Harry bei der Polizeikontrolle

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 10.332 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Riverna.

  • Das Kauderwelsch weiter oben hab ich nur überflogen, ergibt größtenteils keinen Sinn.


    Zu folgendem:


    Zitat

    Das könnte als ---- VORSÄTZLICHE DOKUMENTENFÄLSCHUNG gegen die Republik DEUTSCHLAND ---- geandet werden,......


    Blödsinn, er hat doch geschrieben, dass die Magnaflow-ABE ein Original war. Warum dann Fälschung? Und seit wann fälscht man gegen "eine Republik" (sic)? Insgesamt ziemlich inkohärent und unlogisch, was du da in deinem Post schreibst. Abgesehen davon, dass die Aussagen der anderen User weiter oben weitestgehend ignoriert werden. Solche Monologe helfen doch keinem... und auch, wenn du's nach wie vor nicht wahrhaben kannst: Bei uns läuft eben so einiges ziemlich anders als in der Alpenrepublik – wie es dort gemacht wird, interessiert kaum bis gar nicht, weil es in diesem Fall schlichtweg irrelevant ist. :stichel:

  • Zitat

    Original von MICRA 1.0i
    An dem Auto ist irgendein Topf montiert, WISSENTLICH nicht eingetragen oder abgenommen + bei jeder Kontrolle könnte es sein das das KFZ dadurch abgemeldet wird.


    Nö ein Auspuff ist kein Verkehrsrelevantes Teil, somit darf das Auto nicht stillgelegt werden. Wenn du schon Klugscheißen willst, informiere dich lieber erstmal. Zum Rest schreibe ich nichts siehe mr_nice

  • Sofern sich das Abgasverhalten verschlechtert erlischt die BE. -> Stilllegung.



    Soweit ich das richtig verstanden hab.

  • Zitat

    Original von Riverna

    Zitat

    Original von RottenSon667
    Btw: Selbst Wenn die Herren in dem guten Glauben waren dass Sie da einen Magnaflow, passend zum "gefälschten" Gutachten (nur deswegen wurde es eingezogen wenn ich das nicht missverstanden habe) vor sich haben, so wäre eine GÜLTIGE ABE für die Magnaflows doch nur mit montiertem DB-Killer gültig, oder irrt da mein angelesenes Wissen über diese Muffler?


    Nein da liegst du falsch die Magnaflow ABE war schon eine originale und keine Fälschung den selbst das wäre für Harry ein wenig zu riskant. Er hat schlicht ausversehen die Magnaflow ABE abgegeben... wobei ihm nun niemand beweisen kann das er zu dem Zeitpunkt nicht einen Magnaflow montiert hatte ;) Ergo anzeige wegen Urkundenfälschung wäre es eh nicht, da die Urkunde ein original war. Die ABE wurde eingezogen weil die Echtheit des Schriftstücks angeweifelt wurde, aber hier hat Harry kein schlechtes Gewissen da er sich nichts vorzuwerfen hat.


    Ich liege nicht falsch. Du hast ja eindeutig gesagt dass das Teil original ist. Also das Gutachten. Deswegen stand das "gefälscht" auch in Anführungszeichen. Weil die Herren das laut deiner Aussage dachten, oder?


    Ich wünsche dem Herren auf jeden Fall viel Glück!

  • Zitat

    Original von Riverna



    ...wobei ihm nun niemand beweisen kann das er zu dem Zeitpunkt nicht einen Magnaflow montiert hatte ;)


    Ich denke sie haben Fotos gemacht? Das ist doch mehr als genug Beweis oder hab ich das jetzt falsch verstanden?


  • Nicht wenn der Montierte Auspuff den Magnaflows ähnlich aussieht,
    da hätten die mehrere Fotos machen müssen


  • ich versteh immer nicht, wieso alle denken die Polizisten sind bekloppt.


    Die machen das bestimmt nicht zum ersten mal und die werden wohl ausreichend Fotos gemacht haben denkt ihr nicht?

  • naja, da müsste Harry ja jetzt theoretisch einen Auspuff finden, der von Innen genau so aussieht wie der damals montierte...


    Dann hätte er ja keine Probleme, wenn dieser dann eine ABE hat.


    Also ein Foto nur wundert mich ja auch...

  • hmmm...


    alle auf dem Holzweg, bis auf diejenigen, die den 23. Abschnitt des Strafgesetzbuches bemüht haben.


    Der 23. Abschnitt ist überschrieben mit "Urkundenfälschung". Er beinhaltet die Paragrafen 267-282 StGB. Ein besonderer Fall ist


    § 276 StGB


    in Verbindung mit


    § 276 a StGB


    für deren Erfüllung die Beamten wohl einen begründeten Verdacht sahen und deshalb als Beweismittel die vorgelegte ABE sicherstellten und Fotos machten.


    Vereinfacht ausgedrückt:


    Wer sich (auch echte) Fahrzeugpapiere verschafft, die eine falsche Beurkundung enthalten (Anm.: Nicht zum Teil gehören), in der Absicht, deren Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen


    ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Die Mängelanzeige wurde ausgestellt, um den Verdacht der Beamten (das Ding ist zu laut und der Silencer ist draußen) durch eine Messung beim TÜV bestätigen zu lassen.


    Ein Blick auf die Mängelkarte und man sollte sehen, wo eine Vorführung angeordnet wurde, dort steht höchstwahrscheinlich "Amtlich anerkannter Sachverständiger/Prüfer" angekreuzt.


    Das Bußgeldverfahren wegen der Ordnungswidrigkeit (nicht zugelassener Auspuff) ist nur untergeordnet, hierzu macht die Sicherstellung der Magna-ABE auch überhaupt keinen Sinn! Was sollte diese denn in dem Zusammenhang beweisen?


    Tja, nun kann man nur hoffen, einen Richter zu finden, der einem das Märchen abkäuft, vergessen zu haben, inzwischen einen illegalen Topf montiert zu haben und den zum passenden Gutachten, welches man aus Versehen in geistiger Umnachtung vorlegte, ja gar nicht mehr drangebaut hatte.


    Polizisten ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an und Richter wie Staatsanwälte glauben auch nicht an den Weihnachtsmann.


    Ich empfehle den Gang zum RA und absprache mit diesem, zwecks weiterer Vorgehensweise nach Akteneinsicht.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Unabhängig vom Vorwurf, dass die EG-Genehmigung des ESD gefälscht sein soll, was sich ja zweifelsohne durch den Hersteller widerlegen lässt:


    Die Mängelkarte ist doch nur ein Hinweis, den Wagen prüfen zu lassen. Wenn der Prüfer das für OK befindet, ist alles OK. Sollte der Prüfer das für illegal befinden, kommt es doch nur Ordnungswidrigkeitenanzeige, oder irre ich mich?


    Somit haben die Polizisten die Prüfung nur an einen Sachverständigen delegiert, da sie selber keine Ausrüstung dabei hatten.


    Nichts desto trotz fährt Harry mit einem illegalen Auspuff rum und wurde erwischt. Wenn Harry Eier in der Hose hat, steht er zu seinem Fehler, zumal ihm das Risiko sicherlich bewusst war. :)



    Was mich noch interessieren würde, ob die Mängelkarte nun positiv unterschrieben wurde. Kann man sowas gleich als Anlass nehmen, den Auspuff vom gleichen Prüfer eintragen zu lassen?

  • Es würde mich dann schon mal interessieren, ob Harry die sichergestellte BE für den Magna-Muffler zurückerhalten hat, bzw. eine sogenannte Freigabeverfügung dafür erhalten hat.


    Wenn nein, ist das Thema noch lange nicht durch.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition