Unterschied KFZ-Steuer LKW und PKW

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 3.184 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von diddl.

  • leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, und weiss auch nicht, wo ich mich am besten schlau machen soll, daher hoffe ich auf sachdienliche Hinweise aus euren Reihen.
    Ich bin neu hier und habe erst seit einigen Wochen einen 2,5er Navara aus 2013. Es ist ein Doppelkabiner mit der "langen" Ladefläche. Wegen dem Sontagsfahrverbot mit Anhängern, ziehe ich in Erwägung ihn auf PKW umzuschlüsseln. Da ich noch nicht einmal den eigenen Steuerbescheid erhalten haben, würde es mich interessieren, was die Kiste als LKW und als PKW an Steuern kostet.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo


    KFZ Steuer LKW 17,50 pro 200kg zGG. PKW Steuer je nach Art des Emissions Ausstoßes ( Schadstoffklasse).
    Versuch es mal hier zu berechnen.
    http://www.kfz-steuer.de/


    1.Kannst du das Auto als PKW umschreiben?
    Im Forum wurde schon öfter darüber berichtet das es mit den Neuen Autos Schwierigkeiten geben kann. Nutz mal die Suchfunktion.


    2.Wird der DoKa nicht sowiso als PKW versteuert? Ob mit langer Ladefläche oder ohne.

  • Hi


    Doka wird immer als PKW versteuert. Da können Dir sicher die Doka-fahrer helfen.
    Steuer als LKW (KingCab) liegt bei 170,- €/Jahr.


    Tom


    So ist auch mein Kenntnisstand - Beim Doka bzw. Doublecab ist die Ladefläche einfach zu kurz um ihn als LKW versteuern zu lassen.
    Auch bei der 10cm längeren Longbed Version. Von 100 zugelassenen Doppekabienern sind vielleicht 5-6 dabei die als LKW versteuert sind.
    Und selbst da weiß man nicht ob die irgendwann eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen.


    Gruß, hav :)

  • Vielen Dank für die Hinweise.
    Ja, ich könnte meinen Doma als PKW zulassen. Mit dem Gutachtachten (599,-) zum TÜV nach Würzburg, Aicha oder Hamburg. Dann isses ein PKW. Umbau ist keiner erforderlich, laut telefonischer Auskunft. Frühe waren wohl Dämmmatten oder Abdeckungen für die Ladefläche erforderlich. Das entfällt beim aktuellen Modell.


    Mir geht es bei der Umschreibung auch weniger um die Steuerersparnis sondern um das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Ich will den Anhänger, mit meinen Jetskis auch am Sonntag bewegen dürfen. Da es aber ein geschlossener Kasten ist, muss ich versuchen den Auf Sportgeräteanhänger zuzulassen. Angeblich klappt´s.

  • Hallo


    Sprich mit dem TÜV was er will.
    Meiner Erfahrung nach reicht es wenn in deinem Anhänger Unveränderliche Aufnahmen zum Transport von deinen Jet Skis sind und er nicht für andere Transporte benutzt werden kann.

  • Zu reinen Sportveranstaltungen kann man auch mit einem normalen Hänger fahren.


    Soll der Hänger als Sportgerätehänger zugelassen werden ( grüne Nr ) geht das problemlos wenn fixe Befestigungen angebracht sind. ZB Radschienen für Moppeds , Klappwippen o.ä.. Er ist dann aber ausschließlich für Sportger. zu nutzen. Mal eben nen Schrank ist nicht.



    Dirk

    Zwei Zylinder sind genug , nur der Winkel muß stimmen.

  • Umschlüsselung auf PKW ist beim dem das Beste was du machen kannst, da er sowieso als PKW versteuert wird. Und wenn PKW in den Papieren steht, kannst du ihn auch so versichern, das spart auch noch mal ein paar 100 Euro gegenüber der LKW oder Lieferwagenversicherung.

  • Wir haben unsere Navara Doka ( EU import ) am 08.2013 (Bj. 06.2010 ) in Köln zugelassen. Ich war auch ueberrascht das er als Lkw auch versteuert wurde. Sonntagsfahrverbot in ca. den Hälften aller Bundesländern für Privat und Sportzwecke kein Problem.
    Meine TÜV wollte ihn auch nicht als Pkw um melden da 1 Dezibel zu laut.


    LG Volker

  • Freu dich nicht zu früh. Habe das erste Jahr mit Doka in MUC auch LKW Steuer bezahlt. Im zweiten Jahr sind sie dann drauf gekommen und haben das korrigiert. Immerhin musste ich nicht rückwirkend für das erste Jahr auch noch zahlen.

  • Frag mal bei der S.K. Handels GmbH nach.
    Die haben die Gutachten und wissen das mit den Steuern auch.
    Ob man zusätzlich Dämmmatten, Federn, usw. braucht ist soweit ich weiß bei jedem Modell ein wenig unterschiedlich. Bei den meisten braucht man nix zusätzliches mehr.

  • Als Wohnwagenzieher steh ich vor dem Selben Problem. Allerdings habe ich 5 Jahre einen DoKa früherer baureihe und jetzt seit 2 jahren den [lexicon]D40[/lexicon] als Doka mit Hänger bewegt und bis bis heute bei den Urlaubsfahrten mit dem Wohnwagen noch nie angehalten worden. Der erste Pickup war zwar mit Hardtop und umgeschlüsselt, aber mir geht es eher um die Chance, angehalten zu werden. ich denke, es ist stark abhängig von Deiner Risikobereitschaft. Ich hab über die jahre einfach nichts drauf gegeben und hab nun inzwischen eine stattliche Zahl an Urlaubstagen "herausgefahren", so dass mich nun eine Knolle auch nicht gerade großartig ärgern würde. Bei geringer Risikobereitschaft sei Dir allerdings auch gesagt, dass es sich lediglich um eine ABSICHTSERKLÄRUNG der Verkehrsministerkonferenz handelt, die auch nicht jeder unterzeichnet hat und die eben nicht Gesetz ist. Lässt viel Spielraum für Wenns und Abers, wenn Dir einer wirklich ans Geld will. Im Ausland ist das eh alles hinfällig, da würde ich mich erst mal kundig machen, was der Spaß dort kostet, wenn Dich diesbezüglich einer von der Bahn holt. Wie gesagt bin ich aber bisher noch nie angehalten worden und mit meinen 14 Metern Gespannlänge haben die mich sicher nicht übersehen.


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben