Peter hat einen Autounfall verursacht.
Er hat beim Linksabbiegen an einer Ampel ein ältere Dame leicht angefahren.
Der Krankenwagen wurde gerufen, die Frau wurde untersucht und Sie hat keine schweren Verletzungen davon getragen. Sie ist danach von der Polizei zu ihrer Arbeitsstelle gefahren worden!
Der Unfall ist bei der Autoversicherung gemeldet.
Peter hat am Abend des Unfalltages noch mal bei der Frau angerufen sich noch einmal entschuldigt. Die Frau ist auf Weisung ihrer Chefin noch ins Krankenhaus gefahren zum Röntgen. Es wurde nichts festgestellt.
Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Der aufnehmende Polizist, teilte Peter mit, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen eingriff in den Strassenverkehr mit fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
Peter wurde gefragt, ob er schon polizeilich bekannt ist wegen Verkehrsstraftaten. Dies verneinte Peter.
Zur Frage:
Wie lange werden Ordnungswidrigkeiten gespeichert?
Wie lange werden Verkehrsstrafverfahren gespeichert?
Peter hatte 2002/2003 mal ein Strafverfahren wegen Strassenverkehrsgefährdung/Nötigung, welches aber eingestellt worden ist, weil die Zeuge beide unglaubwürdig waren. Peter konnte dem Richter aber die angebliche Strassenverkehrgefährdung glaubhaft widerlegen!