Schei** Einspritzpume (x-trail) schon zum 2. mal

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 6.019 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von primera73.

  • Hi Leute,


    hab wieder mal ein kleines problem mit meiner einspritzpumpe, nur der schei** ist, dass nissan die kosten nciht ganz übernehmen will obwohl ich noch garantie drauf habe...


    ich habe die einspritzpume am 27.12.2005 durch die erweiterte garantie erneuern lassen, weil sie damals schon kaputt war, ich musste 75 % des materials (also ca. 1200 euro) selber zahlen, weil es die erweiterte garantie war (damals ca. 105.000 km - jetzt bin ich bei 182.000 km)...


    und jetzt sollte ich doch noch 1 jahr auf das material garantie haben, oder ???


    der lieferer der einspritzpumpe ist (angeblich) pleite gegangen und nissan will die kosten nicht ganz übernehmen.... ich soll ca. 700 - 750 euro selber zahlen... den rest würde nissan aus kulanz gründen selber zahlen...


    was meint ihr dazu??

  • Bin zwar kein Nissan-Verkäufer, aber ich rate dir aus erfahrungen hier aus'm Board: Mach es!


    Das Nissan das Wort "Kulanz" kennt, wusste ich garnicht...


  • Aus welcher Quelle stammt diese Info?


    Ansonsten keine schöne Sache, aber unsere Rechtsverdreher hier im Board werden sich schon melden.


    Um welchen Motor handelt es sich?


    Gruss

  • Hallo,
    also ich habe vor einiger Zeit (innerhalb der 3-Jahresgarantie) eine neue Hochdruckeinspritzpumpe erhalten (Hersteller: Denso) und kann mir nicht vorstellen, dass die Firma pleite gegangen ist.
    Mich hat damals nur gestört hat, dass auf der Zusammenstellung der gewechselten Teile die Pumpe nicht aufgelistet war (nur O-Ringe, Schläuche etc.). Angeblich weil die Garantie nicht über Nissan sondern direkt über den Hertseller Denso abgewickelt wird. Da der Fehler (schlechtes Anspringen des warmen Motors, Ruckel und schlechte Gasannahme bin niedrigen Drehzahlen) auch nicht beseitigt wurde, hatte ich eher den Verdacht, dass die Pumpe nicht gewechselt wurde. Habe mir das deshalb noch einmal schriftlich bestätigen lassen - und vertraue dem freundlichen eigentlich dabei. Was aber Denso mit den gewechselten Einspritzpumpen macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Habe nochmal kurz gegoogelt - die Denso Corporation gibt es noch, die Zahlen des 1.HJ 2006 sehen o.k. aus (Umsatz +12,9%, GP +15,5%) - nach Pleite sieht das nicht aus. Allerdings lief vom 13.11.-11.12.2006 ein Aktientausch (tender offer), inwieweit sich das auf die Zukunft auswirkt, ist aber noch nicht ersichtlich. Vielleicht hat der kluge Meister das gemeint...
    Zur Garantiefrage:
    Fakt ist: Werden Teile einen Tag vor Ablauf der 3-jährigen Werksgarantie gewechselt, so führt dieser Tausch nicht zur Verlängerung der Garantiefrist. Auch die 1-jährige Garantie auf gewechselte Teile zieht dann nicht. Hintergrund ist, der Hersteller bietet eine großzügige Garantie, alles was er darin macht, muss er nicht begründen oder offenlegen - die Garantie endet zum Stichtag.
    Bei der Garantieverlängerung sieht das mit 99,9% genauso aus. Das Kulanzangebot kommt doch nur, weil Du Dich an der gewechselten Pumpe schon mit einem erheblichen Betrag beteiligen musstest. Insofern kann ich auch nur sagen: Wenn Du den ixi weiterfahren willst - Kulanzangebot annehmen (vielleicht kannst Du noch etwas runterhandeln).


    Trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.


    Schöne Grüße aus Berlin
    André

  • Fakt ist,
    sollte es sich um eine VP44 Handeln (CR-Hochdruckpumpe) z.B. beim 2.2er dCi
    bekommst du die auch direkt bei Bosch.
    Du kannst auch nach ner Austauschpumpe fragen (sind i.d.R. günstiger als Werksneue).

  • ByAti,
    korrekterweise sollte erst einmal klar sein, welches Modell Du fährst und welche Pumpe verbaut ist, sonst schaffen wir hier noch mehr Verwirrung.


    black Sheep
    Die VP44 ist eine Verteilereinspritzpumpe (definitiv nicht für Common Rail); hier ist jetzt die Frage, ob der ixxi der ersten Generation (dCi mit 114 PS) eine Verteilereinspritzpumpe hat oder bereits ein Common Rail??
    Der ixi der zweiten Generation (so wie ich einen habe) hat Common Rail, 136 PS und eine Hochdruckeinspritzpumpe von Denso. Ggf. gibt es hier auch Bauserien mit einem anderen Zulieferer, aber persönlich glaub ich das nicht - bei Bosch habe ich darauf keinen Verweis gefunden.


    @all:
    Aber unabhängig vom Hersteller:
    Die Zusatzgaranttie war Nissan, das vorliegende Kulanzangebot auch. ich glaube nicht, dass ByAti direkt beim Hersteller der HD-Pumpe besser fährt (auch wenn das Nissan-Angebot verständlicherweise für ihn nicht zufriedenstellend ist).


    Schöne Grüße aus Berlin
    André

    • Offizieller Beitrag

    Auch der 114'er war schon ein CR Diesel oder etwa doch nicht?


    Denke schon.


    Wenn sich innerhalb der Werksgarantie kein Anspruch auf erneute Teilegarantie begründet dann würde ich das Kulanzangebot annehmen.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von ByAti
    und jetzt sollte ich doch noch 1 jahr auf das material garantie haben, oder ???


    Du hast ZWEI Jahre Sachmangelhaftung auf Teile und Arbeitsleistung, zwar mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten, aber das will ich hier erst mal hinten an stellen.


    Dass Denso pleite ist glaube ich mal kaum ... 8)


    Wäre wenn - richtig - auch nicht Dein Problem, sondern das des Garantiegebers bzw. der Werkstatt.


    Spannend wäre jetzt die Antwort auf die Frage wie sich das mit der Garantie und der Selbstbeteiligug daran verhält, da bin ich jetzt auch überfragt.


    Grundsätzlich: Garantie auf Garantie oder Kulanz gibt es nicht, Grundsatz: Wofür man nix bezahlt (Garantieleistung), darauf hat man auch keine Garantieansprüche.


    Bezahlt man etwas, auch wenn man etwas Rückerstattet bekommt (Kulanzleistung z. B.), hat man voll und unumschränkte Garantie- bzw. Sachmangelhaftungsansprüche, s. o., zwei Jahre.


    Wie das jetzt in dem Fall ist - Garantieleistung aus der kein weiterer Garantieanspruch erwächst, aber Selbstbeteiligung gezahlt - , ist schwer zu sagen!


    Ich würde jedoch sagen, wenn Du nur per Quittung die Selbstbeteiligung gezahlt hast, aber keine Rechnung auf Dich bzw. Deinen Namen ausgestellt wurde, ists eine Garntielistung auf die Du leider keine weiteren Ansprüche hast! Egal wie gut oder blöd die Begründung dafür ist ...

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von Busfred
    Auch der 114'er war schon ein CR Diesel oder etwa doch nicht?


    Denke schon.


    Wenn sich innerhalb der Werksgarantie kein Anspruch auf erneute Teilegarantie begründet dann würde ich das Kulanzangebot annehmen.


    Der X-Trail mit 114 PS war definitiv auch Common Rail (1.Generation).