Hallo Forum - ich bin ganz neu hier...
...und platze gleich mit meinem akuten Fragezeichen in die Runde:
mein Treckerchen wird Anfang März 3 Jahre alt und hat jetzt (erst) knapp 65tsd auf der Uhr. Nach hanebüchen schlechten Erfahrungen mit dem letzten Vorgänger, der exakt 4 Wochen nach Ende der Werksgarantie mit einem kapitalen Motorschaden liegen blieb, von dem sich weder Werk noch Werkstatt trotz unmittelbar vorhergehendem Werkstattaufenthalt mit großer Inspektion etc. was annahmen (nein, es war kein Nissan), und der mich schlappe 5tsd € kostete , will ich jetzt für den Pathfinder eine "Anschlußgarantie" abschließen.
Die verweigert mir mein nicht so sehr freundlicher Händler mit der Begründung, ich hätte mich 1. nicht an die vorgeschriebenen Wartungsintervalle gehalten und 2. eine Inspektion in einer freien Werkstatt machen lassen. Und das ginge ja nun leiderleider überhaupt gar nicht.
Zur Info: Ölwechsel alle 10tsd km, wegen Kurzstrecken + viel Anhängerbetrieb, Öl-Klassifikation natürlich eingehalten
1. Ölwechsel bei o.g. Händlerwerkstatt - kein Hinweis auf irgendwelche Wartungsvorschriften-Kollisionen
1. Inspektion wg. Auslandaufenthalt erst bei 31.895km UND in eben der freien Werkstatt, artig nach Nissan-Vorgaben
2. Inspektion bei 55.652km, diesmal VOR einer längeren Urlaubsfahrt UND bei ebendem un NissanPartner.
Weiß jemand, wie sich das nun wirklich darstellt? Hab ich den Anschlußgarantie/Rep.kostenversicherungsanspruch vermasselt oder blufft der Werkstattleiter?
Danke für Eure Antworten!
Elise