ZitatAlles anzeigenOriginal von RottenSon667
das kann man voll und ganz zurück geben. du sagst es selber:
ZitatOriginal von Trecker
... also schaut man, um den Halter nicht unnötig anzuschreiben, wer noch bei ihm wohnt und findet Petras hinterlegtes Foto mit verblüffender Ähnlichkeit...
man schau also.
weißt du, die jungs die sich in ihren accounts auf den russischen servern einloggen schauen auch nur was der kleine trojaner da an daten nach hause geschickt hat. die schauen nur, und nutzen die dann eventuell, wenn es sich als nützlich erweist.
Die Polizei ist aber nunmal eine Staatsgewalt und Petra saß nunmal in einem Auto was eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Warum soll der Polizist jetzt bitte nicht ermitteln dürfen???
Bin ich zu blöd oder warum verstehe ich deine Argumentation nicht?
Deiner Meinung nach darf IMMER nur der Halter belangt werden, auch wenn man klar erkennt das ein Anderer gefahren ist, den man auch noch anhand eines Fotos erkennen kann. Und wieso das bitte?
Wenn einer ne Bank überfällt (gut ist jetzt keine OWi) und man erkennt sein Gesicht auf den Kameras darf die Polizei das auch nicht zum ermitteln des Täters verwenden oder wie?