The same as usual !
Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.799 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.
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Sag einfach, dass dein Handyakku leer war und du die Polizei nicht anrufen konntest, weswegen du direkt hingefahren bist.
Und anstatt direkt zu flennen und Anwälte einzuschalten, solltest du erstmal abwarten, was da kommt.
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...wie blöd muss man sein??
wenn da leute stehen und es "klack" macht bleib ich doch stehen...ist doch klar das dich heutzutage einer annpisst.....
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Zitat
Original von adam.p
Nochmals für alle die es nicht verstanden haben:
Wir haben das schon sehr gut verstanden.
ZitatIch war von keinem Schaden ausgegangen und hatte keine Zeit.
Beides ist rechtlich überhaupt nicht relevant.
ZitatUm SICHER zu gehen, bin ich nach der Erledigung meines Anliegens zur Polizei gefahren (kurz darauf) und habe mich "gestellt" (obwohl es meines Erachtens keinen Schaden gegeben hat).
Aha...also bleibt es dabei: Du hast Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
ZitatMir ist klar, daß es falsch gewesen ist nicht zu warten !
Ja was denn nun? Rin inne Kartoffeln, raus ausse Kartoffeln??? Eben meintes Du noch, es wäre schlauer gewesen, sich ganz zu verkrümeln.
ZitatWarum soll ich jetzt dafür bestraft werden, daß ich das zeitnah bei der Polizei gemeldet habe?
Weil Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, ist das denn so schwer zu verstehen?
ZitatFaktisch wäre das gleiche passiert, wenn ich mich gar nicht gemeldet hätte und darauf gewartet hätte, daß sie überhaupt irgendwas Ermitteln oder auch nicht !
Faktisch ist es aber für das zu erwartende Strafmaß (wenn es überhaupt eine Strafe gibt) schon entscheident, dass Du Dich wenigstens gemeldet hast. Insofern war das zumindes richtig.
ZitatDa muss doch unterschieden werden, ob jemand versucht die Flucht zu vertuschen oder ob er sich schnellstmöglich selbst bei der Polizei meldet
Wie gesagt: Das wird im Strafmaß berücksichtigt, sofern Du überhaupt bestraft wirst.
ZitatUnd das verstehe ich nun nicht so ganz !
Was ist daran so unverständlich?
ZitatDas Verfahren wird eh zu 100 % eingestellt. Trotzdem rollt jetzt ein unnötiger Kostenapparat an, der Kosten für die Allgemeinheit verursacht, die völlig unnötig sind !
Die Kosten hättest Du persönlich ganz alleine durch Deinen Verbleib am Unfallort vermeiden können.
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Adam kanns wieder nicht abwarten.
Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.
Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.
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Zitat
Original von Busfred
Adam kanns wieder nicht abwarten.Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.
Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.
Kurz und knapp auf den Punkt gebracht!
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Zitat
Original von adam.p
ZitatMich ärgert dabei, daß wer SO handelt, exakt so behandelt wird wie meine Wenigkeit !
Quatsch! Wer sich komplett verkrümelt, wird das im Strafmaß empfindlich "belohnt" bekommen.
[quote]BTW: Wie läuft das denn weiter mit dem Schadensersatz aus (sofern überhaut ein Schaden vorliegt )
Wird sich der Geschädigte (wenn es einen gibt) bei mir melden ? Oder wie funzt das ?
Der wird sich bei Dir melden.
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Zitat
Original von adam.p
... und hatte keine Zeit....
Das ist kein Argument!
Unfall ist Unfall!
Ob der Schaden nun 20€ bträgt, oder 20.000€.
Unerlaubtes Entfernen ist, wenn man einfach weiter fährt und für sich denkt "dümdidümdidüm *träller*"
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Adam! Hättest Du gleich angehalten, wären alle Deine Fragen überflüssig. Was machst Du eigentlich für einen Aufstand um eine Sache, die vermutlich tatsächlich mit ner Einstellung enden wird?
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Mönsch Adam!
Meine Sicht der Dinge zu dem Ganzen strafbaren hab ich schon oben abgegeben.Klar, er bekommt die Daten des Verursachers (also Deine), dann wendet er sich an die Haftpflicht...
...die - wenn ein Schaden tatsächlich vorliegen sollte - zahlen wird.
Nun will ich Dich nicht aufregen, aber es kommen durchaus zwei unangenehme Dinge in Betracht...
...falls es ein "Billgschaden" sein sollte, so wird deine Versicehrung ohne Dich zu dem Ganzen zu befragen an den Geschädigten zahlen (leider eine gängige Praxis). Dies ist insofern problematisch, da Du Dich im ersten Moment nicht wehren kannst. Ferner wird sich deine Haftpflicht den Schaden bei Dir wiederholen, und zwar bis 5000 Euro, da du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, als du den U-Ort verlassen hast.
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Zitat
Original von Kubek
Mönsch Adam!
Meine Sicht der Dinge zu dem Ganzen strafbaren hab ich schon oben abgegeben.Klar, er bekommt die Daten des Verursachers (also Deine), dann wendet er sich an die Haftpflicht...
...die - wenn ein Schaden tatsächlich vorliegen sollte - zahlen wird.
Nun will ich Dich nicht aufregen, aber es kommen durchaus zwei unangenehme Dinge in Betracht...
...falls es ein "Billgschaden" sein sollte, so wird deine Versicehrung ohne Dich zu dem Ganzen zu befragen an den Geschädigten zahlen (leider eine gängige Praxis). Dies ist insofern problematisch, da Du Dich im ersten Moment nicht wehren kannst. Ferner wird sich deine Haftpflicht den Schaden bei Dir wiederholen, und zwar bis 5000 Euro, da du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, als du den U-Ort verlassen hast.
Sofern es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird Adam das sinnigerweise sowieso an die Versicherung zurückzahlen, da er so eine Höherstufung bei den Prämien vermeidet. I.d.R. kann man bis zu einem Jahr zurückzahlen.
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Zitat
Original von adam.p
Und genau dieses ohne Nachfragen zu zahlen, ist nicht i.O.Wie kann ich verhindern, daß er sich an die Haftpflicht wendet ?
Sollte das tatsächlich ein minimaler Schaden sein, dann ist es lächerlich das über die Haftpflicht zu Regeln ! Davon gehe ich mal jetzt aus.
Brauchst Du nicht!
Lies meinen vorherigen Beitrag!
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Sag ihm (dem Geschädigten) einfach, daß Du, um eine höhereinstufung zu vermeiden, Du den Schaden gerne Privat ersetzen möchtest. (aber fang um himmels willen nicht zu diskutieren an! )
Wenn er ein zugänglicher Zeitgenosse ist, wird er das akzeptieren, ich hab' das auch schon gemacht! (Allerdings, ohne mich vorher vom Unfallort zu entfernen).
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Zitat
Original von YETI
ZitatOriginal von Kubek
Mönsch Adam!
Meine Sicht der Dinge zu dem Ganzen strafbaren hab ich schon oben abgegeben.Klar, er bekommt die Daten des Verursachers (also Deine), dann wendet er sich an die Haftpflicht...
...die - wenn ein Schaden tatsächlich vorliegen sollte - zahlen wird.
Nun will ich Dich nicht aufregen, aber es kommen durchaus zwei unangenehme Dinge in Betracht...
...falls es ein "Billgschaden" sein sollte, so wird deine Versicehrung ohne Dich zu dem Ganzen zu befragen an den Geschädigten zahlen (leider eine gängige Praxis). Dies ist insofern problematisch, da Du Dich im ersten Moment nicht wehren kannst. Ferner wird sich deine Haftpflicht den Schaden bei Dir wiederholen, und zwar bis 5000 Euro, da du eine Obliegenheitsverletzung begangen hast, als du den U-Ort verlassen hast.
Sofern es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird Adam das sinnigerweise sowieso an die Versicherung zurückzahlen, da er so eine Höherstufung bei den Prämien vermeidet. I.d.R. kann man bis zu einem Jahr zurückzahlen.
Und genaus das wird möglicherweise (oder heutzutage eher sicher) nicht passieren. Wenn auf eine Obliegenheitsverletzung erkannt wird, geschieht die Rückzahlung der Aufwendungen des Versicherers nämlich nicht freiwillig, sondern aufgrund einer gesetztlichen Regelung. Aber nur mit einer freiwilligen Rückzahlung kann man seinen Vertrag entlasten.......
Das wird also wahrscheinlich ins Auge gehen (wobei sich viele Versicherungen nicht auf diese Möglichkeit besinnen... )
ZitatOriginal von fossie Sag ihm (dem Geschädigten) einfach, daß Du, um eine höhereinstufung zu vermeiden, Du den Schaden gerne Privat ersetzen möchtest. (aber fang um himmels willen nicht zu diskutieren an! )
Das würde ich aber auch schleunigst tun und um`s Geld nicht lange feilschen. Der Geschädigte muss auf diesen Vorschlag übrigens nicht (auch nicht bei 5,- EUR !!!) eingehen und kann sich immer an die Haftpflicht wenden. Dann wird man u.U. für 20,- EUR Schaden hochgestuft.... (s.o.)
Gruß, lpi