Probleme nach der Impfung

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.932 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von ReisKocherPilot.

  • Moin


    Da ich zur Zeit in der NRF (Nato Responce Force) bin wurden wir alle gegen die "Japanische_Enzephalitis" geimpft.


    Normalerweise wird der Impfstoff unter die Haut gespritzt, bei uns direkt in den Muskel. Seit dem kann ich meinen Arm nicht mehr richtig bewegen (Hand zwischen die Schulterblätter ist z.B. nicht mehr möglich).


    Der Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen.
    Zitat aus Wikipedia:
    Hinweis: In Deutschland nicht zugelassene Impfstoffe können über internationale Apotheken bestellt werden. Im Falle impfstoffbedingter Gesundheitsstörungen hat der Geimpfte aber hier keinen gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Bei schuldhafter Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht besteht jedoch weiterhin ein Haftungsanspruch gegen den Arzt.


    Hätte ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung?
    Ich hab mich ja nicht "freiwillig" impfen lassen.


    Als ich wegen meinem Arm beim Arzt war sagte dieser mir:
    "Ja, Sie bekommen ja noch eine JE-Impfung. Lassen Sie diese in den anderen Arm geben, wenn Sie die gleichen Probleme mit dem Arm bekommen wissen wir woran es liegt"


    Hallo? Ich lass mich von denen doch nicht zum Krüppel spritzen!


    MfG


    RKP

    • Offizieller Beitrag

    ...nach einer Impfung konnte ich für paar Tage nicht schreiben, da ich den Stift nicht halten konnte. 8o


    Ansonsten:
    - Willste Schmerzensgeld?
    - Haste einen bleibenden körperlichen Schaden davongetragen?
    - Ist die Impfung für irgendeinen Sachschaden kausal gewesen?
    - Last but not least: soll die BW in Anspruch genommen werden?


    ...ich formuliere es mal vorsichtig: es ist ein verdammt schweres Thema, welches Du hier ansprichst. Da du hier eh keine Rechtsberatung bekommen wirst und kaum einer solch einen Sachverhalt selbst erlebt haben dürfte, so wirste hier leider keine Hilfe finden können.


    Gruß, Kubek

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, eine Körperverletzung bedarf grundsätzlich der Einwilligung nach § 228 StGB.
    Dürfte hier - obwohl der Threadsteller den Vorgang als "unfreiwillig" beschreibt - denoch gegeben sein, wenn auch nur konkludent.
    Ferner geht's hier nicht um eine evtl. Strafbarkeit.


  • Die Impfung wurde befohlen.
    Der Arzt hat in den Muskel statt unter die Haut (wie es eigendlich vorgeschrieben ist) gespritzt.

    • Offizieller Beitrag


    Aha... das ist doch mal ein Anknüpfungspunkt, meine dabei die Ausführung der Impfung.
    Wie man "befohlen" verstehen soll bedarf leider der Auslegung...


    So: es gibt bei der BW sowas wie eine Vertrauensperson, oder wie man das immer nennen mag. Am besten sich mit ihr über das Thema unterhalten.

  • Zitat

    Original von Kubek
    [... Ferner könnte gar Staatshaftung in Frage kommen, § 839 BGB (BW-Arzt gleichgestellt einem Beamten?)[/COLOR]


    BW Ärzte als Zeitsoldaten sind Beamten auf Zeit und somit den Beamten gleich gestellt.


    Es könnte aber auch einer der wehrpflichtigen Ärzte gewesen sein ?(


  • Wenn man mit dem Medizinstudium fertig ist, sollte man zu alt für den Bund sein ;)


  • Nope genügend verschieben nur ihre Zeit nach hinten hinaus.


  • nach dem Grundstudium darf man eh nicht mehr gezogen werden zumindest heutzutage vorher holen sie dich direkt ausem Studium, kollege ist das passiert

  • Interessantes Thema, die sogenannte beamtenrechtliche "Selbstaufopferungspflicht" war mal Thema einer Prüfungsklausur ...


    das ist wohl bei Soldaten sehr verwandt.


    Wenn man mal in [URL=http://norm.bverwg.de/jur.php?SG,17]§ 17 Abs. 4[/URL] (Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten) hineinschaut, wird man feststellen, dass hierdurch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann.


    Zitat:


    1 Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. 2 Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. 3 Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt


    Zitatende


    Da die besagte Schutzimpfung eine Vorlaufzeit von 28 Tagen benötigt und die schnelle Eingreiftruppe der BW allzeit damit zu rechnen hat, auch in JE - Risikogebieten eingesetzt zu werden, sehe ich dies als Prophylaxe durch o.a. gesetzliche Grundlage abgedeckt.


    Dass ein Impfstoff in D nicht zugelassen ist, bedeutet nicht, dass er verboten ist. Siehe [URL=http://norm.bverwg.de/jur.php?amg_1976,73]§ 73 AMG[/URL]


    Einen in D zugelassenen Impfstoff gegen JE gibt es nicht. Die Zulassung würde auch nur bedeuten, dass dieser verschreibungsfähig wäre und die Krankenkasse dafür aufkommen würde. Dies ist bei der BW sowieso hinfällig, dort nennt man das glaube ich "Freie Heilfürsorge". Die Nichtzulassung schließt gleichfalls eine Herstellerhaftung aus. Die Arzthaftung bleibt unberührt. Bei dienstlich angeordneter Impfung sehe ich die BW in Verantwortung, falls kein Arztfehler vorliegt.


    Nach etwas googeln konnte ich unter mehreren Quellen nachlesen, dass bei ca. 10 % der Prophylaxe-Impfungen gegen JE als Nebenwirkungen temporäre Muskelschmerzen auftreten können, die nach einigen Tagen weggehen. Von 8 Wochen war allerdings nirgendwo die Rede.


    Auch bei subcutanen Impfungen kann es mal vorkommen, dass der Arzt einen Nerv trifft, das tut dann schon mal ein paar Wochen weh, ist bei meiner letzten Tatanus passiert. Als ich mich bei meinem Arzt beschwert hatte, blieb ihm auch nur eine Entschuldigung übrig ...


    Vor dem Hintergrund eines möglichen Auslandseinsatzes mit einer Infektionsgefahr bei einer Letalitätsrate von 25 %, würde ich ein paar temporäre Beschwerden hinnehmen.


    ...und immer schön in Deckung bleiben, RKP

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    • Offizieller Beitrag

    Sehr gute Ausarbeitung, @ Trecker. :perfekt:


    Doch die Frage nach der Durchführung der Impfung steht immernoch im Raum -
    "Der Arzt hat in den Muskel gespritzt, statt wie vorgeschrieben unter die Haut".
    Bin kein Arzt, um beurteilen zu können ob dies ein "Kunstfehler" war oder nicht. Aus juristischer Sicht ist dies jedoch ein wichtiger Anknüpfungspunkt, den man in der Prüfung des § 823 BGB oder § 839 BGB beachten muss.
    Die Einschränkung des GR führt nicht dazu, dass jemand einen Anspruch auf SE verliert.
    Wiederhole mich deswegen nochmals: es ist eine sehr umfangreiche Prüfung.


    Gruß, Kubek

  • Danke euch allen. Besonders an Trecker - das ist mal ne klare Ansage was du da geliefert hast :respekt: :perfekt: :bier2:


    Ich werde morgen nochmal zum Arzt gehen wegen meinem Arm. Mal sehen ob man den Arm nicht irgendwie besser untersuchen kann als mit der Aussage: "Wir spritzen das Mittel das nächste Mal in den anderen Arm und gucken mal was passiert."

  • Hallo,


    bin zwar kein Soldat, jedoch Beamter...
    Ist ja ähnlich, so dienstrechtlich. :D
    Also erster Punkt. Dem Vorgesetzten umgehend melden und einen Vermerk anfertigen lassen! Oder wie immer das beim Bund heißt.
    Zweitens, den zuständigen Arzt nerven.
    Drittens. Vorgesetzten über Ergebnis des Gesprächs informieren! Natürlich mit anständiger Meldung! Marsch Marsch!! :Bier:


    Grüße


    Micha123


  • ...guter und sehr wichtiger Hinweis, Micha!


    @ RKP:


    Schreib sicherheitshalber


    a) eine Dienstunfallmeldung


    b) einen Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall


    Der Begriff Dienstunfall ist in diesem Zusammenhang weit gefasst, man weiß nie was bleibt oder daraus werden könnte.


    Wie ich die BW einschätze, gibt es dafür ein Formblatt :D


    Wenn du damit nicht zurecht kommst oder jemand das abwimmeln will, lass dich vom Personalrat beraten.

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  • moin
    habe mir net alles durchgelesen, warum auch.
    ansprüche an den bund stelln ist nunmal ziemlich unmöglich,da die sich wo es geht absichern.


    wie lange bist du schon dabei (beim bund).


    hab selber erst alles hinter mir und keine probleme.


    rechtsansprüche:
    auch du hast sicherlich vorher nen wisch unterschreiben müßen wie jeder andere auch. wo darauf hingewiesen wird was für ursachen und so weiter und somit auch eventuelle kranken vorgeschichten die du angeben mußtest.


    glaube nicht nach dem du das kleine gedruckte nicht gelesen hast und dennoch unterschrieben hast, das du ansprüche hast..




    zu dem verbotenen.


    wo steht das es net zugelassen ist.



    mfg martin


  • Aber ich hab jetzt immerhin nen BWK-Termin...