Rückwirkende Kfz-Steuererhöhung rechtens?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.125 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.



  • Zitat

    Wer seinen filterlosen Diesel nicht nachrüstet, zahlt 2008 und 2009 einen Zuschlag zur Kfz-Steuer von jeweils 40 Euro. Wichtig: Dieser Zuschlag gilt auch für filterlose Diesel nach der aktuellen Schadstoffnorm Euro 4. Konsequenz aus den Beschlüssen: Wer einen Filter nachrüstet, spart 380 Euro Kfz-Steuer. Ein klarer Anreiz, in den im Schnitt rund 700 Euro teuren Nachrüst-Saubermann zu investieren.



    http://www.umweltruf.de/ticker/news_druck0.php3?nummer=885



    Informationen gibt es wirklich genug .du kannst ja mal schauen ob bei deinem zuständigen finanzamt bzw. rathaus eine newsletter abbonierbar ist .

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • SunnyN13: Es gehört zu Deinen Pflichten als mündiger Bürger, dich über sowas selbst zu Informieren!


    Das war meines Wissens sowohl in den Printmedien, als auch in TV/Radio Thema, man hätte es also mitbekommen können, ohne aktiv nach dieser Information zu suchen!


    Mach Augen und Ohren auf, dann bekommst Du sowas auch mit!


    (Daß Raider jetzt Twix heißt, weißt Du aber???)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SunnyN13
    Wie soll das konkret aussehen? Soll man jetzt alle 1-2 Monate auf Verdacht hin nachfragen, ob sich irgendwelche Steuern/Abgaben/Gestze/Regeln ändern?


    So unerfreulich das auch ist: eigentlich sollte man sich regelmäßig über Neuerungen informieren.
    Ich mein', die meisten Leute hier sind über die neuesten technischen Geräte oder Telefontarife informiert- ebenso lässt sich ein Großteil der Leute sehr schnell von Fachleuten beraten, wenn irgendwo ein Vorteile zu erlangen ist (ob Steuererklärung oder Elterngeld)- hinsichtlich ihrer Pflichten hält das aber kaum jemand für nötig.


    Zitat

    Ich finde, gerade bei der Kfz-Steuer sollte es schon noch möglich sein, daß die Halter von Fahrzeugen schriftlich (Brief/Fax/Mail) informiert werden. Allein die Tatsache, daß die Massenmedien darüber berichten, reicht mir nicht aus.


    Mhh- bei einem Fahrzeugbestand von über 45 Millionen halte ichs rein aus Kostengründen für nicht darstellbar.


    Zitat

    So berichten die Medien schon seit langer Zeit über die Einführung von Fahrverbotszonen für Fahrzeuge ohne Partikelminderung - nur weiß ich bis heute nicht, ob mich dies an meinem Wohnort treffen wird und ob es irgendwelche Ausnahmeregeln für Anwohner solcher Zonen geben wird. Also habe ich erstmal wieder TÜV machen lassen und hoffe, daß ich zukünftig wenigstens bis zu meiner Garage fahren darf.


    Richtig- da gibts einige Unklarheiten. Aber warum beschaffst du dir dann keine Infomationen. Sei es durch den Kauf einer Autozeitung, ner Anfrage beim ACDC oder schlichtweg durch ne Suche bei google?


    Wie gesagt- ich mein das nicht gegen dich persönlich. Aber auf den Staat und mangelnde Information kann man schnell mal schimpfen. Aber man sollte gleichzeitig auch mal bedenken, welche gigantischen Anforderungen und Kosten irgendwelche direkten Informationen kosten würden.
    Die Kosten sinds auch, welche die angesprochenen Zusatzbescheide zur Steuererhöhung verhindert haben.


    Grüße


    Chris

  • Eigentlich kann ich SunnyN13 verstehen, da es für ihn zu einer "individuellen Härte" geführt hat (ausgehend vom Themenstart), wenn es so ist, dass er dann seine Mühle nicht mehr repariert sondern verschrottet hätte.


    Steuerrecht ist etwas Spezielles und nur bedingt mit dem übrigen Recht vergleichbar und jetzt kritisiere ich meinen eigenen ersten Beitrag in diesem Fred auf Seite 1 selbst, wo ich zunächst ein wenig bösartig-sarkastisch war. Manchmal führt Nachdenken zu einer Relativierung...


    Steuerschuld ist eine Vorab-Bringschuld. Man zahlt im Vorhinein, bevor eine Zeitspanne abgelaufen ist. Man lässt ein Auto zu und "legt die Steuer erst mal vor", für ein Jahr. Ändert sich die Berechnungsgrundlage innerhalb des Jahres, erhält man tatsächlich keinen Änderungsbescheid, um sich ggf. entscheiden zu können, man erhält erst nach Ablauf des Jahres einen neuen Steuerbescheid und mit diesem eine Nachforderung (oder auch Rückerstattung).


    Vergleicht man das mit der Kfz-Versicherung:


    Auch hier bezahlt man im Vorhinein für einen gewissen Zeitraum, werden allerdings innerhalb dieses Zeitraumes die Beiträge angepasst, bekommt man tatsächlich vorher einen Schrieb, bevor dies geschieht und kann sich entscheiden ob man "kündigt".


    Das ist es wohl, was SunnyN13 verärgert.


    Die Versicherung kann man wechseln, den Steuereinzieher allerdings nicht, das ist der Unterschied und weil das so ist, kann man es nicht miteinander vergleichen. Man hat keine Alternative und deshalb sehe ich für den Staat keine Verpflichtung, jeden Steuerzahler anzuschreiben, wenn sich im Steuerrecht etwas ändert.


    Kaum ein Mensch käme auf die Idee, seinen Job oder sein Auto aufzugeben, weil sich steuerlich was ändert, das können nur Extremsituationen sein. Dagegen hat jeder Mensch die Möglichkeit, wenn es für ihn tatsächlich von existenzieller Bedeutung sein sollte, sich über solche Änderungen zu informieren.


    Tja ... da wird einerseits immer über die Bevormundung des Staates geklagt, andererseits legt man sich zu gerne in dessen Wiege und erwartet: Hallo Staat, du hast mich gefälligst zu bemuttern...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Eigentlich kann ich SunnyN13 verstehen, da es für ihn zu einer "individuellen Härte" geführt hat (ausgehend vom Themenstart), wenn es so ist, dass er dann seine Mühle nicht mehr repariert sondern verschrottet hätte.


    Räusper... erstmal danke, daß jemand meine Gedanken doch noch versteht.


    Aber um alle Mißverständnisse auszuräumen: Ich hätte mich in der Tat, wenn ich schon Anfang des Jahres eine schriftliche Ankündigung der Steuererhöhung bekommen hätte, nicht von meinem N13 getrennt. Außerdem habe ich selbstverständlich schon vorher aus den Medien die Absichten unserer genialen Politik, Fahrzeuge ohne Partikelminderungen höher einzustufen, erfahren. So weltfremd bin ich ja nun auch wieder nicht, wie es mir hier einige unterstellten. :D


    Ich wollte eigentlich nur das generelle Vorgehen des Staates kritisieren.


    Zitat

    Original von Trecker


    Steuerschuld ist eine Vorab-Bringschuld. Man zahlt im Vorhinein, bevor eine Zeitspanne abgelaufen ist. Man lässt ein Auto zu und "legt die Steuer erst mal vor", für ein Jahr. Ändert sich die Berechnungsgrundlage innerhalb des Jahres, erhält man tatsächlich keinen Änderungsbescheid, um sich ggf. entscheiden zu können, man erhält erst nach Ablauf des Jahres einen neuen Steuerbescheid und mit diesem eine Nachforderung (oder auch Rückerstattung).


    Das ist es wohl, was SunnyN13 verärgert.


    :perfekt: Genau das ist es!


    Bis denne
    Lars

    • Offizieller Beitrag

    Lars: Verstehen kann ich deinen Unmut durchaus- niemand löhnt gern ne Menge Geld.


    Leider ists trotzdem keine rechtswidrige rückwirkende Steuererhöhung- denn in dem Fall könntest du das Geld über kurz oder lang zurückerhalten.


    Grüße


    Chris

  • Zitat

    Original von christian
    Lars: Verstehen kann ich deinen Unmut durchaus- niemand löhnt gern ne Menge Geld.


    Stöhn... darum geht es hier eigentlich nicht. Ich hatte mich darüber aufgeregt, daß ich als Halter und Steuerzahler (und das eben nicht zu knapp) nicht direkt informiert werde, daß sich die Steuern erhöhen. Erst im Herbst dieses Jahres erhalte ich vom FiAmt einen Steuerbescheid, in dem drinstehen wird, daß ich nächstes Jahr ca. 20 EUR mehr bezahlen soll. Und zusätzlich (und darüber ärgere ich mich) soll ich dann für das abgelaufene Jahr auch noch nachzahlen. Hätte ich (und das ist jetzt HYPOTHETISCH gemeint) vor dem TÜV im September davon erfahren, dann hätte ich ja die Chance gehabt, meinen Wagen vor dem TÜV abzustoßen.


    Aber wie gesagt: Es ist offenbar für die Finanzämter zu viel, einem eine persönliche Mitteilung über eine beschlossene Steuererhöhung zu machen. Und viele hier (vermutlich zu Recht) sind ja auch der Meinung, daß jeder selbst für diese Informationen sorgen muß und sich aus den Medien oder sonstwie die Infos holen soll.



    Zitat

    Original von christian
    Leider ists trotzdem keine rechtswidrige rückwirkende Steuererhöhung- denn in dem Fall könntest du das Geld über kurz oder lang zurückerhalten.


    Jajaja :eek: Ich hätte den Thread anders benennen sollen... und jetzt auch langsam schließen... :D


    Bis denne
    Lars

  • Zitat

    Original von SunnyN13
    Aber wie gesagt: Es ist offenbar für die Finanzämter zu viel, einem eine persönliche Mitteilung über eine beschlossene Steuererhöhung zu machen.


    Na ja wenn es denn Käme würdest du dich aufregen wieso wieder erhöht werden wenn nämlich alle per Brief informiert werden 55 ct Brief + Arbeitseinsatz usw...


    Oder wolltest du nur ne Sonderregel für dich ???

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->


  • Nein, nicht für mich, sondern für alle Halter = Steuerzahler, die von der Erhöhung betroffen sind. Und deshalb muß keine Steuer erhöht werden. Das sind doch sowieso Mond-Beträge, also kann man davon auch die Benachrichtigungen bezahlen. Und in meinem Fall sind 1 EUR für den maschinellen Versand in Relation zur Steuerlast (640 EUR) wohl noch drin.


    Bis denne
    Lars

  • Das sind keine Mondbeträge, das sind Beträge, die erreichen sollen, daß nach und nach alle alten Autos aus dem Straßenbild verschwinden! :wink:

  • Zitat

    Original von fossie
    Das sind keine Mondbeträge, das sind Beträge, die erreichen sollen, daß nach und nach alle alten Autos aus dem Straßenbild verschwinden! :wink:


    Sag ich doch - willkürlich festgesetzte Werte.


    Wenn man beim Bäcker ein Brot kauft, dann spiegelt sich im Preis mehr oder weniger der Produktionsprozeß, die Vertrieb und natürlich auch der Gewinn der Beteiligten wider - bei den Steuern wird nur solange an der Schraube herumgedreht (meist nur in eine Richtung), bis irgendwelche Schmerzgrenzen erreicht sind.


    Bis denne
    Lars

    • Offizieller Beitrag

    Gut... denke, dass das Ärgerliche an dem Ganzen einigermaßen verstanden worden ist.
    Weiter Beispiele, warum was wieviel kostet können wir uns sparen.


    Danke für die fundierten Beiträge.



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