Steuervergünstigung durch Schwerbehinderung

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  • Unseren lieben Peter hat es schlimm erwischt! Er hat einen Schwerbehindertenausweis und darf dafür im Gegenzug nur noch die Hälfte der KFZ-Steuer bezahlen. Das ist natürlich auch im Fahrzeugschein vermerkt. Irgendso ein Hinweis "Ermäßigt nach §3a KraftStG" oder so ähnlich.


    Welche Fahrten dürfen Dritte/Familienangehörige noch mit diesem Auto unternehmen?

  • Wie es in D ist weiß ich nicht aber in Ö darf ein jeder den Schwerbehinderten dorthin fahren wo er will. Auch wenn der nicht an Board ist gilt die Ermäßigung, da man ja auf dem Weg zu ihm sein könnte. ;(

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    • Offizieller Beitrag

    Fahrten, die der Haushaltsführung/der Fortbewegung des Peter dienen.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Sprich Von, zu und mit Peter darf das Auto bewegt werden.


    Btw.: Wusste gar nicht, dass man aufgrund einer Behinderung weniger Steuern bezahlen braucht :mmmm:
    Beim ÖPNV kenn ich das ja noch, aber beim KFZ? Da ich ein KFZ aber weniger als Voraussetzung zur Grundbedarfsbefriedigung der Fortbewegung ansehe, war mir das mit der Steuerermäßigung nicht bekannt.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Soweit ich das weis, darf Peter seine Lebenspartnerin auch mit dem Fahrzeug fahren. Wenn andere damit fahren muss glaube ich Peter mit an Bord sein, oder die Fahr muss zu oder von Peter erfolgen.

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

  • Hat Kubek doch schon geschrieben:


    Zitat

    Original von Kubek
    Fahrten, die der Haushaltsführung/der Fortbewegung des Peter dienen.


    Entweder Peter bewegen : Abholen , wegbringen ,rumfahren


    oder etwas für die Haushaltführung machen:


    Einkaufen , ggf Müll wegbringen ... eben was direkt Peters Haushalt "in Gang hält"

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von airliner
    Beim ÖPNV kenn ich das ja noch, aber beim KFZ?


    Wahlweise. Man (oder: Peter :D ) bekommt aber nur eine Ermäßigung!

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von arne_P10 ()

  • Zitat

    Original von TeVator
    Unseren lieben Peter hat es schlimm erwischt! Er hat einen Schwerbehindertenausweis und darf dafür im Gegenzug nur noch die Hälfte der KFZ-Steuer bezahlen. Das ist natürlich auch im Fahrzeugschein vermerkt. Irgendso ein Hinweis "Ermäßigt nach §3a KraftStG" oder so ähnlich.


    Welche Fahrten dürfen Dritte/Familienangehörige noch mit diesem Auto unternehmen?



    ein entsprechendes merkblatt ist peter mit dem steuerbescheid erteilt worden.