Rechts vor Links - auch Rückwärts?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.343 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Hallo,



    Gilt "Rechts vor Links" auch Rückwärts?


    Sprich: wenn ich Rückwärts in eine kleine ruhige Kreuzung fahren würde mit zb einem Sprinter (wo man ja nix sieht da er keine Seitenfenster hat), und mich hätte dann jemand Rückwärts von rechts. Müßte er mich beachten wenn ich Rückwarts komme?



    Da ich manchmal Rückwärts aus engen Strassen rausfahren muß mit dem DHL Iveco oder MB weil er einfach zu breit ist und ich nicht komplett durch die Strasse komme wegen parkenden Autos, oder mir kommt einer entgegen und ich habe den kürzeren Weg zurück. Daher meine Frage...



    Danke


    Gruß Andy

  • In dem Fall bist du meines Wissens verpflichtet dich Ein bzw. Ausweisen zu lassen.

  • Wer an einer gleichberechtigten Kreuzung von rechts kommt hat Vorfahrt, egal ob er rückwärts, vorwärts oder seitwärts fährt.
    Aber beim Rückwärtsfahren ist eine besondere Sorgfalt erforderlich, notfalls muss man sich einweisen lassen.


    EDIT: btw, beim Rückwärtsfahren besteht zusätzlich die Gefahr rechts und links zu verwechseln. :D

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    3 Mal editiert, zuletzt von Fincki ()


  • Nein, es gilt nicht rechts vor links.


    Es gilt § 9 (5) StVO:

    Zitat

    (5)Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

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  • Man muß sich erforderlichenfalls "einweisen" lassen!



    Schönes Wortspiel, nur mal so am Rande! =)

  • Danke für die Antworten bis jetzt. Einweisen geht ja nicht, aber jetzt weiß ich zumindest wies aussieht im falle eines Falls.



    Bei einem Unfall würde dann wahrscheinlich 50/50 sein, oder? Es gilt ja auch §1 der STVO...

  • Trecker hat es doch bereits schon geschrieben.


    Probier es noch ein paar Male zu lesen dann verstehst du es auch.. bestimmt.

  • Zitat

    Original von SilEighty
    Danke für die Antworten bis jetzt. Einweisen geht ja nicht, aber jetzt weiß ich zumindest wies aussieht im falle eines Falls.



    Bei einem Unfall würde dann wahrscheinlich 50/50 sein, oder? Es gilt ja auch §1 der STVO...


    Du möchtest 50% Rabatt?


    Warum? Weil du nichts siehst ? Oder weil du glaubst nicht anders zu können?


    Peter,Peter,Peter :confused:

  • Also da wirst du zu 100% Schuld bekommen.


    Ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall er stand an der Einmündung (T-Kreuzung) wollte nach links und musste warten, da sich der Verkehr nach links staute. (Rechts war frei)
    Dann setzte ein Fahrzeug von meinem Bekannten aus gesehen aus der Schlange die links abgebogen war zurück und fuhr gegen sein Fahrzeug.
    Der Rückwärtsfahrende bekam 100% Schuld zugesprochen

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

  • Zitat

    Original von Dr. Evil
    Trecker hat es doch bereits schon geschrieben.


    Probier es noch ein paar Male zu lesen dann verstehst du es auch.. bestimmt.


    Falls nicht muss er sich halt einweisen lassen! :lachwalzen:

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)


  • Arsch! :will-u-understand:


    *krampfhaft versucht, die Cola vom Netbook zu wischen*

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Danke, Arne!


    Aber nochmal zurück zur Frage; Wieso geht Einweisen nicht?
    Wenn das Gesetz es (vermutlich nicht ohne Grund) verlangt, dann geht es ganz sicher. Ansonsten darfst halt nicht in die Straße einfahren, wenn du siehst dass du nur Rückwärts wieder raus kommst. Vielleicht sollte man für DHL (und andere Lieferdienste) eine Sonderfassung der StVO erlassen... :wand:



  • Ihr seid ja so schlau :rolleyes:




    Glaubst du im ernst das sich jedes mal jemand findet der mich einweißen will? Du würdest das ja vllt machen wenn ich dich dann Treffen würde....


    Die Leute die hier so blöd reden, das sind genau die, die stur drauf los fahren und keine Rücksicht nehmen.


    Wieviel Autofahrer glaubst du, die mich (logischerweiße langsamm und vorsichtig) Rückwärts aus einer Strasse rausfahren SEHEN, halten an und denken einfach mal mit? Und nehmen Rücksicht nach §1?



    Und es gibt einfach sture Leute, die nicht einen Meter mit Ihrem PKW zurückfahren und auf Ihr Recht beharren (zb in einer engen Strasse wo links und rechts Autos parken und nur noch Platz für einen ist). Was soll ich dann machen? Ich muß ja irgendwie wieder raus !? :rolleyes:


    Es lässt sich nunmal leider nicht (immer) vermeiden. Mir wärs anders auch lieber...



    Blöd rummsabbeln können aber immer alle... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von SilEighty
    Ihr seid ja so schlau :rolleyes:


    Deswegen darfst du ja auch hier fragen.


    Zitat

    Original von SilEighty
    Glaubst du im ernst das sich jedes mal jemand findet der mich einweißen will?


    Ich dachte immer, die DHL-Autos wären gelb?



    Zitat

    Original von SilEighty
    Die Leute die hier so blöd reden, das sind genau die, die stur drauf los fahren und keine Rücksicht nehmen.


    Blasphemie. Genauso haben alle DHL-Männer Fußkrebs, ähm eingewachsene Zehnägel. :rolleyes:


  • Was schreibt dein Arbeitgeber denn in solchen Situationen vor?

  • @ Andy, ich denke, du kannst differenzieren, ich kann das übrigens auch. Es ist nicht jedes mal erforderlich, sich herauswinken zu lassen (um keinen weiteren Anlass für Wortspiele zu setzen), im Gesetz steht "erforderlichenfalls".


    Es hat seinen Sinn, dass man beim Rückwärtsfahren keine Vorfahrt hat, da die Heckansicht eines Fahrzeuges, auch wenn es rechts in der Seitenstraße steht, dem anderen nicht die Vermutung aufzwingt, "der will jetzt rückwärts raus", im Gegenteil.


    Ich kenne die Schwierigkeiten im Lieferdienst, mein Schwiegervater hatte eine Wäscherei miz Hol- und Bringservice und ich hatte oft genug ausgeholfen beim Fahren. Ford Transit geschlossener Kasten, nicht die Riesenkiste, aber wenn man auf "Rückspiegelfahren" angewiesen ist, in engen Gassen eine Aufgabe. Deshalb habe ich schon des Öfteren mal einen Passanten gebeten, zu schauen, ob jemand kommt oder wie viel Platz ich noch habe. Vorsichtig raustasten und hoffen, dass es nicht knallt, ist da nicht. Das sieht das Gesetz nicht vor, deshalb steht da "erforderlichenfalls einweisen lassen" ...ooops, jetzt hab´ ich´s doch gesagt :D


    Ich verstehe deshalb auch deinen Unmut, dass nicht alle "mitdenken", aber diejenigen waren noch nicht in solchen Situationen. Den § 1 StVO als Generalklausel sollte man übrigens immer erst dann bemühen, wenn keine Spezialregel greift und hier greift allerdings eine, die mit fast gleichem Wortlaut die Verantwortung auf denjenigen legt, der rückwärts fährt! Dann kann man nicht sagen: "Das drehe ich jetzt gerade mal auf den anderen um, weil für den gilt § 1". Lex spezialis derogat legi generali.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition


  • Lieber Stoho ( dessen Meinung ich sonst sehr schätze ) , das ist doch nun wirklich Dünnschiss. Glaubst Du, bei dem Termindruck, den diese Leute haben, können die sich noch die Zeit nehmen, die Strassen alle abzulatschen, wenn es am Anfang nicht einzusehen ist ? Und es ist oftmals auch wirklich so, das sich da auf Teufel komm raus sich noch hinter einem zurücksetzenden Auto vorbeigequetscht werden muß. Die Situation ist meist auch ohne diese verbohrte Ansicht "ich bin aber im Recht" schon schwierig genug.

  • Ändert nur nichts an der Rechtslage.


    Verständnis hin oder her...passiert etwas, ist das ganze plötzlich sekundär.


    Spitz auf Knopf heißt es dann ...nicht, ist doch bisher gut gegangen.

    Einmal editiert, zuletzt von noirdark ()

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