Folgende Annahme:
Peter geht in ein großes Möbelhaus mit blau gelber Fassade und kauft sich etwas. An der SB-Kasse scannt er die Barcodes der Artikel ab und zahlt mit EC-Karte. An dem Terminal wird nun die Unterschrift gefordert. Statt der eigentlichen eigenen Unterschrift macht er "XXX" in das Feld der Unterschrift. Dies wird ja durch keinen Mitarbeiter o.ä. kontrolliert.
Nachdem der Betrag abgebucht worden ist, gibt er der Bank die Anweisung die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückzubuchen. Er hätte die Zahlung nie getätigt (Er hätte ja keine Unterschrift geleistet).
Nun wird das Möbelhaus, oder deren Inkasso-Partner natürlich bei der Bank anfragen wollen, wem das Konto gehört und wo sie das Geld eintreiben können.
Darf die Bank die Auskunft geben? Der Kontoinhaber hat ja nicht unterschrieben (nur "XXX") und damit auch nicht zugestimmt, dass die Daten übermittelt werden dürfen.
Was meint Ihr zu dem Sachverhalt?