Alufelge gerissen

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 6.527 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Reparator.

  • Hallo, bin neu im Forum.


    Ich fahre einen Nissan Primera [lexicon]P11[/lexicon] GT und hatte heute ein kleines hoppla -.-
    bin mit dem Hinterreifen gegen so eine art großer Betonstein gefahren, der hat mir den Reifen irgendwie aufgeschlitzt und die Felge an einer Stelle komplett verbogen -.-
    Dann beim genauer hinsehen ist mir aufgefallen das die Alufelge innen gerissen ist, leider ist die Alufelge aus dem Jahr 2003 und natürlich bekommt man die nirgends mehr :S
    Ein Kollege hat mir dann erzählt das man Felgen schweißen kann, jetzt wollte ich wissen ob man die Felge irgendwie noch retten kann :S


    Danke für Antworten

  • Zitat

    Hallo, bin neu im Forum.


    Ich fahre einen Nissan Primera [lexicon]P11[/lexicon] GT und hatte heute ein kleines hoppla -.-
    bin mit dem Hinterreifen gegen so eine art großer Betonstein gefahren, der hat mir den Reifen irgendwie aufgeschlitzt und die Felge an einer Stelle komplett verbogen -.-
    Dann beim genauer hinsehen ist mir aufgefallen das die Alufelge innen gerissen ist, leider ist die Alufelge aus dem Jahr 2003 und natürlich bekommt man die nirgends mehr :S
    Ein Kollege hat mir dann erzählt das man Felgen schweißen kann, jetzt wollte ich wissen ob man die Felge irgendwie noch retten kann :S


    Danke für Antworten


    Retten kann man die Felge.


    Bewegt sich allerdings um 500-600€ für die Reparatur.
    Habe selber mal eine verbeulte Felge richten lassen.


    Lohnt sich also nicht.

  • Naja der Kollege meinte er kennt einen Reifenhändler und der kennt einen Polen der einmal im Monat kommt einen Haufen Felgen mitnimmt und schweißt, repariert, etc.
    und bringt die Felge 1 Monat später wieder kostet um die 100€.
    Weiß nicht so recht was ich davon halten soll.

    • Offizieller Beitrag

    Wiki:
    Aluminiumfelgen können, sofern der Grad der Beschädigung es zulässt, repariert werden. In erster Linie können nur zwei- bzw. dreiteilige Felgen repariert werden. Hierbei erfolgt der Austausch des Außenbettes oder des Innenbettes. Besonders wichtig ist bei der Durchführung der Reparatur, auch die Felgenschrauben zu erneuern, da diese als Dehnschrauben ausgelegt sind. Eine Verwendung von alten Felgenschrauben (diese sind meist als M7-Schrauben ausgelegt) ist nicht zulässig. Mit der Felgenreparatur befassen sich mittlerweile zahlreiche Firmen. Einteilige Felgen können nur oberflächlich behandelt werden (Aufpolieren der Oberfläche). Bei groben Schäden und (tiefen) Rissen ist jedoch ein Austausch der Felge unumgänglich. Moderne Instandsetzungsbetriebe arbeiten bei der Schadensbestimmung oft mit Röntgengeräten.
    Zitatende


    Bei allem Verständnis fürs Sparen:
    In polnischer Heimarbeit geschweisste Felgen würde ich mir nur auf die Karre schrauben, wenn ich mir sicher wäre, damit nie schneller als 50KM/h fahren zu wollen/können.


    Grüße
    O.

  • Naja der Kollege meinte er kennt einen Reifenhändler und der kennt einen Polen der einmal im Monat kommt einen Haufen Felgen mitnimmt und schweißt, repariert, etc.
    und bringt die Felge 1 Monat später wieder kostet um die 100€.
    Weiß nicht so recht was ich davon halten soll.


    Ich würde so etwas lassen. Die Reifen sind der einzige Kontakt zur Straße wenn dir die Felge dann an der Stelle wieder reißt auf der Autobahn sind die Konsequenzen in keinem Verhältniss zum nutzen.

  • ja im ersten Gedanken hab ich auch mir gedacht, das das wohl keine gute idee ist, das problem ist ich such schon seit 2 stunden nach einer ersatzfelge
    aber nirgends gibts noch eine mit dem Lochkreis und neuen Satz Alus mit Reifen ist ja extrem teuer :S

  • ja im ersten Gedanken hab ich auch mir gedacht, das das wohl keine gute idee ist, das problem ist ich such schon seit 2 stunden nach einer ersatzfelge
    aber nirgends gibts noch eine mit dem Lochkreis und neuen Satz Alus mit Reifen ist ja extrem teuer :S


    Du kannst dir ja auch die gleichen Maße wieder holen und deine alten Reifen nehmen bzw umziehen 8o :idee:


    Auch der Gebrauchtmarkt ist bestimmt nciht leer :wink:

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • ja im ersten Gedanken hab ich auch mir gedacht, das das wohl keine gute idee ist, das problem ist ich such schon seit 2 stunden nach einer ersatzfelge
    aber nirgends gibts noch eine mit dem Lochkreis und neuen Satz Alus mit Reifen ist ja extrem teuer :S


    Du kannst dir ja auch die gleichen Maße wieder holen und deine alten Reifen nehmen bzw umziehen 8o :idee:


    Auch der Gebrauchtmarkt ist bestimmt nciht leer :wink:

    Naja dann muss ich sowieso kompletten Satz nehmen und die anderen 3 Felgen wegschmeißen :(

  • http://www.aluklinik.com/startseite.html


    Sehr gut, Riss Reparaturen lehnen die ab.


    Grund es ist nicht zulässig mit geschweißten Felgen zu fahren.
    Das Material Ändert sich bei der Schweißnaht.
    Die Stabilität der Felge wir geschwächt, bei einer Größeren Bodenwelle kann es wider Reißen .


    Von Betriebserlaubnis will ich erst recht nicht anfangen.


    Und nicht jeder darf Felgen Reparieren.
    Würde mir immer das Tüv Zertifikat zeigen lassen.


    Mit freundlichen Gruß
    Eduard.Braun R.E.Z

  • Das steht in keinem Gesetzestext.
    Es ist eine Anordnung aller Technischen Leiter, dass bei der Hauptuntersuchung reparierte Alufelgen mit EM einzustufen sind.


    Ausgenommen ist nur die optische Aufbereitung.



    Definition einer optischen Aufbereitung





    Unter einer optischen Aufbereitung ist
    grundsätzlich die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades
    hinsichtlich optischer Defekte, durch örtliches Polieren, örtliches
    anschleifen, verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und
    lackieren zu verstehen welche weder zu technischen noch zu rechtlichen
    Einschränkungen (z.B. bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO)
    führen würden.
    Technische Einschränkungen



    • Nur gegossene und geschmiedete Leichtmetallräder.

    Keinerlei Verformungen im Felgenbett. Rund- und Planlaufabweichung
    (gemäß DIN 70 020 Teil 5) von maximal 0,5 mm (Richtwert).
    • Räder, die eine Rissbildung aufweisen, sind sofort zu erneuern.
    • Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sind nicht zulässig.
    • Eine Materialrückverformung ist nicht zulässig.

    Beschädigungstiefe im Grundmetall max. 10% des Querschnittes
    (Felgenhornbreite), jedoch nicht mehr als 1 mm. Nur im Bereich von 50 mm
    in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn.
    • Im Bereich über
    50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden
    Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.

    Radanlagefläche, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz,
    Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet
    bzw. lackiert werden.
    • Herstellerkennzeichnung und die
    Typ-Genehmigungszeichen (KBA Nummer, E- Zeichen) müssen in ihrem
    ursprünglichen Erscheinungsbild unverändert erhalten bleiben.

    Reifensitzflächen dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden
    (Durchrutschgefahr). Bei Entlackung ist ein neuer Lackaufbau
    aufzutragen.
    • Eine max. Einwirktemperatur/ -zeit von 90°C/ 40
    min. darf nicht überschritten werden. Pulverbeschichtungen sind nicht
    zulässig. Vorhandene Ventile nach den Lackierarbeiten ersetzen.
    • Das Sandstrahlen von Rädern sowie das thermische Entlacken sind nicht zulässig.
    • Bereits aufbereitete Räder dürfen nicht erneut aufbereitet werden.




    Das ist ein Ausschnitt aus der Arbeitsanweisung :)

  • Das eine ist eine klar formulierte Arbeitsanweisung um KEINE Fehler und KEINE möglichen Gefahren zuzulassen, sicherlich basierend auf langjährigen Erfahrungswerten ;)


    Das andere klingt nach neudeutschen Wortkreationen mit geschmeidig gewählten werbewirksamen Worten ;)


    Wenn man sich nicht sicher ist, wem man trauen kann, dann sollte man sich auch mal auf sein Gefühl verlassen ;)


    Neue Felgen sind käuflich, ein neues Leben ist es nicht und was bei dem einen so funktioniert, muß bei mir noch lange nicht funktionieren ;)


    Meine Meinung zu diesem mittlerweile verwirrend wirkendem Thema :O

  • ruhrgebeat
    Eine Arbeitsanweisung ist keine Gesetzesvorlage.
    Wenn der eine Hersteller so eine Arbeitsanweisung ,hat braucht sich der andere nicht daran halten,der hat seine eigene.

    Zur kurzen Erklärung:


    Jede Überwachungsorganisation hat einen technischen Leiter (Tüv, Dekra, GTÜ usw...)
    Diese technischen Leiter sind den Prüfingenieuren in ihrer Üo weisungsbefugt und die TL treffen sind um einheitliche Prüfvorgaben zb für reparierte Alufelge vorzugeben.(Arbeitsanweisungen)
    Also ist die Arbeitsanweisung für mich als PI bindend. Eine geschweißte Alufelge ist somit als EM bei der Hauptuntersuchung zu bewerten. Für jeden Nichtprüfingenieur ist sie egal, da Du zb nicht zum Personenkreis zählst für den die Anweisung gemacht wurde.


    Also könnt Ihr eure Felgen gerne schweißen, nur sagt dann nicht bei der HU, dass sie geschweißt wurde :)


    Nachträglich polierte Felgen sind zb auch als EM zu bewerten.

  • Hi,


    1. Du ahnst nicht was die Leute da allles erzählen :)
    2. garnicht, außer man hat eine runtergeranzte Felge kaputt geschrieben und der erzählt es dir, somit wieder Punkt 1 :D


    Angeschrammte Felgen sind eigentlich auch EM, dann kannste aber 80% aller Alufelgen aufschreiben.


    Es muss auch nicht alles Sinn machen, was den Mangelbaum angeht.
    Warum ist eine eingerissene Antriebswellenmanschette EM, eine lose aber GM? Das Ergebnis ist ja das selbe...