Peter wohnt in einer Großstadt. Seit ein paar Monaten hat Peter dort ein Fahrzeug, das er in seinem Parkbereich an der Straße parkt, wofür er auch brav seinen Parkschein beantragt hat.
Was Peter allerdings nicht klar war: Die ganze Stadt scheint eine Umweltzone zu sein. Deswegen flatterte Peter vor kurzem ein Brief ins Haus, in dem ihm folgendes vorgeworfen wird:
Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, Ihnen wird vorgeworfen, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit/en nach §24 Straßenverkehrsgesetz begangen zu haben:
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Z.270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
Verletzte Vorschriften
§49 StVO
§41/II STVO 153 BKAT
Auf der Rückseite des Schriebs soll Peter sich äußern und Angaben zu seiner Person machen. Außerdem ist da ein Feld, wo er ankreuzen soll, ob er den Verstoß zugibt oder nicht und wenn nicht, Gründe dafür angeben soll.
Von Peter wird verlangt, 40 Euro dafür zu bezahlen und einen Punkt auf sein Konto zu sammeln.
Außerdem wird Peter auf dem Schrieb als "Führer und Halter" aufgeführt, ist aber lediglich Führer, denn der Halter ist ein anderes Familienmitglied. Dies hat Peter bei seiner Anmeldung für den Anwohnerparkschein auch korrekt so angegeben (der Stadtverwaltung liegt auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor, die für die Registrierung verlangt wird).
Tatsache ist: Peters KFZ ist ein sehr fortschrittliches Fahrzeug und erfüllt Euro 2 (Benziner). Daher erhält es die grüne Plakette mit der 4 darauf. Wie Peter feststellte, befindet sich sogar noch die alte, braune "G-KAT"-Plakette auf der Scheibe. Dass diese heute keine Relevanz mehr hat, ist ihm klar, aber naja.
Was kann Peter nun tun, um dem Bußgeld zu entgehen oder dieses wenigstens zu mindern und dadurch auch den Flenspunkt zu vermeiden? Tatsächlich ist es ja so, dass Peter niemals gegen die Vorschrift verstoßen hat, dass keine KFZ mit zu schlechter Abgaseinstufung in die Umweltzone einfahren dürfen - er hat lediglich keine Plakette in seine Scheibe geklebt.
Dass es vor wenigen Jahren eine Gesetzesänderung gab, welche die Definition vom "am Verkehr teilnehmen" auch auf den ruhenden Verkehr ausdehnt, hat Peter nachgelesen. Daher kann er sich darauf schon nicht mehr berufen.
Leider verfügt Peter aber nicht über eine Rechtsschutzversicherung und ist nun ratlos, was er am besten machen soll:
Den Brief beantworten und abstreiten bzw. als Grund aufführen, dass sein KFZ die grüne Plakette bekommt und daher von einem Bußgeld abgesehen werden soll, zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins als Beleg (dies ist allerdings eine logische Argumentation, die nach Peters Erfahrung daher bei der Obrigkeit wohl kaum Erfolgsaussichten hat)?
Den Brief beantworten, "nein" ankreuzen und keine Angaben zur Person machen und keinen weiteren Grund angeben?
Den Brief in die runde Ablage verschwinden lassen und nicht reagieren? Das Schreiben erwähnt allerdings, dass innerhalb einer Woche geantwortet werden muss, da sonst eine Geldbuße droht. Inwieweit diese zusätzlich zu den bereits verlangten 40 Kröten anzusehen ist, wird allerdings nicht erwähnt.