Wechselkennzeichen

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 3.354 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jens [NOT].

  • der einzige Vorteil an der Sache ist du brauchst nur 2 kennzeichen sparst also 25 euro oder so ansonsten ist es genauch so teuer als wenn man 2 Autos angemeldet hat leider X(

    PRIMERA P11 the dark night "edition"


    IT´S A DRIVERS CAR

  • ich bin mit Saisonkennzeichen immer gut gefahren. Ab November lief der Wintersunny und ab April der Sommersunny. Versicherung war immer für 6 Monate, wobei der Facelift GTI etwas günstiger war. Nachteil ist, du hast so gesehen nur ein Jahr Tüv auf jedes Auto, statt zwei, da jedes halt ein halbes rumsteht.

  • In Deutschland sind Saisonkennzeichen die günstigste Wahl. Bei Wechselkennzeichen zahlst du trotzdem beide Autos komplett...


    *Mal wieder per Handy hier*

  • Saisonkennzeichen sind die beste Lösung,wir haben selbst 6x Nissangold damit zugelassen.
    Zu beachten wäre nur,dass jedes KFZ mind. 6 Monate zugelassen ist,damit du in der Versicherung heruntergestuft wirst,solltest du sie einzeln zulassen (nur Sommer oder so)
    Hast du dagegen ein Fahrzeug mit 5 Monaten und das andere mit den restlichen 7 versichert gilt dies als ein Vertrag und der mit 5 Monaten wird trotzdem runtergestuft.

    SR20De,SR20DE,RB25DE und VG30DETT sind meine Begleiter

  • Also wäre Saisonkennzeichen sinnvoller!?
    D.h. ich zahl ein halbes Jahr das eine, das andere halbe Jahr das andere?
    Kann dann halt nur in dem jeweiligen Zeitraum fahren... Hmm.
    Aber immer noch billiger als anmelden, abmenden, anmenden, abmelden?

  • Wenn du nur vom Wechselkennzeichen ausgehst,könntest du auch beide Fahrzeuge das ganze Jahr über angemeldet lassen und mal mit dem einen oder mit dem anderen Auto fahren.
    Die Kosten sind die selben wie beim Wechselkennzeichen,nur das beide immer zugelassen sind.


    Günstiger wäre es mit Saisonkennzeichen.
    Du zahlst jeweils für den Zeitraum der Zulassung die Steuern und Versicherung,also bei halbjährlicher Zulassung auch halbe Kosten.
    Dein TÜV wird dann evtl. vordatiert,wenn er in der Ruhezeit deines KFZ ansteht.
    Hast du denn ein Sommerauto/Winterauto oder ein Ganzjahresauto und ein Schönwetterauto oder wie war dein Plan?

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  • Sommer - Winter

  • Ich versuche es mal ganz einfach.


    Du hast also 2 Kfz, von denene eines im Sommer (z.B. April bis Oktober) und eines im Winter (z.B. November bis Märzl) bewegt werden soll, richtig?
    Dann lässt du das Sommer-Kfz mit SAISONkennzeichen vom 01.04. - 31.10. zu, und die Winterhure vom 01.11. bis 31.03.
    Natürlich kannst du die Zeiträume auch überschneiden. Also z.B. 01.04. - 31.10. und 01.10. - 01.05. oder so, falls der Winter mal etwas länger sein sollte.


    Ein Saisonkennzeichen dient also dazu, ein Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum angemeldet zu haben.


    Ein WECHSELkennzeichen hingegen bedeutet, dass beide Fahrzeuge IMMER angemeldet sind und dem entsprechend auch gefahren werden dürfen. Aber jeweils nur ein Fahrzeug zur selben Zeit!
    Steuern fallen für beide VOLL an, Versicherung meist auch, wobei es einige Gesellschaften gibt, die einen - meist kaum nennenswerten - Rabatt gewähren.

  • Dann passt das mit den Saisonkennzeichen ganz gut bei dir,ich habe 04-09 und 10-03 auf meinen Kennzeichen stehn.
    Meine Frau dagegen hat 05-09 und 10-04,fährt also 7 Monate ihr Winterauto und nur 5 Monate ihr Sommerauto.


    Aber Achtung,falls sich die Monate überschneiden sollten,lässt sich das aber nicht mehr als ein Versicherungsvertrag verhackstückeln.
    Aber das müsstest du mal mit deiner Versicherung abklären.


    Nochmal was zum Wechselkennzeichen,
    Es stimmt das beide Fahrzeuge bewegt werden können wie man möchte,wenn man die Kennzeichen umbaut.
    Aber ist es nicht so,dass das Fahrzeug welches gerade nicht fährt nicht einfach so auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf?
    So war zumindest meine letzte Info.

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  • Also Saisonkennzeichen.
    Okay, gut.


    Wie ist das dann mit der Steuer?

  • Steuer zahlst du nur für die Zeit in der das Fahrzeug zugelassen ist.
    Wenn dein Fahrzeug also 04-09 am Kennzeichen hat,zahlst du auch nur die 6 Monate KFZ Steuer.

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  • Thiele....... -.-

    • Offizieller Beitrag

    Kindergarten ?


    Thema ist ja jetzt geklärt :admin:

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    Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.