Peters (erster) Unfall - leider schwerer Unfall

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.325 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Ohne weiter auf andere Kommentare eingehen zu wollen:


    Verkehrsunfall mit Personenschaden ist zunächst grundsätzlich als fahrlässige Körperverletzung anzunehmen, wobei es eines Strafantrages nicht bedarf, da die Staatsanwaltschaft (in Hessen auch deren Sonderform Amtsanwaltschaft) hierbei von öffentlichem Interesse ausgeht. Grundsätzlich und immer!


    Hierbei zählt zunächst nur Ursache und Wirkung:


    Jemand hat sich so verhalten, dass ein anderer verletzt wurde. Das Ergebnis ist ja wohl vorhanden, es wurden Menschen Verletzt und jemand hat dies verursacht.


    Die Ordnungswidrigkeit (der Verkehrsverstoß), die für die Verletzung eine Rolle spielte, geht in dem Strafverfahren unter, sie wird "konsumiert", da sie in der mutmaßlichen "Strafzumessung" keinerlei Rolle spielt und lediglich Voraussetzung für das Ergebnis ist, dass jemand verletzt wurde.


    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dürfte auszuschließen sein, dies bedingt den Vorsatz auf Handlungsablauf oder das Ergebnis. Das ist jetzt sehr vereinfacht, aber auf Doktorarbeit habe ich keine Lust. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass jemand sich bewusst gefährlich im Straßenverkehr verhalten wollte oder vorsätzlich jemanden unter den Umständen des Straßenverkehrs verletzen wollte (auch das ist wieder verkürzt). Mir ist völlig klar, dass die meisten Kommentare, die auf diesen Tatbestand abzielen, nicht treffen können, weil sich wahrscheinlich 90 % aller Polizisten und Rechtsanwälte nicht damit auskennen.


    Warum sollte sich deshalb ein weniger vorbelasteter User auskennen?


    Es ist allerdings (praxisorientiert) eigentlich alles ziemlich einfach:


    Gibt es einen Verkehrsunfall, bei dem jemand verletzt wurde, dann gibt es auch eine strafrechtliche Ermittlung von Amts wegen, wer die Verletzung zu verantworten hat. Das Delikt, auf das sich die Ermittlungen bezieht, heißt "fahrlässige Körperverletzung". Zunächst nicht mehr und auch nicht weniger. Zusätzliche Spekulationen sind solche und gehen aus dem Beispielsfall nicht hervor.

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  • Anmerkung für den Threadersteller:
    Sowas nennt man auch Offizialdelikt ;)

  • Nur so am Rande.


    Wenn überhaupt, dann kommt Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB ( Die 7 Todsünden) in Frage [hier also evtl. § 315c I 2 a) i.V.m. Abs. III Nr. 1 oder 2] und nicht § 315b "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr".


    Denn wie der Wortlaut meint: Eingreifen kann man nur von außerhalb! (In Ausnahmefällen auch aus dem Verkehr, z.B. durch Mitfahrer, - der Mülltonnenfall ist hier der Klassiker)

  • es ist ein fiktiver fall. aber solche unfälle an kreuzungen passieren leider immer wieder, obwohl sich eigentlich niemand damit herausreden kann, dass er das andere auto nicht gesehen hat.


    da peter auf seinen führerschein angeweisen ist, ist es für ihn schon wichtig zu wissen, ob so ein unfall mit verletzten ihn seinen führerschein kostet.

  • Bei einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung durch verschuldeten Verkehrsunfall hat Peter in der Regel nicht mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB zu rechnen.


    Bei dieser "Nebenstrafe" handelt es sich um eine Maßregelung der "Besserung und Sicherung", die dazu dient, andere Verkehrsteilnehmer vor "vorsätzlichen Verkehrskriminellen" und charakterlich ungeeigneten Fahrzeugführern zu schützen.


    Es kann ihm allerdings ein Fahrverbot gem § 44 StGB blühen. Fahrlässige Körperverletzung ist jedoch kein Regelverstoß dieser Vorschrift, vgl. Absatz 1 letzter Satz.


    War Peter im Leben und insbesondere im Straßenverkehr immer brav, sollte es diesbezüglich auch gut gehen.

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  • Zitat

    Original von Infinatio
    es ist ein fiktiver fall. aber solche unfälle an kreuzungen passieren leider immer wieder, obwohl sich eigentlich niemand damit herausreden kann, dass er das andere auto nicht gesehen hat.


    Wie ich ihm Anfangpost schon geschrieben habe wird die Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen aber wenn es keine großen Verletzungen gab und die Geschädigten von einen Anzeige absehen wird die wahrscheinlich eingestellt werden ggf gegen Auflagen.


    Dazu muß Peter sich nur einen Anwalt nehmen der dann ggf mit der Staatsanwaltschaft etwas handelt ;)


    Eine direktes Fahrverbot gibts da nicht da ich einen fiktiven Uwe kenne der auch einen Unfall hatte. Bis auf Spesen und Pünktchen ist da nix gewesen.

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  • Kleiner TIP: Es kommt zu mind. 90 % auf Peters Anwalt an.


    Ist der Anwalt gut und hat dieser vor allem gute Kontakte zu den entsprech. Stellen, wird die Sache rel. schnell mit kleineren "Blessuren" geregelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von adam.p ()


  • peter kann da nicht so ganz dran glauben.


    er verursacht einen schweren verkehrsunfall mit hohem sachschaden und verletzten, weil:


    - er nicht gehalten sondern mit 50 weiter gefahren ist -> 50 zuviel, da


    - er auf hunderte meter einsehbarer stecke ein auto (mehrere meter lang und sich auffällig bewegend) übersieht




    er vergleicht mit dem was er aus dem bußgeldkatalog kennt:



    begehen einer geschwindigkeitsübertretung welche keinerlei folgen für mensch und maschiene hat, weil:


    - 31 km /h zu schnell gefahren, da


    - ein schild mit einem durchmesser von ca. einem halben meter übersehen, dass sich nicht bewegt und manchmal nur auf einige dutzend meter einsehbar ist (tempolimit)


    die strafe ist: geldbuße, punkte, FAHRVERBOT




    die begründung: durch unangepaßte geschwindigkeit kann es zu schweren unfällen kommen.



    :mmmm:

    • Offizieller Beitrag

    Das hat hier weniger mit der Geschwindigkeit zu tun.


    Peter darfs da ja 50 fahren nur nicht wenns Rot ist. :idee:

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von Infinatio
    es ist ein fiktiver fall. aber solche unfälle an kreuzungen passieren leider immer wieder, obwohl sich eigentlich niemand damit herausreden kann, dass er das andere auto nicht gesehen hat.


    Ja, einen gleichklingenden Fall hatte ich gerade im Bekanntenkreis, leider mit Todesfolge. Deshalb interessiert mich die Ursache - es gibt immer eine. Kann es sein, daß sich das "gegnerische" Fahrzeug exakt im Sichtschatten der A-Säule genähert hat?
    Ok, offtopic in dem Board.

  • Wie Busfred schrieb, hat Geschwindigkeit mit Peters Unfall nichts zu tun. Die Ursache ist eine Vorfahrtverletzung und das Ergebnis eine Körperverletzung. Sowohl Ursache, als auch Ergebnis geschahen fahrlässig (ohne Absicht).


    § 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung
    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Meine Güte, Vorfahrtverletzungen können passieren, man kann verkehrsregelnde Schilder übersehen, rote Ampeln, ist in Gedanken, wird durch Breite und Ausbau der eigenen, benutzten Straße getäuscht und glaubt sich bevorrechtigt und schaut deshalb erst gar nicht, "ob da jemand kommt" (nicht dass ich das gutheiße!).


    Deshalb wird es dafür ne Geldstrafe geben und Punkte. 60, vielleicht 90 Tagessätze und 5-7 Punkte, da müsste ich jetzt nachschauen.

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