Kein Garantieanspruch für Importfahrzeuge

Es gibt 109 Antworten in diesem Thema, welches 28.147 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von waldorf.

  • Zitat

    Kunden, die einen Neuwagen bei einem Händler im Ausland kaufen, haben bei deutschen Vertragswerkstätten der jeweiligen Marke keinen direkten Anspruch auf Garantieleistungen. Dieser Ansicht war das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen eines Urteils am 26. März 2008 (AZ 3U93/07), auf das der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe seine Mitglieder in einem Rundschreiben aufmerksam gemacht hat.


    In dem konkreten Fall hatte der Kläger über einen Import-Vermittler bei einem österreichischen Ford-Autohaus einen neuen „Focus“ gekauft. Als bei dem Fahrzeug Probleme auftraten, forderte der Kunde bei einer deutschen Vertragswerkstatt eine Mängelbeseitigung über die Neuwagengarantie der Ford Motor Company Austria ein. Als sich die Werkstatt weigerte, ging der Käufer vor Gericht.


    Wie schon zuvor das Landgericht entschied auch das Oberlandesgericht (OLG), die Klage abzuweisen, da es einen Direktanspruch auf Mängelbeseitigung gegen die deutsche Ford-Werkstatt weder aus der Neuwagengarantie von Ford Österreich noch unmittelbar aus der Kfz-GVO heraus begründet sah.

  • chrissy - ich würde es lassen, Du kommst immer von Zeit zu Zeit mit solchen Dingen, was soll das? :bla:
    Die Rechtslage ist eindeutig, da musst Du nicht immer neue (alte) Sachen ausgraben. Oder laufen die Geschäfte bei Dir so schlecht?
    Trotzdem herzliche Grüße.

    QQ Tekna/Schwarzmetallic/2.0 CVT/2WD/17"/und/und.../ ext. Navi.


    Bestellt 03.11.2007 :wink: Liefertermin ??? :regeln: war Ende März :heul: bekommen 14.05.2008 :clown: 1. Durchsicht (30'000km) 30.03.2009 :eek:.
    2. Durchsicht auch schon :heul: 3. Durchsicht auch schon :wow:

    Einmal editiert, zuletzt von InErwartung ()

  • Zitat

    Original von InErwartung
    Die Rechtslage ist eindeutig,


    Ist sie das? Beim o. g. scheint man ja vor nicht allzu langer Zeit über zwei Instanzen nicht der Auffassung gewesen zu sein. :D


    Und auch wenn das wahrscheinlich nicht der allg. Rechtsprechung entspricht, ich finds immer wieder schön wenn ein schlau-grau-ich-kenne-meine-Rechte-Käufer meint er hätte all-inclusive mit Vollkasko & Happy-Hour zum Spartarif gebucht und dann doch eins vor den Bug bekommt.


    Ja, ich bin schadenfroh! :D


    Wahrscheinlich ein Lehrer. 8)

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von InErwartung
    Die Rechtslage ist eindeutig....


    ....wie du an o.a. Urteil siehst. :idee:


    Einige User versuchen nämlich hier anderen weis zu machen, dass man mit EU-Importfahrzeugen europaweite Garantie hätte.
    Was definitiv nicht so ist!

  • Zitat

    Original von arne_P10
    [quote]Original von InErwartung
    Wahrscheinlich ein Lehrer. 8)


    Auf jeden Fall! Wer sonst hat soviel Zeit europaweit nach Angeboten zu suchen und beschwert sich dann wenn sich nicht alles um ihn dreht so wie er es sonst gewohnt ist. Außerdem haben Lehrer schon von Berufs wegen Recht!


    Leider ist es teilweise so.... (sagt einer, der selbst Lehrer ist und einige Kollegen nicht verstehen kann). Ich habe selbst mal im handel gearebeitet und kenne 'die andere Seite' daher. Und ich muss sagen: Solche Forderungen wie die des im Urteil genannten Kunden klingen sehr stark nach der Klientel der Pädagogen.


    Viele Grüße
    Torsten

    "Es ist ein Jammer, dass die Dummen so selbstsicher, die Klugen aber voller Selbstzweifel sind." (Bertrand Russel)

  • Zitat

    Wahrscheinlich ein Lehrer. 8)


    Falsch, ich habe eher mit Rechtsangelegenheiten zu tun.


    chrissy, als Händler mußt Du natürlich einen Ruf verteidigen, ich verstehe das auch. Dennoch finde ich, gerade aus Deiner Berufsgruppe sollte dann eine seriöse Aufklärung erfolgen. Der ADAC, und da stimmst Du mir sicher zu, hat genau dieses Problem sehr deutlich beschrieben.
    Desweiteren kenne ich (Nissan)-Händler die der Meinung sind, jeder Kunde in der Werkstatt ist, wenn er zufrieden wieder abfährt, ein Kunde der auch wieder kommt. Zählt aber nur der Verkauf und der Service ist zweitrangig, dann würde ich persönlich so wie so ein anderen Händler aufsuchen. Und, dass wäre unabhängig davon, ob mein Wagen ein EU-Import oder ein deutsches Fahrzeug wäre.
    Und ganz persönlich - ich hatte mit meinem Garantiefall kein Problem - Zufall? :finger:


    Ich meine übrigens, der QQ ist auch kein typisches Lehrerauto.


    Gruß MaFu

    QQ Tekna/Schwarzmetallic/2.0 CVT/2WD/17"/und/und.../ ext. Navi.


    Bestellt 03.11.2007 :wink: Liefertermin ??? :regeln: war Ende März :heul: bekommen 14.05.2008 :clown: 1. Durchsicht (30'000km) 30.03.2009 :eek:.
    2. Durchsicht auch schon :heul: 3. Durchsicht auch schon :wow:

    Einmal editiert, zuletzt von InErwartung ()

  • Ich meinte auch eher den Kläger in dem von Chrissy zitierten Fall, aber schön dass Du Dich angesprochen fühlst! :D


    Eigentlich wollte ich sowieso schreiben "entweder Lehrer oder Jurist", aber da ich (im Gegensatz zu Lehrern) einige Juristen kenne die schwer in Ordnung sind, hab ich mir das lieber verkniffen! ;)

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  • Stimmt, ich muss mich bei uns immer bei den ganzen uninformiertn Ökos rechtfertigen die meinen SUV = horrender Spritverbauch = Umweltschwein...


    Ich kenne aber Lehrer die in Ordnung sind ;)

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  • Wie ist das mit der Produkthaftung?
    Ist der Hersteller nicht verpflichtet auftrehtende Mängel abzustellen.
    Wenn der Hesteller dazu verpflichtet ist dann ist es doch auch der/ein Händler in vertrehtung des Herstellers, oder?

  • svenqq Du findest in diesem Forum dazu mehrere Meinungen. Wenn Du aber konkrete Info haben willst, dann schaue auf Webseiten der Automobilclubs oder auf Seiten des Verkehrsrechts. Hier schreiben vorwiegend Interessenvertreter und die müssen natürlich mit Argumenten ihre Standpunkte vertreten. Oder Du suchst Dir einen Händler, der einen guten Service bietet und trotz Wirtschaftskriese den Kunden König sein läßt.
    Die gibt es auch noch!
    Gruß MaFu

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    • Offizieller Beitrag

    Was ist mit der europaweiten Garantie?!

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von svenQQ
    Wenn der Hesteller dazu verpflichtet ist dann ist es doch auch der/ein Händler in vertrehtung des Herstellers, oder?


    Richtig, der Leibeigene des Herstellers, im Volksmund auch Händler genannt, haftet per se mal für alles!


    Und wenn er das Produkt mit Klebstoff beschmiert, dann gibts auch eine Produkthaftung.


    Noch weiteres Viertel- und Halbwissen incl. verdrehter Tatsachen findest Du wahrscheinlich wie unter Deinem Posting geschrieben auf den Seiten der für diese Rechtsfragen neu geschaffenen Instanz namens Automobilclub. Ich dachte zwar bisher immer das wäre Sache der Justiz, aber ich lerne ja gerne dazu und weiss jetzt dass ein gelber Automobilclub mit einer Zeitung die den größten mir bekannten Anzeigenfriedhof für Echthaartoupets, Treppenlifte und Busreisen in den Spessart enthält, einen Index bei dem zuerst das gewünschte Ergebnis fest stand und dann erst die Kriterien festgelegt wurden (btw branchenweit mit Nichtachtung gestraft - zurecht!) und sich erfolgreich an einem Langzeitexperiment beteiligt dass etwas abgewandelt die Übertragbarkeit der pawlow´schen Hunde auf die Automobilhersteller beweist (die nennens btw "NCAP") diese Dinge rechtsverbindlich regelt. ;)


    Axo, eins können die sogar richtig gut: Autos abschleppen.

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    Einmal editiert, zuletzt von arne_P10 ()

  • Die europaweiten Garantien gelten nach wie vor. Nur, du musst den Garatiegeber verklagen und nicht eine x-beliebige Werkstatt.


    Zitat

    Die Richter begründeten Ihr Urteil unter anderem damit, dass kein unmittelbares vertragliches Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass laut Garantiebedingungen Garantieansprüche bei jedem österreichischen Vertragspartner sowie in fast allen Ländern Europas geltend gemacht werden können. Die Garantieverpflichtung binde in diesem Fall nach Ansicht der Richter nur denjenigen, der sie erteilt hat. Auch einen Direktanspruch aus der Kfz-GVO heraus schloss das OLG aus, unter anderem deshalb, da diese Verordnung lediglich die Organisation des Kfz-Vertriebs in der EU regele. Ein Schreiben der Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, wonach die Autohersteller dafür zu sorgen hätten, dass ihre Garantien innerhalb des Geltungsbereiches der GVO von allen Partnerwerkstätten erfüllt werden müssten, hielten die Richter nicht für relevant. Ein solches Schreiben erzeuge keine unmittelbare Gesetzeswirkung, sondern stelle lediglich eine subjektive Auslegung der Kfz-GVO dar.


    Quelle: http://www.kfz-betrieb.vogel.d…nagement/articles/172679/


    Aber als Werkstatt muß man schon einen Happen dumm sein, zukünftigen Umsatz so in den Wnd zu schiessen.... Das Fahrzeug ist eh verloren.

    • Offizieller Beitrag

    So ist das.


    Dem Graufahrer dann nur dumm an den Karren zu pissen bringt doch im Nachhinein gar nichts.


    Der wird beim nächsten Kauf sicher nicht dort ein Auto kaufen nachdem er so schlecht behandelt wurde.

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Aus der Praxis sag ich jetzt mal: Für die Werkstätten gibts vielfach Anweisungen wie mit Garantiearbeiten an Grauimportfahrzeugen zu verfahren ist, besonders in uneindeutigen Fällen. Und wenn mir als Werkstatt die Garantieabteilung meines Herstellers nach Prüfung sagt "erstatten wir aus diesem oder jenen Grund nicht" dann werde ich als Werkstatt die Arbeit nicht ausführen da ich auf meinen Kosten sitzen bleiben würde.


    Wie flexibel ich als Werkstatt dann weiterhin bin, hängt auch stark davon ab wie in den Wald hineingerufen wird, wie fast überall im Leben.


    Und gerade Herr Schlau-Grau sollte damit rechnen dass andere auch ihre Rechtslage kennen und strikt danach handeln - ebenso wie er! Aber diese einsicht ist bei diese Sorte Mensch nach meiner Erfahrung nicht weit verbreitet. Und da frage ich mich als Werkstatt dann schon ob es sich angesichts der paar spärlichen Inspektionen heutzutage lohnt, so einem potentiellen Risiko- und Problemkunden in den Allerwertesten zu kriechen oder ob ich diese Ehre lieber meinem Markenkollegen überlasse.

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  • Zitat

    Original von arne_P10


    Wie flexibel ich als Werkstatt dann weiterhin bin, hängt auch stark davon ab wie in den Wald hineingerufen wird, wie fast überall im Leben.


    Das bringt die Sache doch auf den Punkt. .. Und genau das ist doch oft das große Problem. Beim Kauf König und beim Service Bittsteller!


    Es gibt viele Möglichkeiten seriöse Werkstätten ausfindig zu machen, manchmal reicht es schon, beim ersten Besuch in einer Werkstatt einfach abwarten wie die Reaktion ist, wenn der Fahrzeugbrief vorgelegt und das Fahrzeug im System gefunden wird. Bin ich dann noch König - ok, bin ich jetzt Bittsteller - "Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Tschüß".


    Warum wird nicht einfach gesagt(?), "... folgenden Service kann ich Ihnen selbstverständlich bieten und bei Ihren EU-Import müssen Sie folgende Abstriche machen..." und das evtl. auch noch freundlich und - ich bleibe."
    Glücklicher Kunde - glückliche Werkstatt - Kunde kommt wieder und alle sind zufrieden! :bier2:
    Gruß MaFu

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    Bestellt 03.11.2007 :wink: Liefertermin ??? :regeln: war Ende März :heul: bekommen 14.05.2008 :clown: 1. Durchsicht (30'000km) 30.03.2009 :eek:.
    2. Durchsicht auch schon :heul: 3. Durchsicht auch schon :wow:


  • Eben, beim Kauf - Nur hat der Kunde bei dem Händler gar nichts gekauft...

  • Zitat

    Original von Stoho
    Eben, beim Kauf - Nur hat der Kunde bei dem Händler gar nichts gekauft...


    und dann ist er in der Werkstatt zwangsläufig ein Bittsteller !!!(?)
    Die Wirtschaft boomt, es merkt nur keiner.

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    2. Durchsicht auch schon :heul: 3. Durchsicht auch schon :wow:

  • Zitat

    Original von InErwartung
    Das bringt die Sache doch auf den Punkt. .. Und genau das ist doch oft das große Problem. Beim Kauf König und beim Service Bittsteller!


    Zugegeben, so wie ich mich als großer Fan des AC-DC geoutet habe, bin ich auch der Meinung dass der Handel über weite Strecken an seiner Misere selber schuld ist. Suboptimale Ansprache durch Kommunikationslegastheniker an der Kundenfront ist einer der Punkte.

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von InErwartung

    Zitat

    Original von Stoho
    Eben, beim Kauf - Nur hat der Kunde bei dem Händler gar nichts gekauft...


    und dann ist er in der Werkstatt zwangsläufig ein Bittsteller !!!(?)
    Die Wirtschaft boomt, es merkt nur keiner.


    Wir alle wissen nicht, wie komplex die Abwicklung der Garantieansprüche gegen den immerhin immer noch in Österreich sitzenden Garantiegeber, nämlich die Ford Motor Company Austria, für den Händler ist. Letztlich kann es durchaus sein, dass dieser sich erstmal mit denen länger rumschlagen muss. Diesen Verwaltungsaufwand zahlt ihm dann auch keiner.


    Das Verhalten des Klägers passt zur deutschen Geiz-ist-Geil-Vollkaskomentalität.


    Wenn ich im eigenen Lande vollen Service will, dann kaufe ich auch im eigenen Lande.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear