...eher eine Ordnungswidrigkeit -> Bußgeld.
Toilettenbenutzung bei privatleuten
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Ist in einem solchen Fall nicht die "Notdurft" ansich ein Rechtfertigungsgrund? Vorausgesetzt es gibt keine öffentliche Toilette in der Nähe?
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Zitat
Original von Drix
Ist in einem solchen Fall nicht die "Notdurft" ansich ein Rechtfertigungsgrund? Vorausgesetzt es gibt keine öffentliche Toilette in der Nähe?
Du hast das Recht dir in die Hose zu scheißen! -
...tatsächlich kennt das OWiG auch Rechtfertigungsgründe -> schaue dir § 16 OWiG an und wende es auf's Pipimachen an
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Zitat
Original von Kubek
... § 16 OWiG ...*notiert*
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ich mein allerdings auch,dass ich was gehört habe von wegen "notdurft darf nicht verweigert werde". dazu zählt eben das lulumachen und etwas zu trinken.
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Zitat
Original von sirflow
ich mein allerdings auch,dass ich was gehört habe von wegen "notdurft darf nicht verweigert werde". dazu zählt eben das lulumachen und etwas zu trinken.
Was ist denn Lulumachen???
*sich in einen Mell Brooks Film versetzt fühlt* -
Der "Kesselpipifall" ist eigentlich bekannt und sollte so nicht mehr vorkommen. Das war nicht in Ordnung.
Pieseln in der Öffentlichkeit wird gem. § 118 OwiG verfolgt, wenn nicht eine Kommunalsatzung den Tatbestand spezieller unter Buße stellt.
Einen rechtfertigenden Notstand kann man natürlich basteln, allerdings nicht, wenn man beobachtet wurde, wie man kurz zuvor aus der Kneipe kam.
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Zitat
Original von Trecker
Der "Kesselpipifall" ist eigentlich bekannt und sollte so nicht mehr vorkommen. Das war nicht in Ordnung.Pieseln in der Öffentlichkeit wird gem. § 118 OwiG verfolgt, wenn nicht eine Kommunalsatzung den Tatbestand spezieller unter Buße stellt.
Einen rechtfertigenden Notstand kann man natürlich basteln, allerdings nicht, wenn man beobachtet wurde, wie man kurz zuvor aus der Kneipe kam.
Mir ist der "Kesselpipifall" nicht bekannt, sogar Google auch nicht.
Erleuchte mich bitte.
Bedeuted das, daß wenn ich muss, daß ich muss und nichts dafür kann? -
Zitat
Original von Fincki
ZitatOriginal von Trecker
Der "Kesselpipifall" ist eigentlich bekannt und sollte so nicht mehr vorkommen. Das war nicht in Ordnung.Pieseln in der Öffentlichkeit wird gem. § 118 OwiG verfolgt, wenn nicht eine Kommunalsatzung den Tatbestand spezieller unter Buße stellt.
Einen rechtfertigenden Notstand kann man natürlich basteln, allerdings nicht, wenn man beobachtet wurde, wie man kurz zuvor aus der Kneipe kam.
Mir ist der "Kesselpipifall" nicht bekannt, sogar Google auch nicht.
Erleuchte mich bitte.
Bedeuted das, daß wenn ich muss, daß ich muss und nichts dafür kann?
Seite 2, 2ter Beitrag von unten... -
Gerne erleuchte ich dich, Fincki:
Es war 1986, Gerichtsurteile zum "Hamburger Kessel"
Ca. 800 Demonstranten wurden mit (eigentlich zu schwachen) Polizeikräften 13 Stunden lang eingekesselt. Es erfolgte keine zeitgerechte "Abarbeitung" (Zuführung zu einer Gefangenensammelstelle mit Ver- und Entsorgemöglichkeiten). Man ließ selbst Frauen nicht aus der Absperrung heraus, um diese (ggf. begleitet) eine nahegelegene, öffentliche Toilettenanlage aufsuchen zu lassen.
Vier Polizeiführer erhielten Bewährungsstrafen wegen Nötigung und Freiheitsberaubung.
Auf der verwaltungsgerichtlichen Ebene fand die Ver- und Entsorgungsproblematik breiten raum.
Die Wortschöpfung "Kesselpipifall" stammt von mir, um dies in einem Wort zu erklären und auf diesen Beitrag von Kubek einzugehen:
Zitat...tatsächlich gab's mal einen Fall, in dem die Polizei eingekesselten Demonstranten den Gang auf's stille Örtchen verweigert hat. So musste eine Demonstrantin zwischen ihren "Kameraden" die Hose runterlassen... dies war unwürdig...
Edit: @ Menschenwürde vs. Unverletzlichkeit der Wohnung:
Es gibt Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang, die sich tatsächlich damit beschäftigen, wann bei diesen "unveräußerlichen" absoluten Grundrechten das "Hausrecht" zurückzutreten hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn in dem "Haus" Öffentlichkeit herrscht (Geschäfte, Gaststätten etc)
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Zitat
Original von Trecker
Aber gerade Schwangere und Kinder werden nicht selten bei ethnisch strukturierten Familienbanden instrumentalisiert.politisch korrekt formuliert,aber kann man das auch auf deutsch sagen?
oder wird man dann gleich in die rechte ecke gestellt?
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[OFFTOPIC]Ich hätte gerne die Fleischscheibe zubereitet nach Art einer mobilen ethnischen Minderheit.
Du kannst es natürlich auch auf deutsch sagen, aber inzwischen werd ich hier in FFM sogar angemacht, ich wäre rechts, wenn ich Die Ärzte etwas lauter höre ...
Von daher geb ich darauf ja so grad gar nix mehr.[/OFFTOPIC]
Wenn ich unterwegs mal pullern muss such ich mir entweder ne Autobahntoilette, nen Raststätte, in der Stadt nen Kaufhaus oder nen Restaurant. Eigentlich gibt´s immer irgendwo ne Möglichkeit.
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Ich denke nicht das es so ein Gesetz gibt.
Die einzigen die das Recht haben gegen deinen Willen deine Wohnung zu betreten ist die Polizei ....
Wofür gibt es öffentliche Toiletten ?
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Zitat
Original von Michaelg991
Ich denke nicht das es so ein Gesetz gibt.Die einzigen die das Recht haben gegen deinen Willen deine Wohnung zu betreten ist die Polizei ....
Wofür gibt es öffentliche Toiletten ?
da kennste aber nicht die steuerfahndung.die haben sogar mehr rechte als die polizei
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Zitat
Original von papafisch
ZitatOriginal von Trecker
Aber gerade Schwangere und Kinder werden nicht selten bei ethnisch strukturierten Familienbanden instrumentalisiert.politisch korrekt formuliert,aber kann man das auch auf deutsch sagen?
oder wird man dann gleich in die rechte ecke gestellt?
Können schon, dürfen nicht. Ich zumindest nicht. Ich unterschreibe halbjährlich eine Belehrung, in der drinnen steht, welche Begriffe ich nicht benutzen darf (Diskriminierung).
Das merkwürdige ist: Fragt man heute diese Mitmenschen nach ihrer Staatsbürgerschaft, nennen sie genau diese Begriffe, die ich nicht ins Protokoll schreiben darf oder in den Mund nemen darf
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naja im dienst darfste das nicht sagen aber privat wohl schon, oder ?^^
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Gemeint sind wahrscheinlich Cindy aus Marzahn und Roman aus Buxtehude.
Wir hatten letztens auch so ein Päarchen mit mir nicht verständlicher Muttersprache im Haus. Erst haben sie sich unter irgend so einem fadenscheinigen Vorwand ins Haus geschmuggelt. Als sie es dann nicht geschafft hatten, in die Wohnung gebeten zu werden, sind sie laut schimpfend wieder abgezogen. Seitdem wird Abends wieder die zentrale Eingangstür abgeschloßen.
Gruß
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Zitat
Original von Trecker
ZitatOriginal von papafisch
politisch korrekt formuliert,aber kann man das auch auf deutsch sagen?
oder wird man dann gleich in die rechte ecke gestellt?
Können schon, dürfen nicht. Ich zumindest nicht. Ich unterschreibe halbjährlich eine Belehrung, in der drinnen steht, welche Begriffe ich nicht benutzen darf (Diskriminierung).
Das merkwürdige ist: Fragt man heute diese Mitmenschen nach ihrer Staatsbürgerschaft, nennen sie genau diese Begriffe, die ich nicht ins Protokoll schreiben darf oder in den Mund nemen darf
[OFFTOPIC]als was arbeitest du eigendlich ?[/OFFTOPIC]
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Zitat
Original von M.L.
[OFFTOPIC]als was arbeitest du eigendlich ?[/OFFTOPIC]
...steht total geheimnisvoll verschlüsselt in meinem Profil
@ Blackburn:
[OFFTOPIC]Das Ansehen des Beamtentums in der Öffentlichkeit greift bis in den Privatbereich, ein Beamter, der sich privat ungebührlich verhält, bekommt das Dienstrecht/Disziplinarrecht zu spüren![/OFFTOPIC]