Also Leute stellt euch das mal vor: Peter fährt in Österreich mit seinem Auto am Abend nach Hause und wird zwecks Fahrzeugkontrolle angehalten. An dem Fahrzeug befinden sich Teile die nicht in der StVO zugelassen sind und natürlich auch nicht eingetragen sind.
Nun ist es aber so: Peter hat zwar die Vollmacht über das Auto, es ist aber auf Peter´s Eltern angemeldet.
- Wer bekommt die Strafe? Der Fahrzeugbesitzer oder der Fahrzeuglenker?
- Falls der Fahrzeugbesitzer die Strafe bekommen würde, denkt ihr würde die Strafe milder ausfallen als bei Peter da die Person schon älter und somit reifer ist und noch nie wegen so einem Vorfall aufgefallen war?