Mein QQ ist abgebrannt! HILFE!!

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 23.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Storm.

  • Hallo Community-Freunde!


    Wie ihr im Anhang sehen könnt, ist mein geliebter QQ in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar vollkommen ausgebrannt. Die Ursache scheint ein technischer Defekt, der zum Kurzschluss und anschließed zum Kabelbrand führte.


    WAS SOLLTE ICH JETZT TUN ?
    WIE SIEHT'S MIT LEIHWAGEN AUS ?
    WER ÜBERNIMMT DIE SCHÄDEN ?
    GARANTIEFALL ODER KASKOSCHADEN ?
    WAGEN WIRD FINANZIERT: WIE SIEHT ES MIT SCHADENSREGULIERUNG AUS ?
    TIPPS ?



    Hergang:
    Am 17.01. bin ich gerade von einem einwöchigen Österreich-Urlaub zurückgekommen, während ich meinen QQ in Bremen habe stehen lassen, und die Batterie war bereits nach einer Woche leer (ich schwöre, ich habe nichts angelassen, das überprüfe ich standardmäßig, bevor ich meinen Wagen für einen längeren Zeitraum verlasse)! Ist schon ungewöhnlich, oder??
    Anschließend musste der Pannendienst die Batterie überbrücken und der Wagen sprang endlich (beim 2. Anlauf) an. Die Heimfahrt (ca. 15 Min.) war auch total problemlos. Habe den Wagen dann abgestellt und bin ins Haus gegangen (Gott sei Dank MIT den Koffern). Nicht einmal 10 Minuten später hat der Wagen gebrannt. Und den Zweitwagen, der direkt daben steht, hat's auch vollständig erwischt...!


    Kennt sich jemand mit solch einem Sachverhalt aus? Wie sieht es mit Entschädigung aus? Hab ich die Chance, hierbei "plusminus Null" rauszukommen und wieder einen QQ zu erhalten?? Ist "leider" mein erster Wagenbrand,deshalb diese Unsicherheiten.


    Würde mich über Tipps, Anregungn, Erfahrungswerte sehr freuen!


    VIELE GRÜßE & PASST AUF EURE QQs AUF !!!


    ...der PaulKey

    !!! I'm back !!!

    Qashqai+2, I-Way, weiß, Liefertermin: Januar 2011..........

  • Schöner Mist....
    IMHO
    Da du eine Vollkasko hast wende dich bitte direkt an deine Versicherung, dort erfährst du alles weitere.
    Gruss
    Rene
    btw.
    Wenn du Zeit und Nerven haben solltest, poste bitte den Fortgang das Thema dürfte einige interessieren.

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726

    Einmal editiert, zuletzt von Rellem ()

  • Unglaublich!


    Bin echt schockiert. Wichtig ist, den Schaden unverzüglich (wenn noch nicht geschehen) der bzw. den Versicherungen zu melden.


    Da der Schaden ja über das eine Fahrzeug hinaus geht wäre es evtl. ratsam, sich Anwaltliche Hilfe zu suchen. Insbesondere wenn du noch weitere Schäden hast (Haus / Grundstück ?!?).

  • hallöchen.


    sowas ist natürlich sehr ärgerlich.


    ich bin aus berlin und bei uns hier kam es sehr häufig vor, dass autos auch mal von chaoten angezündet worden sind. vielleicht war auch dies bei dir der fall? ich denke mal die polizei war auch da und hat den fall aufgenommen.


  • Schreib doch nicht immer so einen Müll!


    Brandschäden haben mit VOLLkasko nichts zu tun! (Es sei denn, der Brand wäre z.B. eigenverschuldet durch eine heruntergefallene und vergessene Kippe oder eigene Bastelei am Motor verursacht worden).


    Das ist Sache der TEILkasko!


    @Themenstarter:


    Folgender Ablauf:


    Du meldest den Schaden Deiner Versicherung.
    Du meldest den Schaden ebenso Deiner Vertragswerkstatt.
    Es schadet auch nicht, den Pannendienst darüber zu informieren.


    Aufgrund der Schadenshöhe und der unklärten Ursache (gerade auch im Zusammenhang mit dem Pannendienst am selben Tage) wird die Versicherung ein Gutachten verlangen (Achtung: Du hast freie Gutachterwahl, musst also nicht jeden Gutachter der Versicherung akzeptieren).


    Vom Ergebnis dieses Gutachtens wird abhängen, wer in welcher Höhe für welchen Schaden aufzukommen hat.


    Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()


  • [OFFTOPIC]Trotzdem hat Rellem ja nicht ganz unrecht, da die VK die TK beinhaltet. ;)[/OFFTOPIC]

  • Unglaublich!!


    Ich hab deinen QQ schon mal gesehen,war ein schönes Ding.


    Das Abbrennen von Fahrzeugen ist ja teilweise durch die Medien gegangen Peugeot 307 zum Beispiel. Oder der BMW Z3 aus Weyhe,der einfach Feuer fing..


    Ich hoffe,es lässt sich alles gut für dich regeln :(



    Gruß


    Daniel :spring:

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone


  • :wand:


    Alter!


    Falsch! Die VK beinhaltet die TK eben nicht. Das merkt man schon an drei Dingen!


    Die SB läßt sich für beide Versicherungsarten separat vereinbaren.
    Die TK hat im Gegensatz zur VK keine SF-Klassen, ist also in der Beitragshöhe rein fahrzeugspezifisch klassifiziert, während bei der VK Erfahrung und Schadenshäufigkeit halterabhängig einfließen.


    Zudem werden die Beiträge für beide Teilversicherungen separat im Versicherungsschein ausgewiesen. Ich müsste nur mal nachlesen, inwiefern eine TK bei VK Pflicht, also Voraussetzung ist. Das habe ich nicht mehr im Kopf.

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    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()


  • VK enthält immer TK (siehe AKBs des Versicherungsgewerbes, da die Beitragstabellen). Ist aber auch egal...


    PaulKey: Die Versicherung regelt das; Dauer hängt vom Sachbearbeiter und den / dem Gutachten ab. Mit den Sachbearbeitern freundlich reden und schnell alle Unterlagen beibringen wirkt Wunder. Einen Leihwagen bekommst Du solange wie die Reparatur dauert oder die Wiederbeschaffung (meist ein paar Wochen, ist ein bisschen Verhandlungssache mit der Versicherung). Alternativ kannst Du Dir die Leiwagenkosten auch auszahlen lassen (ist aber nicht viel...). Die Höhe der Entschädigung hängt von Deinem Vertrag ab (Neupreisentschädigung oder Wiederbeschaffungswert). Mit dem Geld der Versicherung zahlst Du dann den Kredit zurück (außerordentliches Kündigungsrecht, zumindest bei der Nissanbank) und fertig. Ach so, der Bank musst Du den Verlust des Fahrzeugs / den Brand auch melden, da damit deren Sicherheit futsch ist.


    Viel Erfolg und viele Grüße
    Torsten

    "Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, die Klugen aber voller Selbstzweifel sind." (Bertrand Russel)

    Einmal editiert, zuletzt von Torsten ()


  • Grundsätzlich richtig: Eine VK ist demzufolge immer mit einer TK verbunden. Dessen ungeachtet ist aber die Aussage Rellems, die VK komme für diesen Brandschaden auf, insoweit unsinnig, als dieser über das Leistungssprektrum der TK abgedeckt wird. Wobei aber die AKB nicht verbindlich sind und durch anderslautende Klauseln in den einzelnen Tarifbestimmungen der Versicherer variiert werden können und auch werden.


    Zitat


    PaulKey: Die Versicherung regelt das; Dauer hängt vom Sachbearbeiter und den / dem Gutachten ab. Mit den Sachbearbeitern freundlich reden und schnell alle Unterlagen beibringen wirkt Wunder. Einen Leihwagen bekommst Du solange wie die Reparatur dauert oder die Wiederbeschaffung (meist ein paar Wochen, ist ein bisschen Verhandlungssache mit der Versicherung). Alternativ kannst Du Dir die Leiwagenkosten auch auszahlen lassen (ist aber nicht viel...). Die Höhe der Entschädigung hängt von Deinem Vertrag ab (Neupreisentschädigung oder Wiederbeschaffungswert). Mit dem Geld der Versicherung zahlst Du dann den Kredit zurück (außerordentliches Kündigungsrecht, zumindest bei der Nissanbank) und fertig. Ach so, der Bank musst Du den Verlust des Fahrzeugs / den Brand auch melden, da damit deren Sicherheit futsch ist.


    Viel Erfolg und viele Grüße
    Torsten


    Grundsätzlich liegst Du auch hier richtig.


    Allerdings wird die Versicherung großes Interesse an der Schadensursache haben. Stellt ein Gutachter fest, dass der Schaden durch einen Produktionsfehler oder einen Fehler des Mitarbeiters des Pannendienstes verursacht wurde, so könnte ich mir vorstellen, dass sie den Verursacher in Regreß nimmt, bzw. gleich auf dessen Haftung verweist und die Regulierung somit ablehnt.


    In jedem Falle aber wird der Brandschaden am QQ ersetzt. Die Frage ist eben nur, von wem.


    Weitere Frage ist, wer den Schaden am Astra zu ersetzen hat. Denn das ist kein Kasko-, sondern ein Haftpflichtschaden.

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  • Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone

    Einmal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()


  • Geil!


    Den Bericht hat Busfred vermutlich persönlich per Fax autorisiert. :lachwalzen:


    Und 12.000 Euro Gesamtschaden???


    Wovon träumen die nachts?


    Da kommt man wohl deutlich höher, da beide Fahrzeuge als Totalschäden anzusehen sind.

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  • Also ich find das total stark vom Threaderöffner ..... so geistesgegenwärtig zu handeln und den Brand zu fotografieren (vermutlich hatte er die Digicam in der Tasche ...... anstatt sofort in den Zweitwagen zu springen und das Ding in Sicherheit zu bringen) :perfekt:

  • Zitat

    Original von Nadi
    Also ich find das total stark vom Threaderöffner ..... so geistesgegenwärtig zu handeln und den Brand zu fotografieren (vermutlich hatte er die Digicam in der Tasche ...... anstatt sofort in den Zweitwagen zu springen und das Ding in Sicherheit zu bringen) :perfekt:


    Ich vermute mal stark, dass der Zweitwagen zum Zeitpunkt des Entdeckens bereits ebenfalls in Flammen stand und der Themenstarter sich nur ungern auf dem Fahrersitz seines Opel rösten lassen wollte.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Grundsätzlich erstmal Beileid zum passierten und natürlich viel Erfolg bei der Schadenregulierun.



    Zitat

    Original von YETI
    Weitere Frage ist, wer den Schaden am Astra zu ersetzen hat. Denn das ist kein Kasko-, sondern ein Haftpflichtschaden.


    Durchaus interessanter Fall, wenn der Halter des Astras auch gleichzeitig Halter des QQ ist. Somit wären ja "Schädiger" und "Geschädigter" jeweils der selbe Versicherungsnehmer. Wie wird da reguliert? Und wenn über die Haftpflicht reguliert wird - wer kommt für die Höherstufung auf, wenn es sich tatsächlich um einen technischer Defekt, verursacht durch Dritte, handelt. :mmmm:


    Das klingt nach einem langen, zivilrechtlichen Gezetere. :(


  • Wenn es sich um einen technischen Defekt handelte, der durch Dritte verursacht wurde, stellt sich die Frage nicht. Denn dann zahlt nicht die Haftpflicht des QQ den Schaden am Astra, sondern der Schadensverursacher, bzw. dessen Betriebshaftpflicht. Somit erfolgt dann auch keine Höherstufung.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von bughunter
    Die entstehende Hitze bei so einem Feuer ist ja Wahnsinn, wenn man die geschmolzene Felge vorn links sieht.[/url]


    660 Grad Celsius ...... Schmelzpunkt von Aluminium :idee:


    P.S. Feuerzeuggas in Verbindung mit Luft entwickelt bereits eine Temperatur von 1925 Grad Celsius in der Flamme.

  • Auch von mir erstmal Beileid :( Hoffentlich kommt das schnell und unbürokratisch wieder in die Reihe, mit sowenig Stress wie möglich. Aber ob es bei Dir dann wieder ein QQ wird???


    Zitat

    Original von bughunter
    Aber das ist nicht der erste abgebrannte QQ:
    Qashqai vollständig ausgebrannt - Techn. Defekt


    Scheint ja ein echtes QQ-Problem zu sein ... Zumindest habe ich das von anderen Autos so noch nicht gehört. Da habe ich ja echt Schiss, den Wagen in die Garage zu fahren.