Neg. Dorgentest - muss Peter zu seinem Auto zurück gebracht werden?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 4.597 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von arne_P10.

  • Moin


    Peter fährt des Nachts mit seinem Kadett GSi etwas schneller über die Landstraße. Dabei überholt er ein KFZ - dieses überholt ihn und zeigt eine freundliche Kelle.


    Peter soll mit auf die Wache um in einen Becher zu pinkeln, das Auto bleibt natürlich mittem im Nichts stehen.
    Peter pinkelt in den Bechter und es werden KEINE bewusstseinsverändernden Substanzen gefunden.


    Daraufhin darf Peter sich ein Taxi rufen damit dieses ihn wieder zu seinem Auto bringt. Zahlen darf natürlich der Peter.


    Ich, also der RKP, wurde auch schon ab und an mal von den Jungs in Grün mitgenommen zwecks Test, wurde aber immer anstandslos zu meinem Auto zurückgebracht.


    Ich hab immer gedacht die :polizei: müssen einen nach nem neg. Test zum Auto zurückbringen ?(.


    MfG


    RKP

  • btw.
    In welcher Gegend lebt ihr?


    Zum Drogentest musste ich noch nie (ok, ein paar mal musste ich auch schon pusten), aber bevor es zum Urintest geht, sollte es doch noch ein paar Eskalationsstufen, sprich "eindeutigere Hinweise" geben.
    Zumindest lässt sich die Trefferquote so deutlich erhöhen.


    Bei "negativ" sollte Peter allerdings mit einer entsprechenden Entschuldigung entlassen werden.
    Und wenn er seinen Führerschein noch behalten hat, sollte er auch zu seinem Auto geleitet werden.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • soweit ich weiss ist nur der test auf der wache nötig wenn die wischtests alarm melden!

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z

  • Steinzeit?


    Keine Schnelltest oder Drogenwischtests bei euch in der Gegend.


    Ich rate jetzt mal ins blaue und sage das Polizei dir ggf. entstandene Aufwendungen ersetzen muss. Wäre ja noch schöner dann könnte man ja wenn man lustig ist den Taxidienst im Ort subvensionieren..



    Ich glaube mich sogar zu erinnern das die Tests zumindestens Bluttests einen konkreten Anfangsverdacht vorraussetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja.


    Hatte Peter denn schon mit der Polizei zu tun? Wie weit war das Auto von der Dienststelle weg? Wurden vorher schon Koordinationstests und Pupillentests gemacht? Wurdest du darauf hingewiesen das ein Urintest genauso wie ein Atemalkoholtest freiwillig ist? Deine Mitnahme wirkt wie eine Sistierung. Und die darf u.a zur Personalienfeststellung erfolgen aber nicht für einen Vortest.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Nun ja.


    Hatte Peter denn schon mit der Polizei zu tun? Wie weit war das Auto von der Dienststelle weg? Wurden vorher schon Koordinationstests und Pupillentests gemacht? Wurdest du darauf hingewiesen das ein Urintest genauso wie ein Atemalkoholtest freiwillig ist? Deine Mitnahme wirkt wie eine Sistierung. Und die darf u.a zur Personalienfeststellung erfolgen aber nicht für einen Vortest.


    War ja der Kumpel und nicht ich.
    Das Auto blieb etwa 8-10km von der Diensstelle entfernt stehen.


    Öfters mit der Polizei zu tun?
    Na ja, wenn man irgendwo langfährt und es kommt einem nen Streifenwagen entgegen kann man sich schonmal ne Stelle zum Anhalten suchen ;).


    Einmal kamen die uns entgegen, wir wussten daß wir wieder fällig sind und sind zwei Mal abgebogen. Konnten sie uns nicht finden und haben nachts um halb 3 meine Eltern aus dem Bett geklingelt.
    Am Besten war dann der Kommentar von dem einen :pol::
    "Ihr fahr bei uns weg, da brennen die Reifen. Ihr biegt bei der Post ab, da quietscht es wieder. Meint ihr wir haben keine Fenster? Wenn ich eure Karren sehe wird mir schlecht - ich könnte kotzen."


    Gut man muss auch sagen manchmal haben wir es echt drauf angelegt - man war jung und dumm :rolleyes:


    Nen Schnelltest hat es nicht gegeben, nen Hinweis auf Freiwilligkeit auch nicht.


    Ok, er ist auch 150 auf der Landstraße gefahren und hat die Jungs (im Zivilwagen) überholt :rolleyes:

  • Zitat

    Original von ReisKocherPilot


    Ok, er ist auch 150 auf der Landstraße gefahren und hat die Jungs (im Zivilwagen) überholt :rolleyes:


    Bei uns läuft das irgendwie anders:


    Mein Bruder hatte im dunkeln so einen Heinz relativ dicht an seiner hinteren Stoßstange kleben. Bei freier Bahn dann seinem eGT die Sporen gegeben - der Kerl immer noch dran...
    In dem Moment blinkt es von hinten 1x kurz blau... "sch...e"
    Schlimmeres erwartend hat mein Bruder es etwas ruhiger angehen lassen. Die Jungs sind aber unmittelbar darauf vorbei und durchgestartet - ohne sich weiter um den Primera zu kümmern.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

    • Offizieller Beitrag


    Da haben die Jungs wohl einen Marschbefehl hin zum Einsatz bekommen.

  • Zitat

    Original von moxon
    Ich glaube mich sogar zu erinnern das die Tests zumindestens Bluttests einen konkreten Anfangsverdacht vorraussetzen.



    Jop. Ist juristisch gesehen immerhin ne Körperverletzung. Die meines Wissens auch nicht ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden darf, kommt da aber glaube ich noch aufs Bundesland an. Allerdings: den Beweis zu führen, dass dieser ANfangsverdacht nicht vorlag, dürfte unmöglich sein. Bei Aussage gegen Aussage gewinnt immer der Beamte :D


    EDIT zur eigentlichen Frage: Ohne begründeten Anfangsverdacht keine Mitnahme zur Wache - mit begündetem Anfangsverdacht keinerlei PFlichten der Polizei dich zurückzukutschieren. Dazwischen steckst du in der Praxis fest ;)





    Da hast du bzw dein Kumpel schon größere Chancen drauf, dass dieser richterliche Beschluss nicht vorlag. Davon habt ihr finanziell aber nix, nur der Polizist vll. ne Verwarnung. Ist eigentlich nur relevant, wenn im Blut tatsächlich was drin war.

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

    2 Mal editiert, zuletzt von Huba ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Huba

    Zitat

    Original von moxon
    Ich glaube mich sogar zu erinnern das die Tests zumindestens Bluttests einen konkreten Anfangsverdacht vorraussetzen.



    Jop. Ist juristisch gesehen immerhin ne Körperverletzung. Die meines Wissens auch nicht ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden darf, kommt da aber glaube ich noch aufs Bundesland an. Allerdings: den Beweis zu führen, dass dieser ANfangsverdacht nicht vorlag, dürfte unmöglich sein. Bei Aussage gegen Aussage gewinnt immer der Beamte :D


    Geht ganz locker nach http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html, der Eingriff...


    Wenn einem was nicht gefällt, so kann er eine Fortsetzungsfeststellungsklage anstreben. Gewinnen und sich das Urteil einrahmen und über's Bett hängen. :D

    • Offizieller Beitrag

    Ich meinte polizeibekannt, d.h schon mal Anzeigen oder so bekommen.


    Wenn ihr 'nur' zu schnell wart und sonst keine Drogenanzeichen zu erkennen waren möchte gerne mal den Mitnahmegrund erfahren. Den gibts nämlich nicht. Vortests, dazu gehört auch der Atemtest oder Urintest sollen am Kontrollort stattfinden.


    Wenn dann alles negativ ist und ihr allgemein bis aufs Heizen brave Leute seit, sollte man so fair sein euch zurückzufahren. Außer es steht dienstlich etwas dagegen.


    Eine Blutentnahme bedarf dem Richtervorbehalt, außer bei Gefahr im Verzuge. Und dafür sollte man einen klaren Anfagsverdacht haben. Gibts denn nicht, es folgt eine BE und es kommt nichts dabei heraus, kann sich der Beamte der KV schuldig gemacht haben.

  • Zitat

    Original von Busfred
    Eine Blutentnahme bedarf dem Richtervorbehalt, außer bei Gefahr im Verzuge.



    Das dürfte nach punkt 2 aus kubeks link dann ja eigentlich immer gegeben sein. Nicht unbedingt gefahr im Verzuge, aber Gefährdung des Untersuchungserfolgs.

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt auch praktisch.


    Es wird dort wohl eine Novelle vorbereitet die den Richtervorbehalt streichen soll.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.


  • Anzeigen gabs bisher keine.


    Mein Kumpel musste pusten und nen Wischtest machen, beide negativ - trotzdem wurde er anschließend noch zum Pinkeln mitgenommen. Der Rest ist bekannt



  • ....Pfälzer Verhältnisse sind das ja......echt Pfälzer Verhältnisse

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Den tollen Pisstest kann man btw auch 1a verweigern,
    den im urin ist die Abbauprodukte von gewissen Btm wesentlich länger nachzuweisen als im Blut.


    Dann wird man zwar zur Blutprobe gebten, aber die Herren von der :pol: :pol:
    haben viel Spaß bei der Schreibarbeit.

  • Stimmt es eigentlich dass die Polizei vor Ort nur auf eine Droge testen darf - sprich wenn man bspw. gepustet hat und das negativ war, die nicht noch mit nem Urintest oder Wischtest kommen dürfen?

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.

  • Zitat

    Original von noirdark
    Zur Not dürfen die dich auch erschießen.


    Kommt doch immer auf den Einzelfall an.


    Ähm...ich glaube das ist dann doch etwas anderes. :rolleyes:


    Ich denke der Grundgedanke "meiner" Behauptung ist, dass wenn die Polizei den Verdacht auf "Trunkenheit am Steuer" hat, und sich dieser nicht bestätigt, sie entsprechend keine Grundlage mehr dafür haben einen weiteren Test durchzuführen.

    There is no such thing as gravity. The earth just sucks.