Autoverkauf und Probleme

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.311 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von howie.

  • Petra will ihr Auto verkaufen!


    Heute war Claudia mit ihren Freund Claus da und haben sich das Auto ausgiebig(insgesamt ca 30min.) angesehen und probegefahren.
    Nach div. Fragen und Erklärungen wollte Claudia das Auto unbedingt sofort kaufen!


    Petra wollte niemanden zum Kauf drängen und sagte, dass sich Claudia alles über Nacht durch den Kopf gehen lassen soll!


    Aber Claudia wollte unbedingt das Auto!
    Also wurde ein schriftlicher Musterkaufvertrag(von AUTOSCOUT.de) ausgefüllt, Geld in bar und Fahrzeugpapiere/Schlüssel übergeben und vereinbart, dass das Auto in 14 Tagen abgeholt wird.



    Ca. 45min. später kam eine SMS mit der Mitteilung, dass vom Rücktrittssrecht gebrauch gemacht wird und morgen Abend das Geld abgeholt wird!




    Was sollte Petra jetzt machen?
    Denn eigendlich gibt es ja kein Rücktrittsrecht ausser per Fernabnahme.


    Geld wieder rausgeben und Papiere/Schlüssel zurück?
    Was ist wenn jetzt schnell die Papiere/Schlüssel nachgefertigt wurden(wir sind hier kurz vor Polen!).


    Oder Auto einfach fertig machen(Radio einbauen, Ölwechsel, Reinigung) und dann übergeben?

  • Petra fragt, welches (unbekannte) Rücktrittsrecht Claudia meint und besteht auf
    die Erfüllung des Vertrages.


    Oder wenn Petra grundsätzlich damit einverstanden ist könnte sie eine entsprechende Gebühr verlangen, weil sie jetzt wieder Zeit und Arbeit investieren muss - Nur so als Vorschlag, natürlich ohne Rechtsgrundlage...

  • Dieses Rücktrittsrecht gibt es in diesem Falle (imho) nicht.
    Claudia muss den Wagen wie gesehen, bzw. wie es im Vertrag festgeschrieben wurde, übernehmen und den Vertrag erfüllen.
    Es gibt dabei auch keine Gewährleistungspflicht, sofern keine Mängel verschwiegen/versteckt worden sind und Claudia diese nicht erkennen konnte. Natürlich nur gemäß dem Fall, es handelt sich hier um einen Privatverkauf.


    Alles andere würde nur Kulanz von Seiten Petra bedeuten.

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

    • Offizieller Beitrag

    Petra sollte sich entspannen und Claudia einen Termin zur Abholung des Wagens setzen.
    Kommt Claudia dem nicht nach, befindet sie sich im Annahmeverzug. Und ab da trägt Claudia das Leistungsrisiko, wobei Petra nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. :idee:

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Also gut wegschließen das Auto - nicht, dass das in den 14 Tagen noch wegkommt... :rolleyes:


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • Daher Claudia darauf hinweisen dass Sie das Auto gekauft hat und es nur noch 14 Tage da stehen kann . Ab da könnte man ggf über eine Standgebühr verhandeln.


    Wie schon erwähnt.... Rücktritt gibt es nicht.... Wenn das Auto nun "gut" läuft und schnell wieder verkauft werden kann ggf gegen Gebühr eine Rücknahme annehmen.


    Wie aber gesagt ist das eine Kulanzlösung...


    Btw habt ihr nun beide Schlüssel oder steht das Auto offen ??
    Weil du es noch fertigmachen willst ???

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Zitat

    Original von ClioCabrioDriver
    Was sollte Petra jetzt machen?
    Denn eigendlich gibt es ja kein Rücktrittsrecht ausser per Fernabnahme.


    Geld wieder rausgeben und Papiere/Schlüssel zurück?
    Was ist wenn jetzt schnell die Papiere/Schlüssel nachgefertigt wurden(wir sind hier kurz vor Polen!).


    Erstmal bei der Polizei anfragen, ob da evt. schon "Masche" oder Personen bekannt sind. Dann eine ordentliche persönliche Erklärung für den plötzlichen Sinneswandel verlangen.