller fahren als erlaubt". Mancher hält 10 km/h nachts im Industriegebiet für vernachlässigbares Risiko, mancher erst 20 km/h, und das Thema war doch eigentlich schon als "inakzeptable Rechtfertigung" durch.


    Zitat

    "Wer so parkt, dass er offensichtlich keine Behinderung oder Mehrgefährdung darstellt und/oder verursachen könnte, darf das."


    Das wäre wiederum ein klarer Verstoß gegen den allgemeinen Rechtsgedanken der StVO, wie er sich in deren § 1 wieder findet, auf den alle anderen regeln aufbauen. Behinderungen und Gefährdungen sind alleine schon durch die Teilnahme am Straßenverkehr nicht auszuschließen. Deshalb muss sich jeder so verhalten, dass diese niemals mehr als nach den "Umständen" vorhanden sein dürfen.


    Wenn man eine Gefahr kennt, und sie nicht ausschließt, obwohl das möglich wäre, steigert die Grundgefahr, die latent vorhanden ist. Desweiteren würden die Begriffe "offensichtlich darstellt" oder "verursachen könnte" wiederum dem Autofahrer selbst die "Definitionsmacht" nach seiner persönlichen Meinung geben. Der eine hält es für gefährlich und macht es nicht, der andere sieht kein Problem und macht es. Klarheit des Gesetzes ist das nicht, oder?


    Zitat

    es wäre doch schön, wenn der GVD bei der Umsetzung so eine "Regel" ein bisschen im Hinterkopf hätte: er hat doch im Vergleich mit dem Gesetzgeber einen viel konkreteren und ortsabhängigeren Eindruck, den er sich zu Nutze machen kann. Damit könnte umgangen werden, dass man für das diskutierte Vergehen an absurden Stellen bestraft wird, die die Gesetzgebung pragmatischerweise miteinschließt, wo aber eigentlich keine konkrete Gefährdung vorliegt.


    Der Gesetzgeber hat diesen Aspekt berücksichtigt, das findest du im Verwaltungsrecht an vielen Stellen wieder und im Ordnungswidrigkeitenrecht in den §§ 47 und 53 OWiG.


    Ich fasse das mal zusammen: Verwaltungshandeln hat immer im Rahmen des "pflichtgemäßen Ermessens" statt zu finden, wobei die "Verhältnismäßigkeit" zu beachten ist (Kubek mag das Thema :D ). Dies ist vereinfacht ausgedrückt, das berühmte "mal ein Auge zudrücken". Die Behörde ist verpflichtet, ihren Ermessenspielraum zu prüfen und auch anzuwenden. Tut sie es nicht, ist ihr handeln rechtswidrig.

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  • um zum titel zurückzukehren, es gibt auch positive begegnungen mit den herren in grün / blau.


    wurde am dienstag mit unserem gespann auf der sauerlandlinie kurz vor lüdenscheid von einem :polizei:wagen unter zuhilfenahme der schönen "Bitte folgen" leuchte von der autobahn "gezogen".
    der :polizei: wollte fahrzeugpaiere und meinen führerschein und wollte wissen was ich geladen hätte (kalender).


    die ladungssicherung im bus gefiel ihm nicht so recht, mir im grunde auch nicht, aber ich kann die nicht in grund und boden zurren, dann kann ich die kalender auch gleich in den müll werfen...
    er wollte das gewicht wissen, das ich etwas nach unten abrundete, sonst wäre es knapp geworden.


    tachoscheibe wollte er sehen und ging dann zum anhänger.
    dort bemängelte er bei angezeigten 110 auf der scheibe das fehlende 100 km/h schild. der anhänger ist aber lt. papieren definitiv 100-geeignet, wird also jetzt beim TÜV vorgeführt und bekommt das schild.


    die ladung auf dem anhänger (4 paletten kalender) waren auch nicht zu 100% gezurrt (eben wegen schäden) standen aber "formschlüssig" nämlich auf 4 meter ladelänge längs, quer, quer, längs, macht ~ 4 meter.
    die vordere und hintere waren je mit einem großen ratschengurt quer gezurrt, die mittleren über kreuz, da genau da wo es wichtig wäre (mitte) der anhänger keine verzurrösen hat :wand:


    er ging wieder mit mir nach vorne zum bus, übergab mir alles (papiere und tachsoscheibe) und verabschiedete sich mit den worten: "da unten können sie drehen um wieder zurück auf die AB zu kommen", setzte sich ins auto und fuhr von dannen...


    zumindest in sachen geschwindigkeit hätte er mir einen "reindrücken" können.


    ladungssicherung theoretisch auch.


    und wenn er ein 1000%ger gewesen wäre hätte er mich wohl zu einer waage begleitet...


    soviel zu abzocke etc.
    wie man sieht geht es auch anders...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • ...so viel zum Thema "pflichtgemäßes Ermessen und Verhältnismäßigkeit" ... aus der Praxis, für die Praxis ... geht doch, oder?


    Danke für den objektiven Beitrag, Frühso ... =)

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • büdde =)

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel