Neues Auto oder lieber doch scheiden lassen???
Es gibt 156 Antworten in diesem Thema, welches 17.156 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Homer76.
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Sie hat ja im Moment sowieso ganz andere Sorgen
Geiles Ablenkungsmanöver von dir
Gelernt ist gelernt
Also mal im Ernst: Die Gattin schwängern, um eine Benz B-Klasse fahren zu können? Eher würde ich die Nachbarin schwängern und Fahrrad fahren!
Hast du mal ein Bild von deiner Nachbarin und von deiner Frau um die Tiefe deiner Weisheit optisch zu verdeutlichen
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Nein, ich bin nicht grantig weil ich zu schnell war, das war ja meine Schuld da zahl ich die Strafe und gut ist es.
Aber die Disskusion wem das Auto gehört und das er meinen Vater anrief war lächerlich.
O.k. ohne Papiere sehe ich das ein aber so fühlte ich mich wie ein kleiner Bub der beim klauen erwischt wurde
Es gibt eben einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer - auch wenn viele das für das selbe halten.
Btw: Benzfahrer wurden bei einer Untersuchung für am meisten spießig und konservativ gehalten
MaxJ30
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Es gibt eben einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer - auch wenn viele das für das selbe halten.Btw: Benzfahrer wurden bei einer Untersuchung für am meisten spießig und konservativ gehalten
MaxJ30
Es kann darüber hinaus auch einen Unterschied zwischen Halter (Versicherungsnehmer) und Eigentümer geben
In Deutschland z.B. müssen Halter und Eigentümer nicht zwangsläufig indentisch sein. Selbst die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugbrief) ist eben ausdrücklich kein Eigentumsnachweis - dort ist, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher der Fahrzeugschein), nur der aktuelle Halter eingetragen...
Der einzig rechtsgültige Eigentumnachweis ist ausschließlich der Kaufvertrag von Homer76!
Da man den leider nicht immer bei sich trägt, hat ein Ordnungshüter vor Ort grundsätzlich keine Möglichkeit die Eigentumsverhältnisse abschließend zu klären...feti
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Bei uns konnte ich bis jetzt immer mit dem Zulassungschein (Teil1) nachweisen, das ich berechtigt bin das Fzg. zu lenken.
Aber keine Angst beim nächsten Mal werde ich die Geburtsurkunde meiner Oma mitnehmen.
Super is das!!!!
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Bei uns konnte ich bis jetzt immer mit dem Zulassungschein (Teil1) nachweisen, das ich berechtigt bin das Fzg. zu lenken.
Brauchte dafür HIER bisher immer nur den Führer-Schein
Scheint wohl typisch DEUTSCH zu sein -
Also in Hessen braucht man beides.
Hat man den Fzg.schein ist mit völlig egal ob der eingetragene Halter grad weiß wer gefahren ist.
Der Lappen wäre mir wichtiger.
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Bei einem [lexicon]K12[/lexicon]-Fahrer würde ich ja mitlachen...
feti
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Jetzt bekomm ich sowieso gleich einen Anfall!!!
Gestern bekam mein Vater Post von der BPDW mit einer Lenkererhebung die ihn veranlasst anzugeben wer zu der Zeit, als ich aufgehalten
wurde, sein Fahrzeug gelenkt hat.
Warum??? Keine Ahnung, muß ich gleich montags klären.
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Ich weiß zwar jetzt nicht, was genau "BPDW" bedeutet, aber das hört sich schon mal nicht gut an...
Was, wenn er nun zu Protokoll gibt, dass der Mercedes nicht seiner war???Hat auf jeden Fall Potential für eine Fortsetzungsgeschichte
feti
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Sorry, manchmal vergesse ich das die meisten hier keine Ösis´ sind.
BPDW = Bundes Polizei Direktion Wien.
Der Mercedes ist ja tatsächlich nicht meiner.
Im Typenschein steht mein Vater und meine Frau. (hoffentlich Verabreden sich die zwei nicht gegen mich )
Aber ich halte euch natürlich auf dem laufenden.
[lexicon]btw[/lexicon]. km 1540!!!
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Ich verstehe den ganzen Aufriß nicht mehr
Wieso macht die Polizei da so ein Faß auf
Denen muß ja FURCHTBAR LANGWEILIG sein um sich so mit dir intensiv zu befassen
Es lebe das wahre Verbrechen, sorgt es doch dafür, daß die Ordnungshüter weniger Zeit haben, dem normalem Volk auf den Sack zu gehen ... bzw die Eierstöcke
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Jetzt bekomm ich sowieso gleich einen Anfall!!!
Gestern bekam mein Vater Post von der BPDW mit einer Lenkererhebung ....
Ihr Ösis seid drollig.
Was geht die die Lenkradhöhenverstellung an?
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Jetzt bekomm ich sowieso gleich einen Anfall!!!
Gestern bekam mein Vater Post von der BPDW mit einer Lenkererhebung ....
Ihr Ösis seid drollig.
Was geht die die Lenkradhöhenverstellung an?
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Ihr Ösis seid drollig.
Was geht die die Lenkradhöhenverstellung an?
Ab mit Yetis Beitrag in den Thread "Meisterwerke" .... meine Überzeugung
Allerdings möchte ich mir nicht anmaßen, ihn selbst dahin zu zitieren ..... alteingesessene User bitte vor -
SOOO!!! JETZT ist es geschafft!!! 2300km und fast der erste Kratzer in der Stoßstange!!!
Die Tochter ist am Verkehrsübungsplatz leicht mit der Stoßstange an einer Säule gestreift. Die ist genau so gut wie ihre Mutter, die
hat meinen Maxima auch kurz an der Säule in der Garage geschrottet. Glücklicherweise war es mein Chevy den sie ein bisserl killte und nicht den MB !!
321.. deins (Schaden)!!
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Also mal im Ernst: Die Gattin schwängern, um eine Benz B-Klasse fahren zu können? Eher würde ich die Nachbarin schwängern und Fahrrad fahren!
Schade, dass ich kein alteingesessener User bin, aber das ist wirklich ein Meisterwerk.
EDIT:
Der ganze Thread ist ja voll mit solchen kleinen Juwelen der Forumskultur.
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SOOO!!! JETZT ist es geschafft!!! 2300km und fast der erste Kratzer in der Stoßstange!!!
Die Tochter ist am Verkehrsübungsplatz leicht mit der Stoßstange an einer Säule gestreift. Die ist genau so gut wie ihre Mutter, die
hat meinen Maxima auch kurz an der Säule in der Garage geschrottet. Glücklicherweise war es mein Chevy den sie ein bisserl killte und nicht den MB !!
321.. deins (Schaden)!!
Ein Bild vom Auto und deiner Tochter VOR meinem nächsten Österreich-Urlaub wäre nicht schlecht
Informiere mich gerne VOR der Reise über Land und Leute.... so aus Sicherheitsgründen und so .......
*flitzt*
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Mei Auto, mei Tochter. Also aufpassen wenn du nach Ö kommst!!!