Hallo!
Ist zwar schon seit März 2008 so, aber hier scheinbar noch nicht angekommen:
Seit März ist §18 der StVZO rausgefallen, das bedeutet:
Quelle: http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassung
neu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung; ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung. Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.
Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.
Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist. Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €
Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Die Weiterfahrt wird dann nach PAG unterbunden.
Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von lächerlichen 25 Eiern weiterfahren und lacht sich einen ab weil er jetzt genau weis, dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist."
Quelle: http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
Wer es nicht glaubt hier nochmal Schwarz auf Weiß
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm#1
Das hießt gerade die K&N Sachen für Nissan sind nun kein Grund mehr das Auto stillzulegen (erlöschen der Zulassung) bei einer Verkehrskontrolle, außer sie sind gefährlich für Leib und Leben ( da bin ich natürlich auch stark dafür, dass das Fahrzeug stillgelegt wird), aber dass dürfte da ja wohl nicht zutreffen.