DAY&NIGHT-THREAD mit einem Schuß G&R

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 9.419 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Warum nutzen Jurastudenten immer so gerne eine Ansammlung verschachtelter Nebensätze, bei denen man immer dreimal lesen muss, um an Ende den Anfang des Satzes im Kopf zu behalten. :mmmm:


    Das übt das spätere Verwirren von Zeugen, Richtern und Gegenseite.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von fabi100nx
    aus dem Sachverhalt ergibt sich zuwenig. ...bla bla bla...
    Aber wie gesagt, der Sachverhalt ergibt viel zu wenig, dies ist nur als grobe Richtung zu verstehen.
    btw.: jura student



    Auf gut deutsch heißt das am Anfang "Ich hab keine Ahnung" und am Ende nochmal "Ich hab keine Ahnung". Dazwischen ne Menge bla bla, was augenscheinlich Kompetenz vorheucheln soll. :lachwalzen:

    • Offizieller Beitrag


    Du hast das "Dazwischen-Bla-Bla" nicht wirklich verstanden, oder?

  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von SePtOn
    Warum nutzen Jurastudenten immer so gerne eine Ansammlung verschachtelter Nebensätze, bei denen man immer dreimal lesen muss, um an Ende den Anfang des Satzes im Kopf zu behalten. :mmmm:


    Das übt das spätere Verwirren von Zeugen, Richtern und Gegenseite.


    So ist es :Bier:
    Außerdem scheint hier wohl ein ausgeprägter fall von Mangelnder Ernstlichkeit nach §118 BGB zu herrschen :mmmm: :finger:

  • Zitat

    Original von SePtOn
    Warum nutzen Jurastudenten immer so gerne eine Ansammlung verschachtelter Nebensätze, bei denen man immer dreimal lesen muss, um an Ende den Anfang des Satzes im Kopf zu behalten. :mmmm:


    7 Semester Schachtelsatzkunde, 1-2 Semester nerviger Rechtstüddel, 1 Semester Bücherregalvollstellen. ;)


    Oder wie sagte kürzlich eine Freundin zu mir: "du studierst jetzt 4 Jahre Jura, da merkste eh GARNIX mehr"

    • Offizieller Beitrag


    Und? Haste fertig studiert? Merkste noch was?

  • Worpswede

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  • Was ist der Unterschied zwischen einem Jura-Studenten und einem alten, pensionierten und erfahrenen Polizisten?


    ...mal losgelöst vom Scherzgedanken des Ausgangspost...


    Der Jura-Student denkt nur an sein erlerntes Wissen und merkt nicht, dass er dieses völlig am Lebenssachverhalt vorbei anwendet.


    Der olle Bulle merkt sofort, dass die "zugesicherten Eigenschaften "schweren Herzens und geliebt" keine Eigenschaften des Fahrzeuges sind, sondern eine Gefühlslage des Veräußeres. Den gebtrauchten Tempus lasse ich mal aus und vor.


    Zugesichert wurde die Eigenschaft "Scheißkiste" gegenüber Dritten ... das stand allerdings nicht im Inserat.


    Horst hätte dann allenfalls Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn es sich hierbei nicht um eine "Scheißkiste" handeln würde.


    Da jeder vernunftbegabte Dritte sehr wohl nachvollziehen kann, dass man eine Schrottkarre und Groschengrab, mit dem man jahrelang alle Zicken und Reparaturen doch irgendwie durchlebt hat und die Karre immer noch "lieben" kann, geht es auch nicht durch die Hintertür, dass ein "geliebtes" fahrzeug und Trennung "schweren Herzens" gleichbedeutend mit Nichtschrottkarre ist.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • man achte auf das Wort verbunden in meinem Beitrag :D
    Die Äußerungen ggü. Dritten wird wohl Hintergründe haben, weshalb es nicht fern liegt, dass vertragswesentliche Eigenschaften verschwiegen wurden. Aber ich sagte auch, dass der Sachverhalt insgesamt viel zu dünn ist, weshalb es natürlich nicht eindeutig zu klären ist. Im Übrigen ist es nicht so, dass genannte vertragswesentliche Eigenschaften nur dann vorhanden sein müssen, wenn sie explizit zugesichert wurden. Vielmehr gilt nach dem BGH auch das Verschweigen als Täuschung durch Unterlassung. Insofern besteht sehr wohl ein Anfechtungsrecht des Käufers.


    Ansonsten ist nach der Zweckbestimmung des Vertrages zu suchen. Wenn der Käufer eine Scheißkiste haben wollte, das auch so im Vertrag drinsteht, hat er natürlich nur Anfechtungsrecht wenn er keine bekommt. Die vertragswesentlichen Eigenschaften einer Scheißkiste und einem normalen Auto unterscheiden sich dementsprechend. Aber das hat ja generell eigentlich nichts mit dem Sachverhalt zu tun, da der Käufer in dem Fall wohl ein verkehrstaugliches Auto erwartete.

  • Ich finde trotzdem das man merkt das Trecker praktische Erfahrung hat und das merkt man daran, dass er an den Sachverhalt viel logischer heran gegangen ist und auch absolut recht hat.


    Wer unterscheidet eine Scheißkiste von einem geliebten Auto. Mein Großer ist auch immer wieder kaputtgegangen in den letzten Jahren, also könnte ich auch durchaus schonmal gegenüber Dritten gesagt haben, dass es eine Scheißkiste ist, trotzdem hab ich ihn lieb gewonnen ;) und würde ihn auch "nur schweren herzens" verkaufen.


    Das hat damit zu tun wie meine Gefühle für das Auto sind und in dem Sinne nichts mit den sachlichen Eigenschaften des Fahrzeuges.


    Also wie Trecker schon schrieb, ich teile diese Einschätung.


  • ja gut "sachverhalt" war wahrscheinlich das falsche Wort, trotzdem sind die Theoretiker manchmal etwas von der (auch wenn nur erdachten) Praxis weg, so :flipa: :flipa: ;)


  • Es geht im Wesentlichen nicht um Scheißkiste, oder "lieb gewonnen". Beides sind "Eigenschaften" die nicht relevant sind im Rechtsverkehr. Eigenschaften im rechtlichen Sinne sind wertbildende, dauerhaft anhaftende Faktoren rechtlicher oder tatsächlicher Natur. Es geht also um jene Faktoren, die sich möglicherweise hinter "Scheißkiste" verstecken(was nicht aus dem Sachverhalt klar hervorgeht). Wenn diese, sollten sie vertragswesentlich sein (Zweckbestimmung) verschwiegen wurden, besteht eine Täuschung. Wo da die Theorie sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis.