Kündigungsfrist ohne Schriftlichen Arbeitsvertrag

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.302 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von YETI.

  • Moinsen


    Klein Peter, seines zeichens gelernter Galvaniseur, möchte seinen Arbeitsplatz wechseln und hat sogar schon kurzfristig eine zusage bekommen wo er sofort anfangen kann.
    Nur leider haperts bei ihm noch an der Kündigungsfrist in seiner momentanen Firma.


    Perterchens Informationen schwanken nun leider von 2 wochen bis 2 monate?!
    Problem an der ganzen geschichte ist das Peter nur einen "Mündlichen" arbeitsvertrag hat.
    was daraus resultiert das Peter nach abschluss der lehre in dieser firma erst 2 mal einen befristeten Vertrag bekommen hatte und nach auslauf des 2. befristeten Jahres fest angestellt wurde.
    Allerdings ist, trotz 2-3 mal nachfragen kurz nach der festübernahme, nie ein neuer Arbeitsvertrag in schriftlicher form festgehalten wurden.


    Wie steht das da jetz für Peter mit der Kündigungsfrist?
    seine eigenen nachforschungen haben ergeben:
    1. Mündlicher arbeitsvertrag ist ein so genannter standart Arbeitsvertrag = 2 wochen
    2. quellen aus dem internet sagen was von 4 wochen
    3. laut seinem Momentanen Chef sind es 2 Monate (resultierend aus der Dauer der betriebszugehörigkeit)


    2 Monate sind nich Tragbar für Peter da die andere Firme definitiv nicht solange auf ihn wartet. Die neue firma wöllte ihn am liebesten bis zum kommenden 15. fest haben.


    was tun?

  • mh... wer arbeitet denn nur mit mündlichen arbeits vertrag..... da muss man ja froh sein wenn man pünktlich geld bekommt..


    ob es da unterschiede gibt bei der kündigungsfrist bei mündlich oder schriftlich glaube ich nicht... (zumal man das ja auch besprochen haben sollte)


    wie lange war die kündigungsfrist denn bei den befristeten verträgen...
    danach kann man sich dann glaube ich ganz gut orientieren...


    eventuell sonst einfach mal mit dem chef reden...


    mfg martin

  • keine sorge das läuft schon alles mit rechten dingen, is eben aus der zeit wo aus befristet fest wurde das büro überlastet war und das danach in vergessenheit geriet, da was neues aufzusetzen.
    und zum damaligen zeitpunkt war man froh das aus dem befristeten eine festanstellung wurde.


    im befristeten warens damals 2 wochen... 14 tage.


    mit dem chef wurde geredet... grundsätzlich wär er ja für ein aufhebungs vertrag bereit, aber solange keine ersatz person mich ersetzen kann er sich das nich leisten mich einfach so von nun auf jetz gehen zu lassen und müsste daher wenn ich kündigen wöllte wenigsten auf die 2 monate bestehen.


    narf... 2 monate wartet aber die andere firma nicht.

  • Zitat

    Original von PsycoFun
    ... grundsätzlich wär er ja für ein aufhebungs vertrag bereit, aber solange keine ersatz person mich ersetzen kann er sich das nich leisten mich einfach so von nun auf jetz gehen zu lassen ...


    Ist das Dein Problem?


    Nö.


    Nach gesundem Menschenverstand (also: keine Rechtsberatung!) nehme ich an, daß das gilt, was zuletzt schriftlich festgehalten wurde.


    Oder eben das, was ein Kollege mit vergleichbarem "Vertrag" an Fristen drin stehen hat.

  • Gibt es im Betrieb hierzu eine Betriebsvereinbarung, gilt ein Tarifvertrag,... ??


    Wichtig ist meines erachtens erst einmal herauszufinden was für Peter gilt.

  • Am besten auch mak zum Betriebsrat gehen. Die können dir sicher auch helfen bezüglich der Kündigungsfrist.


  • Nö...es gilt, sofern kein Arbeitsvertrag anderes regelt, §622 BGB:



    Achte auf das Fettgedruckte: Der Arbeitnehmer kann - im Gegensatz zum Arbeitgeber - in diesem Falle immer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.


    Angaben natürlich ohne Gewähr....keine Rechtsberatung.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Zitat

    Original von Bo 999
    mh... wer arbeitet denn nur mit mündlichen arbeits vertrag..... da muss man ja froh sein wenn man pünktlich geld bekommt..


    Ich arbeite seit 11 Jahren ohne schriftlichen Vertrag!

  • Zitat


    Nützt aber nix. Die Anwendung des Gesetzes würde einen seit 11 Jahren bestehenden Mangel heilen. Das wäre sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Interesse hätte.


    Hier geht es rein um die Kündigungsfristen.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Es ist so wie YETI geschrieben hat, §622 BGB.


    Arbeitsverträge bedürfen nicht unbedingt der Schriftform, allerdings erinnere ich mich daran, dass es in so einem Fall nötig ist, dass der Arbeitgeber innerhalb einer gewissen Frist schriftlich dem Arbeitnehmer die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses mitteilt (ist zu lange her...).

  • was ist wenn peter einfach zu seim chef geht,
    ihm die kündigung auf denn tisch knallt, und sagt "ich bin weg"
    und einfach nich wieder kommt.

  • Dann ists das selbe wie bei jedem Vertrag.


    Wer außerhalb der Kündigungsfristen abhaut und keinen passenden Grund hat macht sich Schadensersatzpflichtig.


    Wenn also viel zu tun ist und ein Auftrag nun nicht erledigt wird .... Aber andersherum.. Hat Peter keinen Urlauf der ihm zusteht welcher noch vorgezogen werden könnte


    Also Kündigung fristgerecht zum 15.4 und ggf Urlauf vom 1.4 - 15.4

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • 15.04. wär schon zu spät...


    peter sollte möglichst zum 15.03. in der neuen firma anfangen.
    und bei 20 tagen urlaub im jahr kann man sich ausrechnen wieviel urlaub ihm da anteilig für 2 monate noch überbleibt.



    also hat peter wohl die auswahl, zwischen chef zuquatschen für nen aufhebungsvertrag um eher gehen zu können, oder das risiko auf ne klage einzugehen um den neuen job wahr nehmen zu können. oder s bleibt wie is und er versauert weiter in seiner momentanen firma.



    bzw kann peter auch den grund vorgeben kurzfristig zu gehen, weil er damit nicht einverstanden ist das er in der firma mit gefährlichen giftigen (ätzend krebseregend umweltgefährdent) meldungpflichtigen chemikalien arbeiten soll, welche in galvaniken zwar gängig sind aber nur mit behörlicher genemigung welche sein betrieb nicht hat und die chemikalie auch offiziel garnicht besitz und besitzen darf?



    bzw: Shadowrun du sagts es is das selbe wie in jeden vertrag... ähm es liegt aber kein schriftlicher abeitsvertrag vor, wo irgenwelche verbindlichen vereinbarungen getroffen wurden welche peter verletzen könnte.

  • Zitat


    bzw: Shadowrun du sagts es is das selbe wie in jeden vertrag... ähm es liegt aber kein schriftlicher abeitsvertrag vor, wo irgenwelche verbindlichen vereinbarungen getroffen wurden welche peter verletzen könnte.


    Wenn kein schriftlicher Vertag vorliegt gelten die gesetzliuchen BEstimmungen.


    Und die wurden schon zitiert...

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • was will man denn kündigen ...


    es gibt doch keinen arbeitsvertrag den man kündigen kann... und somit auch keinerlei klauseln oder irre ich...


    wenn man schwein ist kündit man und gut... hat ja keinen vertrag auf den er sich berufen kann oder doch...


    mfg martin

  • Zitat

    Original von Bo 999
    was will man denn kündigen ...


    es gibt doch keinen arbeitsvertrag den man kündigen kann... und somit auch keinerlei klauseln oder irre ich...


    Doch. Es gibt einen Arbeitsvertrag, aber eben keinen schriftlichen. Ein Vertrag kann aber nach BGB auch mündlich vereinbart werden.


    Zitat


    wenn man schwein ist kündit man und gut... hat ja keinen vertrag auf den er sich berufen kann oder doch...


    mfg martin


    Der Arbeitnehmer düfte auch in der Sozialversicherung inkl. dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberanteil pflichtversichert sein. Es besteht de facto ein Arbeitsverhältnis.


    Und das unterliegt. o.b. § BGB.

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  • Zitat

    Original von Kubek
    Habe ich was von Kündigungsfristen geschrieben?


    Nö. Deshalb war Dein Beitrag - wenn auch sehr interessant - angesichts des Trheadtitels aber eben off topic und wenig hilfreich für den Threadersteller hinsichtlich der Beantwortung seiner Frage.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Es gibt doch aber auch die Möglichkeit der gegenseitigen Vertragsauflösung. Sprich wenn Peters Chef zustimmt kann das Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden - ohne Fristen.