Höchstgeschwindigkeit

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.040 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von xtrailfahrer.

  • Moin, Móin,
    Mein XT Columbia hatte heute die 1500 km und den ersten Ölwechsel gestern hinter sich. Da hab ich dann auf der Autobahn mal Gas gegeben
    Am Ende hab ich bei fast 200 aufgehört. Dabei hatte er so etwa 4500 U/min, war also noch mindestens 500 U/min vom roten Bereich weg. Der Techniker gestern beim Ölwechsel meinte, man solle sogar jetzt mal Vollgas geben, damit das Steuergerät nicht sich auf niedrige Drehzahlen einstellt. Ich bin die ersten 1500 km mit mittleren Drehzahlen gefahren, wobei die Werkstatt sagte, es gäbe keine Einfahrzeit.
    Wie schnell läuft denn euer XTrail?
    Gruß
    Jochen[karte=53.25,10.4]21335 Lüneburg[/karte]

  • Ja 200 Tacho auf der Ebene macht der locker (fahre den dci mit 136PS); hängt gut am Gas, bullig im Antritt, jetzt 25000km) und der verbraucht nie mehr wie 10 Liter aral ultimate diesel oder den von shell. Werde aber Mal testen wieviel er genau fährt (Tacho).
    MaxJ30

    Life is a short trip - Don`t drive boring cars..!!!

  • Wo Licht ist ist auch Schatten - allerdings nicht bei Höchstgeschwindigkeit und nur begrenzt bei Verbrauch...

    Life is a short trip - Don`t drive boring cars..!!!

  • Nun:


    - der Motor ist relativ laut


    - mittige Amaturen


    - keine Automatik


    - relativ hohe Drehzahl bei Endgeschwindigkeit


    - nicht wirklich sparsam


    und vor allem:


    - relativ luschige Verarbeitung



    aber es gibt eben auch viel Licht:


    - tolle Optik (einer der wenigen NISSAN derzeit)


    - prima Fahrverhalten


    - toller Motor (ausgenommen Lärm)


    - Verbrauch bei MaxGeschwindigkeit

    Life is a short trip - Don`t drive boring cars..!!!

  • also mit den Mängeln kann ich aber gut leben. Habe vorher nen Viano gefahren, da gabs schon mehr Mängel :(
    LG Jochen

  • jawoll, bei 195km/h (laut Tacho)hab ichs mal gut sein lassen, wär wohl noch ein bisschen drin gewesen. Aber Spass hat das nicht mehr gemacht, besonders nicht mit den Winterreifen :D
    Auf der AB könnte der 6. Gang wirklich wtwas länger übersetzt sein, auf der Landstrasse aber ideal! :perfekt:
    Speed sollte mal jemand mit GPS überprüfen, wieviel wird der Tacho lügen? Schätz mal so gut 10 km/h.....

  • Hallo,


    hatte mal kurz 190 drauf. Da aber erst bei 2500km und noch vor den ersten Ölwechsel wollte ich nicht weiter gehen. Hab bei 3000km Ölwechsel durchführen lassen und Winterreifen mit Geschwindigkeits Index T drauf ziehen lassen. Muss daher erst mal bis Frühjahr abwarten.


    Jochen, hast du ein DPF?


    Zitat

    Original von jbtierfoto
    Moin, Móin,
    Der Techniker gestern beim Ölwechsel meinte, man solle sogar jetzt mal Vollgas geben, damit das Steuergerät nicht sich auf niedrige Drehzahlen einstellt. Ich bin die ersten 1500 km mit mittleren Drehzahlen gefahren, wobei die Werkstatt sagte, es gäbe keine Einfahrzeit.


    Kennt das Jemand mit dem Steuergerät oder hat der Techniker nur Unsinn erzählt? So was hatte ich bisher nie gehört? :mmmm:


    Grüsse,


    James


  • Ja, das ist richtig, denn die Steuergeräte sind Lernfähig.
    Genau wie das ABS bei meinem Motorrad(BMW mit ABS II) ist es ebenfalls Lernfähig.



    Gruß


  • Wobei ich diese "Lernfähigkeit" nicht zu sehr überbewerten würde. Einfach ignorieren ...


    Gruß


  • Das würde ich ganz so nicht unterschreiben! Wenn sich das Steuergerät erst mal gemerkt hat, dass der Fahrer 'nen Bleifuss hat, geht der Spritverbrauch dann selbst bei schonender Fahrweise nicht mehr runter ..... :D


    Gruß ....

    Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann. (Mark Twain)

  • Das würde ich ganz so nicht unterschreiben! Wenn sich das Steuergerät erst mal gemerkt hat, dass der Fahrer 'nen Bleifuss hat, geht der Spritverbrauch dann selbst bei schonender Fahrweise nicht mehr runter .....


    Gruß ....




    Das halte ich dann ober doch für "X-Trail Latein". :P


    Oder sollte es so sein, dass sich das Steuergerät sparsame Fahrweise merkt und der Xi immer weniger bis gar nix verbraucht? ?(


    Einfach weiterfahren und Spass haben!


    LG


    MaxJ30

    Life is a short trip - Don`t drive boring cars..!!!

  • Wie ist das nun mit dem Steuergerät mit dem Lernfähigkeit?


    Was Lernt es nun?



    Also ich kenn "lernen" von adaptiven Automatikgetrieben. Wenn ich nach Zündung gleich anfange Vollgas zu geben, dann denkt das Ding erstmal, sobald ich es Sanft antippe, das ich los schießen will und schaltet mal 1-2 Gänge runter. Entweder dauert das einige Kilometer bis es merkt das ich mich zwischenzeitlich beruhigt habe, oder ich starte den Auto neu was dann ein Reset gleich kommt in diesem Fall fängt es wieder an zu "lernen".


    Was "lernt" also das Steuergerät wirklich?


    Gruß,


    James

  • Leute...Euer iXi-Steuergerät ist NICHT von EINSTEIN und stellt sich mit Sicherheit NICHT auf Eure Fahrweise ein :tml:


    Ich fahre ca. 2.000 km/Monat mit Anhänger, immer schön 100 km/h, wie es sich gehört :bla:
    meistens Autobahn, also mit schön wenig Gas sprich Tempomat.


    Trotzdem läuft der iXi, wenn es sein muß, immer locker über 200 Kmh (natürlich OHNE Anhänger :respekt: )


    Übrigens habe ich immer ein mobiles Navi an Board und die angezeigte GPS-Geschwindigkeit beträgt meistens ca. 15-20 km/h weniger als die Tachoanzeige. (Sprich Tacho 200==> Navi 180) :wand:


    Frank

    _________________________________________
    Eine SIGNATUR kann ich mir nicht leisten.... :eieiei2:
    _________________________________________

  • Hallo,
    kann dem nur zustimmen.
    Das Steuergerät arbeitet zwar adaptiv - aber es ist nicht lernfähig im sinne künstlicher Intelligenz. Es erkennt quais den Fahrstil und wählt dann - verinfacht gesagt - das entsprechende Programm für Einspritzung, Ladedruck etc. aus. Es passt sich also durchaus einem geruhsamen Fahrstil an - aber genauso auch einem etwas forscheren. Das funktioniert in jeder Richtung und immer. Der Techniker hat also mal wieder Sülze erzählt.
    Was stimmt (und das ist fast so alt wie das Autofahren und nicht vom Steuergerät abhängig) - auch Autos haben ein Gedächtnis. D.h. immer sehr geruhsam gefahrene Autos, haben dann irgendwann später auch etwas weniger Leistung (Rentnerautos). Denn jedes Auto muss regelmäßig frei geblasen werden (besonders auffällig bei Zweitaktern und Dieseln). Aber natürlich kein Dauervollgas, sondern regelmäßig (mind. 1-2 x pro Monta) für ca. 10 min Vollgas - das reicht.


    Zur Höchstgeschwindigkeit:
    Die Tachos eilen extrem vor (mit GPS über längere Zeit geprüft) - im Stadtverkehr schon ca. 10 km/h und bei Höchstgeschwindigkeit ca. 20 km/h. Also Tacho 200 hiesst eigentlich nur, dass die Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h erreicht wird.
    Selbst mit Winterreifen mit T (und das ist völlig ausreichend nach der Gesetzeslage, auch wenn einem die Nissan-Techniker wieder etwas anderes erzählen wollen und mir jeden Herbst einen 190 km/h-Aufkleber aufs Lenkrad pappen) sind also bis 190 km/h noch ausreichend Reserven. Zumal man (ich) diese Geschwindigkeit nur kurze Zeit fährt.


    Schöne Grüße aus Berlin
    André

    • Offizieller Beitrag

    Eben.


    Der Tacho geht weit vor und auch ein S-Reifen würde ausreichen da sich bei dem Aufkleber nur nach der Höchstgeschw im Fahrzeugschein gerichtet wird.


    Auch die 2,0 l sollen unter idealen Bedingungen die 200 knacken. Der 2,5l sowieso.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von MaxJ30
    Das halte ich dann ober doch für "X-Trail Latein". :P
    LG


    MaxJ30


    @ MaxJ30:


    Du hast den Smilie hinter meiner nicht ganz ernst zu nehmenden Aussage aber schon gesehen, oder? :mmmm:



    Gruß .....


    Zitat

    Original von Busfred
    Auch die 2,0 l sollen unter idealen Bedingungen die 200 knacken.


    Busfred:


    Die schafft er bei ebener Straße immer, bei Gefälle geht sogar noch mehr.

    Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann. (Mark Twain)

    Einmal editiert, zuletzt von StLeicht ()

  • Busfred
    Ein S-Reifen (zugelassen bis 180 km/h) reicht nicht aus; hier muss dann wirklich ein Aufkleber angebracht werden.
    Die Regelung von 2004 (die auch die Fabrikatsbindung aufgehoben hat - d.h. es muss kein Dunlop o.ä. sein auch wenn nur dieser im Fahrzeugschein eingetragen ist) besagt bezüglich der Höchstgeschwindigkeit folgendes:
    -----------------------------------------------------------------
    Rechtliche Grundlage:


    Nach eingehender Diskussion wurde vom FKT Sonderaussschuss "Räder und Reifen" die vom BMVBW mit Schreiben (Erlass) vom 02.08.2004 (AZ: S 33 / 50 Ver 2004) gegenüber dem BRV erläuerte Rechtslage nochmals einhellig bestätigt und ist ab sofort bei den Hauptuntersuch-
    nungen der Fahrzeuge (HU) von den technischen Diensten so anzuwenden. Zusammengefasst stellt sie sich wie folgt dar:


    Auf der Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG dürfen die Mitgliedsstaaten den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeuges nicht aufgrund der Reifen versagen oder verbieten, wenn diese mit dem EG-Typengenehmigungszeichen (der E/ECE-Kennzeichnung, die ab Herstellungsdatum 01. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen verbindlich ist) versehen und nach den Vorschriften von Anhang IV montiert sind. Das bedeutet:


    Die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Fahrzeug montiert wird, muss im Fall eines Fahrzeuges, an dem Reifen des gleichen Typs in Einzelanordnung montiert sind, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast entsprechen (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1) und jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten
    Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindigkeitskombination entspricht (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1).


    Für die Praxis bedeutet das im Klartext:


    E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie


    A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)! und


    B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzelanordnung), unabhängig vom eingtragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!


    C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleichfalls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit
    anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwindigkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices!


    D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlassung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der
    Papiere in die Wege leiten!


    Und das bedeutet wiederum parallel dazu gleichzeitig:
    Weitere Eintragungen im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33, wie


    E) zur Bauart der eingetragenen Reifen - Pkw-Reifen (Reinforced- oder XL-Reifen) oder Lkw-Reifen (C-Reifen) - haben "nur" Empfehlungscharakter, so die unter A) bis C) beschriebenen Bedingungen eingehalten werden (Mischbereifung von Reifen unterschiedlicher Bauart bleibt weiterhin unzulässig),


    F) zum Speedindex von eingetragenen M+S-Reifen haben "nur" Empfehlungscharakter, da nach § 36 (1) generell M+S-Reifen mit niedrigerem Speedindex zulässig sind, allerdings gleichfalls unter Beachtung und Einhaltung von B) und C),


    G) Einschränkungen - "nur Sommerreifen" und/oder "nur Winterreifen" - haben "nur" Empfehlungscharakter, sich ggf. ergebende Freigängigkeitsprobleme beim Einsatz von Schneeketten sind selbstverständlich zu berücksichtigen und


    H) Angaben zu Reifenfabrikaten, herstellerspezifischen Kennzeichnungen der Reifen etc. haben ebenfalls "nur" Empfehlungscharakter (Sonderfall Motorradreifen - hier ist die Herstellerbescheiningung/Freigabe des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers anzufordern/ auszuhändigen/ mit sich zu führen).
    --------------------------------------------------------------------
    Ich hab das Dokument noch einmal angehangen (da das aber bei mir schon einmal fehlgeschlagen ist, die wesentlichen Punkte reinkopiert).


    Schöne Grüße aus Berlin
    André