Der Lehrling Peter verdient nunmal nicht viel. Daher ist er mit seinem Giro-Konto immer gegen Monatsende auf 0.-.
Nun hat Peter sich im Januar sein erstes Auto auf sich zugelassen und musste dafür das Lastschriftverfahren einwilligen.
Alles kein Problem, dachte sich Peter, weil die 87.-€ kann er ja locker aufbringen für ein Jahr.
Leider hat Peter damit nicht gerechnet, dass das Finanzamt erst gegen Ende Februar den Betrag abbuchen möchte. Alos kommt es wie es kommen musste, das Konto war nicht gedeckt und Peter hat eine Mahnung im Briefkasten.
Das ist alles noch nicht so wild, nur der orangene Beizettel macht Peter etwas stutzig: Bedeutet das, dass wenn nocheinmal eine Lastschrift zurückgeht, angenommen nächstes Jahr, das Peter nie wieder ein Auto auf sich zulassen darf weil er aus dem verpflichtenden Lastschriftverfahren ausgeschlossen wurde???
Peter ist ratlos? Einem Auszubildenen jungen Menschen kann doch so nicht die zukunft erschwert werden? Man hätte Peter ja sagen können, dass am 27.02.2010 abgebucht wird. Bei Peters Freund Florian hat sich das Finanzamt 4 Monate Zeit mit dem abbuchen gelassen und damals an einem 1. des Monats.