Peters Auto als Drogenkurier

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.009 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Homer76.

  • Bei uns gab es mal einen Fall im Fernsehen, den hat die polizei aufgehalten weil er ziemlich dicht aussah. Nach negativen Alko Test mußte er auf einen Streifen pisseln der dann auch sofort Coc positiv anzeigte. Natürlich sofort der Deckel weg. Der hat fast 2 Jahre um seinen Fs kämpfen müßen, in wircklichkeit hate er nur Hustensaft getrunken. Er hatte den Fehler gemacht nicht gleich zur Blutanalyse zu fahren (was in Österreich selbst erledigt werden muß und nicht per Amtsarzt). Der hatte nur Codein tropfen im Blut was aber auf den Coc Test positiv reagiert. Also falls ihr nach Schnee konsum aufgehalten werdet sagt ihr habt Codein Hustentropfen intus!! :lachwalzen:


    [SIZE=7]Homer76 distanziert sich von diesem Text, da er nur sarkastisch gemeint ist!!,wenn auch auf wahren begebenheiten beruhend[/SIZE]

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  • Zitat

    Original von Fincki


    Ein Drugwipe-Test wird auf jeden Fall durchgeführt werden, dadurch lässt sich auch feststellen, ob man Drogen angefasst hat.


    Dumm nur dass die Dinger total unzuverlässig sind und schon anschlagen, wenn man ein Mohnbrötchen in den letzten Tagen gegessen hat.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

    • Offizieller Beitrag


    Es kommt drauf an, was im Blut so rumschwimmt....


  • Mit angefasst meinte ich eigentlich: in der Hand gehabt (nichtmals genommen).

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."


  • Kam letztens sogar noch bei RTL

    • Offizieller Beitrag

    Ein schwieriger Fall.


    Wenn nur Peter im Wagen saß und keinen evtl. Besitzer bennen kann wird er sicher verdächtigt der Besitzer zu sein.


    Wenn er polizeilich unbekannt ist und er selber clean unterwegs war wird die Beweisführung bzgl. des Besitzes aber sicherlich schwierig.


    Allerdings wird es auch auf Menge und Stoff ankommen.


    Je mehr es ist umso unwahrscheinlicher wird es sein das ihn irgendwer als Transport benutzt. Da die Täter ja dann genau wissen müßten wo der Peter wohnt und sein KFZ abstellt. Oder ihm den ganzen Weg direkt folgen müßten oder mit Peilsender arbeiten müßten etc.

  • Peter hat das RECHT, den herren von :pol: einen Drugwipe/Urintest zuverweigern.


    Auch wenn von Seiten der :pol: wenn gerne so getan wird, als ob das Pflicht wäre,
    dem ist nicht so.


    Was Peter nicht verweigern kann, ist eine Blutprobe.


    Blut ist spätestens ~36-48 Std. nach Einnahme jeder Droge clean.


    Beim Urintest kann je nach Konsum und Droge bis zu 50 Tagen vom Tage der Einnahme ein Konsum nachgewiesen werden, (gerade Gras/Hassch kann man im Urin sehr lange nachweisen, undv dann bekommt man, selbst bei einer negativen Blutprobe,
    viel spaß mit der Führerscheinstelle.
    Den die Führerscheinstellen, konstruieren aus einem Nachweiß des Drogenkonsums einen Dauerkonsum, und dann kostet das ganze, eine MPU mit Drogenscreenings, und dauert ca 12-16 Monate, und kostet Zeit/Nerven und ca 2500€ Kosten für Screenings, Mpu und Anwalt.


    Warum unterstellt Peter eigentlich niemand das er Alkoholiker ist
    wenn er 4 leere Kisten Bier im Auto hat?


    Oder kommt Peter da grad vom Harztreffen?

  • Da hat Ihm glaube ich keiner einen untergejubelt.
    Was hat er für eion Auto. Wie sieht das Auto aus.
    Auf blauen dunst machen die diese Kontrolle nicht.
    Wer mit Drogen zutun hat, kann nicht hart genug bestraft werden.
    Es könnten droge-n sein, die Deinen Kindern angeboten/verkauft werden

    Ich bin nicht neugierig. Ich will nur immer alles wissen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SirDigger
    Peter hat das RECHT, den herren von :pol: einen Drugwipe/Urintest zuverweigern.


    Auch wenn von Seiten der :pol: wenn gerne so getan wird, als ob das Pflicht wäre,
    dem ist nicht so.


    Die Jungs in Blau haben einen Verdacht. Den kann man ausräumen, wenn man einem Test zustimmt. Mithin ist dies im Sinne des "Kunden". Verweigert der Kunde - obwohl der Verdacht da ist - so kommt es gleich hierzu.

    • Offizieller Beitrag

    Absolut korrekt Genosse.


    Das Mitführen von BtM am PKW ist Verdacht genug. Wenn der Test abgelehnt werden würde folgt sofort die Blutentnahme.


  • Das heißt wenn Peter clean und unbekannt ist - aber nen Kilo Gras unter der Karre hat geht er unschuldig in den Bau und der richtige Typ probiert es nochmal? ?(

  • Ich würde als Polizist in einem solchen Falle zweierlei in meine Überlegungen einbeziehen:


    1. Der lügt mir die Hucke voll, so dämlich, das Zeug unters Auto zu kleben, kann nur ein Bedröhnter sein.


    2. Der lügt nicht, dann muss der eigentliche Schmuggler versuchen, irgendwo unweit der Grenze irgendwie an sein Päckchen zu kommen. Und dann kann man den erwischen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    ...nun mal langsam - jetzt mal GANZ WEITREICHEND gesagt:


    Der Zoll "wertet" das Ganze nicht aus, er bestraft auch nicht. Der Zoll schreibt seine Erkenntnisse nieder und gut ist. Die StA schaut sich den Rotz dann an, sie ermittelt. Zum Schluss der Ermittlungen schaut sie, was sie Peter so nachweisen kann. Falls nüschts, so wird sie das Verfahren per Abschlußverfügung einstellen.
    Falls sie meint, dem geilen Peter doch etwas nachweisen zu können, klagt sie an. In der Hauptverhandlung kann trotz der Sicht der StA ein Freispruch rauskommen.
    Oder die StA beantragt beim Pippikram - Peter hatte eine Tüte im Auto - einen Strafbefehl, gegen den Peter Einspruch einlegen kann. Dann kommt es ebenfalls zur Hauptverhandlung. In dieser kann wiederum ein Freispruch rauskommen. Falls das Gericht aber tatsächlich die Schuld von Peter erkennt, ist beim Pippikram noch nix verloren, denn mit Einverständnis der StA kann nach § 153a StPO unter Auflagen immernoch eingestellt werden.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Busfred
    Je mehr es ist umso unwahrscheinlicher wird es sein das ihn irgendwer als Transport benutzt. Da die Täter ja dann genau wissen müßten wo der Peter wohnt und sein KFZ abstellt. Oder ihm den ganzen Weg direkt folgen müßten oder mit Peilsender arbeiten müßten etc.


    Das habe ich auch mal gedacht. Dann wurde in einem Fernsehbericht demonstriert, wie jedermann den Halter+Adresse zu einem x-beliebigen deutschen Kennzeichen ermitteln kann. Innerhalb 10 Minuten mit 2 Anrufen.
    Also von daher besteht schon ein erhebliches Risiko, als unwissender Bote auch für größere Mengen mißbraucht werden zu können, denn die Durchführung wird dadurch sehr einfach gemacht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von howie
    Dann wurde in einem Fernsehbericht demonstriert, wie jedermann den Halter+Adresse zu einem x-beliebigen deutschen Kennzeichen ermitteln kann.


    Alter Hut... lang lebe der Zentralruf der Versicherer. :D

  • Bei uns muß man eine Halteranfrage an die Bezirkshauptmannschaft stellen und 21€ bezahlen, natürlich gegen Vorlage des Ausweises. Bei uns darf ein Polizist nicht einmal Erkundigungen im Polizeicomputer über jemanden einholen, wenn er sich nicht rechtfertigen kann wozu er das braucht. Auch kann z.b. ein Polizist aus Niederösterreich nach 16h nicht mehr feststellen ob ein Wiener einen FS hat oder nicht. Das alles Dank der Bespitelungsaffäre!! :mmmm:

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