Umweltzone / Knöllchen wg. nicht vorhandener Plakette

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 25.028 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von legolas.

  • Ich hab da mal ne Frage an die Experten.
    Hier in Berlin geht das Ordnungsamt seit dem 1.2. innerhalb der Umweltzone auf Jagd nach Autos ohne Plakette und verteilt dann Knöllchen.


    Die nicht vorhandene Plakette kostet ja 40 EUR und einen Punkt auf dem Bonuskonto in Flensburg.


    Wer wird für den Verstoß, der ja im ruhenden Verkehr stattfindet bestraft?
    Der Halter oder der im Zweifel nicht zu ermittelnde Fahrer ?


    Danke für die zahlreichen Antworten.


    Gruß


    Lars

  • Ich würde mal behaupten der Halter und der Fahrer.


    Da ja der Fahrer sich theoretisch vor Fahrtbeginn über den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges vergewissern muss , sprich Beleuchtung ,Blinker ,Reifen vorhanden sein des Warndreiecks, Verbandskasten oder aber dieses grünen Punktes .


    Oder auch wie beim falsch parken .



    Billigste Lösung wäre halt Notgedrungen eine Plakette zu kaufen oder nicht in diese Umweltzone zu fahren .



    Oder aber bei der Regierung sich bewerben weil die haben eine "persilschein" und dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzonen.

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Tatbestandsnummer 141621 des BKat:


    Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2).


    § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat


    40,- €
    B-Verstoß
    1 Punkt


    Die schreiben dort tatsächlich geparkte Autos ohne Feinstaubplakette auf?


    Das Befahren einer Umweltzone ist verboten, nicht das Parken darin!


    Daraus folgt auch, dass die Verantwortlichkeit beim Fahrer liegt.


    Die sollten einige Beweisnöte haben, dass ich nicht bereits vor Inkrafttreten des Verbotes dort gestanden habe oder mein Auto möglicherweise dort hin abschleppen ließ... ;)

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  • Das klingt sehr gut! so hat man ja fast ne Möglichkeit sich herrauszureden. :D

    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so!"


    Zu den riesigen Nebelwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und sagen Sie Ihrem Arzt, sie sind Apotheker.


  • Hiermit distanziere ich mich von deinem Beitrag.


    Meine lesbar ausgeschriebenen Gedanken dienen nicht als Handlungsanweisung, wie man sich bei kalkuliert rechtswidrigem Handeln aus der Affäre ziehen könnte. :D

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  • Na das versteht sich von selbst... :] Aber damit sieht man wieder das sich doch kleinere Lücken auftun, was den Städten /Ämtern u.U. wieder Ärger und Kosten einbringt.


    Fand's nur gut, weil ich den genauen Wortlaut dieses neuen Gestzes noch nicht kannte... :D

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  • An das


    Bürgeramt Berlin
    Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg


    per E-Mail: buergeramt@ba-fk.verwalt-berlin.de



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie ich aus der aktuellen Tagespresse entnehmen konnte, unter anderem der Berliner Zeitung, (siehe hier):


    http://www.berlinonline.de/ber…/print/berlin/721931.html


    haben die Bediensteten des Ordnungsamtes Ihres Geschäftsbereiches zu Anfang des Monats Februar 2008 damit begonnen, die durchaus begrüßenswerte Regelung der Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen zu überwachen und entsprechende Verstöße zu ahnden. Wie in dem Artikel der Berliner Zeitung zu lesen ist, gilt das Augenmerk ihrer Mitarbeiter(innen) den am Straßenrand geparkten Autos, es wurde bereits eine beachtliche Anzahl von Verstößen festgestellt und entsprechend mit "Knöllchen" geahndet.


    Was mir in diesem Zusammenhang allerdings Gedanken bereitet, ist der Umstand, dass diese Autos nicht gefahren sind, sondern abgeparkt waren und das stellt keinen Verstoß gegen das Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen gemäß § 41(2)- Vkz. 270.1/270.2 , § 49 StVO i.V.m § 24 StVG, 153 BKat dar.


    Die Tatbestandsnummer 141621 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges formuliert den im Raume stehenden Verstoß auch eindeutig:


    "Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2)"


    Wer parkt, führt kein Kraftfahrzeug, oder?


    Sie werden jetzt berechtigt einwenden: "Irgendwie müssen die Autos dort hingekommen sein" und dies an der Alltagserfahrung fest machen, dass dies mittels Motorkraft geschah. Ich erlaube mir den Hinwis, dass dies nicht so gewesen sein muss, denn die Fahrzeuge können schon dort gestanden haben, bevor das Verbot in Kraft trat oder sie wurden dort hingeschoben (evtl. aus einer nahegelegenen Garage/Grundstückseinfahrt heraus), geschleppt oder abgeschleppt.


    Ich wohne übrigens weit weg und wurde nicht "Opfer" Ihrer merkwürdigen Verkehrsüberwachungsstrategie. Dennoch würde mich interessieren, wie Sie zu meiner Sichtweise stehen und letztendlich mache ich mir schon Gedanken, ob ich als Tourist in Berlin eines Tages ein Spielball solcher oder ähnlicher, unhaltbarer Sanktionsmaßnahmen werden könnte, deshalb sehe ich Ihrer Antwort (gerne per E-Mail) mit Interesse entgegen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Trecker



    ...mal gespannt, was da kommt :D

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  • Super Idee, Trecker.. :perfekt: Echt gut geschrieben, muss man dir lassen. :respekt:


    Ich denke mal du wirst eine eher halbherzige Antwort kriegen. Man wird sich darauf berufen, dass man auch nur "nach Vorgaben handle" ... oder sowas in der Art.



    Lass mal was hören, wenn die sich melden..




    Gruß

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  • Zitat

    Original von Trecker
    ...mal gespannt, was da kommt :D


    Icke ooch. :)
    Denke, die Mail wird erstmal durch die verschiedenen Verwaltungsinstanzen gehen, weil sich niemand festlegen will bzw. die genaue Rechtslage kennt.
    Bestimmt kriegste auch den Hinweis ne Plakette zu erwerben.


    Halte uns auf dem laufenden.


    Gruß


    Lars

  • Trecker:
    Prinzipiell bin ich deiner Meinung und finde es begrüßenswert und in gewisser Hinsicht auch amüsant, dass du dir die Mühe gemacht hast und das Bürgeramt Berlin angeschrieben hast.


    Allerdings muss ich jetzt dazu einwenden, dass die Umweltzone in Berlin seit dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist. Seit dem letzten Monat ist das Ordnungsamt in Berlin unterwegs und hat an Autos die ohne Plakette am Straßenrand geparkt waren Informationsblätter verteilt.
    Diesen konne man dann entnehmen, dass seit dem 1.1. die Umweltzone gilt, und man vorerst nur darüber informiert wird. Ebenalls war in diesen Informationsblättern der Hinweis, dass ab dem 1.2. dann "Knöllchen" verteilt werden und dies dann eben 40euro und einen Punkt kostet.


    Wenn nun ein Fzg. seit dem 1.1. ineiner solchen Umweltzone geparkt hätte, so hätte der Halter auf jeden Fall (mehrmals) dieses Informationsblatt erhalten und bereits entsprechend handeln können (z.B durch einen Brief), wenn es ihm aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist sein Fzg. zu bewegen.
    Außerdem sind doch meistens die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf ihren gewöhnlichen Wegen auf Streife und kennen dort ihre Pappenheimer. Es wäre diesen also wahrscheinlich dann aufgefallen dass ein Fzg einen Monat lang auf demselben Platz gestanden hätte.


    Die Sache mit dem Abschleppwagen klingt durchaus plausibel. Aber in solchen Fällen hat man ja dann meist vom ADAC o. ä. diesen Abschleppbericht, den man als Beweis vorlegen könnte, dass das Fzg nicht aus eigener Kraft an diese Stelle gekommen ist.


    Naja..warten wir mal ab wie sich das Amt zu deinem Brief äußert.

  • Vielen Dank für den Hinweis, Supernasenbär,


    mir ist das bekannt, ich habe auch mit Interesse und mit der mir eigenen, gründlichen Art, die diesbezüglichen Informationsseiten der Stadt Berlin studiert.


    Umweltzonenregelung Berlin


    Mir ist allerdings auch bekannt, dass sich die Polizei Berlin von den Aktivitäten der Ordnungsbehörde distanziert, deshalb findet sich auf deren Internetseiten kein Wort hierzu. Schau einfach mal nach. Selbst im Index (A-Z) findet sich nichts, noch nicht einmal als Querverweis zum Umweltamt. Da müsste doch eigentlich was unter "U" wie Umweltzone zu finden sein? Ist aber nicht! Wenn man umgekehrt über die Startseite von Berlin nach Umweltzone sucht, findet man einen Haufen von Informationen, allerdings nicht von der Polizei und auch keinen Hinweis auf deren Aktivitäten oder "Überwachungsmaßnahmen".


    ...merkwürdig, oder?


    Warum ist das so? Weil sie das nicht überwacht, nicht in dieser Art und die Polizei will deshalb auch nichts damit zu tun haben!


    Rede deshalb bitte nicht von Polizei oder Polizeistreifen, denn diese haben keine Infos verteilt, steigen auch nicht ihren Pappenheimern nach und es fällt ihnen auch deshalb nicht auf, wer da schon länger steht.


    Das ist so, weil die Polizei etwas von Beweislehre versteht und die Klarheit des Gesetzes respektiert. Sie zeigt an, was tatbestandsmäßig ist und nicht das, was konstruiert wurde.


    Die Polizei als Behörde des Landes (!!!) Berlin kann diese Verfahrensweise der Ordnungsbehörde der Stadt (!!!) Berlin auch aus anderen Gründen nicht tolerieren. Das kann sie nur nicht öffentlich sagen, deshalb findet sich auf ihren offiziellen Internetseiten nichts darüber. Allerdings darf das deren größte Berufsvertretung:


    GdP Berlin


    Die Ordnungsbehörde Berlin zeigt etwas an, was nach meiner vollen, persönlichen Überzeugung weder tatbestandsmäßig ist, noch ist sie dafür sachlich zuständig!


    ...und deshalb habe ich die Mail geschrieben...

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  • THX Trecker.


    Habe mal meinen Beitrag editiert und "Polizei" in "Ordnungsamt" geändert.


    Das mit den Links ist mir nicht aufgefallen, da ich bereits seit August letzten jahres die Plakette am Auto habe , habe ich mich auch nicht weiter mit Strafen und Regelungen befasst. Habe allerdings immer mit recht großem Interesse Berichte im (berliner Regional-) Fernsehen verfolgt. Nur da bekommt man solche Infos natürlich auch nicht. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Tolle Mail werter Kollege.


    Das war auch eine meine Überzeugung.


  • Schnell sind sie ... alle Achtung.


    Besonders gefällt mir diese Passage:


    Zitat

    Wenn auch von innerhalb der Umweltzone geparkten hoch emittierenden Fahrzeugen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, ist deren jederzeitige Inbetriebnahme jedoch möglich und von daher zum Schutze der Bevölkerung vor Gesundheitsverfahren zu verhindern.


    Erinnert mich irgendwie an GEZ :rolleyes:


    Dieser Logik folgend sind alle gesunden Männer sofort zu verhaften, denn sie könnten jederzeit ein hoch emittierendes Tatwerkzeug zur Vergewaltigung in Betrieb nehmen.


    Mit Verlaub ... das Parken mit abgefahrenen Reifen und funktionsuntüchtiger Betriebsbremse ist auch nicht verboten und dennoch könnte dann dieses hochgefährliche Fahrzeug jederzeit in Betrieb genommen werden. Diese nehmen auch am ruhenden Verkehr teil.


    Auch hier steht die Formulierung im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog: "Sie führten..."


    Auf die Idee, dass jemand sein Auto stehen lässt, bis er die Zeit gefunden hat, sich eine Plakette zu besorgen, kommen die wohl nicht.


    Verräterisch ist die freud´sche Fehlleistung "Gesundheitsverfahren" statt "Gesundheitsgefahren"... und mir wachsen deshalb gerade Teufelshörner ... die haben jetzt schon Fracksausen vor den Widerspruchsverfahren...


    ... und deshalb bleibe ich am Ball :D

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  • Der Logik nach müßte jedes Auto in ganz Deutschland ohne Plakette ein Knöllchen bekommen!


    Man ist ja immerhin jederzeit in der Lage, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, und damit, z.B., nach Berlin zu Fahren und die Bürger ganz massiv zu gefährden! :rolleyes:


    :wand:

    • Offizieller Beitrag

    Wie wird es rechtlich aussehen wenn man zb mein Euro 3 Benzin KFZ (also grün-fähig) dort stehen hat bzw bewegt/führt.


    Ich verpeste nichts, habe aber diese blöde Plakette nicht. Somit stellt mein KFZ keine Gesundheitsgefahr dar. 8) ?( :]

  • @ fossie:


    das notiere ich mir mal, passt in mein noch auszuarbeitendes Folge-Stänkerschreiben. :D


    @ Busfred:


    Da wird man keine Chance haben, § 41 StVO zu Zeichen 270.1 und.2 spricht im Zusammenhang mit einer Befreiung von der Verkehrsbeschränkung dezidiert von den Plaketten. Es ist keine Rede davon, dass die "tatsächlichen Abgaswerte" befreien würden.


    Mich würde mal die Meinung vom Genossen Oberst interessieren, zu folgender Überlegung:


    Der Begriff Verkehr umfasst den ruhenden und fließenden Verkehr, insofern ist es nicht völliger Quatsch, dass sich ein Verkehrsverbot oder eine Verkehrsbeschränkung grundsätzlich auch auf geparkte Fahrzeuge beziehen darf.


    Es gilt allerdings auch der Grundsatz der Klarheit des Gesetzes und wenn etwas nicht ganz klar ist, was der Gesetzgeber damit bezwecken will.


    § 41 StVO zu Zeichen 270.1 und.2 formuliert:


    Zitat

    Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes


    Es muss somit eine Maßnahme


    a) zur vermeidung schädlicher Umwelteinwirkung
    b) auf der Grundlage des § 40 (1) BImSch sein.


    § 40 BImSch verweist wiederum auf § 47 BImSch


    Unterm Strich verlangt das BImSch in diesem Zusammenhang:


    - die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen
    - Die im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern.


    Die Ahndung "plakettefreier", geparkter Kfz ist weder erforderlich, noch geeignet und somit ein Ermessensfehler.


    Wenn im BImSch vom Kraftfahrzeugverkehr und dessen Luftverunreinigungen gesprochen wird, meint es durchgängig die tatsächlich verursachten und nicht die theoretisch möglichen. Ich sehe es deshalb als fehlerhaft an, wenn die Behörde dies auf den ruhenden Verkehr ausdehnt, obwohl der Gesetzgeber offensichtlich nur den tatsächlichen "Stinker" heraus haben möchte.

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  • Dieses ganze Plakettengedöns ist eh' halbgares Zeug!


    Tante Edith läßt fragen, ob der Kerl, der im Zweitavatar seinen abgemeldeten Sunny auf einem Privatgrundstück geparkt hat, in Berlin gefahr laufen würde, ein Knöllchen zu bekommen! Rein Theoretisch! ;)


    (Er könnte ja jederzeit zum Straßenverkehrsamt gehen und das Auto anmelden und in Betrieb nehmen! Eine präventive Bestrafung böte sich hier doch bestimmt an, oder ;) )

    Ich war's nicht!

    2 Mal editiert, zuletzt von fossie ()