Peter und die Umweltzone

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 7.032 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Peter wohnt in einer Großstadt. Seit ein paar Monaten hat Peter dort ein Fahrzeug, das er in seinem Parkbereich an der Straße parkt, wofür er auch brav seinen Parkschein beantragt hat.
    Was Peter allerdings nicht klar war: Die ganze Stadt scheint eine Umweltzone zu sein. Deswegen flatterte Peter vor kurzem ein Brief ins Haus, in dem ihm folgendes vorgeworfen wird:


    Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, Ihnen wird vorgeworfen, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit/en nach §24 Straßenverkehrsgesetz begangen zu haben:


    Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Z.270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.


    Verletzte Vorschriften
    §49 StVO
    §41/II STVO 153 BKAT


    Auf der Rückseite des Schriebs soll Peter sich äußern und Angaben zu seiner Person machen. Außerdem ist da ein Feld, wo er ankreuzen soll, ob er den Verstoß zugibt oder nicht und wenn nicht, Gründe dafür angeben soll.


    Von Peter wird verlangt, 40 Euro dafür zu bezahlen und einen Punkt auf sein Konto zu sammeln.


    Außerdem wird Peter auf dem Schrieb als "Führer und Halter" aufgeführt, ist aber lediglich Führer, denn der Halter ist ein anderes Familienmitglied. Dies hat Peter bei seiner Anmeldung für den Anwohnerparkschein auch korrekt so angegeben (der Stadtverwaltung liegt auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor, die für die Registrierung verlangt wird).


    Tatsache ist: Peters KFZ ist ein sehr fortschrittliches Fahrzeug und erfüllt Euro 2 (Benziner). Daher erhält es die grüne Plakette mit der 4 darauf. Wie Peter feststellte, befindet sich sogar noch die alte, braune "G-KAT"-Plakette auf der Scheibe. Dass diese heute keine Relevanz mehr hat, ist ihm klar, aber naja.


    Was kann Peter nun tun, um dem Bußgeld zu entgehen oder dieses wenigstens zu mindern und dadurch auch den Flenspunkt zu vermeiden? Tatsächlich ist es ja so, dass Peter niemals gegen die Vorschrift verstoßen hat, dass keine KFZ mit zu schlechter Abgaseinstufung in die Umweltzone einfahren dürfen - er hat lediglich keine Plakette in seine Scheibe geklebt.


    Dass es vor wenigen Jahren eine Gesetzesänderung gab, welche die Definition vom "am Verkehr teilnehmen" auch auf den ruhenden Verkehr ausdehnt, hat Peter nachgelesen. Daher kann er sich darauf schon nicht mehr berufen.


    Leider verfügt Peter aber nicht über eine Rechtsschutzversicherung und ist nun ratlos, was er am besten machen soll:


    Den Brief beantworten und abstreiten bzw. als Grund aufführen, dass sein KFZ die grüne Plakette bekommt und daher von einem Bußgeld abgesehen werden soll, zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins als Beleg (dies ist allerdings eine logische Argumentation, die nach Peters Erfahrung daher bei der Obrigkeit wohl kaum Erfolgsaussichten hat)?


    Den Brief beantworten, "nein" ankreuzen und keine Angaben zur Person machen und keinen weiteren Grund angeben?


    Den Brief in die runde Ablage verschwinden lassen und nicht reagieren? Das Schreiben erwähnt allerdings, dass innerhalb einer Woche geantwortet werden muss, da sonst eine Geldbuße droht. Inwieweit diese zusätzlich zu den bereits verlangten 40 Kröten anzusehen ist, wird allerdings nicht erwähnt.

  • Moin mr_nice,


    tja, da hätte Peter sich wohl rechtzeitig über das Gebiet der Umweltzone in seiner Stadt informieren müssen, ob er innerhalb oder außerhalb dieser wohnt, bzw. sein KFz parkt.


    Denke, Unwissenheit hilft hier nicht wirklich weiter, da das Thema Umweltzonen nicht zuletzt auch in den Medien die letzten zwei Jahre verstärkt behandelt wurde.


    Mit anderen Worten, hier wird Peters Schusseligkeit bestrafft und einen Ausweg sehe ich da nicht für ihn, um die darausfolgenden Konsequenzen herum zu kommen.


    Der Fahrzeugführer (Peter) bekommt in diesem Fall die Strafe, ist der nicht zuermitteln, wird der Halter angeschrieben, daß die Daten der Person, die zu dem Zeitpunkt das Auto benutzte, den Behörden offenzulegen sind. Einmal kommt da der Halter eventuell drum rum, aber spätestens bei einem zweiten Delikt wird dem Halter vorgeschrieben, ein Fahrtenbuch für das KFz zu führen.


    Sorry, shit happens, but the Life goes on ;-).



    Munter bleiben

    Ciao
    Olaf

    Keep happy cruisin :perfekt:

    Einmal editiert, zuletzt von Geronimo ()

  • Kauf Peter eine grüne Plakette, (die er ja bekommt)
    Klebe Peter diese in die Frontscheibe. Beantworte für Peter das Schreiben.
    Peter gibt den Verstoß nicht zu:
    Peter hat aus Duseligkeit die grüne Plakette beim Umzug verbummelt. Peter hat sich nun eine neue bei der Zulassungsstelle geholt und diese umgehend am Fahrzeug angebracht.


    Die Politesse oder die Polizei hat ganz einfach Ihren Job gemacht. Sie sah ein Fahrzeug ohne Plakette und hat dieses Fahrzeug aufgenommen.

  • Oder Peter kauft Plakette,
    klatscht die in die Windschutzscheibe,
    Beantwortet Schreiben mit nein,
    da ja Grüne Plakette in Scheibe klebt.


    Grüne Plakette muss nicht unbedingt bei Zulassungsstelle gekauft werden,
    Willi hatte die damals von seinem Freundlichen Nissan händler bekommen.


    Da ja nicht Datum in das Weiße Feld eingetragen wird, sondern nur das Kennzeichen, könnte Politesse ja von Sonne geblendet worden sein,
    blöd wird nur, wenn Politesse Foto gemacht hat.


    Aber was hat Peter gegen 40 € und 1 Punkt ?

  • Zitat

    Original von jessesno
    blöd wird nur, wenn Politesse Foto gemacht hat.


    Dem könnte durchaus so sein. Im Schrieb steht auch etwas von "Zeuge" mit namentlicher Nennung.


    Zitat

    Original von jessesno
    Aber was hat Peter gegen 40 € und 1 Punkt ?


    Wäre Peter mit einem schwerölverbrennenden russischen Stahlhaufen – unter Ausstoß von tiefschwarzem Ruß – in die Umweltzone eingefallen, könnte er die Bußgeldbewehrung ja verstehen.
    Nachdem sein Fahrzeug allerdings alle Auflagen erfüllt und lediglich so ein blöder Aufkleber gefehlt hat, sieht er nicht ein, wieso er dafür sogar einen Punkt kassieren sollte. Schließlich hat nichts und niemand durch das Fehlen des besagten Aufklebers irgendeine Schädigung erfahren, genausowenig wird irgendwer einen positiven Effekt verspüren, wenn Peter morgen einen solchen Aufkleber anbringt.


    Falls dir 40 Euro nicht wehtun, ist das ja schön. Peter hingegen wurmt so etwas.

  • Zitat

    Original von mr_nice

    Nachdem sein Fahrzeug allerdings alle Auflagen erfüllt und lediglich so ein blöder Aufkleber gefehlt hat, sieht er nicht ein, wieso er dafür sogar einen Punkt kassieren sollte. Schließlich hat nichts und niemand durch das Fehlen des besagten Aufklebers irgendeine Schädigung erfahren, genausowenig wird irgendwer einen positiven Effekt verspüren, wenn Peter morgen einen solchen Aufkleber anbringt.



    Ich bin auch kein Freund der Umweltzone, aber.....
    .....woher soll die Politesse wissen inwelcher Schadstoffklasse sich Peters Auto befindet?
    ....Gesetz ist Gesetz, so hat sich auch Peter dran zu halten
    .... vor jeder Stadt steht ein Schild, daß das befahren der Stadt nur mit einer Plakette zulässig ist
    .....positiver Effekt einer Plakette ist, daß man sofort erkennt wer ein schwarzes Schaf ist.
    ....auch Peter sich an solche Regeln und Gesetze halten sollte, sonst hat er die nächsten Monate damit zu tun Briefe zu beantworten
    ....wo ist das Problem ist einen solchen Aufkleber anzubringen?


    Man muß sich das miteinander Leben doch nicht unnötig schwer machen,oder?

  • Zitat

    Original von mr_nice



    Falls dir 40 Euro nicht wehtun, kann ich dir Peters Bankverbindung zukommen lassen, er würde sich bestimmt darüber freuen.


    wieso sollte er für peter´s unfähigkeit bezahlen?


    Ein Ochse (althochdeutsch ohso) ist ein kastrierts männliches Rindvieh.


  • Die Genialität der Ratschläge ist ja mal wieder nicht zu toppen.
    Sicher ist auch jedem klar, wieso der Anhörungsbogen nicht an den Halter des geparkten Fahrzeugs geschickt wurde, obwohl ja offenbar der Führer nicht angetroffen wurde?

  • Zitat

    Original von howie
    Die Genialität der Ratschläge ist ja mal wieder nicht zu toppen.
    Sicher ist auch jedem klar, wieso der Anhörungsbogen nicht an den Halter des geparkten Fahrzeugs geschickt wurde, obwohl ja offenbar der Führer nicht angetroffen wurde?


    Was hast Du für ein Problem mit den Antworten?

  • Unabhängig was Peter nun mit den Empfehlungen macht, sollte er als Sofortmaßnahme dem von ihm genutzen Auto eine Umweltplakette in die rechte untere Ecke der Frontscheibe kleben (die gibt es selbst Samstags noch bei A.T.U o.ä.)
    Eine Ausrede wie: "Mein Auto könnte die grüne Plakette problemlos bekommen", zieht da absolut nicht, da für Umweltzonen der einfache Grundsatz gilt: nur mit Plakette.


    Peter soll sich freuen, dass es so lange gutgegangen ist - und darüber, dass er sich nicht selbst in den Hintern beißen kann...


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.333 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 260.604km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()

  • Peter sollte sich die Plakette kaufen und das Schreiben freundlich beantworten,mit dem Hinweis das ,eben jene Plakette vergeßlicherweise nicht geklebt wurde,mit viel Glück und freundlichen Worten wird dann das Verfahren vielleicht eingestellt.
    Selbst schon erlebt mit überzogener Tüv-Plakette (8Mon), Bußgeldbescheid bekommen,einige Wochen vorher zufällig beim Tüv gewesen(leider durchgefallen)aber mit dem Hinweis auf die 4 Wochen Nachprüfungfrist(Kopie beigefügt)einspruch erhoben und mit erfolgt eingestellt worden.


    Mit freundlichen Worten und einer guten Erkärung kommt man manchmal weiter.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Demnach ist der Bußgeldkatalog nur für die Unfreundlichen gemacht. ?(


    Ich hab nun mal reingeguckt, bei Nr. 153. Pfetschle hat Recht, einfach Vorwurf bestreiten, er ist unzutreffend. Von Plakette steht da nichts und das Fzg. unterliegt nicht dem Verkehrsverbot. Kopie des Fzg-Scheins sollte als Nachweis genügen, die Behörde kann die Daten selbst überprüfen und muß das Verfahren einstellen.

  • Zitat

    Demnach ist der Bußgeldkatalog nur für die Unfreundlichen gemacht.



    Das hat damit nichts zu tun.aber manchmal hilft es ,mit Freundlichen Worten nachzufragen.


    Auch bei Beamten und der Verwaltung heißt es: Der Ton macht die Musik.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Zitat

    Original von Starmaster
    Auch bei Beamten und der Verwaltung heißt es: Der Ton macht die Musik.


    Echt ??


    Ich habe die Erfahrung gemacht dass überall der Ton die Musik macht... Selbst bei Tante Emma im Edeka bekommst du motzig strotzig ... nischt

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Mal eine kleine Analogie:


    Wenn du ohne gültige HU-Plakette erwischt wirst, musst du auch Strafe zahlen. Da hilft nicht, dass der Wagen "verkehrssicher" ist und "mit Sicherheit die Plakette bekäme". ;)


    Du wurdest ohne Umweltplakette in einer Umweltzone erwischt. Steh dazu und zahle. Du fährst ja auch nicht schwarz mit der Bahn und bringst der Ausrede, dass du das Geld für die Fahrkarte dabei hattest, wenn du erwischt wirst. :D

    • Offizieller Beitrag

    Septon, da alter Philosoph! =)

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Zitat

    Wenn du ohne gültige HU-Plakette erwischt wirst, musst du auch Strafe zahlen. Da hilft nicht, dass der Wagen "verkehrssicher" ist und "mit Sicherheit die Plakette bekäme".



    wenn du gut argumentieren kannst nicht unbedingt,
    Selbst erlebt, 6 Monate über Tüv gewesen ,dann aber zum tüv,Plakette nicht bekommen wegen Mängel(4 Wochen Zeit),in der Zeit eine Anzeige wegen ungültiger Hu-Plakette bekommen( war ja rechtens)Freundlich ans Amt geschrieben ,mit Hinweis auf die 4Wochen-Frist(obwohl schon 6 Mon.drüber),darauf hin Schreiben bekommen zwecks Vorlegung des gültigen Tüv-berichtes nach der 4 Wochenfrist.Nach Ablauf der Frist vorgelegt und dann ein Schreiben bekommen ,das die Strafe aufgehoben wurde.


    mfg

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Zitat

    Original von SePtOn
    Mal eine kleine Analogie:


    Hinkt aber, denn man wird per Brief rechtzeitig daran erinnert, dass die HU ansteht. So ist man also vorgewarnt. Außerdem wird da tatsächlich in regelmäßigen Zeitabständen der technische Zustand des KFZ überprüft. Ob dieser tatsächlich einwandfrei ist, wenn du mit abgelaufener HU-Plakette dastehst, das ist ja dann tatsächlich zu klären.


    Wenn ich ohne den blöden Umweltaufkleber dastehe, gibt's aber nichts zu untersuchen, Fahrzeugschein ist Beweis genug.
    Zudem einen Punkt zu vergeben für den Verstoß gegen ein Emissionsgesetz, gegen das - auf technischer Basis betrachtet - nie verstoßen wurde, ist doch unverhältnismäßig, findest du nicht?


    Pflichtbewusst wie Peter ist, ging er übrigens demletzt zum TÜV, um die geheiligte Klebefolie zu erstehen, da ihm ansonsten keine andere theoretisch ausgabefähige Stelle (das hat Peter vorher nachgelesen) in der Nähe weiterhelfen konnte. Der weiter oben besagte Unger-Teileheini ist weit außerhalb und war daher am WE nicht mehr zu erreichen.


    Der TÜV-Mensch schaut also in den Fahrzeugschein, runzelt die Stirn und fängt sogleich an, von Schlüsselnummern zu faseln und dass es seit Ende 2011 keine gelben Plaketten mehr für Euro 2 gebe. ?(


    Peter war mehr als erstaunt darüber, dass Euro 2 angeblich nur eine gelbe Plakette bekommt. Eigentlich war er todsicher, dass selbst Euro 1 die Plakette mit der 4 drauf erhält.
    Schon auf eine zermürbende Diskussion gefasst, musste er dann zum Glück doch nicht vollends verzweifeln, da der Mensch auf der anderen Seite der Theke auf Peters Hinsweis hin dann doch einsah, dass es sich um ein Fahrzeug mit Ottomotor handelt ... :stichel:

  • Mir wurde damals von nem TÜV-Prüfer und vom Nissan Händler gesagt, dass alle Ottomotoren mit G-KAT diese schöne Grüne Plakette bekämen,
    selbst anner Zulassungsstelle geben die mir ohne murren und Meckern das Grüne dingens inne hand ( gegen 5 € versteht sich ) ^^