Für den einen oder anderen Teilnehmer in diesem Forum besteht sicherlich ein besonderes Interesse an Erfahrungen und Erlebnissen anderer mit der Marke Nissan. Deshalb möchte auch ich hier meinen im folgenden wiedergegebenen Erfahrungsbericht als Information zur Verfügung stellen.
Im Werbeprospekt von Nissan hatte es ja so schön geheißen: "Die Karosserie besteht zum größten Teil aus Durastahl. Diese Stahllegierung ist noch korrosionsbeständiger als verzinkter Stahl.". Hier lag für den geneigten Kunden die Assoziation zu den vollverzinkten Autokarosserien von Audi sicherlich nicht fern. Als dann aber im Alter von knapp acht Jahren an allen vier Türen beängstigende, zentimetergroße Rostblasen sich zu zeigen begannen, bat ich die Firma Renault-Nissan Deutschland AG um eine Stellungnahme. Wörtlich teilte man mir mit: "Anbauteile wie Motorhaube, Kofferklappe und auch die Türen zählen jedoch nicht zur Karosserie.".
Diese Aussage hätte natürlich weitreichende Auswirkungen auf die Rostgarantien von Nissan gehabt, die sich in ihren Bedingungen immer auf die "Karosserie" des entsprechenden Autos beziehen. Und eine Rostgarantie ohne gerade so neuralgische Teile wie die Türen und die Heckklappe macht sich in der Werbung bestimmt gar nicht gut. Als ich die Sache schließlich vor den Staatsanwalt gebracht hatte, der ihr immerhin soviel Bedeutung beimaß, daß er Renault-Nissan zur Stellungnahme aufforderte, hieß es in dieser von einem Rechtsanwalt verfaßten Stellungnahme, die mir vorliegt, dann plötzlich folgendermaßen: "Auch diese Anbauteile gehören zur Karosserie im Sinne der Lackgarantie und der Garantie gegen Durchrostung, sie sind lediglich nicht aus Durastahl gefertigt.".
Aha! Nun wissen wir also, daß die Türen zur Karosserie dazugehören können oder auch nicht, wobei so "Kleinigkeiten" wie das Material, aus dem die Türen bestehen (Marzipan, Schokolade oder Durastahl?), dann schon mal zur beiläufigen Nebensache werden dürfen ("lediglich"). Auf mein weiteres Nachbohren bis hin zum Generalstaatsanwalt wurde ich vom Staatsanwalt schließlich dahingehend beschieden, daß der "verständige Beobachter" wegen der Einschränkung, die sich in der Werbeaussage findet ("zum größten Teil"), nicht davon ausgehen durfte, daß die Türen aus Durastahl und nicht aus Marzipan seien (das mit dem Marzipan ist keine wörtliche Wiedergabe).
Was habe ich daraus gelernt? Ich habe gelernt, daß ich als "unverständiger Beobachter" nächstesmal bei einer Werbeaussage nicht mehr auf den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" vertrauen darf, sondern mir zur Analyse wohl jedesmal besser erst einen Rechtsanwalt nehme. Und ich werde natürlich zukünftig Nissan- (und auch Renault-) Autos meiden wie der Teufel das Weihwasser. Das liegt sicherlich auch im Interesse von Nissan, wo man einen nörgelnden Querulanten als Kunden weniger hat, der sich über so ein bißchen Rost aufregt. Übrigens: Ich bin Diplom-Ingenieur aus einer deutschen sog. "Elite-Universität" und besitze trotzdem für die Nissan-Werbung offenbar einfach nicht genügend Verstand, indem ich dafür nicht "verständig" genug bin. Ein ausführlicher Bericht über den Vorgang mit Hinterlegung der erhaltenen Antworten auf meine Anzeigen und Anschreiben findet sich unter der Adresse www.klaus-mayer.de.vu/nissan.html