mit nicht typisierbaren Änderungen erwischt - wer zahlt?

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.454 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Also Leute stellt euch das mal vor: Peter fährt in Österreich mit seinem Auto am Abend nach Hause und wird zwecks Fahrzeugkontrolle angehalten. An dem Fahrzeug befinden sich Teile die nicht in der StVO zugelassen sind und natürlich auch nicht eingetragen sind.


    Nun ist es aber so: Peter hat zwar die Vollmacht über das Auto, es ist aber auf Peter´s Eltern angemeldet.


    - Wer bekommt die Strafe? Der Fahrzeugbesitzer oder der Fahrzeuglenker?
    - Falls der Fahrzeugbesitzer die Strafe bekommen würde, denkt ihr würde die Strafe milder ausfallen als bei Peter da die Person schon älter und somit reifer ist und noch nie wegen so einem Vorfall aufgefallen war?

  • an sich heist es ja immer,das der fahrzeugführer darauf zu achten achten hat, das sein fahrbarer untersatz ok ist,denke bei euch wird das net anders sein.


    als beispiel:
    du holst dir im winter nen leihwagen,orderst keine winterreifen trotz 20cm neuschnee und baust nen unfall.
    da haftest du und nicht der verleiher, da du so nicht hättest fahren dürfen......

  • Das stimmt allerdings, nur... Wenn sich Peter nicht gut mit Autos auskennt und nicht weiß dass der Fächerkrümmer oder der Luftfilter nicht original ist, kann er ja eigentlich nichts dafür oder?

  • keine ahnung wie "scharf" die eidgenossen bei so etwas sind, doch ich bezweifele das sie den eltern,wenn sie denn schon im gesetzteren alter sind, abnehmen das die umbauten von ihnen kommen ;)


    aber so gesehen,wenn den :pol: der krümmer aufgefallen ist, scheinen sie ja doch ziemlich penibel zu schauen.....


    sind die strafen in Ö denn so heftig das man sich wegen dieser 2 umbauten,die ja rückbaubar sind, ernsthaft sorgen machen sollte?

  • Peter ist es nicht passiert und wurde mit dem Fahrzeug noch nie aufgehalten da er noch sehr jung ist und mit L17 fährt.


    Er würde nur gerne über die Folgen bescheid wissen BEVOR etwas passiert :D Deswegen fragt er so doof müsst ihr wissen.


    Genauer gesagt geht es nur um einen offenen Luftfilter in Peter´s Auto. Fächerkrümmer war nur ein 2. Beispiel!


    Zu deiner Antwort: "...wenn sie denn schon im gesetzteren alter sind, abnehmen das die umbauten von ihnen kommen..." Ich denke es geht weniger ums alter und mehr um das Prinzip!


    Habe schon gehört dass Nachschulung / Verlängerung der Probezeit unter anderem wegen so einem Vorfall angesetzt wurde.

  • Zitat

    Original von SR20
    Also Leute stellt euch das mal vor: Peter fährt in Österreich mit seinem Auto am Abend nach Hause und wird zwecks Fahrzeugkontrolle angehalten. An dem Fahrzeug befinden sich Teile die nicht in der StVO zugelassen sind und natürlich auch nicht eingetragen sind.


    Nun ist es aber so: Peter hat zwar die Vollmacht über das Auto, es ist aber auf Peter´s Eltern angemeldet.


    - Wer bekommt die Strafe? Der Fahrzeugbesitzer oder der Fahrzeuglenker?
    - Falls der Fahrzeugbesitzer die Strafe bekommen würde, denkt ihr würde die Strafe milder ausfallen als bei Peter da die Person schon älter und somit reifer ist und noch nie wegen so einem Vorfall aufgefallen war?


    Ich würde sagen, dass der Halter strafbar gemacht wird. Du als Fahrer/Mitbenutzer müsstest ja auch erst die Einverständnis holen, das Auto zu verändern.

  • Hallo


    Zitat

    Wer bekommt die Strafe? Der Fahrzeugbesitzer oder der Fahrzeuglenker?


    Beide bekommen ne Strafe !


    Zitat

    Habe schon gehört dass Nachschulung / Verlängerung der Probezeit unter anderem wegen so einem Vorfall angesetzt wurde.


    Das ist mir nicht bekannt
    ----


    Ich glaube man bekommt einen Punkt im Vormerksystem ... denn es kommt gleich wenns ohne gültigen Pickerl herumfährst



    Was passiert wenn .....


    Es kommt immer darauf an welche bzw wie gross die "MÄNGEL" sind !


    Wenn zb. "falsche" Reifen und Felgen drauf hast oder nen offenen lufti drin hast - kann der Herr Polizist dir ne frist geben dies zu ändern und musst zum Polizeiposten fahren und denen zeigen das geändert hast .. !


    Sollte es gröbere "MÄNGEL" wie zb. nicht eingetragenes Fahrwerk , die bodenfreiheit oder Fächerkrümmer vorliegen kann der Herr polizist die weiterfahrt untersagen ... und es werden die Kennzeichen abgenommen !


    und das wird teuer ... kennezeichen abnahme = kosten der neuanmeldung + Strafen+ Prüfgebühren bei TÜV


    Dann muss man das alles auf Original umbauen und zur TÜV Stelle bei uns in Ö Landesregierung vorfahren !


    Die Strafen sind ab 200 euro je nach "MÄNGEL"
    das gilt sowol fürn Fahrzeuglenker wie auch fürn (Zulassungs)Fahrzugbesitzer !


    :wink:


  • Danke für die Umfangreiche Antwort, das hat mir sehr weiter geholfen. Naja jetzt wird Peter wohl schauen dass er seinen Luffy nicht doch irgendwie eintragen kann und dann braucht er sich keine Sorgen mehr machen.


    :bier2:

  • Zitat

    Original von Sacralis
    an sich heist es ja immer,das der fahrzeugführer darauf zu achten achten hat, das sein fahrbarer untersatz ok ist,denke bei euch wird das net anders sein.


    als beispiel:
    du holst dir im winter nen leihwagen,orderst keine winterreifen trotz 20cm neuschnee und baust nen unfall.
    da haftest du und nicht der verleiher, da du so nicht hättest fahren dürfen......


    Das ist schlicht falsch:


    Die Haftung für Schäden obliegt immer dem, auf dessen Namen das Fahrzeug versichert ist, sprich dem Versicherungsnehmer.


    Das muss weder der Halter (also der, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist), noch der Fahrer sein.


    Der Fahrer haftet nur insofern, als er derjenige ist, der die dem Unfall folgende Strafe aufgebrummt bekommt.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Peter wohnt im yetihassenden Österreich. Dort hat man eine andere Auffassung von Recht. :O


    Oh! Ich vergaß!


    Sind das nicht die, die Recht mit rechts verwechseln??? :D


    *schnell wegrennt*

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Gehts nur um nen offenen Luftfilter ?


    wenn Ja, Filter ausbauen, Strafe zahlen (sollte bei so nem minderen delikt nur der Fahrzeughalter bekommen) und ruhe geben.


    Ich hab damals pro nicht eingetragenen Teil glaub so 50-60 € gezahlt, hier in OÖ wohlgemerkt, die Strafen in Wien kenn icht nicht.


    Bei mir hats nichtmal ein Prüfer angesehen, war mitm Auto auf der BH aufn Parkplatz, sagte der Tante sie braucht nur runter gucken das die Teile abgebaut waren, damit war die Sache erledigt.


    Offene Luftis bekommst scon lange nicht mehr eingetragen.


    mfg Chri

  • Jetzt habe ich nur auf die Schnelle in der StVO-Ösi recherchiert:


    Zitat

    § 60. Zustand und Beleuchtung der Fahrzeuge. (1) Ein Fahrzeug darf auf Straßen nur verwendet werden, wenn es so gebaut und ausgerüstet ist, daß durch seinen sachgemäßen Betrieb Personen nicht gefährdet oder durch Geruch, Geräusch, Staub, Schmutz u. dgl. nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigt oder Sachen, insbesondere die Fahrbahn, nicht beschädigt werden.


    Mir sagt das, dass die Ösi-Verkehrsgesetze nicht anders sind als die D-Verkehrs- und Zulassungsregeln.


    Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich! Alleine! Es sei denn, der Halter ordnet ausdrücklich die Inbetriebnahme eines nicht verkehrsgerechten Fahrzeuges an oder lässt dies zu, dann ist der Halter nur "mitverantwortlich". Schließlich nimmt der Fahrer das Fahrzeug in Verwendung, nicht der Halter.


    Den Fahrer trifft es immer! Den Halter nur in Ausnahmefällen.


    Beispiel, deren Logik man sich nicht entziehen kann:


    A ist Langzeitmieter eines Leihwagens. Über die Zeit geht der Auspuff kaputt und die Reifen werden abgefahren. Kann man dafür die Leihwagenfirma verantwortlich machen? Nein!


    Unwissenheit schützt hierbei nicht vor Strafe für den Fahrer.


    Unwissenheit kann allenfalls bei einer kurzfristigen Entleihung schützen. B leiht sich den Wagen von C für eine Besorgung. Der Diesel ist gechipt und C sagt B nichts davon. B muss das nicht gemerkt haben.


    ...es ist kompliziert und einzelfallabhängig...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker


    Unwissenheit kann allenfalls bei einer kurzfristigen Entleihung schützen. B leiht sich den Wagen von C für eine Besorgung. Der Diesel ist gechipt und C sagt B nichts davon. B muss das nicht gemerkt haben.


    ...es ist kompliziert und einzelfallabhängig...


    Das kann ich bestätigen. Hatte mir mal ein KFZ von einem Dritten ausgeliehen, um mal schnell wohin zu fahren. Es kam wie es kommen musste; ich wurde kontrolliert und der TÜV war abgelaufen. Die Strafe & Mängelkarte bekam allein der Fahrzeughalter.
    Ich denke, die Polizisten haben je nach Schwere der Mängel sicherlich auch etwas Ermessensspielraum, bei meinem Fall hatten sie sich auch erst kurz abgesprochen wie sie das handhaben wollten.

  • TÜV (HU) ist ein Sonderfall, § 29 StVZO spricht ausdrücklich von der Halterverantwortlichkeit zur Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen.


    Dies hat nichts mit der Verantwortlichkeit bei Mängeln zu tun, denn auch ein TÜV-fälliges Fahrzeug kann mängelfrei sein bzw. "alles eingetragen" sein oder wie die Österreicher sagen, "typisiert".


    Die Mängelkarte richtet sich also nicht gegen Fahrzäugmängel, sondern gegen "Haltermängel". Ich sagte bereits, dass es kompliziert ist und vom Einzelfall abhängt.


    Denkbare Fallgruppen "Mängelkarten" bzw. "Kontrollaufforderungen":


    a) Fahrer kann Führerschein/Zulassungsbescheinigung nicht vorzeigen: Fahrer bekommt Karte und ggf. Verwarnungsgeld aufgebrummt.


    b) Halter TÜVt nicht termingerecht: Halter bekommt Karte und Verwarnungsgeld/Bußgeld.


    c) Fahrer ist nicht Halter und wird mit defekter Beleuchtung erwischt: Halter Bekommt Karte und Fahrer Verwarnungsgeld. In der Praxis wird Karte dem Fahrer mitgegeben, aber der Halter bekommt ggf. das Fahrzeug stillgelegt, wenn der Mangel nicht fristgemäß behoben wird.


    d) Fahrer ist nicht Halter und wird mit abgefahrenen Reifen erwischt: Halter bekommt Karte (wie oben) und beide fangen ein Bußgeld, wenn der Halter das Fahrzeug bereits mit abgefahrenen Reifen überlassen hat.


    ...und dann gibt es noch hochinteressante Kombinationen, wenn es sich um einen dauerüberlassenen Firmenwagen handelt, für den ein "Fuhrparkmeister" verantwortlich ist oder ein Speditionsfahrzeug mit täglichem Fahrerwechsel...


    ...und richtig verwirrend wird es, wenn der Brummi-Fahrer die Polizeiwache ansteuert und sagt: "Guckt euch mal den Schrotthaufen da draußen an, ich zeig euch, was alles im Eimer ist. Der Routen-Disponent hat mich angeschissen, als ich mich eben bei Fahrzeugübergabe weigern wollte, die Karre zu nehmen und mir mit Rauswurf gedroht. Seit Wochen sage ich dem Big-Boss, was repariert werden muss, der meint nur, er hats dem Fuhrparkmeister gesagt, das sei schließlich sein Job und das steht so in seinem Arbeitsvertrag. Als ich letzte Woche nochmal meckerte, meinte BIG-Boss nur, der Fahrparkmeister hätte ihm zugesichert, dass die Karre i.O. sei.


    Wer hat nun was zugelassen, angeordnet oder ausgeführt? Den Fahrer haben wir selbstverständlich verschont und geschützt, dass er "in eine Kontrolle gekommen sei" ;) ... sozusagen hessische Kronzeugenregelung :D

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition