RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt kommt frei!

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 6.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Busfred.

  • Zitat

    Original von Kubek
    Warum hat sie denn eine zweite Chance verdient???


    Na, weil unser knallhartes Strafrecht das so vorsieht. :rolleyes:


    Zitat

    Was war dann ihre erste Chance???


    Die erste Chance bekam sie mit ihrer Geburt! :D Die hat sie gepflegt versaubeutelt, in dem sie sich der RAF anschloss. Folgerichtig wurde sie 1972 wegen Körperverletzung, Mitgliedschaft in einer krimminellen Vereinigung und unerlaubten Waffenbesitzes zu 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Intelligenterweise hat man ihr davon einige Monate in Stammheim zusammen mit anderen "Möchtegern-politischen-Gefangenen", oder wie intelligente Menschen sagen: "gewöhnlichen Kriminellen" neue Pläne für die Zeit nach der Haft ausbaldowern lassen. :rolleyes:


    Mit der Entlassung 1977 erhielt sie die zweite Chance. Und wie sie die doch gleich nutzte: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Führung der RAF und umgehender Aufstieg zu einer der Rädelsführerinnen. Dann ermorden wir nochmal eben nebenbei 9 Menschen und stellen verwundert fest, dass sich der Staat das nicht gefallen läßt.


    Mithin wäre dies also schon ihre dritte Chance. Ich bleibe dabei: Lebenslänglich muß auch lebenslänglich sein. Diesbezüglich hat der BGH leider 1975 die Weichen in eine völlig falsche Richtung gestellt. Da muß sich doch jeder "gewöhnliche Mörder" mit "besonderer Schwere der Schuld" fragen: Warum muß ich mit nur einem Mord genauso lange sitzen, wie eine 9fache Mörderin, die auch noch an 16 weiteren Mordversuchen beteiligt war?


    Zitat

    Der Thread sagt diesbezüglich nix aus.


    Dafür sagt er umso mehr über das Rechtsempfinden, das Gerechtigkeitsempfinden und die Folgen von Alkoholmißbrauch bei einigen Usern hier aus.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von Kubek
    Danke, YETI!
    Ich wusste, dass Du mich nicht enttäuschen würdest :Bier:


    Wie könnte ich auch??? :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Ach Yeti, nichts läßt einen besser schlafen als die selbstgerechte Empörung :rolleyes:


    Ich war so nahe dabei, wie jemand dabei sein kann ohne selber schuldig zu werden. Und deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, die unter eben vielem anderen auch darin besteht, daß Andreas Bader ein gemeines Arschloch war, und andere in der Gruppe (auch) weniger Gewissen als ein Stück Seife hatten.


    Aber auch darin, daß nicht wenige das Gefühl hatten daß hier eine Gruppe existierte, die etwas TAT, und nicht nur dumm herumschwätzte. Nun, WAS sie dann taten war falsch, und ist es heute noch, das habe ich bereits gesagt.


    Das Wort "Notwehr" hat mir im Nachhinein auch nicht mehr gefallen, sorry, hier wäre "zwingend empfundene Gegenwehr" besser gewesen, war noch früh am Tag.


    Ansonsten: Heydrich war ein liebevoller Familienvater, anerkannt guter Musiker und Tänzer, und eleganter Sportsmann.


    Und über Alkoholkonsum oder nicht wollen wir hier doch nicht großen Schwanzvergleich machen, gell ???


    Et ante finitum:
    Hat doch so jeder seine eigene Meinung, über die sich nicht diskutieren lässt...

    Nix mehr Nissan!


    Träger des roten Gürtes in Okidoki und Sna-Fu

  • Zitat

    Original von Xipe Totec
    Ach Yeti, nichts läßt einen besser schlafen als die selbstgerechte Empörung :rolleyes:


    Ich kann an der Empörung darüber, dass eine 9fache Mörderin freigelassen wird, beim besten Willen nichts Selbstgerechtes entdecken.


    Zitat

    Ich war so nahe dabei, wie jemand dabei sein kann ohne selber schuldig zu werden. Und deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, die unter eben vielem anderen auch darin besteht, daß Andreas Bader ein gemeines Arschloch war, und andere in der Gruppe (auch) weniger Gewissen als ein Stück Seife hatten.


    Gut! Da sind wir einer Meinung! :Bier:


    Zitat

    Aber auch darin, daß nicht wenige das Gefühl hatten daß hier eine Gruppe existierte, die etwas TAT, und nicht nur dumm herumschwätzte. Nun, WAS sie dann taten war falsch, und ist es heute noch, das habe ich bereits gesagt.


    Stimmt, da gab es eine Gruppe, die etwas TAT. Sie ermordete unschuldige Menschen. Wer in diesem Lande etwas tun und etwas am politischen System ändern will, dem hat das Grundgesetz hierfür das Instrument des passiven Wahlrechts an die Hand gegeben. Es steht jedem frei, sich mit seinen Idealen im entsprechenden Organ, nämlich dem deutschen Bundestag, auf der Basis des Grundgesetzes zu verwirklichen. Die Reaktionen der Bevölkerung auf die RAF, deren Taten UND DEREN IDEALE zeigt mir allerdings, dass diese Leute kaum die notwendigen Mehrheiten zusammenbekommen hätten. Wir leben in einer Demokratie. Wer was ändern will kann wählen oder sich wählen lassen. Allen anderen hat unser Staat noch ein weiteres, hervorragendes Instrument an die Hand gegeben: DIE REISEFREIHEIT!


    Zitat

    Das Wort "Notwehr" hat mir im Nachhinein auch nicht mehr gefallen, sorry, hier wäre "zwingend empfundene Gegenwehr" besser gewesen, war noch früh am Tag.


    Genau: "Zwingend empfundene Gegenwehr". Sehr schön. EMPFINDUNGEN sind jedoch keine strafmildernden Umstände, wenn es darum geht, jemanden für rohe, bestialische und unmenschliche Gewalt zur Rechenschaft zu ziehen. Und Gegenwehr??? Gegen wen oder was??? Gegen Top-Manager, die in ihrem Job eben das tun, was von ihnen erwartet wird??? Ist es zwingend empfundene Gegenwehr, einen 20jährigen, amerikanischen Soldaten aus der Disco zu locken und ihn zu töten, weil man ja gerade für weitere Mordversuche seinen Dienstausweis braucht??? Oder muß man sich gegen junge Familienväter wehren, weil die - natürlich nur zur Befriedigung ihrer sadistischen Neigungen :rolleyes: - Polizisten sind???


    Zitat

    Ansonsten: Heydrich war ein liebevoller Familienvater, anerkannt guter Musiker und Tänzer, und eleganter Sportsmann.


    Ein durchaus hinkender Vergleich: Mir ging es darum, klarzumachen, dass das Mitleid mit den Hinterbliebenen nicht von deren finanzieller Situation oder dem abhängig zu machen sein darf, was der Tote zu Lebzeiten alles verzapft hat. Mit den Kindern Heydrichs hätte ich vermutlich auch Mitleid empfunden. Denn die konnten ebensowenig für die Verfehlungen ihres Vaters, wie die Kinder Schleyers für dessen Fehler - die im Übrigen wohl kaum mit denen vergleichbar sein dürften, die Heydrich als Urheber des KZ Theresienstadt begangen hat.


    Zitat

    Und über Alkoholkonsum oder nicht wollen wir hier doch nicht großen Schwanzvergleich machen, gell ???


    Der Alkoholkonsum wurde von mir angebracht, weil ich mir anders die unsäglichen Texte, die Moxon und Blackburn (ersterer bekennt sich ja auch stolz zum Dauersuff) hier anbrachten, erklären konnte. Das hatte mit Deinen Aussagen nichts zu tun.


    Zitat

    Et ante finitum:
    Hat doch so jeder seine eigene Meinung, über die sich nicht diskutieren lässt...


    Über Meinungen läßt sich sogar trefflich diskutieren. Wäre dem nicht so, so gäbe es keine Diskussionsforen. Und solange man dieses sachlich tut, ist da auch nichts Falsches dran. Und da mir Deine Argumentation für eine Freilassung Mohnhaupts nicht eingängig genug scheint, stelle ich sie eben auch in Frage.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Ich bin erstaunt das hier einige, die von sich sonst behaupten die Christen vorm Herrn zu sein, noch nie was von Vergebung gehört haben. :respekt:


    Das Deutsche Strafrecht sieht immer eine Resozialisierung vor. Anders als in den USA, da geht es nur um Bestrafung/Rache. In Deutschland bekommt man eine zweite Chance und das find ich fair. Die Sicherheitsverwahrung wird ja nur bei ganz wenigen Fällen angewandt, wo keine Besserung in Sicht ist.


    Andersherum:
    Muss sie sich jetzt vors Deutsche Volk stellen und sich dafür öffentlich steinigen lassen? Ohne weiteres kommt keiner aus dem Knast, daher halte ich die Beurteilung von Reue von den jeweiligen Beamtinnen und Beamten für angebracht. Die werden sich schon ein entsprechendes Bild gemacht haben und das ganze vernünftig beurteilen zu können.


    Ich sag es mal ein wenig provokant:
    Es kommt immer auf die Sichtweise an. Die versuchten Anschläge auf Hitler würde heute keiner leugnen, man hätte sich eher gewünscht, das sie nicht fehlgeschlagen wären. Hätten sie geklappt, würde man den Tätern heute nicht zujubeln? Es hängt immer von der Sichtweise der Dinge ab. Sie hat für eine Überzeugung gekämpft, die sich als falsch herausstellte, aber wer weiß das zu Beginn denn schon?

  • Zitat

    Original von AditusFides
    Ich bin erstaunt das hier einige, die von sich sonst behaupten die Christen vorm Herrn zu sein, noch nie was von Vergebung gehört haben. :respekt:


    Meine christliche Gesinnung ist der Hauptgrund für meine Gegnerschaft zur Todesstrafe. Ein weiterer Grund hierfür ist, dass ich der Meinung bin, dass ein unschuldig Hingerichteter schon einer zuviel ist.


    Das hindert mich aber nicht daran, für Straftäter eine ihren Taten angemessene Bestrafung einzufordern. Und es kann in meinen Augen nicht sein, dass z.B. Wiederholungstäter bei schwerem Betrug teilweise bis zu 10 Jahre bekommen, eine neunfache Mörderin dagegen nach 24 Jahren schon freikommt und keinerlei Reue zeigt.


    Zitat

    Das Deutsche Strafrecht sieht immer eine Resozialisierung vor. Anders als in den USA, da geht es nur um Bestrafung/Rache.


    Das ist definitiv falsch: Auch das amerikanische Rechtssystem sieht Resozialisierung vor. Allerdings immer auch in Abhängigkeit von der Schwere der begangenen Straftat.


    Zitat

    In Deutschland bekommt man eine zweite Chance und das find ich fair.


    Und dann bekommt man noch eine dritte, eine vierte und auch eine fünfte Chance. :rolleyes:


    Zitat

    Die Sicherheitsverwahrung wird ja nur bei ganz wenigen Fällen angewandt, wo keine Besserung in Sicht ist.


    Sicherungsverwahrung stand hier von vornherein nicht zur Debatte, weil - wie schon erwähnt - von einer fortbestehenden Gefahr nicht ausgegangen werden muß. Allerdings ist nach Ablauf der 24 Jahre Mindesthaftdauer (gem. damaligem Urteil) die Bewährung nicht zwingend zu gewähren. Und, da Frau Mohnhaupt bis heute nicht ein Wort der Reue über die Lippen gebracht hat, sehe ich für eine Bewährung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund.


    Zitat

    Andersherum:
    Muss sie sich jetzt vors Deutsche Volk stellen und sich dafür öffentlich steinigen lassen? Ohne weiteres kommt keiner aus dem Knast, daher halte ich die Beurteilung von Reue von den jeweiligen Beamtinnen und Beamten für angebracht. Die werden sich schon ein entsprechendes Bild gemacht haben und das ganze vernünftig beurteilen zu können.


    Das Thema Reue stand bei der Anhörung offensichtlich nicht zur Debatte. Es wurde lediglich das Gefährdungspotenzial ausgelotet.


    Zitat

    Ich sag es mal ein wenig provokant:
    Es kommt immer auf die Sichtweise an. Die versuchten Anschläge auf Hitler würde heute keiner leugnen, man hätte sich eher gewünscht, das sie nicht fehlgeschlagen wären. Hätten sie geklappt, würde man den Tätern heute nicht zujubeln? Es hängt immer von der Sichtweise der Dinge ab. Sie hat für eine Überzeugung gekämpft, die sich als falsch herausstellte, aber wer weiß das zu Beginn denn schon?


    Um diesen Vergleich zu ziehen, muß man schon eine sehr seltsame Sichtweise mitbringen:


    Die Attentate auf Hitler dienten dazu einen Wahnsinnigen daran zu hindern, Millionen von Menschen zu ermorden und die Welt weiter in absolutes Kriegschaos zu stürzen. Es wäre der klassische "Tyrannenmord" gewesen, der meines Wissens nicht nur vom Grundgesetz heutiger Zeit, sondern auch vom damals schon gültigen Völkerrecht nicht als Instrument ausgeschlossen wurde.


    Die Ermordung Unschuldiger mit den Attentaten auf Hitler zu vergleichen, ist schon der blanke Hohn.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Xipe Totec
    Ich war so nahe dabei, wie jemand dabei sein kann ohne selber schuldig zu werden. Und deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, die unter eben vielem anderen auch darin besteht, daß Andreas Bader ein gemeines Arschloch war, und andere in der Gruppe (auch) weniger Gewissen als ein Stück Seife hatten.


    Interessant...


    Zitat


    Aber auch darin, daß nicht wenige das Gefühl hatten daß hier eine Gruppe existierte, die etwas TAT, und nicht nur dumm herumschwätzte. Nun, WAS sie dann taten war falsch, und ist es heute noch, das habe ich bereits gesagt.


    Gut so!


    Zitat


    Das Wort "Notwehr" hat mir im Nachhinein auch nicht mehr gefallen, sorry, hier wäre "zwingend empfundene Gegenwehr" besser gewesen, war noch früh am Tag.


    Die man in einem Rechtsstaat poltisch ausführt.


    Zitat


    Ansonsten: Heydrich war ein liebevoller Familienvater, anerkannt guter Musiker und Tänzer, und eleganter Sportsmann.


    Böser Schleyer, böser? Tötet ihn?



    Zitat


    Et ante finitum:
    Hat doch so jeder seine eigene Meinung, über die sich nicht diskutieren lässt...


    Doch!


    Um Yetis Beitrag diesbezüglich nochmals aufgreifen zu wollen. Es ist tatsächlich so, dass das BVerfG sich den § 38 StGB angeschaut und in seiner Entscheidung im 45. Band, Seite 187 -261 entschieden hat, dass die lebenslange Freiheitsstrafe mit unserem GG vereinbar ist.


    Interessant ist aber die Begründung - sie ist deshalb verfassungskonform, weil u.a. unser "freundliches" Strafvollzugsgesetz und die "Gnadenpraxis" die in Art.1 GG kodierte Menschenwürde nicht verletzen...
    ...so gehört zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten GRUNDSÄTZLICH die Möglichhkeit zugesprochen wird, die Freiheit wieder zu erlangen -> § 57a StGB
    So müssen bereits 15 Jährchen verbüßt sein und nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebieten, damit der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.
    Mithin lässt sich festhalten, dass "lebenslang" nur "lebenslang" sein darf, weil es kein "lebenslang" sein muss.


    Würde nun die M. freikommen, so muss man sich die Konsequenzen vor die Augen halten, die Yeti bereits erkannt hat: warum soll denn ein "gewöhnlicher" Mörder seine Zeit bis zum Tode absitzen und die M. nicht? So wird sich jeder "gewöhnliche" Mörder darauf berufen, dass seine Schwere der Schuld wohl nicht so schwer wiegen könne, wie die der M. Aussetzung, bitte.

  • Wollte ich es auf die Spitze treiben, könnte ich sogar provokant behaupten, dass heutzutage kein noch zu fassender Kriegsverbrecher aus der Nazizeit mehr zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt werden dürfte, weil er ja altersbedingt in den meisten Fällen nicht mehr damit rechnen dürfte, die Freiheit jemals wiederzuerlangen.


    Das Problem in unserer heutigen Judikative ist eigentlich ganz einfach:


    Das Strafgesetzbuch läßt meiner Ansicht nach den handelnden Personen (Richter, teilweise auch Staatsanwälte) einen zu großen Ermessensspielraum. Hinzu kommt die Rolle psychologischer Gutachter. Beispiel:


    Im Falle Mohnhaupt hätte ein anderer Richter vielleicht aus den von mir vorgebrachten Gründen eine Bewährung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Damit hätte er sich ebenso gesetzeskonform verhalten, wie die Kammer, die jetzt die Bewährung zugelassen hat. Denn in 2 Jahren hätte die Mohnhaupt eine erneute Chance auf vorzeitige Entlassung gehabt. Im Übrigen ist per definitionem jede Entlassung aus lebenslanger Freiheitsstrafe eine vorzeitige und per Gesetz immer zwingend mit 5jähriger Bewährungsdauer verbunden.


    Zweites Beispiel: Ein Gutachter stuft einen Kinderschänder nach mehrjähriger Haft als "für die Allgemeinheit nicht mehr gefährlich" ein. Er tut dies aufgrund seiner Ausbildung, seiner Erfahrung, aber immer auch aufgrund seiner persönlichen Meinung. Der Kinderschänder kommt frei und greift sich - vielleicht nicht sofort, aber irgendwann - sein nächstes Opfer. Auch dies muß nicht zwingend passieren, die Gefahr besteht jedoch bei solchen Tätern.
    Ein anderer Gutachter hätte vielleicht demselben Täter zur selben Zeit eine hochgradige Gefährlichkeit bescheinigt und Sicherungsverwahrung empfohlen.


    Das zeigt in meinen Augen, dass unsere Rechtssprechung auf teilweise schwammigen, weil zu dehnbaren Gesetzen fußt.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Meine christliche Gesinnung ist der Hauptgrund für meine Gegnerschaft zur Todesstrafe. Ein weiterer Grund hierfür ist, dass ich der Meinung bin, dass ein unschuldig Hingerichteter schon einer zuviel ist.


    Das hindert mich aber nicht daran, für Straftäter eine ihren Taten angemessene Bestrafung einzufordern. Und es kann in meinen Augen nicht sein, dass z.B. Wiederholungstäter bei schwerem Betrug teilweise bis zu 10 Jahre bekommen, eine neunfache Mörderin dagegen nach 24 Jahren schon freikommt und keinerlei Reue zeigt.


    Dann bist du aber kein Christ. Wie war das nochmal, wie oft sollte man vergeben? :stichel:

    Zitat


    Das ist definitiv falsch: Auch das amerikanische Rechtssystem sieht Resozialisierung vor. Allerdings immer auch in Abhängigkeit von der Schwere der begangenen Straftat.


    Ist mir auch egal ob das in den USA so ist wie du sagst, oder so wie ich es sage. Fakt ist, es geht hier nicht um Bestrafung sondern um Besserung. Und ich weiß nicht was daran so schwer sein soll zu akzeptieren, dass jeder Mensch ruhig eine zweite Chance bekommt? Woher hast du überhaupt die Info, dass es nicht um die Reue ging sondern lediglich um das Gefährungspotential? Da du es ja behauptest, bitte ich um mal um eine seriöse Quelle.

    Zitat


    Um diesen Vergleich zu ziehen, muß man schon eine sehr seltsame Sichtweise mitbringen:


    Wieso? Mir liegt das Schwarz-Weiß denken fern. Das überlasse ich Bild-Lesern oder ungebildeten Menschen, wozu ich mich nicht zähle. Diese können (wollen) einfach nicht über den Tellerrand blicken sondern haben ihre festgefahrene Meinung, was nicht sein darf, darf nicht sein. Das in Deutschland einiges im Argen ist, was die Rechtsprechung angeht, okay. Wenn ich aber heute im Spiegel lese, dass eine Lehrerin zu 40 Jahren Haft verurteilt werden soll, weil auf ihrem SchulPC Porno Popups kamen, die sie nicht schnell genug schließen konnte dann frag ich mich doch ernsthaft ob unser Rechtssystem da nicht deutlich besser ist. Auf ewig wegsperren ist nun mal auch keine Lösung. Das zeugt wenn überhaupt von Feigheit sich mit einem Menschen auseinanderzusetzen. Denn das Volk, das jetzt so schreit, wie ungerecht das sei, vergisst einfach, dass Menschen sich ändern können und das nicht das Volk es entscheidet sondern geschultes Personal.

    Zitat


    Die Attentate auf Hitler dienten dazu einen Wahnsinnigen daran zu hindern, Millionen von Menschen zu ermorden und die Welt weiter in absolutes Kriegschaos zu stürzen. Es wäre der klassische "Tyrannenmord" gewesen, der meines Wissens nicht nur vom Grundgesetz heutiger Zeit, sondern auch vom damals schon gültigen Völkerrecht nicht als Instrument ausgeschlossen wurde.


    Komisch, ganz Deutschland war ja für ihn. Millionen sind im blind gefolgt. Und da willst du mir sagen, das sei legitim wenn jemand ihn umbringen wollte? Du sprichst im übrigen jetzt aus der heutigen Sichtweise. War das früher denn jedem so klar, was da abging? Hätte ja mal einer sich auf den Marktplatz stellen sollen bevor er ein Attentat verübt und sagen sollen, "hey Leute morgen versuch ich den Führer zu töten". Glaub mir, es wären nicht nur Parteianhänger losgerannt und hätten es gemeldet. Fast jeder hätte es getan.
    Genauso wird heute keiner Agenten auf Kim Jong Il ansetzen um ihn zu beseitigen weil das der Menschenrechtskonvention nicht zulässig ist. Es mutet aber schon komisch an, wenn einem etwas nicht passt, das dann das Mittel "Mord" rechtmäßig und billig ist. Da scheint mir irgendwas nicht so ganz zu stimmen. :tml:


    Zitat


    Der Kinderschänder kommt frei und greift sich - vielleicht nicht sofort, aber irgendwann - sein nächstes Opfer. Auch dies muß nicht zwingend passieren, die Gefahr besteht jedoch bei solchen Tätern


    Ich weiß, die Emotionskeule ist immer ein gutes Mittel um in Foren zu posten, aber um es mal hart auszudrücken:
    Wenn von 100 ehemaligen Kinderschändern nur 1 Rückfällig wird, ist es ein guter Schnitt. Deswegen heiße ich den einen nicht gut, aber gebe dafür 99 eine Chance aus ihren Fehlern zu lernen. Und das haben sehr viele. Nicht jeder wird Rückfällig nur weil es in der Bild-Zeitung steht. Ich empfehle mal eine seriösere Lektüre, die mehr Niveau bietet.

  • Zitat

    Original von AditusFides
    Dann bist du aber kein Christ. Wie war das nochmal, wie oft sollte man vergeben? :stichel:


    Willst Du weiter auf dem Niveau diskutieren??? Eine christliche Grundhaltung (die nicht bedeutet, dass ich alles, was in der Bibel steht oder vom Vatikan kommt für richtig halte) steht nicht im Gegensatz zu dem Bedürfnis nach einem Rechtsstaat, der seine Gesellschaft vor Gewalt - nicht zuletzt durch ensprechendes Strafrecht - schützt.


    Zitat


    Ist mir auch egal ob das in den USA so ist wie du sagst, oder so wie ich es sage. Fakt ist, es geht hier nicht um Bestrafung sondern um Besserung. Und ich weiß nicht was daran so schwer sein soll zu akzeptieren, dass jeder Mensch ruhig eine zweite Chance bekommt? Woher hast du überhaupt die Info, dass es nicht um die Reue ging sondern lediglich um das Gefährungspotential? Da du es ja behauptest, bitte ich um mal um eine seriöse Quelle.


    Seriöse Quellen??? Bitteschön:


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57.html


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__57a.html


    Besonders der folgende Passus in Artikel 57 StGB ist interessant:


    >>Bei der Entscheidung sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.<<


    Dieser Passus gibt dem entscheidenden Richter enorm viel Ermessensspielraum. Dass Brigitte Mohnhaupt niemals Reue gezeigt hat, ist hinlänglich bekannt. Desweiteren weigert sie sich - ebenso wie Christian Klar - bis heute, zur Aufklärung der von ihr begangenen sowie weiterer Straftaten beizutragen. Niemand weiß genau, wer Schleyer erschoß. Ebenso ist unbekannt, wer der/die Schütze(in) auf dem Motorrad war, von dem aus Generalbundesanwalt Sigfried Buback erschossen wurde. Hätten Frau Mohnhaupt und Herr Klar ein wirkliches Interesse an einer Resozialisierung, die ja als Ziel der Strafe ebenso festgeschrieben ist, wie die Bestrafung selbst, so hätten sie


    1. öffentlich Reue für ihre Taten gezeigt
    2. die Tatumstände aufgeklärt und auch sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der anderen RAF-Terroristen gegeben.


    Wer resozialisiert werden will, sprich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden will, die er zuvor bekämpft hat, der muß m.E. etwas mehr tun, als es diese beiden Herrschaften taten.


    Christian Klar hat z.B. weder in einem 2001 mit Günther Gaus geführten Interview, noch in seinem Gnadengesuch von 2003 wirklich Reue gezeigt. Im Gegenteil:
    In dem Interview erklärte Klar, gefragt zum Thema „Schuldbewußtsein und Reuegefühle“: „In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe.“ - „Aber es könnten persönlich doch Begriffe sein, die Bedeutung haben, wegen der Opfer? [...]“ - „Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen. Das sitzt zu tief drin, dass hier, gerade hier in den reichen Ländern, zu viele Menschenleben nichts zählen. Vor der Trauer müsste sich sehr viel ändern. Belgrad wird bombardiert. [...] In vielen Ländern werden Verhältnisse hergestellt, wo ein Menschenleben nicht mal einen Namen hat.“ Quelle: Wikipedia


    Das zeigt, dass dieser Mann nichts gelernt hat. Und auch von Mohnhaupt bisher kein Wort der Reue. Der Richter hätte also im Falle Mohnhaupt in der Persönlichkeit der Gefangenen durchaus Gründe sehen können, ja müssen, die Bewährung zu verwerfen. Im Fall Klar wäre eine Begnadigung ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der noch an diese Gesellschaft glaubt.



    Zitat


    Wieso? Mir liegt das Schwarz-Weiß denken fern. Das überlasse ich Bild-Lesern oder ungebildeten Menschen, wozu ich mich nicht zähle.


    Die Unterteilung der Menschen in Bild-Leser und Nicht-Bild-Leser, in ungebildete und gebildete Menschen und die gleichzeitige Unterstellung die Ungebildeten und die Bild-Leser verharrten in Schwarz-Weiß-Denken ist schon ein Widerspruch in sich. Mit dieser Pauschalierung begibst Du Dich selbst in die von Dir kritisierte Kategorie von Menschen.


    Zitat

    Diese können (wollen) einfach nicht über den Tellerrand blicken sondern haben ihre festgefahrene Meinung, was nicht sein darf, darf nicht sein.


    Ich bin übrigens Bild-Leser UND halte mich auch für nicht ganz dumm. Die Tatsache, dass ich mich mit Deinen und den Argumenten anderer Befürworter der Freilassung weitestgehend sachlich und argumentativ auseinandersetze, sollte Dir zeigen, dass einige von uns sehrwohl über den Tellerrand hinausschauen.


    Zitat

    Das in Deutschland einiges im Argen ist, was die Rechtsprechung angeht, okay. Wenn ich aber heute im Spiegel lese, dass eine Lehrerin zu 40 Jahren Haft verurteilt werden soll, weil auf ihrem SchulPC Porno Popups kamen, die sie nicht schnell genug schließen konnte dann frag ich mich doch ernsthaft ob unser Rechtssystem da nicht deutlich besser ist. Auf ewig wegsperren ist nun mal auch keine Lösung. Das zeugt wenn überhaupt von Feigheit sich mit einem Menschen auseinanderzusetzen. Denn das Volk, das jetzt so schreit, wie ungerecht das sei, vergisst einfach, dass Menschen sich ändern können und das nicht das Volk es entscheidet sondern geschultes Personal.


    Wollten wir das amerikanische Rechtssystem von vorne bis hinten durchexerzieren, müßten wir dafür eigene Threads erstellen, von denen sich - zumindest im amerikanischen Zivilrecht - so mancher besser in der Rubrik "Fun Fun Fun" befinden würde. :D


    Menschen können sich natürlich ändern. Aber die wenigsten tun dies. Und, das, was eine hochintelligente Frau wie Brigitte Mohnhaupt (ohne Intelligenz hätte sie die Taten nie planen und begehen können) eventuell einem oder mehreren Psychologen, Gefängniswärtern oder Richtern erzählt ist eben - sofern sie überhaupt in diesen Gesprächen Reue gezeigt hat - durchaus zu hinterfragen. Ihre Intelligenz hat es ihr möglich gemacht, die Strafverfolgungsbehörden jahrelang zu täuschen. Sie wird es ihr auch ermöglicht haben, eventuell bei den Anhörungen genau das vorgebracht zu haben, was eine Entscheidungsfindung positiv beinflussen kann, ohne dies aber auch tatsächlich so gemeint zu haben. Das ist natürlich nicht zwangsläufig der Fall, aber mit Sicherheit eine Möglichkeit.


    Zitat


    Komisch, ganz Deutschland war ja für ihn. Millionen sind im blind gefolgt. Und da willst du mir sagen, das sei legitim wenn jemand ihn umbringen wollte?


    Eben weil - natürlich auch unter dem Einfluß der damaligen Lebensumstände - Millionen dem (Ver)führer blind gefolgt sind, es also - zumal auch die Sicherungsmechanismen der Weimarer Verfassung im Hinblick auf die Ermächtigungsgesetze kläglich versagt haben - garnicht anders, als durch den "Tyrannenmord" möglich gewesen, diesen irren Verbrecher an der Begehung des Genozids zu hindern.


    Zitat

    Du sprichst im übrigen jetzt aus der heutigen Sichtweise. War das früher denn jedem so klar, was da abging?


    Mit Sicherheit nicht! Selbst ich kann für mich - wäre ich in damaligen Verhältnissen und unter damaligen Einflüssen aufgewachsen - nicht ausschließen, dass ich damals Nazi geworden wäre. Das ist eben die sogenannte "Gnade der späten Geburt". Umso bewundernswerter sind für mich jene, die die Fähigkeit hatten, die Verbrechen Hitlers zu erkennen und sich dem Widerstand anschlossen. Diese Widerstandskämpfer mit den RAF-Terroristen zu vergleichen, kommt einer Verhöhnung aller Opfer der NS-Diktatur gleich.


    Zitat

    Hätte ja mal einer sich auf den Marktplatz stellen sollen bevor er ein Attentat verübt und sagen sollen, "hey Leute morgen versuch ich den Führer zu töten". Glaub mir, es wären nicht nur Parteianhänger losgerannt und hätten es gemeldet. Fast jeder hätte es getan.


    Richtig. Heutzutage - und auch schon in den 60/70er Jahren wäre das auch nicht nötig gewesen, da wir seit Kriegsende nicht mehr in einer Diktatur leben. Wen oder was hat also die RAF mit Gewalt bekämpfen müssen, den oder das man nicht auch auf politischem Wege hätte ändern/bekämpfen können?


    Zitat


    Genauso wird heute keiner Agenten auf Kim Jong Il ansetzen um ihn zu beseitigen weil das der Menschenrechtskonvention nicht zulässig ist.


    Deine diesbezügliche Blauäugigkeit ist bewundernswert. Ich wage zu behaupten: Hätte die CIA es bis heute geschafft, einen Attentäter in das direkte Umfeld Kim Jongs einzuschleusen UND sein Militär zu unterwandern, er weilte nicht mehr unter den Lebenden. Der lebt nur deshalb noch, weil die USA wissen, dass die Militärs in Nordkorea nicht allein durch seinen Tod die Macht verlören. Das hat in einer Welt, in der viele Kriege von den Geheimdiensten ausgefochten werden, ehe sie überhaupt auf einem Schlachtfeld beginnen, mit der Menschenrechtskonvention nichts zu tun.


    Zitat

    Es mutet aber schon komisch an, wenn einem etwas nicht passt, das dann das Mittel "Mord" rechtmäßig und billig ist. Da scheint mir irgendwas nicht so ganz zu stimmen. :tml:


    Lies Dir bitte mal in der einschlägigen Literatur den Begriff "Tyrannenmord" an und sieh Dir das Widerstandsrecht im GG an. Dann wirst Du nicht mehr solche Pauschalisierungen von Dir geben.


    Zitat


    Ich weiß, die Emotionskeule ist immer ein gutes Mittel um in Foren zu posten, aber um es mal hart auszudrücken:
    Wenn von 100 ehemaligen Kinderschändern nur 1 Rückfällig wird, ist es ein guter Schnitt.


    1997/1998 lag die Rückfallquote bei 27%!! Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 20.03.1998. Ich bin mir sicher, dass die in den 8-9 Jahren nicht auf 1% gesunken ist. Und verlässliche Verfahren, den Rückfall auszuschließen, gibt es bis heute nicht, außer einer - auch von mir abgelehnten - Zwangskastration der Täter, die u.a. in Dänemark vor nicht allzu langer Zeit in der Diskussion war.


    Zitat

    Deswegen heiße ich den einen nicht gut, aber gebe dafür 99 eine Chance aus ihren Fehlern zu lernen. Und das haben sehr viele. Nicht jeder wird Rückfällig nur weil es in der Bild-Zeitung steht. Ich empfehle mal eine seriösere Lektüre, die mehr Niveau bietet.


    Das Deutsche Ärzteblatt halte ich persönlich durchaus für eine seriöse Quelle. Und Pädophilie halte ich persönlich für eine Geisteskrankheit bzw. psychische Störung, die - so sehen es viele Ärzte - kaum oder schlecht therapierbar ist. Diese bedingt - sofern eine Gefährdung absehbar ist - die Sicherungsverwahrung, die in aller Regel nicht in einer Haftanstalt, sondern in einer Psychiatrie stattfindet.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Christliche gesinnung?


    War es nicht dein Gott, der mit dem brutalen ersaufen lassen von Frauen Kindern Tieren und Männern, (alle bis auf 2) zum größten Massenmörder der Welt wurde?
    Welche haftstrafe hätte wohl Gott für Millionenfachen Mord bekommen?

  • Sagt mal wird diese Diskussion nicht langsam lächerlich???

  • Zitat

    Original von Flare
    Sagt mal wird diese Diskussion nicht langsam lächerlich???


    Von wessen Seite aus?

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von moxon
    War sie schon von Anfang an :D

    nö eigentlich nicht, aber wenn immer jedes wort auf der goldwaage landet...


    mittlerweile könnte die umfrage auch in "ich bin für - Resozialisierung - Todesstrafe - Anarchie" umbenannt werden :rolleyes:

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von Flare
    Sagt mal wird diese Diskussion nicht langsam lächerlich???


    Von wessen Seite aus?


    Auch von Deiner Seite aus!


    Es gibt eben mehr, als nur eine (Deine) Meinung auf der Welt. Und nur, weil jemand in einem solchen Punkt anderer Meinung ist, heißt das noch lange nicht, daß er Unrecht hat!












    Wurde in diesem Fall gegen deutsches Recht verstoßen??? Wenn ja, wo???






    Recht ist nicht gleich Rechtsempfinden! Und schon gar nicht bei so einem heiklen Thema!

    • Offizieller Beitrag


    Genug diskutiert!


    Alle haben sich geäußert.


    Die Umfragergebnisse kann jeder einsehen.


    Grundtenor Frau Mohnhaupt hätte besser im Knast bis ans Lebensende bleiben soll.


    - closed -

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


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