The same as usual !

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.

  • Zitat

    Original von adam.p
    Ist mir schon klar ! Ich finde die Geschichte nur albern.


    Für mich gab es an dieser Stelle keinen UNFALL, somit auch keinen Unfallort. Woher soll ich jetzt wissen, ob sich der Besitzer des PKWs nicht bereichern möchte und ich gar keinen Schaden an seinem Auto verursacht habe.


    Wie gesagt: Ich konnte keinen Schaden sehen !


    Und genau das ist der Punkt! Du weißt es nicht! Hättest du dich korrekt verhalten, gäbe es NULL Probleme.


    Das du dich jetzt hinstellst und eventuell noch den Geschädigten als Abzocker hinstellen willst, schlägt dem Fass allerdins den Boden aus! Wo lebst du denn bitteschön?


    :wand: :wand: :wand:

  • Da sind dann 2 MEinungen die Vorort von der Polizei hätten geklärt werden können.


    Nun ists scheiße gelaufen...

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    • Offizieller Beitrag

    Abwarten, Tee trinken.


    UNFALL (-> wobei auf den SCHADEN abzustellen ist) (-)
    Falls kein Schaden vorliegt, so wird bereits der objektive Tatbestand nicht erfüllt.
    Keine Strafbarkeit.


    UNFALL (also SCHADEN) (+)
    Es liegt objektiv doch ein Schaden vor. Na und?
    Wo kein Vorsatz, da keine Straftat nach § 142 StGB
    Natürlich treten an dieser Stelle vorsatzausschließende Irrtümer ins Spiel - selbstverständlich nur dann, wenn sie nachvollziehbar und glaubhaft sind... ;)
    (googeln, bin zu faul mich zu §16, §17 zu äußern)


    Ansonsten können sie Dich mit dem §34 StVO kriegen...

  • Tja damit du (3) nutzen kannst hättest di (2) erfüllen müssen oder sehe ich das falsch ;)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Abwarten du hast dich freiwillig, Zeitnah selber gemeldet und alles dir mögliche getan bis auf am direkten Ort des geschehens zu bleiben.


    Am wichtigsten kein PERSONENSCHADEN.


    Wenn der andere nicht unbeding darauf besteht da irgendwas zu machen wird alles ruhig abgehen.


    Wäre ja nur Juristischer aufwand.


    DRÜCKE DIR DIE DAUMEN.

  • Zitat

    Original von adam.p


    BTW: Wer kann mir nachweisen, daß ich nicht gewartet habe ?


    DAS kannst du dir doch selber ausrechnen, wenn der Schaden um ca. 15:30 war, die Anzeige gegen 15:45 aufgenommen wurde und die um 16:00 bei der Polizei warst, dann liegt es nahe, das du nicht gewartet hast.


    btw - Ich gebe dir recht, hier stehen aufwand und nutzen in keinem Verhältnis.
    Aber so ist das leider nun mal. Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht.

  • Ich möchte nicht wissen, wie Du in einem andersrum gelagerten Fall reagiert hättest!

  • Zitat

    Original von adam.p



    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3).


    Ich vermute mal, dass dieser Passus greifen könnte und man von einer Bestrafung in Deinem Falle sogar absehen wird.


    Nichts desto trotz bleibt man am Unfallort. Und im "Vorbeifahren" kannst Du sicher nicht erkannt haben, ob sein Spiegel beschädigt ist, oder nicht.


    Insofern: Selbst schuld.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Zitat

    Original von adam.p
    Ein beheiztes Spiegelglas kostet selbst bei NISSAN 25 € + MWST !


    So etwas kostet bei anderen Herstellern 9,99 €


    Selbst ein ganzer Spiegel (was eigentlich unmöglich wäre) ist ein Bagatellschaden !


    Auch Bagatellschäden sind dem Unfallopfer durch den Verursacher zu ersetzen.


    Morgen 14:30 habe ich einen Anwaltstermin. Schauen wir mal, was dieser mir erzählt !


    Zitat

    Aber das beste ist ja, daß mir Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird.


    Das wird Dir deshalb vorgeworfen, weil Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast. Klingt logisch, oder?


    Zitat

    Es gab meines Erachtens aber keinen Unfall und keinen Schaden. Und trotzdem habe ich zur meiner Absicherung zeitnah eine Meldung an die Polizei gegeben.


    Du hast die Berührung mit dem anderen Fahrzeug doch selbst mitbekommen. Insofern war es ein Unfall. Du hättest anhalten und Dich über einen eventuellen Schaden vergewissern müssen. Hast Du aber nicht: Ergo zunächst mal Unfallflucht.


    Zitat

    Und was ist der Dank --> Anzeige Fahrerflucht


    Tja..die nächste Polizeidienststelle war wohl näher als der nächste Blumenladen. Sonst hätte Dir Dein Unfallgegner vielleicht auch einen Strauß Rosen als Dank überreicht. :D



    Zitat

    War wohl ein Fehler !


    In der Tat! Das war es nicht nur wohl, sondern sicher!


    Zitat

    Besser wäre es wohl gewesen einfach Gas zu geben und es auch sich beruhen zu lassen. Ermittelt hätten die eh nichts !


    :wand: Allein dieser Satz läßt darauf schließen, dass Du nicht die nötige Reife zum Führen eines Kfz. zu besitzen scheinst. Besser wäre es gewesen, anzuhalten, den Schaden zu klären und entsprechend für die Erstattung desselben zu sorgen. Ich korrigiere mich: Es wäre nicht besser, sondern das einzig Richtige gewesen.


    Und die hätten was ermittelt, das kannst Du mir glauben.


    Zitat

    Da denkt man, daß man das RICHTIGE macht und dann kommt der Dank dafür ! :respekt:


    Etwas Falsches wird nicht richtig, weil Du es für richtig hältst.


    Zitat

    Fürs (hoffentlich nicht) nächste Mal bin ich mal wieder Schlauer ! Gas geben und weg !


    Was hindert Dich daran, einfach anzuhalten und den Schaden zu klären? Bei einem Bagatellschaden zahlst Du das aus der eigenen Kasse, bei einem größeren Schaden zahlt die Versicherung. Der Ärger mit Bußgeld- oder gar Strafverfahren bleibt Dir zudem erspart. Unfallflucht hat nichts mit Schläue zu tun. Ganz im Gegenteil: Eher mit ausgemachter Dummheit.


    Ich hätte Dich erleben wollen, wenn Dir einer den Spiegel kaputt fährt und sich dann vom Acker macht. Du hättest hier umgehend einen "Adam P.-tobt-und-wütet-Thread" eröffnet und dem Übeltäter vermutlich lautstark die Pest an den Hals gewünscht.


    Insofern wärest Du meines Erachtens momentan ein geeigneter Kandidat für eine MPU!

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von adam.p
    Fürs (hoffentlich nicht) nächste Mal bin ich mal wieder Schlauer ! Gas geben und weg !


    Was wäre schlauer daran beim nächsten Mal wieder Fahrerflucht zu begehen? So richtig hat der Lerneffekt bei dir noch nicht eingesetzt.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."