The same as usual !

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.607 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.

  • Jungs,
    lasst es gut sein mit den wirklich gutgemeinten Tipps, spätestens nach dem Anwalttermin sind in diesem Thread eh nur noch Punkte von Adam hier zu lesen.


    zman
    Was hat das mit anpissen zu tun? Wenn man sowas macht will man in erster Linie dem Geschädigten helfen!


    Gruß

  • Zitat

    Original von adam.p
    :bla:


    Nochmals für alle die es nicht verstanden haben:


    Wir haben das schon sehr gut verstanden.




    Zitat

    Ich war von keinem Schaden ausgegangen und hatte keine Zeit.


    Beides ist rechtlich überhaupt nicht relevant.




    Zitat

    Um SICHER zu gehen, bin ich nach der Erledigung meines Anliegens zur Polizei gefahren (kurz darauf) und habe mich "gestellt" (obwohl es meines Erachtens keinen Schaden gegeben hat).


    Aha...also bleibt es dabei: Du hast Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt.


    Zitat

    Mir ist klar, daß es falsch gewesen ist nicht zu warten !


    Ja was denn nun? Rin inne Kartoffeln, raus ausse Kartoffeln??? Eben meintes Du noch, es wäre schlauer gewesen, sich ganz zu verkrümeln.




    Zitat

    Warum soll ich jetzt dafür bestraft werden, daß ich das zeitnah bei der Polizei gemeldet habe?


    Weil Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, ist das denn so schwer zu verstehen?



    Zitat

    Faktisch wäre das gleiche passiert, wenn ich mich gar nicht gemeldet hätte und darauf gewartet hätte, daß sie überhaupt irgendwas Ermitteln oder auch nicht !


    Faktisch ist es aber für das zu erwartende Strafmaß (wenn es überhaupt eine Strafe gibt) schon entscheident, dass Du Dich wenigstens gemeldet hast. Insofern war das zumindes richtig.


    Zitat

    Da muss doch unterschieden werden, ob jemand versucht die Flucht zu vertuschen oder ob er sich schnellstmöglich selbst bei der Polizei meldet :wand:


    Wie gesagt: Das wird im Strafmaß berücksichtigt, sofern Du überhaupt bestraft wirst.



    Zitat

    Und das verstehe ich nun nicht so ganz !


    Was ist daran so unverständlich?


    Zitat

    Das Verfahren wird eh zu 100 % eingestellt. Trotzdem rollt jetzt ein unnötiger Kostenapparat an, der Kosten für die Allgemeinheit verursacht, die völlig unnötig sind !


    Die Kosten hättest Du persönlich ganz alleine durch Deinen Verbleib am Unfallort vermeiden können.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    Adam kanns wieder nicht abwarten.


    Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.


    Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Adam kanns wieder nicht abwarten.


    Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.


    Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.


    Kurz und knapp auf den Punkt gebracht! :perfekt:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Der wird sich bei Dir melden.

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  • Zitat

    Original von adam.p
    ... und hatte keine Zeit.


    ...


    Das ist kein Argument!


    Unfall ist Unfall!


    Ob der Schaden nun 20€ bträgt, oder 20.000€.


    Unerlaubtes Entfernen ist, wenn man einfach weiter fährt und für sich denkt "dümdidümdidüm *träller*"

  • Adam! Hättest Du gleich angehalten, wären alle Deine Fragen überflüssig. Was machst Du eigentlich für einen Aufstand um eine Sache, die vermutlich tatsächlich mit ner Einstellung enden wird?:wand:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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    • Offizieller Beitrag

    Mönsch Adam!
    Meine Sicht der Dinge zu dem Ganzen strafbaren :bla: hab ich schon oben abgegeben.


    Klar, er bekommt die Daten des Verursachers (also Deine), dann wendet er sich an die Haftpflicht...


    ...die - wenn ein Schaden tatsächlich vorliegen sollte - zahlen wird.


    Nun will ich Dich nicht aufregen, aber es kommen durchaus zwei unangenehme Dinge in Betracht...


    ...falls es ein "Billgschaden" sein sollte, so wird deine Versicehrung ohne Dich zu dem Ganzen zu befragen an den Geschädigten zahlen (leider eine gängige Praxis). Dies ist insofern problematisch, da Du Dich im ersten Moment nicht wehren kannst. Ferner wird sich deine Haftpflicht den Schaden bei Dir wiederholen, und zwar bis 5000 Euro, da du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, als du den U-Ort verlassen hast.


  • Sofern es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird Adam das sinnigerweise sowieso an die Versicherung zurückzahlen, da er so eine Höherstufung bei den Prämien vermeidet. I.d.R. kann man bis zu einem Jahr zurückzahlen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von adam.p
    Und genau dieses ohne Nachfragen zu zahlen, ist nicht i.O.


    Wie kann ich verhindern, daß er sich an die Haftpflicht wendet ?


    Sollte das tatsächlich ein minimaler Schaden sein, dann ist es lächerlich das über die Haftpflicht zu Regeln ! Davon gehe ich mal jetzt aus.


    Brauchst Du nicht!


    Lies meinen vorherigen Beitrag!

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Sag ihm (dem Geschädigten) einfach, daß Du, um eine höhereinstufung zu vermeiden, Du den Schaden gerne Privat ersetzen möchtest. (aber fang um himmels willen nicht zu diskutieren an! :rolleyes: )


    Wenn er ein zugänglicher Zeitgenosse ist, wird er das akzeptieren, ich hab' das auch schon gemacht! (Allerdings, ohne mich vorher vom Unfallort zu entfernen).


  • Und genaus das wird möglicherweise (oder heutzutage eher sicher) nicht passieren. Wenn auf eine Obliegenheitsverletzung erkannt wird, geschieht die Rückzahlung der Aufwendungen des Versicherers nämlich nicht freiwillig, sondern aufgrund einer gesetztlichen Regelung. Aber nur mit einer freiwilligen Rückzahlung kann man seinen Vertrag entlasten.......


    Das wird also wahrscheinlich ins Auge gehen (wobei sich viele Versicherungen nicht auf diese Möglichkeit besinnen... :D )


    Zitat

    Original von fossie Sag ihm (dem Geschädigten) einfach, daß Du, um eine höhereinstufung zu vermeiden, Du den Schaden gerne Privat ersetzen möchtest. (aber fang um himmels willen nicht zu diskutieren an! )


    Das würde ich aber auch schleunigst tun und um`s Geld nicht lange feilschen. Der Geschädigte muss auf diesen Vorschlag übrigens nicht (auch nicht bei 5,- EUR !!!) eingehen und kann sich immer an die Haftpflicht wenden. Dann wird man u.U. für 20,- EUR Schaden hochgestuft.... (s.o.)


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

    Einmal editiert, zuletzt von lpi ()