Steuerbescheid

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  • Na Glückwunsch, geht doch :D
    Bei dir war auch das Hauptzollamt Münster zuständig, gell? :]

  • Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.





    Bauartbedingt entsprechen Pick Up doch nicht einem PKW! ?( Den Text muß man sich mal reinziehen.


    Notsitze, Ladefläche und deren Größe, Fahrzeuggröße, Bereifung, Nutzlast usw. sind doch nicht im Ernst mit einem alltags Golf, Smart etc. vergleichbar. :stichel:


    Welcher PKW hat denn heute überhaupt noch Bauartbedingt einen Leiterrahmen oder Blattfedern?


    Das einzig erkennbare Gemeinsame sind wohl eher die Anzahl der Räder und die Bezeichnung Fahrzeug.


    Morgen geht die Welt unter und jeder hat es zu glauben oder wie? :pol:


    MfG

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen [lexicon]MD21[/lexicon] King Cab gefahren, LKW Steuer
    Mein [lexicon]D22[/lexicon] King LKW Steuer
    Seit Februar fahre ich einen D40/401 mit DPF King Cab und schlage mich grade mit dem Zollamt Münster rum. Steuerbescheid am 26.02.15 bekommen. Am 05.03.2015 mit denen telefoniert, waren sehr freundlich. Sollte Fotos usw machen. Am 06.03.2015 EMail mit Fotos von Ladefläche Innenraum usw gemacht. Bis heute keine Antwort. Stattdessen grade gesehen das 461 Euro bereit am Donnerstag abgebucht wurden. Die hab ich erstmal widerrufen.
    Mal abwarten was jetzt passiert. Hier mein Text ans Zollamt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie telefonisch heute besprochen übersende ich Ihnen im Angang die Fotos meines Pick Ups.
    Ihr Steuerbescheid wurde für einen PKW ausgestellt obwohl es sich wie bereits bei beiden NIssan Fahrzeugen zuvor ( [lexicon]MD21[/lexicon] 1,5 Kabiner, [lexicon]D22[/lexicon] 1,5 Kabiner und nun [lexicon]D40[/lexicon] 1,5 Kabiner ) um einen LKW handelt. Gleiche Kabine und Ladeflächenmaße.


    Laut Aussage und Rücksprache mit dem Finanzamt in Gummersbach handelt es sich nicht wie bei einem 4 Türer um einen PKW, sondern in meinem Fall um einen 2 Türer,
    Wie laut den Auflagen des Finanzamtes Gummersbach und des Bundesfinanzhofes ist bei meinem Modell die Ladefläche länger ( mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ) als der Fahrgast Innenraum. Dies ist auch der Grund des Kaufs dieser Modelle von Pick Ups.
    Der Transport von Lasten steht also somit im Vordergrund und wird auch so genutzt. ( Baumaterial und Anhängerbetrieb ). Anbei erhalten sie wie zuletzt Fotos vom Fahrzeug und des Fahrzeugscheines.


    Ich würde Sie bitten, wie gehabt, das Fahrzeug als LKW zu besteuern.


    Anbei erhalten Sie Fotos vom Fahrzeug.


    Ich bedanke mich für das freundliche Gespräch am Telefon und verbleibe mit freundlichen Grüssen


    Wer hat den bis jetzt Steuerbescheide aus Münster für den King Cab bekommen ?
    Ist schon eine Dreckigkeit das man wieder der Willkür eines Schreibtischhengstes ausgesetzt ist der danach entscheidet ob die Sonne scheint oder nicht.


    Entweder es gibt eine definierte klare Gesetzeslage oder es gibt sie eben nicht. Und ich habe mich eingehend vorher erkündigt und zwar beim ortsansässigen Finanzamt und in den Urteilen des Bundesfinanzhofes. Und das geht es fast immer um 4 Türer mit 4 festen Sitzen oder um skuriel umgebaute PKWs. Ich fahre von mir aus mit meinem Pick up direkt in das Büro des Sachbearbeiters und werde ihn fragen ob er das mit seinem Golf auch geschafft hätte. Lach.

  • seit der Zoll das macht bekommen sogar viele Doppelkabiner nen LKW Bescheid


    aber ich würde mich da nicht zu früh freuen, es gilt immer noch das alte Gesetz


    Zitat

    Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten jedoch -wie im Streitfall- zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 [lexicon]ABS[/lexicon]. 2a KraftStG in der am 1.07.2010 geltenden Fassung, ist nach § 18 [lexicon]ABS[/lexicon]. 12 KraftStG n.F. weiterhin der Tarif des § 9 [lexicon]ABS[/lexicon]. 1 Nr. 2 KraftStG anzuwenden.


    und nach dem dürfen die eben PKW Tarif verlangen, die beim Zoll wissen das nur noch nicht alle


    der ganze Artikel


    http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/pickup-fahrzeuge-und-die-kraftfahrzeugsteuer-389358?pk_campaign=feed&pk_kwd=pickup-fahrzeuge-und-die-kraftfahrzeugsteuer&utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed:%20Rechtslupe%20(Rechtslupe

  • Nachdem ich die Lastschrift von der PKW Steuer zurückwiesen habe kam nun diese Woche die Mahnung. Auf meine Emails keine Antwort.
    Nach Stundenlangen versuchen anzurufen, habe ich das Zollamt Dieringhausen angerufen und dort sagte man mir das mein Navara ganz bestimmt ein LKW sei und ich mir keine Sorgen machen müsse, trotz der Mahnung. Aber besser wäre erstmal zu zahlen und zu warten.
    Habe dann doch Münster erreicht.


    Und trotz allen zusagen diverser Zollbeamter nun die meines Sachbearbeiters.


    Seit dem Urteil das ein Navara 1,5 Kabiner in den Augen des Richters ein PKW sei egal welche LKW Indizien dies widerlegen, werden alle PIck up als PKW versteuert. Der technisch wohl sehr minderbemittelte Richter sieht im Navara wohl eher einen Golf als einen Lastentransporter. Seine Aussagen liessen mich schaudern und ich war sprachlos wie ein Richter so viel Scheisxxx reden kann und scheinbar noch nie einen Pick up gesehen hat. Dennoch steht sein Urteil und liegt bei den Zollämtern auf dem Tisch. Und diese richten sich jetzt danach. Und das obwohl dieser schwachsinnige Richterspruch ja kein Gesetz ist sondern nur eines von vielen Urteilen die gesprochen wurden. Tja, da konnte wohl ein Richter uns Pick up Fahrer nicht leiden und nun bluten alle dafür. Ich bin ratlos und sprachlos in unserem Land zu etwas gezwungen zu werden obwohl klar ersichtlich ist das unser Navara nichts mit einem Smart oder Fiesta gemeinsam hat. Ausser den 4 Gummi Rädern und selbst da stimmt die Größe nicht.


    Und was nun ? Ein Richter sagt der Himmel ist grün weil er es so will und nun müssen wir das alle sagen ???? Ich verstehe unsere Welt nicht mehr. Wo Leben wir denn ?? Es gibt kein Gesetz also kann das Amt mal so oder so entscheiden ??? Wo gibt es denn sowas ?? Wenn ich könnte würde ich mit dem Schneeschild am Navara mal durch das Zollamt fahren und fragen ob das ein PKW auch kann. Solche Vollidioxxx. Wir Bürger sind am Ende immer nur die die zahlen dürfen und am liebsten immer reichlich. Fühle mich verarscht und belogen und selbst dem Mann beim Zoll war dies sichtlich peinlich, aber auch dieser führt am Ende nur Befehle aus die Leute am Schreibtisch entschieden haben.


    Na dann ist ja alles gut.

  • Tja so ist das, Armes Deutschland. Gut das wir seit über 7Jahren in Thailand (Bangkok) wohnen denn so eine scheiße will ich mir nicht anhören wollen.


    Beispiel: Ich besitze seit 1991 den Führerschein der Klasse 3 (mehr nicht) darf in Deutschland damit Mofa und Kleinkraftrad fahren bis 50ccm. (oder hat sich da was geändert?)


    Hier in Thailand dann mit dem Internationalen hin zum umschreiben: Drin steht: Motorrad (bis 50ccm). Egal...Motorrad = Motorrad egal wie viel ccm. Cool oder ?


    Jetzt sind es 7 Bikes in 7 Jahren, angefangen mit 135ccm über diverse 110 und 125 zu nem 400er Scooter dann zur 650er Kawasaki Versys und aktuell Fahr ich nen Yamaha T-max 500 mit knappen 45PS. In Deutschland undenklich.


    Also dann....


    PS: Motorrad steuer im Jahr umgerechnet: 2,50 € :D

  • Hi,


    ja das stimmt, in Deutschland undenkbar. Man wird nur noch zur Kasse gebeten. Aber ich frage mich, der Zollbeamte der den ganzen Streit bis vor Gericht gebracht hat, was hat er davon. Eine Gehalterhöhung ? Beförderung ? Sitzt da echt einer der die Steuerzahler um jeden Preis abzocken will? Notfalls mit richterlicher Hilfe und dann geht ihm einer ab ? Ich kann es einfach nicht verstehen. Warum bleibt es nicht dabei wie es ist oder der Staat muss einer klare Gesetzeslinie rausbringen, dann weis jeder woran er ist wenn er so ein Fahrzeug kauft. Ich habe mich vor dem Kauf erkundigt und hatte die Zusage als LKW und 6 Wochen später dann anders. Fühle mich verarscht und betrogen. Und bei Gott, wenn ich könnte würde ich solchen geldgierigen Menschen ins Gesicht schlagen. Aber das würde mich dann wohl etwas mehr kosten, aber das wäre es mir wert.

  • Hallo zusammen


    bei meinem King Cab (gekauft im Januar 2015) genau das gleiche, Steuerbescheid als PKW. Sofort Einspruch mit Maßen Fahrerhaus im Verhältnis zur Ladefläche verfasst und an den Zoll vorab per Email und im Original per Post. Auf eine Anwort mußte ich nicht lang warten, nach zwei Tagen per Email die Bestätugung meines Einspruchs mit Bitte um Zusendung von Fotos des Fahrzeuges. Mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter telefoniert und Bilder gesendet. Kurz drauf Anruf vom Sachbearbeiter, dass meine Argomente sehr einleuchtend sind und er meine Situation verstehe aber den Bescheid auf Grund der Gerichtsurteile ablehnen muss.


    Ich muss dazu sagen, der Sachbearbeiter war wirklich sehr freundlich und zuvorkommend und wir haben gemeinsam nach einer Lösung gesucht und diese auch gefunden.


    Da der King Cab von Haus aus zwei Mini Notsitze hinten hat, ich das Fahrzeug gewerblich nutze und die Sitze sowieso rausschmeißen wollte wurde aus einem 4 Sitzer ein 2 Sitzer. Sitze und Gurte raus, zum TÜV und zur Zulassungstelle für neuen Fahrzeugschein.


    Das TÜV Gutachten und den neuen Fahrzeugschein zum Zoll und eine Woche später kam der Steuerbescheid für die LKW Besteuerung.


    Der ganze Spaß mit TÜV Gutachten und Zulassungstelle hat mich rund 120,-€ gekostet, für mich eine gute Lösung.

  • Verständnisfrage:
    Worin liegt denn der Vorteil der LKW-Besteuerung? Und vor allem, wie sieht das bei der Versicherung aus?
    Nicht, dass der ganze Aufwand in der Summe teurer kommt... :mmmm:


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 259.488 km

  • Bei der KfZ-Versicherung bekommst du den Navara, soweit ich informiert bin sowieso nur als LKW bis 7,5 t versichert weil er ja laut Fahrzeugschein (Schlüsselmummern) und Zulassungstelle ein LKW ist.

  • Hallo Sven,


    vor einem Jahr hab ich den gleichen Spaß durch gemacht. Ich war in Dieringhausen zu Vermessung des PU. Nach weiteren 5 Monaten kam dann endlich der neue Steuerbescheid als LKW aus Münster.


    Gruß, Holger

  • Hallo Holger,


    das war vor einem Jahr. Ich überlege jetzt auch evtl die hinteren Sitze zu entfernen aber erst mit Absprache meines Sachbearbeiters.


    In Dieringhausen hat der vor 4 Wochen auch noch gesagt alles wäre kein Problem mit der LKW Steuer. Und nun alles anders. Ich ruf da gleich nochmal an.


    Gruss
    Sven
    Schreib mal per PN woher Du kommst

  • Derzeit werden 1,5 Kabiner Fahrzeuge wie der Navara, Ranger o. ä. mit 4 oder mehr Sitzen und der Angabe LKW in den Fahrzeugpapieren trotzdem als PKW versteuert, von einigen Ausnahmen abgesehen. Wenn sie auf 2 Sitze oder 3 Sitze incl Fahrersitz zurückgebaut sind mit amtlicher (TÜV und Str. Verkehrsamt) Eintragung, durchlaufen sie erneut die Software beim Zoll, der sie dann als 2- oder 3 Sitzer LKW auch als LKW versteuert. Der Sachbearbeiter hat damit überhaupt nichts mehr am Hut, das läuft automatisch durch.



    Ein eifriger Zöllner hat mir aber schon klar gesagt, dass er eine gerichtliche Überprüfung der Besteuerung von 1,5 Kabinern nach Rückbau auf 2 bis 3 Sitze anstreben will. Denn auch 2 sitzige Sportwagen und Kleinwagen würden als PKW besteuert, da sähe er nicht ein, dass es bei 2 sitzigen Pickups anders sein sollte. Für ihn und für die Gerichte seien Pickups nun mal SUVs mit offenem Kofferraum und SUV sind PKW. Der Gesetzgeber habe das so geregelt!


    Wer seinen 1,5 Cab noch als 4-Sitzer angemeldet hat und trotzdem als LKW besteuert wird, hat einen einsichtsvollen Sachbearbeiter und Glück gehabt. Das kann jederzeit als Fehler erkannt und rückwirkend geändert werden.


    Für 1,5 Kabiner und Doka gibt es jetzt bundesweit hinreichend viele Urteile, die diese Fahrzeuge als PKW deklarieren. Für Einzelkabiner gibt es dazu noch kein Urteil, so dreist waren die Finanzgerichte bisher (noch) nicht. Dass 3 Sitze noch zur Qualifizierung als LKW reichen, hat den historischen Grund, dass früher viele LKW vorne eine Dreier Sitzbank hatten und dass auch jetzt noch häufig 3 Sitze vorne bei vielen Transportern der Transit- und Sprinter Klasse geordert werden.


    Ich habe das Spielchen 2007 mit dem HZJ, 2011 mit dem Ranger und 2014 mit dem Navara durchmachen müssen, bin stinksauer und meinen Eindruck von unserem "Rechtsstaat" hat das alles sicher nicht positiv beeinflusst. Aber das juckt den "Rechtsstaat" nicht, solange abkassiert wird.


    Bernhard

  • Noch mal eine Ergänzung:
    http://forum.buschtaxi.org/kfz-steuerbescheid-t51083.html


    Hier geht es um Toyota Hilux 1,5 Cab. Das sind nur 2-Türer mit klappbaren Rückenlehnen und Notsitzen hinten, aber denen geht es jetzt auch an die LKW Steuer. Bei Navara , Ranger, D:Max könnte der Zoll js noch mit 4 Türen argumentieren.
    Erschreckend ist auch die rückwirkende Änderung der Besteuerung, jedenfalls für alle, die bisher die Gnade der Gewichtsbesteuerung hatten., wie Reineck, der selbst Zollbeamter ist, allerdings nicht im Bereich der KFZ Steuern.


    Bernhard

  • ich habs ja auch vor kurzem erst durch....


    Ich bekam auch nen Steuerbescheid logisch vom Zoll... ich hab danach mit dem netten Herren dort gesprochen und er gab gute Auskunft...
    Die Daten vom Fzg werden nur in den Rechner eingehackt und der schleudert dann auch gleich den bescheid raus nur wenn man einen Einspruch erhebt schaut nochmal nen Sachbearbeiter drüber


    Fazit. Es steht nirgends geschrieben wieviele Sitze ein LKW haben darf oder muss eines der wichtigsten Kriterien hierbei ist die Prozentuale Nutzlast die liegt bei den [lexicon]D40[/lexicon] so um ca. 1/3 was nicht sonderlich viel ist dazu kommt der Prozentual gesehene raum um Ladung / Güter zu transportieren der muss min. 51% der Fläche einnehmen. Es gibt dazu auch nen recht aktuellen Gerichtsspruch ich hab die Nummer aber vergeigt :sorry: dabei gin es darum das auch ein PU-fahrer geklagt hat seine Begründung lag dabei das doch bei seinem Fzg der Laderaum 51,2% der zur Verfügung stehenden Fläche Laderaum wäre. Das Gericht ließ diesen Einwand auch zu aber Antwortete das dieser minimal größere Laderaum und noch dazu die "geringe Nutzlast" nicht ausreichend seien...


    Der Mann vom Zoll führte weiter aus das es von viele Faktoren abhängig sei ob LKW oder PKW.
    zB. Gewicht, Nutzlast, Sitzanzahl, Geschwindigkeit, Größe des Motors usw.


    Wenn diese Faktoren eher für einen Pkw sprechen und das entscheidet im Einzelfall der Beamte vom Zoll oder der Richter, dann ist es Steuerlich ein Pkw.


    Ich hab mich mit dem Zoll wie folgt geeinigt. (Ich fahre DoKa)


    Ich lass die hinteren Sitze Austragen und Faxe Ihm dann die Austragung sofort und später die Papiere dann schlüsselt er mir die Kiste als LKW um.
    Da ich die Sitze eh schon raus hatte bin ich zur DEKRA (angeblich dürfen nur die das ka obs stimmt) die sagten mir was ich machen müsse um die Hocker austragen zu können (Gurt bolzen 2 Stk und 2 Bolzen der Sitzbank anschweißen) normal sagte man mir, müssen alle Bolzen verschweißt werden aber ich hatte schon nen festen einbau drin der fast alle original Punkte nutzt also durfte ich nur 2 Stk anschweißen.
    Dann sollte ich ne "Trennung" verbauen direkt hinter den Sitzen ich hab einfach nen Kombi Gepäcknetz hergenommen und da iwo angebunden hat ausgereicht. normaler weise muss eine feste halb hohe Wand verbaut werden das nichts unter den Sitz kann, mein einbau ist aber so hoch das dort eh nix drunter kann also war mein Netz völlig ausreichend... siehe da nach kurzem gemaule und gebrumme hatte ich was ich wollte....
    alles in allem hat mich der Spass inkl. austragen 120€ gekostet ich spaare dadurch ca. 280€ p.a.
    Wer doch aber die hinteren Sitze braucht muss sich was anderes überlegen aber nur Auflasten bringt nicht viel...


    Ruft die/den zuständige(n) Bearbeiter(in) an, seit nett zu Ihr/Ihm und fragt doch einfach was sie/er denkt von euch zu brauchen das die Kiste nen Lkw wird....
    Nur Schriftverkehr da ist man nur nen Name oder ne Nummer aber nach nem pers. Gespräch stellen die Leute auch fest das ihr nur menschen seit.


    P.S. nen MB Vito oder VW T5 z.B. die Kumpels haben Schnellverschlüsse und bauen in 5min. von 2 auf 9 Sitze um, sind voll variabel und siehe da ... genau ... die zahlen Lkw Steuern ist das nicht voll lustig...


    ja es ist nicht voll lustig... :cursing: :wand: :will-u-understand:

  • Es ist doch immer wieder das Selbe mit dieser Steuersche***....
    ich hab mir mein Navara im Februar 2015 gekauft, hatte zum Glück nicht das Problem und von meinem Konto sind "nur" 185 Euronen abgegangen....


    Aber das selbe Problem hatte ich bei meinem Quad das als LoF (Land - oder Forstwirtschaftliches Fahrzeug) zugelassen ist. Habe extra alle umbauten vorgenommen, Rückwärtsgang Nebelschlussleuchte , [lexicon]AHK[/lexicon] etc...und was ist....Steuer musste ich erstmal 177 Euro statt 22 Euro bezahlen...Nach langem hin und her und zusammenarbeit von mehreren Quad Händler, TÜV Dekra Mitarbeiter und Androhung den Anwalt einzuschalten, haben sie es dann endlich eingesehen.... Was ein Aufwand... Aber 155 wieder bekommen...


    Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht warum ein DC keine LKW Zulassung bekommt, Ladefläche ist ja vorhanden...
    Mein Onkel fährt zb ein Peugeot Kastenwagen(ähnlich VW CADDY)...<<<< mit LKW Zulassung...

  • Hallo,


    letzte Woche hat mich das Zollamt zurückgerufen.


    Alles sehr freundlich geklärt und nun geht es ab zum Tüv.


    Dort 4 auf 2 Sitzer umtragen lassen.


    Der Einwand ich solle evtl noch die Scheiben hinten rausmachen, war Unsinn denn fast jeder LKW der keinen Aufbau hat, der hat auch Fenster hinten. Kannste besser nach hinten gucken. Das war auch dem Zollmenschen klar. Also Scheiben drinn lassen. Und zum Thema Trennwand. Beim 1,5 Kabiner auch Unsinn. Wenn jemand 1,95 m groß ist und den Sitz für sich einstellt, dann ist der Sitz ganz hinten. Der Abstand der Rückenlehne zum Kabinenende ist noch Hand breit. Was soll ich denn da noch abtrennen ? Und eine Sitzverstellung für jede Körpergröße muss gewährleistet sein. Also war das auch vom Tisch. Jetzt muss ich nur zum Tüv und hören was die noch zu meckern haben. Ich werde also auch die Schrauben wieder in die Löcher drehen und dann die Köpfe verschweissen.


    Danach zum Str.Amt und die schicken die neuen Angaben zum Zoll. Dann soll die Rückerstattung erfolgen. Hab ja danke der Mahnung schon 461 Euro gezahlt.


    Meld mich nochmal wenn alles getan ist.