The same as usual !

Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.658 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.

    • Offizieller Beitrag


    So ist es! Das Stichwort lautet "Regress"
    Unfallflucht, "Alkoholfahrt" oder auch falsche Angaben im Fragebogen (wobei sich dies auf die Leistungsfreiheit der TK/VK bezieht) stellen eine solche Obliegenheitsverletzung dar.

  • Evtl. mal bei der Polizei nachfragen???


    Meine (berufliche) Erfahrung lehrt mich, daß die Polizei doch recht auskunftfreudig ist, was die Herausgabe solcher Daten an Beteiligte angeht.


    Zur Not sagst Du, daß Du das brauchst, um es Deiner Versicherung zu melden.


  • Nichts desto trotz wird die Versicherung ihn bei Rückzahlung nicht hochstufen. Erst recht nicht, wenn er bis dahin ein unbeschriebenes Blatt ist.


    Als Ex-Versicherungsfuzzi weiß ich das. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear




  • ..ein einfaches Anhalten und Nachschauen hätte die ganze Aufregung vermieden...

  • Zitat

    Original von adam.p
    IDenn letztendlich sind sie am Kunden interessiert.


    Wenn die wüßten, dass Du aus jeder Mücke nen Elefanten machst, ließe das Interesse zumindest an Dir schlagartig nach. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • falls der liebe adam mal einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen sollte, dass bei zahlung von so und so viel oiro das verfahren eingestellt wird, sollt er dran denken, dass das für die versicherung ein schuldeingeständtnis ist ;)

  • Zitat

    Original von the-berti
    falls der liebe adam mal einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen sollte, dass bei zahlung von so und so viel oiro das verfahren eingestellt wird, sollt er dran denken, dass das für die versicherung ein schuldeingeständtnis ist ;)


    Völliger Blödsinn!


    1. Er hat ja schuld.


    2. Der Schaden liegt offensichtlich im Bagatellbereich.


    3. Wenn er freiwillig (sofern der Geschädigte sich überhaupt direkt an die Versicherung und nicht erst an Adam wendet) zurückzahlt, ist die Schuldfrage sowieso hinfällig.


    4. Die Zahlung wäre in diesem Falle ein Eingeständnis des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, nicht der Unfallursache.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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    • Offizieller Beitrag

    Was hat denn dein RA gesagt?


    @ all


    Lasst doch mal die Schuldzuweisungen weg und spammt etwas weniger.

  • ...ach du meine Güte, was ein Halles für ne Verfahrenseinstellung!


    Mein lieber Adam, wenn du den Mist vor irgend einem Gericht erzählst, wirst du tatsächlich verurteilt!


    1. Das "Plopp" das du wahrgenommen hast, indiziert einen Materialkontakt. Jetzt noch dem anderen zu unterstellen, er hätte bereits einen kaputten Spiegel gehabt, halte ich schon für äußerst bedenklich. Damit bewegst du dich auf strafrechtlichem Boden (Vortäuschen einer Straftat, hier Betrug, bzw. Falsche Anschuldigung durch den Unfallgegner), sofern du solche Angeben gegenüber der Polizei machst.


    2. Du kannst nicht gesehen haben, dass der Spiegel des anderen Unfallbeteiligten schadlos blieb, weil du bereits vorbeigefahren warst und wenn du dich umdrehst, siehst du dessen Spiegelglas überhaupt nicht.


    3. Gesetze muss man lesen können. § 142 Absatz 3 StGB kommt nach Absatz 2 und das straflose Entfernen von einer Unfallstelle bedingt, zuvor eine angemessene Zeit auf einen Feststellungsberechtigten gewartet zu haben. Zeitnot und Termine spielen übrigens bei gewichtigen Gründen nicht zu warten, keine Rolle.


    4. Richtig ist der Hinweis auf Absatz 4, deshalb wird der Mist eingestellt.


    Was soll nun noch das Gezerre mit der Schadensregulierung? Der eigenen Versicherung den Unfall melden, Selbstzahlungsvorbehalt mitteilen und warten, bis die Rechnung kommt. Fertig.


    Mal völlig abgesehen von den zwischenmenschlichen Aspekten:


    Wenn man in so einem Fall sich von der Polizei die Personalien des Unfallgegners geben lässt (müssen sie geben, das nennt sich Schutz privater Rechte), mit diesem locker plauscht, ihm sagt, er soll die Rechnung schicken, man dann stressfrei bezahlt, dann tut man wohl das, was man in umgekehrter Situation selbst erwarten würde. Warum muss man der armen Sau jetzt so einen Stress machen?

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Busfred
    Adam kanns wieder nicht abwarten.


    Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.


    Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.


    Hoffentlich wird es net eingestellt.

  • ...klar willst du keine Probleme machen, adam.p, ich denke mal, deine ganze Aufregung beruht auf einem ersten, schnellen Eindruck, so was ist stressig, da hat wohl jeder Verständnis.


    Mach dir keine Sorgen, das Verfahren gegen dich wird sicherlich eingestellt, ohne dass Etwas hängen bleibt.


    Mein Amtsbruder Busfred sieht das ja auch so.


    Mit dem Wirbelwind, den du jetzt verursacht hast, hast du auch ganz schön viele Randmeinungen produziert, die verunsichern, das bleibt nicht aus.


    Was lernt man daraus?


    Es ist nicht immer gut, aus einer ersten Laune heraus seine "Sorgen" in ein virtuelles Forum zu tragen, manchmal macht es mehr Sinn, den Sachverhalt erst mal setzen zu lassen.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von adam.p


    Anwalt: TOP, alter Fuchs
    Rechtsschutz vorhanden


    Sorry adam....wegen 'nem 20 Eur Spiegelglas so einen Aufriss :will-u-understand:


    *Ich liebe solche "Ich hab ja 'ne Rechtsschutzversicherung" Einstellung*