Verschweigen von bekannten Problemen / Rückruf

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 5.123 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mike Star.

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:


    Meine Frau und ich, wir haben uns 2003 einen Opel Corsa B, EZ 1997, EU-Import beim Händler als Zweitwagen zugelegt.
    Seit über längerer setzt die Servolenkung in eine Richtung immer häufiger aus. Als ich dies zum ersten Mal (vor ca. 1 Jahr) bei meinem Opel-Händler angesprochen hatte, sagte mir der Mechaniker, dass er nichts finden können und auch beim Probefahren nichts bemerkt habe.


    Da die Aussetzter mittlerweile so stark und häufig sind, dass man mit dem Wagen kaum noch fahren kann, habe ich dies jetzt nochmal angesprochen, wurde gesagt und mir wurde - vom gleichen Mechaniker - gesagt, dass dies ein bekanntes Problem bei dem Opel Corsa sei und man die komplette Lenksäule mit Servomotor tauschen müsse (Kosten ca. 1.100 Euro).


    Im Opel Forum habe ich erfahren, dass es bezüglich dieser Thematik wohl von Opel eine Rückrufaktion gab. Ob diese Aktion auch die Modellreihe meines Wagens betrifft, und wann diese war, lasse ich derzeit mir von Opel direkt bestätigen.


    Sollte sich herausstellen, dass die Rückrufaktion vor dem Kauf des Wagens war und der Händler uns diese verschwiegen hat, habe ich eine rechtliche Handhabe??

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mike Star ()

  • Nehmen wir mal an, es gab tatsächlich eine Rückrufaktion und der Vorbesitzer ist dieser nicht gefolgt.


    Nehmen wir mal an, der Händler konnte das nicht wissen. Oder er konnte es doch wissen und er hat sich einfach nicht darum geschert? Warum auch, gehörte ihm die Schlurre?


    Nehmen wir mal weiter an, jemand hätte vor 4 Jahren ein gebrauchtes Auto gekauft, das damals schon 6 Jahre alt war und somit heute 10 Jahre alt ist und es geht heute die Luft aus dem Reifen, weil diese vor 8 Jahren nicht auf den ordnungsgemäßen Fülldruck gefüllt wurde, wie es die Inspektion vorsieht.


    Modifiziert: Rückrufaktion!!! Ihr Reifen kann Luft verlieren!!! Bitte suchen sie einen autorisierten Vertragshändler auf, der dies überprüft!!!


    Schweinerei, die Luft hätte man ja wohl nachprüfen können, schließlich gab es einen Hinweis in der Betriebsanleitung, dass man dies tun muss.


    Lasst uns diese Betrüger alle Hängen ;)


    Wenn ich einen 6 Jahre alten Gebrauchtwagen kaufe, diesen weitere 4 Jahre herumrutsche und dann feststelle, es ist was kaputt, ist es natürlich eine klasse Idee, sich über "verschwiegene Mängel" Gedanken zu machen. Viel Spaß beim Klagen. Falls in weiteren zwei Jahren übrigens deine Zündkerzen nix mehr sind, gebe ich dir einen heißen Tipp: Verklage deine Werkstatt, die hätten sie nach Wartungsplan längst wechseln müssen, haben sie aber nicht gemacht, also sollen sie latzen!


    Falls du das Auto inzwischen weiterverkauft haben solltest, sichere dich unbedingt ab, indem du das Kundendienstscheckheft verbrennst. Sonst weist dir noch irgendwer nach, dass du den Wechsel der Zündkerzen nach Wartungsplan verkaspert hast und du musst lebenslang dem Nacherwerber der Karre die Inspektionen und alle Reparaturen zahlen. Das kann teuer kommen.


    Ach nee, vergiss mein obiges Geschwätz, die Werkstatt ist ja Schuld, wenn etwas nicht gemacht wurde, was man hätte machen sollen.


    In welcher Welt lebe ich eigentlich?

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • @ trecker du lebst in deutschland,dem land wo das betreten des rasen und das spielen der kinder VERBOTEN ist.


    außerdem kann das finden eines haares in der suppe ganze prozesslawinen auslösen.

  • Trecker


    Ich schätze deine Beiträge in der Regel auf Grund ihrer Sachlichkeit und mit dieser Antwort begibst du dich in meinen Augen auf ein Niveau, dass ich durchaus anderen zugetraut hätte, dir aber nicht.


    Ich will hier niemanden grundlos verklagen, allerdings bin ich bzw. meine Frau vor nicht 4 Jahren einen Kaufvertrag eingegangen. In diesem Kaufvertrag wurden Fakten dargelegt, welche auch Vertragsbestandteile genannt werden.
    Einer dieser Punkte waren "bekannte Mängel".


    Falls dem Händler dieser Mangel bekannt war, bzw. den Umständen entsprechend hätte bekannt sein müssen, wäre es dann nicht eine Pflicht gewesen mich darüber zu informieren?


    Btw. geht es hier nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, sondern um ein sicherheitsrelevantes Detail.


    Falls du meinen Beitrag vorbehaltlos gelesen hättest, hättest du auch vernommen, dass vor ca. einem Jahr ich diese Problematik bereits ggü dem Händler schon mal angesprochen hatte, damals war nichts bekannt; und ein Jahr später ist es ein bekannter Fehler.


    Mag sein, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelte, ausschließen kann ich nichts und möchte meine Rechte im Rahmen des Möglichen selbstverständlich wahren.


    Fazit: Wenn ich hier eine Frage stelle, bzw. einen Sachverhalt gerne erörtert haben möchte, dann bitte ich um sachliche und themenbezogene Antworten.
    Dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten darf - ja, ich habe den Disclaimer gelesen =) - weiß ich, dennoch kann ich vernünftige Beiträge erwarten, insbesonders von jemandem, der in anderen Threads dies von anderen erwartet.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Zitat

    Original von Mike Star



    Fazit: Wenn ich hier eine Frage stelle, bzw. einen Sachverhalt gerne erörtert haben möchte, dann bitte ich um sachliche und themenbezogene Antworten.
    Dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten darf - ja, ich habe den Disclaimer gelesen =) - weiß ich, dennoch kann ich vernünftige Beiträge erwarten, insbesonders von jemandem, der in anderen Threads dies von anderen erwartet.


    :hi: und :peace:



    deine erwartungshaltung ist unangemessen hoch.


    was du möchtest ist eine bestätigung deiner rechtsauffassung ,die ich im übrigen für nicht durchsetzbar halte.
    die mängel waren den vertragsschliessenden doch nach deinen eigenen angaben bekannt (vertragsbestandteil).ohne den genauen vertragsinhalt zu kennen dürfte iene beratung nicht möglich sein.


    also ab zum anwalt.ein guter wird dich über die risiken informieren.


    eine pfeife wird dich mandatieren.( "das machen wir schon." :bla: )



    guggst du auch BGB §§ 241 - 853 :)



    gruß willi

  • Bekannte Mängel: Keine! So stehts im Kaufvertrag.


    Das war der Stand, als du das Fahrzeug gekauft hast. Das Auto wurde dann drei Jahre herumgefahren (ok, es waren keine vier). Welche Mängel wurden festgestellt? Keine, so wie es im Kaufvertrag stand.


    Muss ein Fahrzeug Mängel haben, das nicht bei einer Rückrufaktion war? Nein.


    Kann ein Fahrzeug Mängel bekommen, das bei dieser Rückrufaktion war? Beantworte dir die Frage mal selbst...


    Ist es ein Mangel, jemanden nicht darauf hinzuweisen, dass es mal eine Rückrufaktion gab, weil dieser Mangel auftreten kann, obwohl er zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nicht vorlag und das Auto mangelfrei war und die folgenden Jahre darauf immer noch? Nein.


    Nun kommt der Vergleich mit der Wartung/Inspektion.


    Ist es ein Mangel, jemanden nicht darauf hinzuweisen, dass die Scheckheftwartung überfällig ist, auch wenn das Fahrzeug ohne Mängel ist? Nein.


    Weil jeder Mensch weiß, dass mal irgendwann etwas kaputt gehen kann, ob eine Wartung gemacht wurde oder nicht und z.B Zündkerzen (jetzt sind wir bei dem anderen Vergleich) auch dann noch mängelfrei ihren Dienst tun, selbst wenn sie nicht nach Wartungsintervall gewechselt wurden. Natürlich bleibt das Auto irgendwann liegen, wenn man nie die Kerzen wechselt oder hoppelt herum und geht aus. Deshalb gibt es ja den Wartungsplan, um dieses Risiko zu minimieren. Weil Zundkerzen Grundmängelbehaftet sind und nicht ein Autoleben halten.


    Und deshalb gibt es Rückrufaktionen, um erkannte Schwächen in Bauteilen, die alle grundmängelbehaftet sind, weil sie nicht ein Autoleben lang halten müssen, zu Prüfen und ggf. zu wechseln.


    Deshalb habe ich diesen Vergleich angestellt, um dir das "greifbarer" zu machen.


    Wenn ich vor diesem Hintergrund "Viel Spaß beim Klagen" wünsche, halte ich das für einen deutlichen Hinweis, wie dies in einem solchen hypothetischen Fall ausgehen dürfte.


    Fazit:


    In einem Wartungsplan gibt es eine Liste von Prüfungen und "Vorsorgewechseln", die das pannenfreie, sichere Fahren und ein langes Autoleben gewährleisten sollen. Wurde dies nicht eingehalten, kann ein Fahrzeug trotzdem Mängelfrei sein und der Verkäufer hat keine Verpflichtung darauf hinzuweisen, dass es nicht gemacht wurde.


    Eine Rückrufaktion dient dem gleichen Zweck, mit gleichen Folgen.


    Dass dein Fahrzeug drei Jahre problemlos gefahren ist, ohne dass dieser Mangel auftauchte, indiziert, dass es zum Zeitpunkt des Kaufvertrages mängelfrei war.


    Entschuldige meine Ironie, Inhaltlich war mein Beitrag themenbezogen und es scheint auch niemand seine sachliche Richtigkeit anzuzweifeln.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • papafisch


    Warum findest du meine Erwartungshaltung unangemessen hoch?
    Jeder der hier ein Frage stellt erwartet, denke ich mal eine "normale"
    Antwort frei von Ironie und Sarkasmus.


    Wäre ich in meiner Rechtsaufassung sicher, hätte ich diesen Thread nicht eröffnet, sondern wäre gleich zum Anwalt gerannt.
    Nochmal um es deutlich zu machen. Weder habe ich, noch hatte ich vor mit meinem Wissensstand zu klagen.


    Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass, wenn eine Rückrufaktion erfolgt auch die Händler informiert werden und diese dann beim Verkauf darauf auch hinweisen müssen.


    Da ich mir rechtlich aber nicht sicher war, wollte ich mich hier informieren lassen, insbesondere da ich Treckers antworten stets geschätzt habe und eine solche Ironie und Sarkasmus weder erwartet hatte, noch für angemessen halte.


    Inhaltlich habe ich also nun verstanden, dass ein Händler bei Abschluss eines Kaufvertrages nicht auf bekannte "Mängel", die beim Abschluss des Vertrages nicht vorhanden sind, jedoch nach temporärem Verlauf auftreten können nicht erwähnen muss.


    Die einzige Frage die ich dazu noch habe...
    Ein Mangel, der vorhanden ist, jedoch nicht auftritt ist doch trotzdem ein Mangel, oder sehe ich das falsch.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Zitat

    Original von Mike Star
    Inhaltlich habe ich also nun verstanden, dass ein Händler bei Abschluss eines Kaufvertrages nicht auf bekannte "Mängel", die beim Abschluss des Vertrages nicht vorhanden sind, jedoch nach temporärem Verlauf auftreten können nicht erwähnen muss.


    Genau.. Ein Händler muß dir nicht veim Kauf sagen dass das Fahrzeug früher oder später kaputt ist. Das sagt einem der nomale Menschenverstand.



    Zitat

    Original von Mike Star
    Die einzige Frage die ich dazu noch habe...
    Ein Mangel, der vorhanden ist, jedoch nicht auftritt ist doch trotzdem ein Mangel, oder sehe ich das falsch.


    Ein Mangel ist ein Mangel. Ist er nicht da... dann ists kein Mangel :wink:


    Bzw wie willste ihn finden... wenn er doch nicht da ist :D


    --------------


    Einzig kannst von Opel prüfen assen ob dein Auto ggf zu den Rückrufautos gehörte und behandelt wurde.


    Was du eigentlich wissen willst sind Schwächen von Autos. Das sind keine Mängel sondern Schwächen.


    So hat der N16 hinten festgehende Bremsen bei mangelnder Reinigung alls 2 Jahre.


    Der Fiat Punto Benziner neigt dazu alle 100 tkm an der Zylinderkopfdichtung kaputt zu gehen ( wobei der jetztige (bzw 2002) schon 120 aufm Buckel hat )


    usw. Dafür helfen Infos und Berichte.


    Rechlicht haste keine Handhabe nicht das perfekte Auto ohne Schwächen und Verschleiß gekauft zu haben

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Ja, du siehst das falsch oder auch anders herum, nein, du hast nicht verstanden.


    Etwas was nicht vorhanden ist, ist inexistent. Wenn man inexistenten Dingen einen Namen gibt, zum Beispiel "Mangel" oder "Harvey", ist das auch kein rechtliches Problem. Ich vertiefe das mal jetzt nicht weiter, sonst bekomme ich wieder Schimpfe von dir, weil du ja nur die Rechtslage wissen möchtest und das OT ginge.


    Zitat

    Inhaltlich habe ich also nun verstanden, dass ein Händler bei Abschluss eines Kaufvertrages nicht auf bekannte "Mängel", die beim Abschluss des Vertrages nicht vorhanden sind, jedoch nach temporärem Verlauf auftreten können nicht erwähnen muss.


    Dies hast du jetzt fast verstanden, zu 50 %. Ich gebe mir immer noch die Mühe, durch Nachlegen zum besseren Verständnis beizutragen, obwohl ich eigentlich verschnupft bin, weil ich mir nicht gerne vorschreiben lasse, wie jemand nach seinem persönlichem Befinden in einem virtuellen Stammtisch behandelt werden möchte, weil er gerade total mies drauf ist.


    Denn auch ich erlaube mir literarische Kreativitäten, beleidige dabei niemanden und mache auch mal einen Scherz. Schließlich bin ich nicht in der Leserrubrik des Dr. Sommer von der Bravo, der eine Frage zu Menstruationsbeschwerden einer 12-Jährigen beantwortet.


    Richtig erkannt:


    Nicht vorhandene Mängel muss ein Händler nicht erwähnen! Das ist absolut unstrittig so. Gratuliere! er muss auch nicht sagen: "Bevor ich´s vergesse, das Auto hat nur die Combo-Ausstattung, da ist keine Klima drinne."


    Mögliche zukünftige Mängel, muss er tatsächlich nicht erwähnen.


    Fiktiv, auf keine Person oder Fahrzeug bezogen(!):


    Er muss unstrittig nicht sagen, dass bei "diesem" Modell (welchem auch immer) erfahrungsgemäß spätestens nach 180.000 km Laufleistung die Kupplung, die Stoßdämpfer oder der Auspuff kaputt gehen, obwohl er das ganz genau weiß, weil er das seit Jahren bei dieser Laufleistung reparieren musste, auch ohne dass es einen Rückruf gab!


    Die Zusicherung einer zukunftswirksamen Mängelfreiheitseigenschaft gibt es leider nur im Zusammenhang mit Garantie und Gewährleistung und die ist bei einem Gebrauchtwagen nach 3 Jahren, mittlerweile vier Jahren, einfach nun mal nicht mehr vorhanden. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?


    Hat jemand eine Buchempfehlung für mich, ich brauche jetzt etwas Entspannendes ...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker



    Hat jemand eine Buchempfehlung für mich, ich brauche jetzt etwas Entspannendes ...




    ja,habe ich.


    reiseführer :dalmatien und montenegro



    karl may: durchs wilde kurdistan :D

  • Ich frage mich gerade, ob meine Ausführungen nicht richtig gelesen werden???


    Das etwas, dass nicht vorhanden ist, inexistent ist, ist mir klar.


    Darum habe ich geschrieben:

    Zitat


    Ein Mangel, der vorhanden ist, jedoch nicht auftritt ist doch trotzdem ein Mangel, oder sehe ich das falsch.


    Beispiel:
    Ein Mensch, der einen Herzfehler hat, der sich in seinem ganzen Leben nie äußern mag, hat trotzdem einen Herzfehler und ist krank.


    Nach eurer Formulierung nach wäre er erst krank, wenn er irgendwann deswegen z.B. einen Infarkt erleidet.


    Zitat

    Dass dein Fahrzeug drei Jahre problemlos gefahren ist, ohne dass dieser Mangel auftauchte, indiziert, dass es zum Zeitpunkt des Kaufvertrages mängelfrei war.


    Genau das war letzendlich für mich die Frage, ob die allein Tatsache, dass das Auto "problemlos" gefahren ist, ausreicht um den - nicht auftretenden, jedoch vorhandenen Mangel - nicht als "Mangel" (oder auch "Harvey" oder "Ernst" oder "Knut") :D zu definieren.


    Zitat

    Inhaltlich habe ich also nun verstanden, dass ein Händler bei Abschluss eines Kaufvertrages nicht auf bekannte "Mängel", die beim Abschluss des Vertrages nicht vorhanden sind, jedoch nach temporärem Verlauf auftreten können nicht erwähnen muss.


    Das habe ich wohl falsch formuliert (Asche auf mein Haupt & 1x Dilettantenklatsche).
    Hier sollte natürlich stehen "vorhanden, jedoch noch nicht in Erscheinung getreten sind"


    MfG
    Mike

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mike Star ()

  • Wer kann ihn aus dieser gedanklichen Einbahnstraße herauslotsen? Ich gebe es nach diesem letzten Versuch in der Gewissheit auf, dass auch das nun nichts nützen wird!


    Beschwere dich nun nicht, du hast diesen völlig unpassenden Vergleich gewählt:


    Ein Mensch mit einem Herzfehler, der ihm keine Probleme bereitet und der damit herumlaufen kann, arbeiten kann, nicht krank geschrieben ist, ganz normal leben kann, hat ein Recht darauf, als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft betrachtet zu werden. Ihn für potenziell tot zu erklären, halte ich für ethisch sehr bedenklich.


    Schreiben des Arbeitsamtes (Verkäufers) an den zukünftigen Arbeitgeber (Käufer): "Bevor ich Ihnen den Arbeitssuchenden (das Auto) vermittle (verkaufe), komme ich meiner Verpflichtung nach, Sie darauf hinzuweisen(Kaufvertrag), dass er zwar wahrscheinlich die Probezeit (Gewährleistung) überstehen wird, aber danach tot umfallen könnte (kaputt gehen könnte). Sie müssen nämlich wissen:


    (das Folgende kann alternativ ausgewählt werden)


    er ist alt (das Auto ist gebraucht)
    sein letzter Arztbesuch liegt mehrere Jahre zurück (die Inspektion ist überfällig)
    er nimmt seine Tabletten nur unregelmäßig (den Ölwechsel nicht so genau)
    einen wichtigen Arzttermin hat er ausfallen lassen (die Rückrufaktion)
    er gehört zu denen, die eh nicht alt werden (es ist ein Corsa Bj. 97)


    Wenn Sie ihn pfleglich behandeln, bringt er seine Arbeitskraft noch ein paar Jahre über die Probezeit hinaus. Sollte er vorher tot umfallen, reanimieren wir ihn auf unsere Kosten.



    Wenn du mir antwortest, sage ruhig "du". Ich lege keinen Wert auf den pluralis majestatis "euch".

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition


  • Also ich könnte jetzt mal folgendes dazu sagen.


    1. War es ein Opel-Händler ???


    2. Hätte es einen Rückruf von Opel gegeben , dann hättest du spätestens nach dem Anmelden auf deine Namen , einen Brief vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) bekommen.
    Spreche da aus Erfahrung mit meinem Peugeot .
    Hatte drei Tage nach Zulassung einen Brief in den Händen der mir mitteilte ich solle in die nächste Peugeot Werkstatt fahren und kostenlos den Mangel beheben lassen.


    3. Wäre in den drei Jahren die du gefahren bist eine Rückrufaktion von Opel gewesen.
    Hättest du auch dann einen Brief vom KBA bekommen.
    Weil ja Opel dann über das KBA alle Besitzer der zu bemängelnden Fahrzeuge anschreiben lässt.
    Ausser dein Wagen ist nicht bei dem Bereich der Fahrgestellnummern dabei , aber du hast noch ein Teil aus der fehlerhaften Fertigung im Wagen eingebaut bekommen.
    Was aber eher unwahrscheinlich ist !


    4. Ich würde damit mal als Fazit sagen.


    Wenn der Verkäufer von solch einem Mangel gewusst hätte und es dann beim Verkauf vergessen hat zu erwähnen .
    Wärst du informiert worden. (Siehe 2tens).


    5. Der Brief ist Einschreibebrief mit Rückantwort , damit er auch wirklich bei dir ankommt.


    6. Das einzige was ich noch dazu sagen könnte , wäre folgendes.
    Unter der Voraussetzung das es sich um einen Opel Händler handelt .
    Das ein Rückruf vorhanden war und dieser nur auf dem Papier behoben wurde aber nicht am Auto.
    Dies aber zu beweisen wäre wohl sehr schwierig !!!


    Gruss P-ELF =)

  • Trecker


    du - wenn ich die hoheitliche Anrede verwenden würde, schriebe ich "Ihr/Euch und nicht "ihr/euch" - brauchst keine Angst haben, dass ich mich in einer gedanklichen Sackgasse befinde.


    Mir ist die juristische Sachlage schon klar und verständlich geworden, ich habe lediglich versucht meine Argumentation auf der die Threaderöffnung basiert darzulegen und hierüber eine Diskussion in Gange zu bringen, die vielleicht auch anderen, die ein ähnliches Problem haben, helfen könnte.


    Desweiteren wollte ich nur verdeutlichen, dass es mir in dem Thread nicht darum ging irgendjemand zu verklagen um vielleicht noch beim Verkauf des Wagens "Kohle zu scheffeln", sondern dass ich eine Meinung zu dem Sachverhalt hatte, der, wie ich nun gemerkt habe, nicht in Einklang zu der juristischen Meinung steht.


    Ich möchte allerdings noch anmerken, dass ich deine Anmerkung:


    Zitat

    Ein Mensch mit einem Herzfehler, der ihm keine Probleme bereitet und der damit herumlaufen kann, arbeiten kann, nicht krank geschrieben ist, ganz normal leben kann, hat ein Recht darauf, als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft betrachtet zu werden. Ihn für potenziell tot zu erklären, halte ich für ethisch sehr bedenklich.


    ..etwas vom Thema abweichend finde.


    Selbstverständlich hat er ein Recht als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft anerkannt zu werden.
    Bezogen auf das Thema hier würde ich aber sagen, er hat auch das Recht, wenn er den Arzt z.B. fragt "Bin ich krank?" die Antwort "Ja, sie haben einen Herzfehler, dieser mag sich den Rest Ihres Lebens nicht zeigen, es kann aber auch sein, dass Sie bei der nächsten Anstrengung einen Infarkt bekommen," zu erhalten, und nicht, dass erst, wenn er 3 Jahre später beim Joggen einen Herzinfarkt bekommt, der Arzt zu Ihm sagt "Ja, Sie haben einen Herzfehler. Das wusste ich schon vor 3 Jahren, aber da bislang nichts passiert ist, habe ich Sie als gesund eingestuft".


    Zitat

    Schreiben des Arbeitsamtes (Verkäufers) an den zukünftigen Arbeitgeber (Käufer): "Bevor ich Ihnen den Arbeitssuchenden (das Auto) vermittle (verkaufe), komme ich meiner Verpflichtung nach, Sie darauf hinzuweisen(Kaufvertrag), dass er zwar wahrscheinlich die Probezeit (Gewährleistung) überstehen wird, aber danach tot umfallen könnte (kaputt gehen könnte). Sie müssen nämlich wissen:


    Auch dieses Zitat, finde ich, führt meine Argumentation ad Absurdum:
    Erlaube mir, dass ich es etwas umformuliere:


    Schreiben des Arbeitsamtes (Verkäufers) an den zukünftigen Arbeitgeber (Käufer): "Bevor ich Ihnen den Arbeitssuchenden (das Auto) als Bauarbeiter vermittle (verkaufe), komme ich meiner Verpflichtung nach, Sie darauf hinzuweisen(Kaufvertrag), dass er zwar womöglich den Rest seines Lebens normal arbeiten kann, es durchaus aber auch sein kann, dass er morgen tot umfällt, denn er hat einen Herzfehler.


    Oder auch folgendes etwas provokanter ausgedrückt:


    Verschweige doch mal deiner privaten Krankversicherung, dass du nen Herzfehler hast. Wie schnell bist du im Ernstfall der Dumme.


    Btw. wenn ich nur meine Meinung durchgestetzt haben wollte, würde ich nicht versuchen meinen Standpunkt so differenziert und bildlich darzustellen.



    P-ELF.
    Schreibt das KBA bei der Anmerlung den neuen Halter auch dann an, wenn bereits der Vorbesitzer oder de Händler über die Rückrufaktion informiert wurde?


    So.. dann mal fröhliches diskutieren :P

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mike Star ()

  • P-ELF.
    Schreibt das KBA bei der Anmerlung den neuen Halter auch dann an, wenn bereits der Vorbesitzer oder de Händler über die Rückrufaktion informiert wurde?


    Ich weis es jetzt nicht genau !
    Aber ich würde mal sagen , dass das KBA so lange einen Brief raus schickt , bis sie eine Info vom Hersteller bekommen das der Mangel an dem zu bemängelnden Fahrzeug in einer Fachwerkstatt behoben ist.


    Weil der Hersteller ja auch will das ein mangelhaftes Fahrzeug sicher ist .


    Auch will man damit ja verhindern das jemand durch den Mangel zu schaden kommt .


    Auch das der Mangel nicht noch andere Schäden am Fahrzeug hervor ruf und der Hersteller alles an Reparaturen dann aus seiner Tasche bezahlen muss.


    Immer hin muss der Hersteller ja ein einwandfreies Fahrzeug auf die Strasse stellen , ohne das der Benutzer gleich von Hof fahren am nächsten Baum sitzt oder sich dann sagt : Das wird schon alles gut gehen , trotz einiger Ungereimtheiten.

  • @ KBA: sollte es bei opel genau so sein wie bei Nissan fallen EU-importe in der regel aus den rückrufen raus da diese fahrzeuge ja eigentlich gar nicht in deutschland zugelassen sind und wenn dann bei zulassung die typschlüsselnummer evtl. genullt ist, fallen sie sowieso durchs suchraster.


    das problem trat jetzt hier im offroadbereich bei patrols vermehrt auf.


    kapitale motorschäden an EU-fahrzeugen die bei zurückgerufenen "deutschen" autos nicht auftreten weil der fehler dort behoben wurde.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Update...


    da ich den Opel jetzt beim Neuwagenkauf in Zahlung gegeben habe habe ich jetzt folgendes Thema...


    Ich war bei Opel-Vertragshändler X und habe dort ein Verkaufgespräch über mich ergehen lassen. Beim Thema "Inzahlungnahme" hat sich der Verkäufer den Wagen geschnappt und ist damit in die Werkstatt. Kam zurück mit dem Bericht und der Aussage "Steuerkette rasselt und Krümmer defekt".


    Anschließend bin ich zu einem Händler Y (Kein Opel-Händler) gegangen und habe das Auto dort, beim Neuwagenkauf in Zahlung gegeben, mit dem Hinweis "Steuerkette rasselt und Krümmer defekt. Das hat mir der Opel-Händler X gesagt, außerdem hakt die Steuerung manchmal"


    Der Händler hat den Wagen dann durch den TÜV gebracht und mit ca. 100 Euro Gewinn weiterverkauft.
    Ein paar Tage später kam der Käufer beim Händler an und meinte, dass "die Lenkung am Arsch sei". Der Händler ist darauf hin zu einem Opel-Händler Z gefahren. Dieser hat gesagt, dass der Fehler der Lenkung ein bekanntes Problem sei und dass es wohl im Jahr 2000 einen Rückruf gegeben habe.
    Schriftlich wollte er dem Händler Y jedoch nichts rausgeben, hat es diesem aber angeblich "am PC gezeigt".


    Der Händler Y hat sich daraufhin - um seinen Gewährleistungsansprüchen gerecht zu werden - ein Ersatzteil vom Schrottplatz für 250 € besorgt und eingebaut.


    Jetzt möchte er von mir die 250 € haben, da der Fehler ja bekannt gewesen sei.


    Nun meine Frage, da ich im Moment um ehrlich zu sein selbst nicht mehr den Durchblick habe...


    Sind die Ansrpüche gegen mich berechtigt?


    Es ist ja kein Mangel, insofern war meine Aussage "dass die Lenkung manchmal hakt" doch aussreichend, oder?


    Bitte mal um Hilfe.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Es wurde mündlich (vor Zeugen) besprochen.
    Schriftlich wurde nichts festgehalten.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!