Moin
Peter macht mit seinem Auto einen Tagesausflug ins Land der Käsehäppchen und Wohnwagen. Auf dem Rückweg wird er vom Zoll angehalten und ihm wird die opligatorische Frage gestellt ob er Drogen dabei hat. Peter verneint, stimmt aber einer Durchsuchung zu da er nix zu verbergen hat.
Dabei wird festgestellt das an der Unterseite von Peters Auto ein Päckchen geklebt ist in dem sich psychotrope Stoffe befinden.
Was passiert nun mit Peter?
Muss er vor der Rückfahrt sein Auto auch von unten inspizieren?
Gilt nun auch der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?
MfG
RKP