The same as usual !
Es gibt 90 Antworten in diesem Thema, welches 11.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Papa Rulf.
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Original von lpi
ZitatOriginal von YETI
Sofern es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird Adam das sinnigerweise sowieso an die Versicherung zurückzahlen, da er so eine Höherstufung bei den Prämien vermeidet. I.d.R. kann man bis zu einem Jahr zurückzahlen.
Und genaus das wird möglicherweise (oder heutzutage eher sicher) nicht passieren. Wenn auf eine Obliegenheitsverletzung erkannt wird, geschieht die Rückzahlung der Aufwendungen des Versicherers nämlich nicht freiwillig, sondern aufgrund einer gesetztlichen Regelung. Aber nur mit einer freiwilligen Rückzahlung kann man seinen Vertrag entlasten.......
So ist es! Das Stichwort lautet "Regress"
Unfallflucht, "Alkoholfahrt" oder auch falsche Angaben im Fragebogen (wobei sich dies auf die Leistungsfreiheit der TK/VK bezieht) stellen eine solche Obliegenheitsverletzung dar. -
Evtl. mal bei der Polizei nachfragen???
Meine (berufliche) Erfahrung lehrt mich, daß die Polizei doch recht auskunftfreudig ist, was die Herausgabe solcher Daten an Beteiligte angeht.
Zur Not sagst Du, daß Du das brauchst, um es Deiner Versicherung zu melden.
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Original von Kubek
ZitatOriginal von lpi
Und genaus das wird möglicherweise (oder heutzutage eher sicher) nicht passieren. Wenn auf eine Obliegenheitsverletzung erkannt wird, geschieht die Rückzahlung der Aufwendungen des Versicherers nämlich nicht freiwillig, sondern aufgrund einer gesetztlichen Regelung. Aber nur mit einer freiwilligen Rückzahlung kann man seinen Vertrag entlasten.......
So ist es! Das Stichwort lautet "Regress"
Unfallflucht, "Alkoholfahrt" oder auch falsche Angaben im Fragebogen (wobei sich dies auf die Leistungsfreiheit der TK/VK bezieht) stellen eine solche Obliegenheitsverletzung dar.Nichts desto trotz wird die Versicherung ihn bei Rückzahlung nicht hochstufen. Erst recht nicht, wenn er bis dahin ein unbeschriebenes Blatt ist.
Als Ex-Versicherungsfuzzi weiß ich das.
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Original von adam.p
Ich habe eine Blütenreine Weste :0 Punkte
0 Blitzungen
0 Haftpflichtunfälle seitdem ich den Primera habe !
0 Anzeigen
0 Auffälligkeiten
0 sonstige Gesetzeskonflikte
0 Hirn
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Original von adam.p
Zitat0 Hirn
Sehe ich nicht so !
Ich habe mich Vorbildlich verhalten !
- Fehler gemacht
- Zum Fehler gestanden und ihn schnellstmöglich und bestmöglichst korrigiert
Besser geht es doch nicht!
Fehler kann jeder machen !
BTW: Aus Fehlern lernt man ! Somit ist durch den Zirkus jetzt ein wertvoller pädagogischer Aspekt vorhanden !
Wenn ich den unnötigen Heckmeck jetzt sehe, dann werde ich so etwas wohl in Zukunft etwas gewissenhafter kontrollieren !
..ein einfaches Anhalten und Nachschauen hätte die ganze Aufregung vermieden...
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Original von adam.p
IDenn letztendlich sind sie am Kunden interessiert.Wenn die wüßten, dass Du aus jeder Mücke nen Elefanten machst, ließe das Interesse zumindest an Dir schlagartig nach.
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falls der liebe adam mal einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen sollte, dass bei zahlung von so und so viel oiro das verfahren eingestellt wird, sollt er dran denken, dass das für die versicherung ein schuldeingeständtnis ist
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Original von the-berti
falls der liebe adam mal einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen sollte, dass bei zahlung von so und so viel oiro das verfahren eingestellt wird, sollt er dran denken, dass das für die versicherung ein schuldeingeständtnis istVölliger Blödsinn!
1. Er hat ja schuld.
2. Der Schaden liegt offensichtlich im Bagatellbereich.
3. Wenn er freiwillig (sofern der Geschädigte sich überhaupt direkt an die Versicherung und nicht erst an Adam wendet) zurückzahlt, ist die Schuldfrage sowieso hinfällig.
4. Die Zahlung wäre in diesem Falle ein Eingeständnis des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, nicht der Unfallursache.
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Was hat denn dein RA gesagt?
@ all
Lasst doch mal die Schuldzuweisungen weg und spammt etwas weniger.
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...ach du meine Güte, was ein Halles für ne Verfahrenseinstellung!
Mein lieber Adam, wenn du den Mist vor irgend einem Gericht erzählst, wirst du tatsächlich verurteilt!
1. Das "Plopp" das du wahrgenommen hast, indiziert einen Materialkontakt. Jetzt noch dem anderen zu unterstellen, er hätte bereits einen kaputten Spiegel gehabt, halte ich schon für äußerst bedenklich. Damit bewegst du dich auf strafrechtlichem Boden (Vortäuschen einer Straftat, hier Betrug, bzw. Falsche Anschuldigung durch den Unfallgegner), sofern du solche Angeben gegenüber der Polizei machst.
2. Du kannst nicht gesehen haben, dass der Spiegel des anderen Unfallbeteiligten schadlos blieb, weil du bereits vorbeigefahren warst und wenn du dich umdrehst, siehst du dessen Spiegelglas überhaupt nicht.
3. Gesetze muss man lesen können. § 142 Absatz 3 StGB kommt nach Absatz 2 und das straflose Entfernen von einer Unfallstelle bedingt, zuvor eine angemessene Zeit auf einen Feststellungsberechtigten gewartet zu haben. Zeitnot und Termine spielen übrigens bei gewichtigen Gründen nicht zu warten, keine Rolle.
4. Richtig ist der Hinweis auf Absatz 4, deshalb wird der Mist eingestellt.
Was soll nun noch das Gezerre mit der Schadensregulierung? Der eigenen Versicherung den Unfall melden, Selbstzahlungsvorbehalt mitteilen und warten, bis die Rechnung kommt. Fertig.
Mal völlig abgesehen von den zwischenmenschlichen Aspekten:
Wenn man in so einem Fall sich von der Polizei die Personalien des Unfallgegners geben lässt (müssen sie geben, das nennt sich Schutz privater Rechte), mit diesem locker plauscht, ihm sagt, er soll die Rechnung schicken, man dann stressfrei bezahlt, dann tut man wohl das, was man in umgekehrter Situation selbst erwarten würde. Warum muss man der armen Sau jetzt so einen Stress machen?
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Original von Busfred
Adam kanns wieder nicht abwarten.Er hat nen Fehler begangen. Nun muß er abwarten.
Im Normalfall stellt der StA das Dingen ein.
Hoffentlich wird es net eingestellt. -
...klar willst du keine Probleme machen, adam.p, ich denke mal, deine ganze Aufregung beruht auf einem ersten, schnellen Eindruck, so was ist stressig, da hat wohl jeder Verständnis.
Mach dir keine Sorgen, das Verfahren gegen dich wird sicherlich eingestellt, ohne dass Etwas hängen bleibt.
Mein Amtsbruder Busfred sieht das ja auch so.
Mit dem Wirbelwind, den du jetzt verursacht hast, hast du auch ganz schön viele Randmeinungen produziert, die verunsichern, das bleibt nicht aus.
Was lernt man daraus?
Es ist nicht immer gut, aus einer ersten Laune heraus seine "Sorgen" in ein virtuelles Forum zu tragen, manchmal macht es mehr Sinn, den Sachverhalt erst mal setzen zu lassen.
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Original von adam.p
Anwalt: TOP, alter Fuchs
Rechtsschutz vorhandenSorry adam....wegen 'nem 20 Eur Spiegelglas so einen Aufriss
*Ich liebe solche "Ich hab ja 'ne Rechtsschutzversicherung" Einstellung*