Ich weiß nicht, wieviel Anspruch dieses Thema finden wird, aber interessant ist es auf jeden Fall!
Wir haben uns ja schon mehrfach über die „Kollegen“ in grün-weiß ausgelassen. Ich will hier mal ein wichtiges Thema ansprechen – Verkehrskontrolle! Wie verhalte ich mich richtig?
Anhalten muss man auf jeden Fall, wenn man dazu aufgefordert wird. Dabei ist es egal, ob es sich um ein hinterher- bzw. vorausfahrendes Fahrzeug oder um stehende Polizeibeamte handelt. Bei Zuwiderhandlung (heißt den Aufforderungen nicht nachkommen und weiterfahren) sind lockere 50 Taler inkl. Mehrwertsteuer und 3 Punkte im VZR fällig. Das OLG Bayern entschied, dass man nicht immer blind vertrauen muss, dass es sich tatsächlich um Polizeibeamte handelt. Laufen sie in Zivilkleidung durch die Gegend, könnte jedoch schon eine Mütze zur Identifikation ausreichen; besser noch Dienstausweis zeigen lassen (könnte jedoch die Stimmung unnötig verschärfen!). Sind sie uniformiert, reicht das aus, um die allmächtige Staatsgewalt zu verkörpern. Am Besten nicht unaufgefordert aussteigen oder ins Handschuhfach langen. Der Polizist ist dazu berechtigt, bei einer solchen „Allgemeinen Verkehrskontrolle“, Führerschein und Fahrzeugschein zu verlangen! Hat man dies nicht bei sich, können einem 10 Kröten abverlangt werden und man muss am nächsten Tag die Papiere auf der Polizeidienststelle vorlegen. Des weiteren darf nach einem Verbandskasten und nach einem Warndreieck gesucht werden. Eine Atemalkoholkontrolle darf man verweigern, genauso wie die Antwort auf die übliche Frage „haben Sie vor Fahrtantritt Alkohol getrunken“; zögert allerdings die ganze Sache unnötig hinaus und dann kann eine Blutabnahme angeordnet werden, die man auf der Wache über sich ergehen lassen muss. Diese darf allerdings nur von einem Arzt durchgeführt werden; wenn der Polizist dich mit einem Schuss streift und das Blut dann auffängt, zählt das nicht Die Blutabnahme hat übrigens ihren rechtskräftigen Ursprung im §81a STPO. Darf allerdings nur durchgeführt werden, wenn dadurch dem Beschuldigten kein Nachteil für dessen Gesundheit entsteht. (Mein Chemielehrer erzählte damals, dass er den Atemalkoholtest verweigerte, aufs Revier musste zur Blutabnahme, sich dort weigerte, da er Bluter ist und somit die ganze Sache so weit hinauszögern konnte, dass ihm nichts mehr nachgewiesen werden konnte – in wie weit das zutrifft weiß ich auch nicht – ist allerdings auch nur Paragraphenreiterei...)
Steigt man nach Aufforderung nicht aus, bekommt man als Belohnung ein Verwarnungsgeld von 20 krassen Euro aufgebrummt. Fährt man auf Polizeiabsperrungen zwecks Kontrolle zu (wie es sie ja ab und an mal auf viel befahrenen Strassen am Wochenende nach Discos gibt), darf man vorher natürlich nicht umkehren.
Zusammenfassend ist wohl zu sagen, dass man sich kooperativ verhalten sollte – die Jungs machen ja auch nur deren Job. Ausfallend sollte man auch nicht werden, wenn man nichts getrunken hat und auch sonst keine berauschende Mittel zu sich nahm, kann man ja halbwegs beruhigt an die Sache dran gehen (Wenn sich das Fahrzeug natürlich nicht in einwandfreiem Zustand befindet, sieht das schon wieder anders aus ).
Führerschein und Fahrzeugschein sollten, wie oben schon gesagt, stets mitgeführt werden. Lediglich eine Kopie davon ist unzulässig! Man muss keine Angaben dazu machen, was man den Abend über so getan hat und was man so alles zu sich nahm, dass kann später alles gegen einen verwendet werden. Aber ich hoffe wir sind alle so vernünftig und fahren wirklich nur dann, wenn kein Alkohol getrunken haben und auch sonst clean sind
Jetzt könnt ihr mich ergänzen/verbessern oder eure Erfahrungen mit der „Allgemeinen Verkehrskontrolle“ loswerden!!
thx and Greetz