Schrauben am abgemeldeten Auto auf Garagenvorplatz

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 8.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Doc Croc.

  • Der soll ja auch keine rechtliche Auskunft geben sondern nur sagen was er vermietet und was Ihm gehört, und das wird er wohl wissen ;)

  • Zitat

    Original von TeVator

    Zitat

    Original von noirdark
    Erfahrungsgemäß sind Vermieter schlechte Ansprechpartner, was Rechtliches angeht


    Eben. Ich bin ja Untermieter und deshalb befürchte ich auch, dass er da von vornherein "nein" sagt, damit er ausm Schneider ist. Mein Vermieter hatte bei Vertragsabschluß kein Internet, sodass ich ausm Netz so ein Blanko-Vertrag runtergeladen habe, den wir dann auch beide ausgefüllt hatten. Der Vertrag ist also nicht von ihm direkt...


    Frag den Vermieter ob du Schrauben darfst...versaue nicht die Einfahrt, und stell dich mit den Nachbarn gut...Ich glaube kaum, dass das SEK anrückt wenn du dein Auto ein paar Meter mit Motorkraft bewegst.

  • Zitat

    Original von Pfetschle
    Der soll ja auch keine rechtliche Auskunft geben sondern nur sagen was er vermietet und was Ihm gehört, und das wird er wohl wissen ;)


    Warum sollte er?


    Hat er eine besondere Gabe?


    Der Mann ist 96 Jahre und glaubt die Russen sind im Keller :D ;)

  • Also, bei uns ist das so: Ist der Grund privat darfst du schrauben!! Solange keine irgend gearteten Flüssigkeiten ins Erdreich dringen können. Dabei ist es dann egal privat oder öffentlich, die Strafe bleibt gleich. Umweltverschmutzung!! Das interesannte an der Sache ist, bei uns in der Firma haben wir ca. 4 Stellplätze vor dem Firmentor, gehören aber laut Vertrag zur Firma!! Hatten da mal ein Unfallauto stehen, ohne Flüssigkeitsverlust. Wurde abgeschleppt mit der Begründung das der Platz zwar privat seie aber Öffentlichkeitsrecht habe da er durch kein Schild, Band e.t.c. abgesperrt war. Dies wurde erst durch ein Gerichtsverfahren entschärft obwohl der Richter auch auf das Öffentlichkeitsrecht pochte!!! Da war einfach ein: pol: überfleißig, davor Jahre kein Problem und seit damals, wieder ca. 2 Jahre, auch kein Problem. Also, immer Vorsicht und vorher gut informieren!!! :bier2:
    M.f.G
    Chris

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  • Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, kriegt man schon fürs Abstellen mit abgelaufener TÜV-Plakette ein Ticket. War damit extra zum Anwalt. :(
    In dem Fall hier wär der Platz für mich aber eindeutig als Privatgelände erkennbar. Man darf ja auch nicht einfach beim Nachbarn auf dem Rasen rumfahren, bloß weil der kein Schild oder Absperrung davor gestellt hat - schade eigentlich. :D

  • Zitat

    Original von moxon
    Wie ich schon sagte:


    Alles was abgemeldet ist, gehöhrt hinter eine Absperrung auch auf Privatem Grund.


    Also 2 Stangen in die Erde Absperrband oder Kette davor und Ruhe


    ?( ...hör ich zum ersten mal.
    Was und wie ich auf meinem Grundstück ein Fahrzeug abstelle ist mein Problem.
    Sicher immer den Faktor Umweltschutz im Hinterkopf.
    Dann müsste ich mein Bike mit Saisonkenzeichen bei mir auf'n Hof mit Flatterband einwickeln.
    Selbst wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, kann ich auf privaten Grund & Boden damit machen was ich will.

    • Offizieller Beitrag


    Mein süßer DocCock! :love:
    Es kommt darauf an, ob auf dem Privatgelände der ö.V. statt findet. Auf dem eigenen Hof ist es normalerweise nicht der Fall...


  • Angenommen Peter hat nen 1 Familienhaus. mit Doppelgarge er stell einen abgemeldeten Wagen in die Einfahrt. Dnan bekommt er hier anschiss von den ORdnungsamtemanzen

  • Zitat

    Original von moxon


    Angenommen Peter hat nen 1 Familienhaus. mit Doppelgarge er stell einen abgemeldeten Wagen in die Einfahrt. Dnan bekommt er hier anschiss von den ORdnungsamtemanzen


    Ja aber genau so einen Fall meinte ich.
    Wenn es mein Grund und Boden ist, dann darf ich doch sehr wohl ein abgemeldetes Fahrzeug dort parken oder bewegen.
    Die Frage ist nur: Ist die Einfahrt Privatgrund oder nicht?

  • Zitat

    Original von Doc Croc

    Zitat

    Original von moxon


    Angenommen Peter hat nen 1 Familienhaus. mit Doppelgarge er stell einen abgemeldeten Wagen in die Einfahrt. Dnan bekommt er hier anschiss von den ORdnungsamtemanzen


    Ja aber genau so einen Fall meinte ich.
    Wenn es mein Grund und Boden ist, dann darf ich doch sehr wohl ein abgemeldetes Fahrzeug dort parken oder bewegen.
    Die Frage ist nur: Ist die Einfahrt Privatgrund oder nicht?


    Klar isser das. Die Frage ist nur darfst du auf deinem Privatgrund da abstellen?
    Nein Solange man da per Auto ungehindert hin kommt. So könnte man ja auf jedem privatparkplatz ein auto abstellen das abgemeldet ist auch vor Mietshäusern, das ist aber eben nicht so und wurde hier schon breit diskutiert im Forum. Trecker gab da damals ein KOmentar zu habe


    Wie gesagt hier isses selbst verboten obwohl der wagen auf einem PRivatparplatz in einer PRIVATSTRAßE steht

  • Wusst ich nicht.
    Na ist mir auch egal :D, auf meinem Grund & Boden hat niemand watt verloren.
    Ich will da lagern & parken was ich will. ..ttsstt...deutsche Bürokraten.

  • Ist doch immer wieder schön, das Thema um den öffentlichen oder nichtöffentlichen Verkehrsraum. Wie hat mein Ausbilder immer gesagt: "Ein Blick ins Gelände ist durch nichts zu ersetzen", deshalb finde ich auch die Bilder sehr nützlich und was sehen wir da?


    Erst mal vorab: Garagenvorplatz auf Privatgrund ist nicht gleich Garagenvorplatz auf Privatgrund.


    Die Bilder zeigen einen (tatsächlich) befahrbaren Weg/Hof, der offensichtlich von einer asphaltierten (wohl öffentlichen) Straße über eine Bordsteinabsenkung zu einer "Mehrgaragenanlage" führt. Es gibt keine Schranke/Kette, ein Schild (z.B. "Privat, Einfahrt nur für Mieter/Bewohner") steht auch nicht da. (Einschub: Manche Vermieter/Eigentümer/Hausverwalter machen das extra nicht, um gerade das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzegen zu verhindern).


    Ob oder wie es hinter den Garagenreihen vielleich noch irgendwie um die Ecke weiter geht, kann man nicht so recht erkennen, ein Ortsunkundiger könnte es jedoch (vielleicht auch nur bei Dunkelheit?) annehmen, zumal im Hintergrund noch Mehrfamilienhäuser zu sehen sind und fährt da erst mal rein, sei es um einen Besucherparkplatz zu finden oder ein Liefer-LKW will nur mal kurz was ausladen.


    Jetzt sollte bereits der Unterschied zu einer Garagenzufahrt/Vorplatz zu einer (Doppel-) Garage deutlich werden, die neben einem Häuschen mit eingezäuntem Grundstück steht, selbst wenn das Tor offen ist. Da sollte wohl jeder schnallen, dass er da nichts zu suchen hat und dass das privat und deshalb nicht gewollt ist, wenn jemand quasi in meinen Vorgarten fährt.


    Ich komme zu dem Ergebnis, dass der Garagenvorplatz von TeVator öffentlicher Verkehrsraum ist, weil diesen "jedermann" ohne physische oder psychische Schwelle befahren kann und es auch nicht ausdrücklich verboten ist.


    moxons Idee, einfach den Platz vor der "eigenen" Garage abzutrassieren und den öffentlichen Verkehrsraum und fremden Grund quasi zu requirieren, hat mich erst mal stutzen lassen. Das würde ich mir patentieren lassen und zu Geld machen (wenn es ginge). Ich sehe ihn schon, 200 qm vom Unicampus abflattern und Miete für die Überwinterung der nichtzugelassenen Mopeds seiner Kommilitonen kassieren und nächste Woche macht er eine Filiale auf dem McDonaldsparkplatz auf. :D


    Der Weg geht nur über den Grundstücksbesitzer (oder dessen beauftragte Hausverwaltung), Stichwort verbotene Eigenmacht und Besitzstörung. Vielleicht spielt er ja mit (was ich allerdings stark bezweifle) und gestattet, für die Dauer der Bastelarbeiten eine Plastikkette mit "Privat-Schild" in die Einfahrt zu spannen, wenn man diese den anderen Garagennutzern bei Bedarf öffnet.

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  • Stimmt so nicht ganz. Der Privatgrund meines Elternhauses ist auch nicht abgesperrt. Da kann jeder drauffahren.


    Dadurch wird er aber noch nicht zum Öffentlichen Verkehrsraum.


    Erst, wenn das Befahren des Privatgrundes durch Dritte erforderlich/genehmigt ist (Parkplatz eines größeren Mietshauses, Parkplätze von Supermärkten usw.) wird daraus Öffentlicher Verkehrsraum.


    Auf dem Hof seines Einfamilienhauses kann Doc abstellen, was er will, solange er umweltrechtliche und baurechtliche Vorschriften beachtet.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Super :perfekt: thx trecker, nun hab ich's wohl verstanden.
    Sprich, auf meinem Hof (die Einfahrt ist glasklar als Zufahrt zu einem Privatgrundstück mit Wohnhaus erkennbar) darf ich sehr wohl abgemeldete Fahrzeuge parken, fahren lassen usw.?


    Um auf die Einfahrt zu gelangen muss ein ca. 1,5m breiter Fussweg überquert werden.


    Dank Dir

  • Zitat

    Original von Doc Croc
    Super :perfekt: thx trecker, nun hab ich's wohl verstanden.
    Sprich, auf meinem Hof (die Einfahrt ist glasklar als Zufahrt zu einem Privatgrundstück mit Wohnhaus erkennbar) darf ich sehr wohl abgemeldete Fahrzeuge parken, fahren lassen usw.?


    Um auf die Einfahrt zu gelangen muss ein ca. 1,5m breiter Fussweg überquert werden.


    Dank Dir


    Ja und du musst noch nicht einmal das Tor schließen.

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