Speicherung von Ordnungswidrigkeiten+Strafverfahren?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 10.267 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Peter hat einen Autounfall verursacht.


    Er hat beim Linksabbiegen an einer Ampel ein ältere Dame leicht angefahren.
    Der Krankenwagen wurde gerufen, die Frau wurde untersucht und Sie hat keine schweren Verletzungen davon getragen. Sie ist danach von der Polizei zu ihrer Arbeitsstelle gefahren worden!


    Der Unfall ist bei der Autoversicherung gemeldet.


    Peter hat am Abend des Unfalltages noch mal bei der Frau angerufen sich noch einmal entschuldigt. Die Frau ist auf Weisung ihrer Chefin noch ins Krankenhaus gefahren zum Röntgen. Es wurde nichts festgestellt.



    Polizei hat den Unfall aufgenommen.
    Der aufnehmende Polizist, teilte Peter mit, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen eingriff in den Strassenverkehr mit fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
    Peter wurde gefragt, ob er schon polizeilich bekannt ist wegen Verkehrsstraftaten. Dies verneinte Peter.



    Zur Frage:
    Wie lange werden Ordnungswidrigkeiten gespeichert?
    Wie lange werden Verkehrsstrafverfahren gespeichert?



    Peter hatte 2002/2003 mal ein Strafverfahren wegen Strassenverkehrsgefährdung/Nötigung, welches aber eingestellt worden ist, weil die Zeuge beide unglaubwürdig waren. Peter konnte dem Richter aber die angebliche Strassenverkehrgefährdung glaubhaft widerlegen!

  • Soweit es mir bekannt ist, werden Strafttaten (z.B. bei Alkoholverstößen (MPU)) zehn Jahre im Verkehrsregister gespeichert. Innerhalb dieser Zeit gelten strengere Promille-Werte. Wird man erwischt, sofort der Lappen wieder weg und MPU => Wiederholungstäter! Nach jener zehn jährigen Frist ist die Straftat nirgends mehr ersichtlich.


    Obs allgemein gültig ist, kann ich nicht sagen.


    MfG
    Vlad

  • OWI (Ordnungswidrigkeiten, dazu gehört falsch parken, zu schnelles Fahren im Bußgeldbereich ohne Punkte etc) werden nicht gespeichert.


    Straftaten im Straßenverkehr gehen (m.M.n.) bis 10 Jahre ins Register



    Zitat

    Original von Vlad
    .....
    Innerhalb dieser Zeit gelten strengere Promille-Werte.
    .....


    Das stimmt überhaupt nicht. 0,3 Promille bleiben 0,3 Promille!




    Zitat

    Original von Vlad
    .....
    Wird man erwischt, sofort der Lappen wieder weg und MPU => Wiederholungstäter!
    .....


    DAS widerum stimmt!

  • Da das Strafverfahren eingestellt wurde, sollte auch das nicht in Peters Akte auftauchen.
    M.W.n. werden nur rechtskräftige Urteile dort abgelegt.
    Und wie schon richtig erwähnt, werden OWIs (Buß- und Verwarngeld"verfahren" ohne Punkte) nicht gespeichert.


    Von der Warte her hat Peter also keine negativen Folgen zu befürchten.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!


  • Natürlich stimmt das!


    Ohne Vorgeschichte darfst du mit 0,3 und wesentlich mehr Promille deinen Lappen behalten.
    Mit Vorgeschichte ist mit 0,3 oder höher dieser für lange Zeit weg.


    DAS nenne ich "Strengere Promille-Werte"!


    Gruß
    Vlad

  • Zitat

    Original von ClioCabrioDriver




    Polizei hat den Unfall aufgenommen.
    Der aufnehmende Polizist, teilte Peter mit, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen eingriff in den Strassenverkehr mit fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
    Peter wurde gefragt, ob er schon polizeilich bekannt ist wegen Verkehrsstraftaten. Dies verneinte Peter.


    Ist das so üblich? Ich meine ein Unfall sagt der Wortlaut doch schon, Menschen machen fehler und in diesem Fall gehe ich davon aus das Peter nicht wie ein gestörter gefahren ist sondern beim normalen Abbiegen die Frau übersehen hat... Fahrlässige Körperverletzung? Eingriff in den Strassenverkehr?

  • geht um evtl schadensersatzansprüche seitens der Frau...
    Wenn nix kommt wird das eingestellt und als "normaler" Unfall gehandhabt.

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Meines Wissens hat die Anzeige seitens der Polizei bei Personenschäden (und wenn es nur ein Kratzer ist) von Amts wegen zu erfolgen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Meines Wissens hat die Anzeige seitens der Polizei bei Personenschäden (und wenn es nur ein Kratzer ist) von Amts wegen zu erfolgen.


    So schaut es aus. Fahrlässige Körperverlezung ist und bleibt ne Körperverletzung. Dabei zählt Schwere und Folgen nicht bei der Aufnahme der Daten für die Anzeige.


    Später wenn ein Staatsanwalt/Richter drüberschaut und eben nicht gravierendes / schweres passiert ist kann das Verfahren wegen nichtöffentlichen Interesse einstellt werden.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    kann das Verfahren wegen nichtöffentlichen Interesse einstellt werden.


    Was ist nichtöffentliches Interesse?


    Ich nehme an, Du meinst mangelndes öffentliches Interesse. :D


    Spaß beiseite: Selbstverständlich kann bei strafbaren Handlungen in Abhängigkeit von der Schwere der Schuld auch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen erfolgen, welche dann ebenfalls keinen Eintrag im Zentralregister nach sich zieht.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

    • Offizieller Beitrag

    http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/


    "Vorbestraft" ist man ab 90TS oder ab 3 Monaten FS.


    Ansonsten gibt es bei der StA sog. Verfahrenslisten... so weiß man genau, was bei einer Person so gelaufen ist, auch wenn keine Anklage erfolgt ist.

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge


  • Mein ich ja ... lange Nach gestern.... schei** Abgabetermine vor Weihnachten :tongue:

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Peter hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erwarten, das ist kein Raub, Mord oder Totschlag, dafür geht Peter nicht ins Gefängnis. Dennoch besteht öffentliches Intersesse, was bedeutet, dass die Dame kein ausdrückliches Strafverlangen haben muss.


    Die Ermittlungen stellt die Polizei daher von Amts wegen an, Verkehrsunfälle mit Personenschäden aufzuklären, ist ihr Job.


    Es spielt dabei keine (oder nur eine geringe) Rolle, ob Peter schon mal Dummfug mit dem Auto getrieben hat, die Verjährungsfristen sind hierbei relativ egal.


    Es war eine gute Idee von Peter, sich bei der Dame zu entschuldigen, klasse wäre ein Blumenstrauß und noch ein Kärtchen mit glaubhaften Weihnachtsgrüßen.


    Ich denke, Peter hat ein gutes Herz ... das sollte er auch haben .,..

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition


  • Peter hat sich natürlich noch einmal persöhnlich mit Blumenstrauss entschuldigt.


    Am Freitag erhielt er Post von der Staatsanwaltschaft mit der Erklärung, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn eingestellt wurde.
    Aber es wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass der Fall an die zuständige Bussgeldstelle weitergeleitet wurde.


    Mit welcher Strafe kann Peter rechnen?

  • Da Personenschaden entstand irgendetwas um die 80 € und Punkte.


    Müßte mal nachschauen ob ich das noch meinem Unfall 2007 habe. Da hatte sich ein vollbeladener Anhänger (2,5 t) von der AHK gelöst und ist in der A-Säule eines Ford Pickups eingeschlagen, der darauf umkippte und 15 meter die Straße auf der Beifahrerseite runter rutschte...


    Die Fahrerin des Pickup war auch leicht verletzt.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Peters gutes Herz und seine Reue haben ihm geholfen. Das ist gut so. Für das Strafverfahren gab es deshalb wohl eine Einstellung wegen geringer Schuld.


    Nun hat die StA den Vorgang an die Bußgeldbehörde zurückverwiesen. Dafür fängt Peter nun 60 oder 80 € (ich habe nicht nachgesehen) und voraussichtlich 2 Punkte. Das ist nicht die Welt. Leben geht weiter.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    Peters gutes Herz und seine Reue haben ihm geholfen.


    Ich hatte noch nicht mal die Adresse von der Unfallgegnerin...

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Peter hat nun Post von der Bussgeldstelle bekommen:
    85€ Strafe+2Punkte+23,50€ Bearbeitungsgebühr