The same as usual !

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.


  • Da muß ich dir zustimmen. Am Ende zahlen es ja alle Versicherungsnehmer mit, wobei eine gute RS aber nicht jeden Quatsch mitmacht - Eben im Interesse der Kunden.


  • Nach der 2. Schadenfallmeldung (da muss nicht mal eine Zahlung o.ä. erfolgt sein) kann die Rechtschutz-Vers. den Vertrag kündigen. Leider machen das immer mehr Versicherer (eben, weil auch wegen der kleinsten Kleinigkeit munter drauflos geklagt oder der RA gleich eingeschaltet wird)


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

  • Komm mal wieder auf den Teppich. Hast du eigentlich gelesen was Brustfred und Trecker geschrieben oder haste das vor lauter Panik vergessen.


    Wie wäre es wenn du vielleicht mal abwartest was die Staatsanwaltschaft sagt, bevor du weiter den wilden Mann markierst?!

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Zitat

    Original von SoulProvider
    Komm mal wieder auf den Teppich. Hast du eigentlich gelesen was Brustfred und Trecker geschrieben oder haste das vor lauter Panik vergessen.


    Wie wäre es wenn du vielleicht mal abwartest was die Staatsanwaltschaft sagt, bevor du weiter den wilden Mann markierst?!


    Genau! Fehlverhalten einsehen und die Folgen abwarten!

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von adam.p



    Faktisch hat die Rechtsschutz das alles immer ohne Mucken bezahlt und es kam lustigerweise NIE zu einem Fahrverbot, MPU oder sonstwas. --> Geldstrafe


    Wenn sie nie verurteilt wurde, mußte die Rechtsschutzversicherung meiner Meinung nach auch nicht zahlen.


    Schlimm genug ist es aber, wenn solche uneinsichtigen Wiederholungstäter immer wieder ungeschoren davon kommen.


    Die gefährden nämlich sich und andere.


    Warum isse denn die Ex geworden??? War es Deinem Onkel auf dem Beifahrersitz zu gefährlich? :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Zitat

    Original von adam.p


    BTW: Ich weiß jetzt nicht, warum mir verübelt wird, daß man sich darüber aufregt ! ?(


    Du hast ihn hörbar berührt?! Du bist weggefahren?! Es standen Leute drum herum die das ganze beobachtet haben... Woher sollen der Halter wissen, das du es eilig hast und vor hast die "später" bei der Rennleitung zu melden? Sorry Adam, deine Gedanken kann kein anderer lesen... ich wär genauso zur Polizei wie die es getan haben...

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Da die Polizei schon "Ermittlungen" aufgenommen hatte, entfällt aber die in §142 Abs. 4 StGB geregelte Nachträgliche Feststellung und somit geht alles seinen vom Gesetzgeber geplanten Weg.

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Bin zwar kein Rechtsverdreher...aber wenn der Geschädigte die Anzeige zurückzieht....läuft das Verfahren dann trotzdem weiter?


    Adam: sagt Dir 'Murphys Gesetz' was? ;)

  • Zitat

    Original von Doc Croc


    Adam: sagt Dir 'Murphys Gesetz' was? ;)


    Erzähl ihm nix davon, sonst geht Adam gleich nochmal zum Anwalt ;) :D

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


  • Naja vielleicht solltest du beim nächsten Thread vorher sagen was du an Antworten von uns hören möchtest... dann richten wir uns drauf ein... :eieiei2:

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."