Zahlung per EC-Karte und Unterschrift

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 7.919 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Folgende Annahme:
    Peter geht in ein großes Möbelhaus mit blau gelber Fassade und kauft sich etwas. An der SB-Kasse scannt er die Barcodes der Artikel ab und zahlt mit EC-Karte. An dem Terminal wird nun die Unterschrift gefordert. Statt der eigentlichen eigenen Unterschrift macht er "XXX" in das Feld der Unterschrift. Dies wird ja durch keinen Mitarbeiter o.ä. kontrolliert.


    Nachdem der Betrag abgebucht worden ist, gibt er der Bank die Anweisung die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückzubuchen. Er hätte die Zahlung nie getätigt (Er hätte ja keine Unterschrift geleistet).


    Nun wird das Möbelhaus, oder deren Inkasso-Partner natürlich bei der Bank anfragen wollen, wem das Konto gehört und wo sie das Geld eintreiben können.


    Darf die Bank die Auskunft geben? Der Kontoinhaber hat ja nicht unterschrieben (nur "XXX") und damit auch nicht zugestimmt, dass die Daten übermittelt werden dürfen.


    Was meint Ihr zu dem Sachverhalt?

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!


  • Du kannst auch mit Superman unterschreiben. Die unterschrift ist trotzdem rechtsgültig sofern es deine Karte ist. Du hast etwas gekauft die Willenserklärung somit abgegeben, hast die wahre erhalten und nun schuldest du dem Möbelhaus das Geld. Den namen etc hat das Möbelhaus durch die Lastschrift eh ;) sie wissen also wer du bist....


    Wenn du jetzt natürlich auf die Idee kommst und sagst Karte wurde geklaut und es war ein anderer. Wird mal eben die Aufzeichung der überwachungskammera geholt und danach eine Anzeige gemacht....



    Als Ergebnis haste dann scheiße in der Schufa stehen und nen Verfahren am hals :perfekt:



    Die bekommen recht schnell raus wer du bist ;)


    Bei hatte mal nen Supermarkt Probs mit der Datenübertragung so gingen die Lastschriften nicht wirklich raus.... Irgendann kam Post vom Inkasso war ein schöner huddel das zu klären und nicht die ganze gebühren zahlen zu müssen. Da aber zahlreiche Kunden betroffen waren ging das vergleichsweis noch recht einfach.


    Ich würde solche spielchen also lassen

  • Bei uns an der Tankstelle (A*al) werden die Unterschriften immer geprüft ;).


    Wir hatten nen Kunden der hat das Ganze über ein nicht gedecktes Konto laufen lassen.
    Ergebnis: Es kamen alle Lastschriften zurück, gingen an Inkasso-Büro (kostet pro Überweisung ca. 50€) und es gab eine Anzeige wegen Betrug.
    Die Person ist Anfang Zwanzig und wartet nun auf seine Verhandlung.


    Ist es Peter das wert? ;)

  • Was ich mich frage, wie viel langeweile muss man haben um sich so eine Scheiße auszudenken?


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier vielmehr um die Frage, wie sicher man ist, falls ein Unberechtigter die eigene Karte benutzt, ODER @Threadsteller?

  • Zitat

    Original von Kubek
    Es geht hier vielmehr um die Frage, wie sicher man ist, falls ein Unberechtigter die eigene Karte benutzt, ODER @Threadsteller?


    Sicher nicht, ein Kartendieb würde einfach versuchen den Namen der auf der Karte steht zu schreiben und nicht xxx....


    Falls dies aber so gemeint ist... muss sich Peter mit seiner Bank in Verbindung setzen (die Karte hat er ja zwischenzeitlich sicher sperren lassen) und dort klar machen dass er das ganze nicht gemacht hat....


    im normalfall sollte dann die Bank für den Schaden haften sofern Peter keine grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden kann.

  • Zitat

    Original von Kubek
    Es geht hier vielmehr um die Frage, wie sicher man ist, falls ein Unberechtigter die eigene Karte benutzt, ODER @Threadsteller?


    Dem stimme ich zu. Ich habe nciht vor hier irgendein Möbelhaus zu betrügen, sondern vielmehr mal nachzudenken, was passieren kann wenn man die Karte mal verliert.


    Zitat

    Original von Bugfan
    Was ich mich frage, wie viel langeweile muss man haben um sich so eine Scheiße auszudenken?


    Habe schon recht oft beobachtet, dass die Unterschriften, auch bei Kreditkartenzahlungen, nicht verglichen werden.

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

    Einmal editiert, zuletzt von HolgiHSK ()

  • Sollten die Unterschriften verglichen werden, hat der jeweilige Kassierer das Recht den Kauf rückabzuwickeln.
    In dem Fall vom schwedischen Möbelhaus aber muss der betroffene, dessen Karte gestohlen wurde, die Karte sofort nach Bemerken sperren lassen, damit keine weiteren Buchungen mit der Karte getätigt werden können.
    Tut der betroffene das nicht, ist er in der Nachweispflicht, dass er den kauf nicht getätigt hat.
    Wie dort genau das Vorgehen ist, kann dir ein guter RA besser beantworten ;)

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Zitat

    Original von airliner


    Tut der betroffene das nicht, ist er in der Nachweispflicht, dass er den kauf nicht getätigt hat.


    Quatsch! Bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift handelt es sich simpel um die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung - nicht zu verwechseln mit einem Abbuchungsauftrag. Diese Lastschrift kann wegen Widerspruchs zurückgegeben werden. Im Interbankenverkehr gelten 6 Wochen Frist, die dem Kunden gerne mal verkauft werden. Der Kunde selbst kann wesentlich länger widersprechen.


    Der Einziehende muss die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen. Die Bank kann (muss aber nicht), wenn die Unterschrift auf dem Beleg mit der bei ihr hinterlegten übereinstimmt, bei Nichteinlösung die Daten weitergeben, da mit der Unterschrift des Kunden diese zur Auskunft ermächtigt wird (steht auf dem Beleg). Die meisten Banken tun es inzwischen dennoch nicht.


    Zitat


    Wie dort genau das Vorgehen ist, kann dir ein guter RA besser beantworten ;)


    Richtig!

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Es ist so, wenn du im Geschäft mit igrendetwas anderen außer deinem Namen unterschreibst ist es nachvollziehbar wer es war. Denn wenn deine Karte verloren oder gestohlen wird, hast du ggü der Bank die Verpflichtung dies Sofort zu melden. Daher wird es immer heraus kommen wer mit der Karte gezahlt hat. Sei anhand kleiner Merkmaler der Unterschrift oder per Videoüberwachung. Damit wird man nicht durch kommen und schon wie in den anderen Antworten wird Peter ne Menge ärger bekommen.